Für vollständig geimpfte und genesene Personen gelten teilweise Ausnahmen von derzeit geltenden Einschränkungen. So benötigen vollständig Geimpfte und Genesene (innerhalb der ersten 3 Monate nach Infektion) an Orten, an denen die 3G-Regel gilt, keinen negativen Test. Bei hohem Infektionsgeschehen gelten jedoch auch für geimpfte und genesene Personen Einschränkungen. So müssen bei der sogenannten 2G-Plus-Regel auch Geimpfte und Genesene einen gültigen negativen Test vorlegen. Für Personen mit Auffrischimpfung (dreimal geimpft) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Kontaktbeschränkungen und die weiteren Corona-Regeln (siehe Frage „Welche Corona-Regelungen gelten zurzeit in Deutschland?“).
Außerdem gelten für Geimpfte und Genesene Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht nach Kontakt zu einer Person, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist (siehe Frage „Welche Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Geimpfte und Genesene?“).
Auch bei der Einreise nach Deutschland gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.
Wichtig: Die Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten nur, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. Denn obwohl das Risiko, sich oder andere Menschen anzustecken, bei vollständig geimpften und genesenen Menschen deutlich reduziert ist, besteht ein Risiko, sich und andere anzustecken, insbesondere mit der neuen Virusvariante Omikron. Daher sollen auch vollständig Geimpfte und Genesene weiterhin die AHA+L+A-Formel einhalten.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMJV).
Stand: 07.01.2022 (#4852)