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Reisläufer

Söldner

Als R. werden diejenigen Männer, die in den Krieg ziehen (mittelhochdt. die reis louffen), und damit allgemein die in Fremden Diensten stehenden Söldner (franz. mercenaires, ital. mercenari) bezeichnet. Der Begriff R., der im MA noch neutral war, bekam im Lauf der frühen Neuzeit eine zunehmend negative Bedeutung.

Der Neuenburger Emer de Vattel unterschied Mitte des 18. Jh. zwischen dem R. und dem Söldner. Der Söldner verpflichtete sich zu einem obrigkeitlich bewilligten Solddienst, während der individuelle militär. Einsatz der R. von der Obrigkeit nicht gewollt war. Das Reislaufen war im Gegensatz zum Solddienst durch keine offiziellen Verträge oder Kapitulationen reglementiert. R. konnten sich als Einzelpersonen oder in Gruppen, sog. Freikompanien, engagieren. Sie stellten sich freiwillig und mittels Privatvertrag unter die Autorität und Rechtshoheit eines fremden Herrschers oder waren einem selbstständigen Hauptmann unterstellt, der mit einem fremden Herrscher eine Privatkapitulation abgeschlossen hatte.

Vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert

Kampf zwischen einem eidgenössischen Reisläufer (links) und einem Landsknecht. Zeichnung aus der handschriftlichen Chronik (1560-1587) des Zürcher Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 15, Fol. 61r).
Kampf zwischen einem eidgenössischen Reisläufer (links) und einem Landsknecht. Zeichnung aus der handschriftlichen Chronik (1560-1587) des Zürcher Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 15, Fol. 61r). […]

Die R. standen anfänglich im Dienst des Kaisers und der ital. Städte, z.B. von Mailand um 1372-73. Die Reisläuferei entwickelte sich relativ unkontrolliert. Ab 1474 erhob Niklaus von Flüe wiederholt seine Stimme gegen das Reislaufen und den Einfluss ausländ. Gelder. Ab 1477 war es Privaten verboten, sich auf eigene Rechnung in fremde Dienste zu begeben. Doch die Mandate und angedrohten Strafen vermochten die Auswanderung von R.n nicht aufzuhalten. Bis 1515, dem Regierungsantritt von Kg. Franz I., florierte das freie Kriegertum und zahlreiche R. zeichneten sich in den Mailänder Kriegen aus. Dem Reformator Huldrych Zwingli gelang es 1520 in Zürich, Kriegsdienste für fremde Mächte zu unterbinden. Danach versuchten die eidg. Orte, die Anwerbung unter ihre Kontrolle zu bringen. Das freie Reislaufen, das für die eidg. und zugewandten Orte ertraglos war, wurde in ein polit. Instrument zum vermeintlich allg. Nutzen, in der Praxis zum Nutzen der führenden Oberschicht, (Pensionen) umgewandelt.

Obwohl 1671 für den Solddienst in Frankreich stehende und kapitulierte Regimenter geschaffen wurden, bestanden weiterhin auch ausserhalb der Schweiz rekrutierte Freikompanien, was gegen die Regeln der Kapitulationen verstiess. R. und Söldner bzw. Soldaten in bewilligten Diensten kamen folglich miteinander in Kontakt. Nach 1763 versuchte der franz. König, die Zahl der Freikompanien in franz. Diensten zu begrenzen, um die Schlagkraft der durch Kapitulationen verpflichteten Regimenter zu stärken.

Ganze Regimenter von R.n wurden bis ins 18. Jh. in der Zentralschweiz für Spanien und in den ref. Gebieten für England ausgehoben. Die Privatkapitulation, die Oberst Karl Ignaz von Nideröst mit dem Kriegsminister im Nov. 1724 in Madrid abschloss, diente als Vorlage für die Privatkapitulationen von 1734. Sie barg aber wegen des fehlenden obrigkeitl. Einsichtsrechts versch. Nachteile. Die einzelnen eidg. Orte konnten z.B. Schweizer R.n keine Sicherheiten gewähren und nicht verhindern, dass diese zu Zwecken eingesetzt wurden, die den eidg. Interessen zuwiderliefen. Im Sept. 1793 beabsichtigte Spanien, acht zusätzliche, aus Freikompanien bestehende Regimenter anzuwerben. Dies hätte die Hauptleute zu Freischarenführern, sog. condottieri, degradiert und die fremden Dienste auf den Stand des 15. und 16. Jh. zurückgeworfen. Vereinzelt fand sich diese Art von Dienst in Frankreich wieder, so im Fall des Marineinfanterieregiments von Franz Adam Karrer, das 1719 durch eine Privatkapitulation geschaffen, 1752 von Franz Josef von Hallwyl übernommen und 1763 aufgelöst wurde. Es kam in Übersee, v.a. auf den Antillen, zum Einsatz. In diesem Regiment diente auch der Neuenburger Charles-Daniel de Meuron, der 1781 der Niederländ. Ostindien-Kompanie ein eigenes Regiment stellte.

Die Grenzen zwischen Reislaufen und obrigkeitlich bewilligtem Solddienst waren gelegentlich fliessend. Privatkapitulationen wurden im Nachhinein genehmigt; so anerkannte z.B. Bern 1700 seine R. in holländ. Diensten als rechtmässige Söldner. Das 1701-96 in holländ. Diensten stehende Zürcher Regiment Werdmüller bzw. Hirzel beruhte auf keiner Kapitulation, wurde aber in den 1720er Jahren von der Obrigkeit gebilligt. Ebenso bewilligte Bern 1761 die Söldnerwerbung für die Schweizergarden, die 1748 für den Dienst in Holland geschaffen worden waren. Das 1730 für den sardin.-piemontes. Dienst ausgehobene Berner Regiment wurde 1737 durch eine offizielle Kapitulation legalisiert und bestand bis zum Franzoseneinfall. Dagegen anerkannte der Graue Bund das in franz. Diensten stehende, 1734 unter dem Namen Travers aufgestellte Regiment Salis-Marschlins nie offiziell.

1848 wurde der Abschluss neuer Militärkapitulationen verboten und 1859 ein Gesetz gegen die Anwerbung von Söldnern erlassen. Doch weiterhin verpflichteten sich Freiwillige für militär. Einsätze im Ausland, obwohl diese im 20. Jh. immer härter bestraft wurden.

Zur Verwendung des Begriffs Reisläufer

Soldaten, die sich aufgrund einer Kapitulation in fremde Dienste begaben, als R. zu bezeichnen, ist rechtlich gesehen falsch. Sobald die institutionellen Rahmenbedingungen der fremden Dienste und v.a. deren diplomat. Bedeutung, z.B. im System der Allianzen berücksichtigt werden, erscheint der Ausdruck Reisläuferei inadäquat. In der Historiografie wurde die Abhängigkeit der Eidgenossenschaft von Frankreich kaum thematisiert, weil dies dem aufkeimenden Nationalstolz des 19. Jh. zuwiderlief. Der auf Kapitulationen beruhende Solddienst wurde zum Reislaufen herabgemindert, als er in der Restauration und v.a. der Regeneration den schweiz. Interessen nicht mehr direkt diente. In der Folge übernahmen die meisten Historiker den praktischen, aber unscharfen Begriff des Reislaufens, um damit die Solddienstauswanderung vor 1848 zu bezeichnen.

Quellen und Literatur

  • A.-J. Czouz-Tornare, Les troupes suisses capitulées et les relations franco-helvétiques à la fin du XVIIIe siècle, 2 Bde., 1996
  • Gente ferocissima, hg. von N. Furrer et al., 1997
  • A. Esch, Alltag der Entscheidung, 1998
Weblinks

Zitiervorschlag

Czouz-Tornare, Alain-Jacques: "Reisläufer", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.05.2011, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008607/2011-05-19/, konsultiert am 14.05.2021.