OLG Köln fällt wegweisendes Urteil gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und spricht Schwarzer Familie 5000 EUR Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu

NEU vom 13.2.2010:

direkter Link zum vollständigen Urteil

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19.1.2010 , via nrwgegendiskriminierung.de

aus der Pressemitteilung:

Zuvor hatte das Landgericht Aachen die Klage abgewiesen. In dieser wegweisenden Entscheidung des OLG wurde die beklagte Hausverwaltung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5000,- € verurteilt. Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen unterstützen diese Klage, um zukünftig von Diskriminierung Betroffenen den Klageweg zu erleichtern….

weiterlesen und Pressemitteilung des OLG: HIER

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Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB begrüßt das Urteil:

„Dieses Urteil ist wegweisend und wird zukünftig Betroffene, die bei der Wohnungssuche rassistisch diskriminiert werden, ermutigen, juristisch dagegen vorzugehen“ sagt Nuran Yigit, Projektleiterin des ADNB des TBB.

Aktuelle Studien, wie z.B. EU-MIDIS von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), belegen, dass die Mehrheit der Betroffenen eine erlebte Diskriminierung nicht melden. Als häufigste Begründung nannten sie, dass sich nichts ändern würde. „Dieses Urteil wird den Betroffenen Hoffnung geben, dass man sich sehr wohl gegen Diskriminierung wehren kann“, so Safter Ç?nar, Vorstandssprecher des TBB.

Die „Stiftung ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen unterstützen diese Klage. Detaillierte Informationen zum Fall erhalten Sie bei ARIC-NRW, Hartmut Reiners, Te.: 0203-2969499 und GBB, Isabel Teller, Tel.: 0241-49000.

Weitere Rückfragen: Nuran Yigit, ADNB des TBB, Tel.: 030 – 61 30 53 28

NEU vom 20.1.2009: PRESSEMITTEILUNG des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland – advd –

Berlin, 20. Januar 2010

Urteil des OLG Köln bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt mit Signalwirkung

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt das Urteil des OLG Köln im Berufungsverfahren einer Schwarzen Familie wegen Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum und fordert ein Bund-Länder Programm zum Aufbau von unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen

Zum Urteil des OLG Köln gegen die Hausverwaltung erklärt Florencio Chicote, Vorstand im advd:

„Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein bei der Durchsetzung des Menschenrechts auf Gleichbehandlung. Der advd hofft, dass auch andere von Diskriminierung betroffene Menschen daraus Mut schöpfen, gegen erlebte Benachteiligungen zu klagen.“

Überraschenderweise wurde die Klage einer Schwarzen Familie am 17.03.2009 vom Landgericht Aachen abgewiesen. Nun gibt das OLG Köln den Klägern Recht und gesteht ihnen einen Schadensersatz in Höhe von 5.056,- € zu. Eine Revision hat das OLG Köln nicht zugelassen.

Im Vorfeld hatte sich die Familie an den Mitgliedsverein des advd das Gleichbehandlungsbüro Aachen (GBB) sowie an die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ gewendet, die die Familie seit dem Vorfall im Jahre 2006 begleitet und finanziell unterstützt haben.
Dieser Diskriminierungsfall macht deutlich, wie wichtig unabhängige, lokale Antidiskriminierungsbüros für Betroffene sind. Nur diese sind in der Lage bei der Durchfechtung von Ansprüchen aufgrund erlittener Diskriminierung auch langfristig zu begleiten. Ein Gesetz allein reicht nicht aus“ so Anne Kobes, Vorständin beim advd. „Betroffene brauchen zur Stärkung und Unterstützung bundesweit den Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen, die einen langen Atem besitzen. Doch in weiten Teilen Deutschlands fehlt es noch an einer professionellen Beratungsinfrastruktur“ so Kobes weiter.

Der advd fordert Bund und Länder auf, ein Programm zum Strukturaufbau von Anlaufstellen für Betroffene zu initiieren.

Pressekontakt:
Frau RAìn Anne Kobes (Vorständin des advd), Tel. 0178 – 41 09 826
Herr Florencio Chicote (Vorstand des advd), Tel 0178 141 69 39

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Antidiskriminierungsverband Deutschland
Hauptgeschäftsstelle
Tempelhofer Ufer 21 | 10963 Berlin
Telefon: ++49-(0)30-61305328
Fax: ++49-(0)30-61304310
info@antidiskriminierung.org
www.antidiskriminierung.org

2 replies
  1. TL
    TL says:

    Hier mal eine weitgehend positive Antwort von dem Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Oberlandesgerichtes Köln auf eine Mail an ihn zu der PM.

    Sehr geehrter Herr L,

    vielen Dank für Ihre Hinweise auf meine Ihrer Ansicht nach noch nicht diskriminierungsfreie Sprache. Die von mir verwendeten Worte „farbig“ und „Schwarzafrikaner“ habe ich bisher für unverdächtig gehalten, wobei ich mir bei der Formulierung wirklich überlegt habe, wie ich die Kläger in der Pressemitteilung bezeichnen sollte. Als „Kläger“ bezeichnet man sie üblicherweise nicht. Ihre genaue Herkunft („Nigerianer“ o. ä.) ergab sich aus der Akte nicht. Mit den Namen dürfen die Prozessbeteiligten schon aus Datenschutzgründen nicht bezeichnet werden. „Afrikaner“ allein schien mir zu global. Dass die Kläger dunkelhäutig sind (ist das Wort auch diskriminierend?) musste aber jedenfalls einmal in der Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht werden, damit der Fall überhaupt verständlich wurde. Sie werden feststellen, dass ich in meiner Mitteilung ansonsten bei den Synonymen stets neutrale Formulierungen gewählt habe („Wohnung suchendes Paar“; „afrikanisches Paar“ etc.).

    Ich werde mich künftig um noch mehr Sensibilität bemühen, da mir selbstverständlich in einem Diskriminierungsfall nichts ferner liegt, als die Diskriminierung noch zu vertiefen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hubertus Nolte

    Oberlandesgericht Köln
    Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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  1. […] unten so ein schild in eben dieser weise anbringt, sollte er auch mögliche konsequenzen bedenken: http://blog.derbraunemob.info/2010/0…nungssuche-zu/ __________________ ———————————————————– Codex […]

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