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Beseitigung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz

Laut einer Pressemitteilung vom 13.4.2010 unterstützt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, den Vorschlag der Beseitigung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz.

„Der Gesetzgeber sollte in Artikel 3 den Begriff Rasse durch das Verbot rassistischer Benachteiligung oder Bevorzugung ersetzen. Eine entsprechende Initiative wäre ein wichtiges Signal“,
sagte Lüders am Dienstag in Berlin.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte zuvor ein Positionspapier “Ein Grundgesetz ohne Rasse” vorgestellt. Das Papier unterstreicht, dass jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher Rassen abstellt, in sich rassistisch ist. Das Europäische Parlament hat sich daher gegen den Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten der Europäischen Union ausgesprochen. Einige europäische Länder haben in ihrem nationalen Recht von dem Begriff “Rasse” bereits Abstand genommen.
„Ein solcher Schritt ist auch in Deutschland überfällig”, unterstrich Lüders. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ suggeriere, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gebe. „Ich halte es daher für wichtig, dass wir von rassistischer Diskriminierung und nicht von Diskriminierung `aus Gründen der Rasse` sprechen.

Die ganze Pressemitteilung: HIER

Anm.: Wir begrüßen den Vorstoß und die Positionierung, bedauern jedoch, dass die zahlreichen Stimmen von PoC im Diskurs momentan komplett verdeckt werden. Viele Organisationen, WissenschaftlerInnen und PublizistInnen haben in der Vergangenheit auf die Unlogik und Gefährlichkeit des Rassebegriffes in Gesetzestexten hingewiesen und dies ausführlich verargumentiert. Hinweis: Rassismus wirkt durchaus auch strukturell, nicht nur inhaltlich.

Auch der braune mob e.V. hatte aich bereits im Jahr 2006 an den Bundesrat gewandt, mit der Bitte, den Rassebegriff aus dem AGG-Entwurf zu streichen. Das Schreiben ist in Auszügen hier einsehbar.

– Hier auch ein kurzer Auszug dazu aus dem Buch „Deutschland Schwarz weiß“ (Noah Sow, Verlag: C. Bertelsmann, München 2008).

– Ein mutiger Entschluss gegen die AGG-Schulung mit rassistischen Inhalten abzulehnen: “wir unterschreiben nicht”

– Hier eine kleine Artikelsammlung zum Rassebegriff, in unserem Blog.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Anonymisierter Lebenslauf sollte Standard werden

Die jahrelangen Forschungsergebnisse haben nun auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht – und zu neuen Forschungen sowie fortschrittlichen Überlegungen veranlasst.

Pressemitteilung
Nr. 5/2010 vom 22. März 2010 Seite 1 von 1
Lüders: Anonymisierter Lebenslauf sollte Standard werden
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Schweres Erbe für neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Christine Lüders

via Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB

P R E S S E M I T T E I L U N G

17.11.2009

Schweres Erbe für neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Christine Lüders

Das Bundeskabinett hat am 09.11.2009 Christine Lüders als neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ernannt und damit die Ära von Dr. Martina Köppen beendet.

Das ADNB des TBB begrüßte die Neubesetzung. “Dies ist eine folgerichtige Entscheidung von der alten und neuen Familienministerin von der Leyen, da Dr. Köppen zunehmend wegen ihrer Arbeitgeberlastigkeit in die Kritik geraten war”, so Safter Çinar, Vorstandssprecher des Türkischen Bundes in Berlin- Brandenburg.

Die ADS sei in erster Linie eine Institution, die Betroffene auf unabhängige Weise und auf unterschiedlichen Wegen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligung unterstützen soll. Durch die falsche Prioritätensetzung habe Dr. Köppen bei den Betroffenen und ihren Verbänden viel Vertrauen verloren und dem Ruf der ADS insgesamt geschadet, so Çinar weiter.

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