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Sexualmord an Studentin : Verdächtiger in Freiburg kein Jugendlicher

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Blumen und Kerzen erinnern im Dezember 2016 in Freiburg an den Mord. Die Tat wird einem Afghanen zu Last gelegt. Er wird wohl nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Bild: dpa

Der Mord an einer Studentin hatte die Universitätsstadt aufgewühlt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben: Der mutmaßliche Täter war zur Tatzeit nicht minderjährig.

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          Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten kommt zum Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre alt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Hussein K. wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstrafrecht gelten. In Deutschland galt er als minderjähriger Flüchtling und bekam besondere Betreuung.

          Bald kamen jedoch Zweifel an seiner Altersangabe auf, sagt der Leiter der Freiburger Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ordnete ein Altersgutachten an, das unter anderem aus Röntgenaufnahmen und Untersuchungen von Handwurzelknochen, Gebiss und Schlüsselbein besteht. Das ist den Angaben zufolge zur Altersbestimmung gängige Praxis. Reden mit Hussein K. konnten die Experten nicht. Auch von den Rechtsmedizinern habe sich der Verdächtige nicht befragen lassen, heißt es.

          Wann Anklage wegen Mordes erhoben wird, ist noch unklar

          Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Jugendstrafrecht sind höchstens zehn Jahre Haft möglich. Wann Anklage wegen Mordes erhoben wird, ist nach Angaben eines Sprechers noch unklar. Noch liefen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Zum Prozess komme es dann vor dem Landgericht Freiburg. Wegen des Alters des Verdächtigen werde es zuvor noch weitere Untersuchungen geben.

          Das Verbrechen in Freiburg hatte noch vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er gab hier an, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanistan zu stammen. Daher stand er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Nachweise zu Alter und Herkunft hatte er nicht vorlegen können.

          DNA-Spuren von ihm hatte die Polizei am Tatort gefunden

          Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte des Mannes, weil Griechenland den Angaben zufolge ihn nicht international zur Fahndung ausgeschrieben hatte.

          Hussein K. war in Freiburg Anfang Dezember festgenommen worden und ist seither in Haft. DNA-Spuren von ihm hatte die Polizei am Tatort gefunden. Zu den Vorwürfen schweigt er den Angaben zufolge. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Festnahme ein medizinisches Altersgutachten in Auftrag gegeben.

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