Wahlberichterstattung

Was ist das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit?

Copyright: ZDF/Brand New Media
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Am 6. Juni 2021 wird in Sachsen-Anhalt ein neues Parlament gewählt. Der Wahlausschuss hat 22 Parteien zugelassen, die ins Rennen um die 42 Mandate im Magdeburger Landtag gehen. Doch nicht alle von ihnen kommen gleich oft im Programm der öffentlich-rechtlichen Sender vor.  Was bei der Programmgestaltung zu berücksichtigen ist, regelt das vom Bundesverfassungsgericht konkretisierte Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.

Öffentlich-rechtliche Medien müssen die Parteien nicht völlig gleich behandeln. Vielmehr ist eine Abstufung nach der Bedeutung der Parteien zulässig. Um diese Bedeutung einer Partei zu ermitteln, schauen die öffentlich-rechtlichen Medien zunächst das Ergebnis bei der letzten vergleichbaren Wahl an. Auch die Erfolge der Parteien bei anderen Wahlen auf Bundes- und Landesebene werden berücksichtigt. Außerdem spielen noch weitere Kriterien eine Rolle, etwa wie lange es eine Partei schon gibt und wie regelmäßig sie sich zur Wahl stellt. Nicht zuletzt fließen Vorwahlumfragen in die Beurteilung mit ein. Nach diesen Kriterien werden alle Parteien dann in mehrere Kategorien eingeteilt. Alle innerhalb einer Kategorie vertretenen Parteien müssen vergleichbar behandelt werden. Zwischen den verschiedenen Kategorien ist dagegen eine Abstufung zulässig.

Welche Kriterien benutzt werden können, um die Bedeutung der Parteien festzustellen, hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einem Papier über die Präsenz politischer Parteien in Wahlbeiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschrieben. Die Faustregel lautet: Ist eine Partei bislang nicht im Parlament vertreten und schafft nach aktuellen Wahlumfragen auch nicht die Fünf-Prozent-Hürde, ist es zulässig, dass diese Partei auch bei Medienbeiträgen wie beispielsweise Interviewrunden zur Wahl nicht mit einem Vertreter repräsentiert ist.

Das heißt aber nicht, dass kleinere Parteien, denen die Umfragen wenig Chancen auf einen Einzug in das zu wählende Parlament vorhersagen, komplett außen vorgelassen werden können. Im ZDF werden auch deren Positionen in der Vorwahlberichterstattung im laufenden Programm berücksichtigt, indem sie inhaltlich in den unterschiedlichen Sendungen themenbezogen aufscheinen. Zudem können journalistische Bewertungskriterien die abgestufte Chancengleichheit brechen. Wenn eine Partei oder ihr Personal einen besonderen Nachrichten- oder Neuigkeitswert hat, sind diese für die Redaktionen natürlich relevant und werden thematisiert. Dies war beispielsweise bei den Piraten der Fall, weil sie ein damals völlig neues Politikfeld – die Digitalisierung – in den Mittelpunkt stellten.

 

Weitere Informationen:

Pressemappe: Das ZDF zur Wahl in Sachsen-Anhalt

Berichterstattung im ZDF: Fragen und Antworten bei ZDFheute

Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur "Präsenz politischer Parteien in Wahlbeiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat –zu den Aufgaben, Rechte & Pflichten von Parteien

 

Ansprechpartner:

Presse-Desk, Telefon 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de