Minderjährige und Sexualität – ein Tabu, das zu revidieren ist

Von Rudolf Walter Leonhardt

Am 16. Mai 1836 heiratete Edgar Allan Poe (auf den sich Nabokovs Humbert Humbert beruft) seine dreizehnjährige Cousine Virginia Clemm, genannt Sissy – offenbar schon schlechten Gewissens, denn in der Heiratsurkunde ist Virginias Alter mit einundzwanzig angegeben. Aber auch Poes Mutter war erst fünfzehn gewesen, als sie sich verheiratet hatte.

Ein halbes Jahrhundert früher traf der Göttinger Professor Georg Christoph Lichtenberg ein zwölfjähriges Mädchen, Maria Dorothea Stechard, das ihm Blumen verkaufen wollte. Er bat sie, welcher Göttinger Professor würde das heute noch wagen, ihn doch einmal zu besuchen. Sie verstand durchaus, worauf das hinauslaufen sollte, und antwortete, sie gehe "keinem Purschen auf die Stuben". Sie ging dann doch, zunächst begleitet von ihrer Mutter, die dafür sorgte, daß die professorale Neigung zur Tochter sich auch für die Eltern bezahlt machte. Dazu Lichtenberg: "Sie ging spät weg und kam mit dem Tag wieder ... fand ich, daß in dem vortrefflichen Leib eine Seele wohnte, grade so wie ich sie längst gesucht, aber nie gefunden hatte."

Das "böse Katzenmädchen" nennt er sie und "Hexe" und: "Sie blieb von Ostern 1780 (ein Jahr nach ihrer Konfirmation!) ganz bei mir."

Die Göttinger Gesellschaft scheint nicht sonderlich entrüstet gewesen zu sein. Hatte Lavoisier nicht gerade eine Dreizehnjährige geheiratet! Und selbst ein Angriff Kotzebues verpuffte: "Vor vielen Jahren schon" – so läßt er den unschwer als Lichtenberg identifizierbaren Ich-Erzähler von "Doctor Bahrdt mit der eisernen Stirn" (1791) bekennen – "hielt ich mir ein Mädchen von elf Jahren, welches Blumensträuße feiltrug. Sie wohnte in der Gasspühlen, und wir brachten wechselseitig Götternächte miteinander zu. Ich kleidete sie mit britischer Freigiebigkeit, unterhielt auch Papa und Mama. Die Sache wurde aber endlich so notorisch, daß in der schola puellarum meine Amasia ein Gespött der übrigen wurde und der Schulmeister sogar de fornicatione omittenda herrliche Ermahnungen ergehen ließ."

"Gespött", "herrliche Ermahnungen" – und nichts geschah: Man stelle sich vor, ein Göttinger Professor müßte sich heute etwas Ähnliches öffentlich vorhalten lassen.