UN-Antirassismusausschuss rügt Deutschland: Schutz vor Rassismus muss verbessert werden.

via ISD

Pressemeldung

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland begrüßt die Entscheidung des UN Antirassismusausschusses. Dieser rügt, dass Deutschland im Fall Sarrazin die Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt hat. Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass Sarrazins Thesen auf rassistischem Hass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur rassistischen Diskriminierung beinhalten

Berlin, 19. April 2013: Die UN rügt die Bundesregierung und die deutsche Justiz

für die Nichteinhaltung der Menschenrechte: indem die Berliner Staatsanwaltschaft 2009 ein vom Türkischen Bundes Berlin Brandenburg gegen Sarrazins Thesen angestrengtes Verfahren einstellte, verletzte sie die Verpflichtungen im Rahmen der UN-Antirassismuskonvention. Kurz zuvor hatte Sarrazin im Magazin Lettre International seine rassistischen Thesen verbreitet, die später in seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ noch vertieft wurden. CERD (Comittee on the Eradication of Racial Discrimination), das die Einhaltung der UN Antirassismuskonvention überwacht, entschied nun, dass dieser Menschenrechtsvertrag in Deutschland nicht angemessen umgesetzt wurde. Deutschland muss nun seine Gesetze und Verfahren im Sinne der UN Antirassismuskonvention überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung in Zukunft angemessen vor rassistischer Aufstachelung geschützt wird.


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