23

Apr

2021

NEU: Pflicht zum Tragen von Masken im Nahverkehr mit mindestens FFP2-Standard

Piktogramm FFP2-Maske

Das Piktogramm für die Nutzung der FFP2-Maske.

Mit dem Beschluss des Bundesinfektionsschutzgesetzes treten ab heute, d. 23. April 2021, neue bundesweite Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft.

Für Fahrgäste in den Zügen, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen im MDV-Gebiet gilt nunmehr die Pflicht zum Tragen einer Maske mit mindestens FFP2- oder vergleichbarem Standard. Die sogenannten „OP-Masken“ und Alltagsmasken sind damit nicht mehr zulässig. Die Kontroll- und Servicepersonale, welche in unmittelbarem Kundenkontakt stehen, haben laut Gesetz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz).

Die Maßnahmen sollen auch weiterhin bei der Eindämmung des Coronavirus helfen und damit die Sicherheit aller Fahrgäste sowie der Fahr- und Servicepersonale nochmals erhöhen. Zugleich zeigt eine aktuelle Studie, dass die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung in den Nahverkehrsmitteln deutlich geringer ist als weitläufig angenommen wird. Zu diesem Ergebnis kam die gemeinsame Studie der Technischen Universität Berlin (TU), der Berliner Charité und des Robert Koch-Instituts.

Die Verkehrsunternehmen im MDV bitten auch weiterhin im Interesse Aller die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.