NEU vom 13.2.2010:
direkter Link zum vollständigen Urteil
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19.1.2010 , via nrwgegendiskriminierung.de
aus der Pressemitteilung:
Zuvor hatte das Landgericht Aachen die Klage abgewiesen. In dieser wegweisenden Entscheidung des OLG wurde die beklagte Hausverwaltung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5000,- € verurteilt. Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen unterstützen diese Klage, um zukünftig von Diskriminierung Betroffenen den Klageweg zu erleichtern….
weiterlesen und Pressemitteilung des OLG: HIER
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Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB begrüßt das Urteil:
„Dieses Urteil ist wegweisend und wird zukünftig Betroffene, die bei der Wohnungssuche rassistisch diskriminiert werden, ermutigen, juristisch dagegen vorzugehen“ sagt Nuran Yigit, Projektleiterin des ADNB des TBB.
Aktuelle Studien, wie z.B. EU-MIDIS von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), belegen, dass die Mehrheit der Betroffenen eine erlebte Diskriminierung nicht melden. Als häufigste Begründung nannten sie, dass sich nichts ändern würde. „Dieses Urteil wird den Betroffenen Hoffnung geben, dass man sich sehr wohl gegen Diskriminierung wehren kann“, so Safter Ç?nar, Vorstandssprecher des TBB.
Die „Stiftung ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen unterstützen diese Klage. Detaillierte Informationen zum Fall erhalten Sie bei ARIC-NRW, Hartmut Reiners, Te.: 0203-2969499 und GBB, Isabel Teller, Tel.: 0241-49000.
Weitere Rückfragen: Nuran Yigit, ADNB des TBB, Tel.: 030 – 61 30 53 28
NEU vom 20.1.2009: PRESSEMITTEILUNG des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland – advd –
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