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Neuer Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates"

Die Aufnahme zeigt die Hände eines Mannes, die ein Grundgesetz halten

Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, Bestrebungen, die gegen die Sicherheit des Bundes oder der Länder oder gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu identifizieren und aufzuklären. Im Zuge dessen nehmen die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sehr aufmerksam Phänomene, Gruppierungen und Einzelpersonen in den Blick, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass ihre Verhaltensweisen darauf gerichtet sind, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen.

Unsere demokratische Grundordnung sowie staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende sehen sich seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt. Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht. Verschwörungsmythen wie QAnon oder andere antisemitische Ressentiments werden dabei ebenso bemüht, wie weitere aus rechtsextremistischen oder "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Zusammenhängen bekannte Stereotype. Verschwörungstheorien sind ein nahezu durchgängig festzustellendes Phänomen und haben eine erhebliche katalysatorische Wirkung.

Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik werden dabei immer wieder, und in jüngerer Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert. Aber auch Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – zuvörderst zu nennen sind hier Protagonisten der Querdenken-Bewegung – zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht. Es werden Verbindungen zu "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Organisationen sowie Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert. Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern.

Die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen ist in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat daher einen neuen Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" eingerichtet. Innerhalb dieses Bereichs wurde ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt "Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" eingerichtet, dem die diesbezüglich relevanten Akteure zugeordnet und nachrichtendienstlich bearbeitet werden. Das Sammel-Beobachtungsobjekt ermöglicht sowohl eine Bearbeitung als Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung.

So ist auch künftig sichergestellt, dass die beschriebenen verfassungsfeindlichen, sicherheitsgefährdenden Bestrebungen seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz zielgerichtet und differenziert aufgeklärt werden.