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Ausschüsse

58. Sitzung - Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten"

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Zeit: Mittwoch, 4. November 2020, 14.15 Uhr bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die geplante Überführung der Stasi-Akten in die Zuständigkeit des Bundesarchivs und die Einrichtung des Amtes eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur stößt beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, beim Bundesarchiv, den Landesbeauftragten zur Aufarbeitungen der SED-Diktatur und auch den Opferverbänden nach jahrelangen Diskussionen über die Zukunft der Akten auf große Zustimmung. Dies zeigte sich am Mittwoch, 4. November 2020, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien unter Leitung von Katrin Budde (SPD) zu einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/23709).

„Teil des kulturellen Gedächtnisses der Nation“ 

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn betonte, dass der Gesetzentwurf das Ergebnis eines langen und erfolgreichen Diskussionsprozesses darstelle. Das Gesetz gewährleiste, dass die Akten als Teil des „kulturellen Gedächtnisses der Nation“ sowie der Zugang und die Erforschung unter den speziellen Bedingungen des Stasi-Unterlagengesetzes erhalten blieben. Ebenso werde die regionale Verankerung durch den Erhalt der Außenstellen der Behörde gewährleistet.

Darüber hinaus werde den Anliegen der Opfer durch die geplante Ombudsperson beim Bundestag Rechnung getragen. Diesem Standpunkt schlossen sich auch die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur von Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen an. Die brandenburgische Landesbeauftragte Maria Nooke sprach sich dafür aus, im Gesetz festzuschreiben, dass die Ombudsperson bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen muss. So dürfe sie weder ein ehemaliges SED-Mitglied noch ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter sein. Dieser Forderungen schlossen sich auch ihre Kollegen überwiegend an.

„Keine falschen Hoffnungen bei den Opfern wecken“ 

Der thüringische Landesbeauftragte Peter Wurschi forderte, dass die im Gesetz vorgesehenen Berichte des Opferbeauftragten an den Bundestag über die Situation der SED-Opfer alle zwei Jahre vorgelegt werden sollten. Der Berliner Beauftragte Tom Sello sprach sich dafür aus, im Gesetz auch eindeutig zu regeln, welche Aufgaben der Opferbeauftragte nicht haben soll, um keine falschen Hoffnungen bei den Opfern zu wecken. So könne er keine Anlaufstelle für den Fall von abgelehnten Anträgen auf Rehabilitation sein.

Der ehemalige sächsische Landesbeauftragte Siegmar Faust drang darauf, dass die vielen Diffamierungen von Opfern in den Stasi-Unterlagen ebenso dokumentiert und für die Nachwelt archiviert werden müssen.

„Bedenken der Opferverbände ausgeräumt“ 

Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisierte auch der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Dieter Dombrowski. Mit dem Gesetzentwurf seien die Bedenken der Opferverbände gegen die Verschiebung der Stasi-Unterlagen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs ausgeräumt worden. Der Zugang zu den Akten und ihre weitere Erforschung werde gesichert und die Belange der Opfer mit der Ombudsperson berücksichtigt.

Positiv bewerteten auch Olaf Weißbach, Geschäftsführer der Robert-Havemann-Gesellschaft, und Burkhard Kleinert, Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, den vorgelegten Gesetzentwurf.

Gesetzentwurf von vier Fraktionen 

Laut Gesetzentwurf sollen die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen und beim Deutschen Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet werden. Im Gegenzug soll das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) aufgelöst werden.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft im Verantwortungsbereich des Bundesarchivs gesichert und ausgewertet werden. Zudem soll durch eine entsprechende Änderung des Bundesarchivgesetzes sichergestellt werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der spezialgesetzlichen Regelungen im Stasi-Unterlagengesetz weiterhin unverändert gewährleistet ist.

Parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag

Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen.

Der Beauftragte soll dabei mit den Opferverbände und Vereinigungen von Opfergruppen sowie den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren. Dem Bundestag soll er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen, auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen und weitere Berichte und Stellungsnahmen vorlegen. Er soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden. (aw/05.11.2020)