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Der Bundesstaat Österreich

Die Republik ist ein Bundesstaat, der aus neun selbstständigen Bundesländern gebildet wird. Der bundesstaatliche Charakter ist ein Verfassungsprinzip, das nur auf Grund einer Volksabstimmung abgeändert werden kann.

Im Gegensatz zu einem zentralistisch organisierten Staat sind in einem Bundesstaat Gesetzgebung und Vollziehung auf Bund und Länder aufgeteilt. Die Landesgesetze und das Gemeinderecht werden von den Landtagen beschlossen. Die Landesregierungen besorgen die Landesverwaltung. Auch die BürgerInnen eines Bundeslandes haben die Möglichkeit, im Rahmen der direkten Demokratie auf die Landesgesetzgebung einzuwirken.

Bundeshymne der Republik Österreich

2011 starteten ÖVP, SPÖ und Grüne eine erste gemeinsame Initiative zur geschlechtergerechten Formulierung der Bundeshymne. Die Wortfolge "Heimat bist du großer Söhne" sollte durch "Heimat großer Töchter und Söhne" und, in der dritten Strophe, die "Bruderchöre" durch "Jubelchöre" ersetzt werden. Das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich trat mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Mehr

Das bundesstaatliche Prinzip

Österreich ist ein föderalistisch aufgebauter Staat, der sich aus neun Bundesländern zusammensetzt (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien). Das bundesstaatliche Prinzip bedeutet: Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Mehr

Die Landtage

Die Landesgesetzgebung und die Kontrolle der Landesregierung liegen in den Händen der Landesparlamente, die man in Österreich Landtage nennt. Sie bestimmen auch das Gemeinderecht, weil es auf der Ebene der Gemeinden keine gesetzgebende Körperschaft gibt. Mehr

Die Landesregierungen

Im Bund obliegt die Verwaltung der Bundesregierung, in den Ländern den Landesregierungen. An deren Spitze stehen die Landeshauptleute. Sie und deren Regierungen werden von den Landtagen gewählt. Mehr

Arten der direkten Demokratie in Bundesländern

Die einzelnen Landesverfassungen sehen in unterschiedlicher Ausgestaltung auch Instrumente der direkten Demokratie vor. Das sind etwa Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. Mehr