Eintrag Nr. 3

„getrennte Sprechstunden (...) von 07.00-07.10 Uhr“

"empfinden wir Impfverweigerung als frech und gesellschaftlich inakzeptabel" - "Es ist zulässig, getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten. (…) Z.B. 3G-Sprechstunde von 08.00-18.00 Uhr, non 3G-Sprechstunde von 07.00-07.10 Uhr."

Dr. med. Norbert Metke
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Mitgliederbrief, 11.11.2021

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