Achtung Seitenbetreiber: Facebooks Like-Button auf Webseiten kann abgemahnt werden

(78 Bewertungen, 4.06 von 5)

Worum geht's?

Datenschützern war der Facebook Like Button schon lange ein Dorn im Auge. Facebook sammelt über dieses Tool millionenfach Daten ohne Wissen der Nutzer. Der Facebook Like Button, der sich auf Millionen von Webseiten finden lässt, könnte jetzt zu massenhaften Abmahungen bei Webseitenbetreibern führen. Das LG Düsseldorf hat nämlich entschieden, dass diese Funktion gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Was bedeutet dieses Urteil für Seitenbetreiber? Wir haben die 6 wichtigsten Fakten.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum wird der Facebooks Like-Button abgemahnt?
  2. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
  3. Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
  4. Was ist mit der "2-Klick-Lösung"?
  5. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie twitter oder Google+?
  6. Gilt das Urteil für Seiten von Unternehmern und Shops oder auch für private Webseiten?

1. Abmahnung wegen Facebooks Like-Button? 

Es gab in der Vergangenheit bereits Abmahnungen wegen des Facebook Like Buttons auf Webseiten. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plugin Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, ist diese Datenübertragung aber nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt. 

Wie fast immer beim Thema Datenschutz war die Aufregung kurz und heftig. Wirklich getan haben aber die wenigsten Seitenbetreiber etwas. Das wird sich nun aber ändern. Es liegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu einem dieser Fälle vor.

2. Was hat das LG Düsseldorf zum Facebook Like Button entschieden?

Das LG Düsseldorf (Aktenzeichen12 O 151/15) hat mit Urteil vom 09.03.2016 entschieden, dass die Einbindung derartiger Facebook-Tools, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind. Hintergrund ist, dass Facebook über Plugins wie den Like Button millionenfach Nutzerdaten von den Besuchern der Webseiten abgreift, die den Like Button eingebunden haben - ohne dass die Nutzer das wissen, ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hätten. Und ohne dass die Nutzer überhaupt Mitglied bei Facebook sein müssen. 

Aus Datenschutzsicht ist das Urteil also zu begrüßen. Facebook wäre es ohne großen Aufwand möglich, Tools wie die Share Funktion oder Like Button so umzustellen, dass nicht automatisch Nutzerdaten übertragen werden.

Das Urteil sorgt für mehr Datenschutz. Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt aufgrund des Facebook Like Buttons aber reagieren. Sichern Sie Ihre Webseite jetzt ab.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

3. Was können Seitenbetreiber jetzt tun?

Das bedeutet konkret, dass ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf Funktionen wie den Like Button nicht mehr ausreicht. Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt also handeln, wenn sie nicht abgemahnt werden wollen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann:

1. Entfernen Sie die von Facebook zur Verfügung gestellten Page-Plugins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plugin eingebunden sind, von Ihrer Seite.

2. Als Agentur oder Webdesigner: Informieren Sie Ihre Kunden über das aktuelle Abmahnrisiko und den Facebook Like Button.

→ Wir stellen allen eRecht24 Agentur-Mitgliedern eine fertige Info-Mail für Ihre Kunden im neuen „Schnellstarterpaket Facebook & Co.“ zur Verfügung.

3. Nutzen Sie Tools, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine personenbezogenen Daten übertragen.

→ Wir haben dazu das eRecht24 Safe Sharing Tool entwickelt. Damit können Sie ohne Abmahnrisiko weiterhin Ihre Inhalte auf Facebook & Co. teilen.

4. Alternative: Sie verzichten komplett auf derartige Tools und verlinken lediglich - direkt oder über ein Facebook Symbol - auf Ihrer Facebook-Seite. Nachteil: Es gibt keine Funktionalitäten wie das Anzeigen der shares mehr.

4. Was ist mit der "2-Klick-Lösung" und shariff?

Die von heise entwickelte Lösung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auf jeden Fall besser, als die Lösung von Facebook. Wir haben diese Lösung aber - im Gegensatz zu Shariff - trotzdem nie empfohlen. Die Unterschied ist der:

  • Bei der 2 Klick-Lösung werden genau die selben Daten an Facebook übertragen wie bei dem Facebook Like Button. Eben nur einen Klick später.
  • Bei Lösungen und Plugins wie Shariff werden gar keine personenbezogenen Daten übertragen.

Die 2 Klick-Lösung war eher ein aus der Not geborener workaround, um überhaupt noch Facebook-Funktionen anbieten zu können. Datenschutzrechtlich ist die 2 Klick-Lösung meiner Meinung nach aber nicht ausreichend. Die Datenschützer fordern bei der Übertragung personenbezogener Daten eine Einwilligung des Nutzers. Dazu muss man dem Nutzer aber genau erklären können, welche Daten zu welchen Zwecken wo und warum von Facebook gespeichert werden.

All das weiß aber nur Facebook. Und Facebook gibt diese Informationen, die den eigentlichen Wert des Unternehmens ausmachen, natürlich nicht einfach so weiter. Eine wirksame Einwilligung bekommt man so als Seitenbetreiber ohne diese Infomationen aber gar nicht hin. 

5. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie twitter oder Google+?

Das Urteil ist zwar nur zum Facebook Like Button ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social Media Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen. Auch hier sollten Sie  als Seitenbetreiber auf die unter Nr. 2 oder Nr. 3 dargestellten Lösungen ausweichen.

6. Gilt das Urteil für Seiten von Unternehmern und Shops oder auch für private Webseiten?

Hintergrund des Urteils zum Facebook Like Button war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Alle Webseiten, die nicht ausschließlich privat sind, können also abgemahnt werden:

  • alle Online Shops
  • alle Seiten von Dienstleistern
  • alle Unternehmens-Seiten
  • Alle Seiten mit Werbung, Affiliate-Seiten

Aber auch bei privaten Seiten verstoßen die Betreiber gegen Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

 

abmahnung facebook2016

 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Tamara
Gehört vielleicht auch noch zum Thema, aber irgendwie kann mir hier keiner konkret etwas dazu sagen. Darf ich in Zukunft, sofern ich in meiner DSGVO darauf hinweise, weiterhin bei den Kontakten Goole Maps verwenden oder muss ich diese alle entfernen?Vielleicht hat ja darauf jemand eine Antwort, würde mich riesig darüber freuen.
3
Richard
Rein technisch unterscheidet sich die Einbindung eines Facebook Like Buttons (old school) nicht von der Einbindung einer Google Map oder eines YouTube oder Vimeo Videos oder eines Webfonts (Google Fonts). Es werden dieselben Daten übertragen. Bei diesen Themen macht aber bisher keiner ein Fass auf.
4
Karo
Mich würde als Premium-Mitglied im Zuge der DSGVO interessieren, ob ich bei der Datenschutzerkl ärung auf meiner Website die Passagen zu den Social Plugins (Facebook etc.) überhaupt aufführen muss, wenn ich ausschließlich das Shariff-Plugin verwende. Ich habe schon viel gesucht und gegoogelt, aber bisher keine Antwort darauf gefunden und führe bis dato sowohl die Shariff-Lösung als auch die Social-Plugins, die ich als Buttons über Shariff integriert habe, in der Datenschutzerkl ärung auf. Aber eigentlich ist das widersprüchlich.
2
Peter Fox
Der Staat macht nur Politik für sich selber und kassiert massig Steuern. Die Probleme der kleinen Unternehmer, sind denen Wurscht.
4
Johny
Rechtsanwalt Sören Siebert sagte :
Erstellungsdatu m + Bearbeitungsdat um anzeigen geht technisch nicht.
Das kann nicht sein, ein gutes CMS sollte sowas in der Datenbank speichern. Über die Änderungen der Template-Dateien kann das dann ohne Probleme ergänzt werden.

0
Johny
Das Problem ist wohl, dass bereits beim Laden der Seite Daten an Facebook übertragen werden, egal ob man jetzt auf den Button klickt oder nicht.
0
Rüffel
Ich bin in jedem Fall für Transparenz und die Nachvollziehbar keit, welche personenbezogen e Daten zu welchen Zwecken weiterverwendet werden, damit ich eigenverantwort lich und mit gutem Gewissen mein Einverständnis erklären kann bei Empfehlung eines Seiteninhaltes über den LIKE-Button. Ebenfalls fühle ich mich angewiesen auf eine Information darüber, die sich nicht auf 10 Seiten hinzieht, sondern die diese Information kompakt und wesentlich auf den Punkt bringt. Ein mal längerfristi g bestehendes Grundsatzurteil durch den Gesetzgeber, das auch so wenig weltfremd wie möglich an User und Websitebetreibe r vorbeiginge wäre schön. Und mal ehrlich - das geht hier nun an die Aufreger hier: Es ist doch nun nicht wirklich neu, das die Bereisteller sozialer Netzwerke, persönliche Daten saugen und weiter verwenden ... das ist ein Wissen, das geflissentlich von vielen Internetverwend ern ignoriert wird. Die Grauzonendebatt e über Datenschutz und Datensicherheit liegt ja nicht gerade neu auf dem Teller. Und in dem Moment, wo sie durch ein Urteil wieder mehr ins Licht gerät, gerät auch für den sich überfordert fühlenenden Benutzer die eigene ignorierende Verhaltensweise ins Licht. --- Aber es ist nicht er, der Transparenz und Vereinfachung zu sorgen hat. Das ist in meinen Augen ohnehin Facebook&Schweineban de.
2
TeeWee
Danke für die Frage, Björn. Ja, das verstehe ich auch nicht ganz!
0
Björn
So ganz verstanden habe ich das jetzt noch nicht. Wenn ich auf meiner Homepage (also Künstler) einen Button für "Gefällt mir" bei Facebook habe, reicht das bereits aus, um abgemahnt zu werden?!Obwohl man sich nach dem Klick auf den Button ja noch bei Facebook anmelden muss, wenn man nicht bereits angemeldet ist?
4
Christian Rasch
Ab wann wird es voraussichtlich rechtskräftig sein?
0
tl_s180
Mein Facebook-Share-Button hat auch diesen "normalen" Link http://www.facebook.com/sharer.php?u=http://www.test.comIst das nach aktueller Rechtslage immer noch abmahnsicher?
0
Rechtsanwalt Sören Siebert
Nein, die Sache ist leider immer noch nicht abgeschlossen und liegt nun beim EuGH.
0
Barbara
Auch ich bedanke mich erstmal für Ihre Infos :)Ist das Urteil denn jetzt rechtskräftig? Revision war doch zugelassen, oder?
1
Rechtsanwalt Sören Siebert
Das ist etwas einfacher:https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6843-google-analytics-datenschutz-rechtskonform-nutzen.html
0
Erich Lehna
Doppelmoral pur. Der Staat sammelt mittels Trojanern und Vorratsdatenspe icherung personenbezogen e Daten ohne Grenzen, ein simpler FB- linke Button ist aber rechtswidrig.
1
Karl
Hilfreiche Info! Aber eigentlich braucht keiner Facebook. Davon mal abgesehen wie sieht es mit Google Analytics aus? Das System ist ja eigentlich das selbe?
0
Andreas
Lieber Herr Sören Siebert,ich nutze Ihren Impressumsgener ator seit der ersten Stunde und beobachte die Tätigkeiten und auch Ihre Recherche.Das Urteil ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Thematik der Datenverarbeitu ng seitens Konzernen bzw. deren Tochterunterneh men damit nicht ganz unter dem Teppich verschwindet.Doch man muss zugeben, das diese Gesetzesindustr ie, also das produzieren ständig NEUER Gesetze das Rechtssystem als solches ad absurdum führt.Kein #WhatAboutism:@ googlefonts bildet ein exaktes Benutzerprofil ab, ohne das der Webseitenbetrei ber dazu eine Möglichkeit hat, dies zu unterbinden, außer diesen Service nicht zu nutzen.Die Technologie, also über zentralisierte Server redundant ("ausfallsicher") Schrifttypen zur Verfügung zu stellen oder auch Bootstrap JavaBibliotheke n zeigt, das wir eher ein Umdenken brauchen, statt Ihren Kollegen die Taschen zu füllen mit irgendwann nicht mehr einhaltbaren Gesetzen.Die Thematik der Strategien der Abmahnanwälte, welche pauschal schlicht den Paragraphendsch ungel nutzen, um damit Geld zu verdienen ist ein pervertiertes "Rechtsverständnis".Ich gebe zu, ich bin kein Jurist, doch mit meinen Vorstellungen von Rechtschaffenhe it hat das alles nichts mehr zu tun.Ansonsten begrüße ich Ihren Einsatz.. seit Jahren unermüdlich rechtzeitig diese Änderungen bekannt zu geben und mit Handlungsempfeh lungen zu bestücken, damit der bereits verunsicherte Online-Händler nicht noch Jura studieren muss.Insgesamt wünschte ich mir jedoch auch mehr Sicherheit gegenüber / vor Ihren fiesen Kollegen.Mit den besten Grüßen
4
Normaler Bürger
Ich finde diesen Datenschutzwahn langsam echt anstrengend. Wer nicht möchte, dass seine Internetbewegun gen und seine persönlichen Daten im Internet auftauchen, soll seine Geräte verbrennen.Das sagt sich so leicht, klar. Aber sobald jemand das gerät einschaltet, hat Windows / Google die ersten Tentakel ausgestreckt. Dann kommen die Browser, die ebenfalls ihre fühle nach euren wertvollen Daten ausstrecken.Da helfen alle Gesetze nicht. Wer sich im Internet bewegt, wird verfolgt. Sei es Facebook, oder das kleine Fachgeschäft mit seiner Familienhomepag e. Schutz der Daten ist wichtig. Aber irgendwann muss auch mal gut sein. Ernsthaft. Facebook buttons (und die anderer Social Media) sind für Gewerbetreibend e immer ein gutes Werbemittel gewesen. Am witzigsten sind immer Jene, die laut "DATENKRAKE" schreien und dann apps wie Whatsapp benutzen. Lach mich weg.
3
Harry
Ich verstehe nicht, dass die 2-Klick-Lösung ebenfalls bedenklich sein soll. Natürlich werden dann auch die Daten übertragen. Der Unterschied ist aber, dass diese erst dann übertragen werden, wenn der Besucher eingewilligt hat. Er muss das ja nicht tun und kann auf das "Like" verzichten.
0
BB
danke schön, für die Antwort
1
Rechtsanwalt Sören Siebert
Steht im Text:3. Was können Seitenbetreiber jetzt tun?
0
BB
Warum haben Sie noch oben mehrere "Teile-Button" darunter auch FB und Google+ ????
0
Jörg
Im Grunde stört mich ja auch nur das Datum. Die Lösung mit dem Datum der Veröffentlichu ng ist also super. Danke!(Das 'alte' Urteil war mir nämlich durchaus bekannt, deswegen stutze ich...)
0
Wolfgang
Die Dummheit der "Datenschützer" lässt sich nicht zuletzt daran erkennen, dass sie zwar solche Dinge wie den "Like"-Button verurteilen, aber nicht verstehen, dass jeder (absolut jeder), der ein Handy in Betrieb hat, auf Schritt und Tritt verfolgt werden kann. Oder hat schon mal jemand die Abschaffung der Handys gefordert?
1
Rechtsanwalt Sören Siebert
Das Datum oben ist das Datum der letzten Bearbeitung. Erstellungsdatu m + Bearbeitungsdat um anzeigen geht technisch nicht. In der Tat stimmt die Überschrift dann nicht mehr so ganz. Andererseits können wir ja nun auch nicht alle Überschrift en nach ein paar Wochen ändern in "Nicht mehr ganz so aktuelles Urteil". Zumal die Thematik für geschätzt 90% aller Seitenbetreiber weiterhin neu sein dürfte. Wir werden aber das Datum der Veröffentlichu ng im Text ergänzen.
0
Jörg
Sehe hier auf einer Seite den Link "...neues Urteil...", Datum dann hier über dem Artikel: "26. September 2017".Ich wundere mich, was das LG Neues hervorgebracht hat, leider sehe ich aber bei den "wichtigsten Fakten" nichtmal einen Link zum Urteil - und erkenne dann an den Kommentaren, dass es sich um einen alten Artikel handelt. Clickbaiting???
0
Rechtsanwalt Sören Siebert
Sharen und liken werfen die selben datenschutzrech tlichen Fragen auf bzw. sind über die "offiziellen"plugins nach diesem Urteil nicht erlaubt. Nutzen sie dafür einfach unser safe sharing tool:https://www.e-recht24.de/erecht24-safe-sharing.html
0
Peter Lütkenhaus
Hallo Herr Siebert. Verständnisfrage : In Ihrem Artikel geht es nur um den Like-Button, nicht aber um einen Share-Button, wie Sie ihn auch für verschiedene soziale Netzwerke in diesem Artikel haben, korrekt? Das Teilen von Inhalten ist ja ein bewusster und ohnehin nachvollziehbar er Vorgang denke ich.
0
Guest
HTTP-Kommunikation lässt sich ohne Kenntnis der IP des anderen Teilnehmers nicht machen.
1
Besserwisser
Ich als Kunde hab wirklich die Schnauze voll davon daß man verfolgt wird. Wenn ein Kumpel an meinem PC schnell Mal nach einem Staubsauger googelt kann ich mir die nächsten 3 Wochen lang überall Staubsauger anschauen. Ich will das überhaupt nichts gepeichert oder geteilt wird von mir. Wenn ich was kaufen will dann Kauf ich das weil ich das gerade so will und frei entscheide. Ich laufe ihnen doch auch nicht hinterher und Versuche ihnen ständig Schinken pizza anzubieten nur weil sie letze Woche Mal eine gegessen haben. Es bleibt wohl nur noch die Lösung über Tor und IP changer zu surfen. Mit 10add-blockern und alles was dazugehört.Damit sufen Mal wieder Spaß macht.Denn für mich ist das Internet nicht einfach nur ein riesen Einkaufszentrum .Wenn das so weiter geht wird es keine wegen Internet geben. Schön das der Mensch mit Nichts zurecht kommt was er erfindet. Fing mit Waffen an ... Geht über zu Vieh Haltung Agrarwirtschaft und jetzt auch noch das Internet. Es wird immer schlimmer Krimineller und Daten Schutz ist für mich schon seit langem kein Thema mehr an dem ich etwas ändern könnte. Eine Schlammschlacht der groß Industrie gegen Hacker und kriminelle. Wenn ihr mich so fragt ist das Internet wahrscheinlich nur noch zu einem gut! Pornos! Somit adios. Ihr Sklaven der neu modernen Gesellschaft merkt nicht Mal wie sehr ihr euch alle verarschen lasst. Nein ihr habt nur Diller Zeichen in denn Augen Und werdet trotzdem in eurem Leben nicht an Amazon Ran kommen.
3
Margit
Es hat bestimmt auch seine Vorteile für sie Seiteninhaber und -besucher, wenndieses Urteil durchkommmt. - Und ich denke, es besteht die Möglichkeit, wenn dieses Urteil steht, dass man damit auch eine Klage gegen Google, MicroSoft, Whats App usw. begründen kann, denn es kann nicht angehen, dass es nur FB verboten wird, die anderen aber munter weitermachen dürfen. Auf jeden Fall besteht damit eine Chance, ein bisschen vom gläsernen User wieder loszuwerden und nicht mehr mit allen möglichen Werbungen aufgrund dieser Info überhäuft zu werden.
1
Gaby K.
Bravo...beste Antwort auf diese neuerliche #Abzocke* und #Augenwischerei *....hätten Sie es nicht geschrieben....hätte ich es getan....aber noch mit weitaus schärferen Worten*...#Mafia* ist der absolut korrekte Begriff*....wir haben es hier generell nur noch mit mafiösen Strukturen und Subjekten zu tun.....wer noch an die Mär* vom DS glaubt....bzw. überhaupt jemals geglaubt hat....lebt eh nicht in der Realität*.....Solange den AG* und ihren tausenden Erfüllungs- und Gesinnungsgenos sen* nicht das schmutzige #Handwerk* gelegt wird....solange wird sich dieser #Überwachung sstaat* ;) nebst der o. G. in gewohnter Manier bereichern*....auch wenn ich dieses Wort nur noch mit einem Würgen* hervorbringen und benutzen kann....
1
falk maasdorf
ich bitte vielmals um entschuldigung für diese enorma anzahl an tippfehler. ich schiebe es jetzt einfach mal auf den akuten schlafmangel, der sich derzeitig bei mir einstellt. :(ich hoffe dennoch, dass sie die antwort sinngemäß aufgreifen konnten.
-1
falk maasdorf
mumpel sagte :
Was geht einem Onlinehändler meine IP an ......
sehr viel... denn ein shopbetreiber möchte ebenso betruf vermeiden sie wie selber. eine speicherung der ip ist seit jeher gang und gebe und hat in erster lnie nix mit datenschutz zu tun.wenn mit ihren daten eine bestellung getätigt wird, von der sie nix wissen, die sie jedoch bezahlen sollen, dann sind sie über die gespeicherte ip des eigentlichen nutzers sehr dankbar.die ip anisch hat in erster linie nix mit ihren "intimeren" persönlichen daten zu tun.

2
Matthias Kappenberg
Zitat :
Und was ist mit eurem Plugin hier oben im Artikel? :D
Das sind "Share Links", der "Teilen" Button von Facebook erzeugt ein iFrame das mehr oder weniger direkt "Facebook" aufruft. Dazu bitte ggf. mal den Unterschied zwischen "Share" und "Like" "googlen", ich denke dann wird es klarer.Die Zahlen dahinter, vermute ich mal, werden via API abgefragt und senden somit keine Client Daten an Facebook, Google, ... (oder die gleicht einer manuell ab, was ich aber weniger glaube ;-)Bitte nicht mit technischem Halbwissen solche wichtigen Sachen wie Datenschutz verharmlosen.Merken: Bei Datenschutz geht es um mehr als dusselige OnlineShops und Kaufverhalten.

0
manni65929
Problem ist doch, dass Besucher vor Betreten einer Website nicht wissen, welche Socail Networks dort vertreten sind. FB sammelt aber bereits beim Zugriff Daten, ohne das der Besucher eingreifen kann. Das Deutsche Recht verbietet aber ausdrücklich und so ist das Urteil nur konsequent. Problem für die meisten Websitebetreibe r ist, das man mit Bezug auf dieses Urtail eigentlich keine Teil- oder Likefunktionen, Werbung oder ähnliches einbauen dürfte. Also zurück zu den alten HTML-Seiten ohne besondere Funktionen.
0
Adam
Verstehe das Problem nicht. Wer sich bei Facebook anmeldet weiß doch das Facebook alles über ihn speichert und weiß das Facebook bereits alles weiß. Die Gerichte sollten sich lieber darum kümmern, dass die Wirtschaftsflüchtlinge wieder nach Hause geschickt werden.
1
Norbert
Datenschutz ist das wohl kaum, wie wir alle wissen wird der Internetverkehr komplett gespeichert und dann nach Bedarf gefiltert und ausgewertet - wo ist jetzt der "deutsche" Datenschutz???Das ganze ist doch eher ein Schutz für die Abmahnindustrie . Denn diese mahnen die Verbraucher ab, weil ja auch Webseitenbetrei ber als Verbraucher im Netz unterwegs sind.Und ich dachte schon - etwas "normales" wird neu - aber nö. Dann habe ich auch weiterhin keine Lust auf ein Business made in germany.Die Krux ist ja, mann (frau) will ja in Deutschland was machen - aber naja.@anwaltWird meine IP hier gespeichert?Und wer garantiert mir das?
2
Axel
...sehe ich genauso, wann wird windows 10 abgemahnt, oder Google, den Datenschutz gibt es sowieso keinen mehr. So ist es auch auf dem Smartphone, was die Apps alles für berechtigungen bekommen sollen das man sie sich auf smarphone spielt. Es wird immer schlimmer statt besser, hauptsache die Abmahnanwälte haben was zu tun...
4
tuete
Was soll eigentlich der Scheiß diesen nervenden like Button den es mittlerweile auf fast jeder Internetseite gibt den braucht kein Mensch und ständig nur addons installieren wie no script , google blocker ,fb blocker ua. nur um nicht allen zugriff auf alles zu erlauben das ist doch wohl hohl !Normalerweise ist die Abmahnungsabzoc ke auch total schwachsinnig aber bei Facebook Google und co durchaus angebracht , warum bidet man so einen schwachsinn überhaupt in Webseiten ein ? das braucht kein Mensch
-2
Thomas S.
Was mich stört ist, dass das Urteil des LG Düsseldorf:a ) noch nicht rechtswirksam istb) Einspruch anhängig istc) eine zusätzliche Entscheidung des EUGH anstehtd) es letztlich mehr um Wettbewerbsnach teile geht als um Datenschutze) es zunächst einmal einen deutlich gewerblichen Touch hat und nicht kommerzielle Websites eigentlich erstmal nicht betroffen sind, sondern nur Kläger und Beklagterund gerade trotzdem die Kanzleien hier einen Hype und eine Panik verbreiten, die schon sehr seltsam anmutet.Wie gesagt: Das Urteil ist noch NICHT rechtswirksam!! !Wir reden alsio über ungelegte Eier...!!zudem kann man vieles in der Urteilsbegründung auch ganz anders sehen - und das wird so manches andere Gericht auch tun, da ein LG Urteil kein Grundsatzurteil ist sondern erstmal die Beteiligten Parteien betrifft.
2
Andrei
Aus meiner Sicht folgt aus diesem Urteil unter Anderem auch, dass die Weitergabe der Besucher-IP and Dritte ohne ihre Einwilligung verboten ist. Wenn eine Website z.B. CDN verwendet, wie es in dem Fall von e-recht24.de ist, passiert genau das. e-recht24.de gibt in diesem Fall die IP an https://fonts.googleapis.com . Auch in der Datenschutzerkl ärung der e-recht24.de gibt es kein Hinweis darauf. Wo liege ich falsch?
1
Uwe
@Sören-Siebert Ach, und was ist nochmal der Unterschied zwischen einem KFZ Halter und dem Fahrer eines Wagens? Warum fragt die Behörde denn den Halter eines "Geblitzten" PKWs, ob er es wirklich war (trotz Bild) und verurteilt nicht gleich den Halter? Ein Anschlussinhabe r automatisch der, der eine Tat begangen haben muss. Für mich nur ein Beleg, dass die Rechtsprechung noch nicht dort ist, wo man beim KFZ schon lange ist. Bei uns in der Firma surfen 30 Mitarbeiter mit 60 Endgeräten mit der gleichen statischen Telekom IP. In einem bundesdeutschen Durschnittshaus halt surfen auch mehr als 1 Person mit einer IP - was daran ist bitte personenbezogen .... das Gericht muss ja keine Ahnung haben, sie sollten sich halt einen fähigen Gutachter dazu holen - dass scheint leider versäumt worden zu sein.
1
Rechtsanwalt Sören Siebert
Ok, dann mal folgende kurze Denk-Frage:Wie kommt es dass bei Filesharing-Abmahnungen die Person des Anschlussinhabe rs anhand der IP-Adresse (egal ob statisch oder dynamisch) ermittelt werden kann?Weil man über die Provider natürlich auflösen kann, welche IP wann welchem Anschluss zugeordnet wurde. Nicht immer fehlerfrei, aber in 99% der Fälle schon.Nur wegen "hat das Gericht mal wieder keine Ahnung von Technik..."
1
Rainer
Eine IP ist eben NICHT personenbezogen - nur ein wenigen Fällen, wenn jemand bewusst eine statische IP-Adresse wählt. Als Webseitenbetrei ber ist aber nicht ersichtlich, wann das der Fall ist. Technisch ist das klar, nur hat das Gericht mal wieder keine Ahnung von Technik:1.) Wenn ein Nutzer bei der Einwahl ins Internet dynamisch eine IP-Adresse zugewiesen bekommt (das ist fast immer so, solange man nicht gegen Aufpreis eine statische IP bestellt), dann hat er bei der nächsten Einwahl eine andere IP-Adresse. Auch wenn er sich zu Hause per DSL einwählt, dann rüber geht ins Cafe zum Hotspot und danach im Zug mobil, hat der gleiche Nutzer hier verschiedene IP-Adressen. 2.) Eine IP-Adresse ist (außer die Ausnahme statisch vergeben) andersherum ebenfalls nicht nutzerbezogen: Wenn Nutzer 1 sich auswählt, bekommt Nutzer 2 später die vorige IP von Nutzer 1 dynamisch neu zugewiesen. Gleiche IP-Adresse, verschiedene Personen.3.) Und dann gibt es häufiger auch noch den Fall, dass Router/Proxies/andere Systeme mit Cache unter einer IP Daten abrufen und die dann intern an mehrere Nutzer verteilen (nicht nur bei der IP-Anonymisierung, sondern z.B. auch einfach aus Geschwindigkeit s-/Kostengründen oder zum Angriffsschutz nach außen). Damit ist dann sogar bei zwei Seitenaufrufen von der gleichen IP zum gleichen Zeitpunkt nicht eindeutig, ob es der gleiche Nutzer ist.Fazit: Nur in Ausnahmefällen ist eine IP personenbezogen , und zwar auch nur wenn sie bewusst so bestellt wird. Da man beim Aufzeichnen von IP-Adressen aber nicht weiss welche statisch sind, weiss man nichts. Die Chance das bei zwei Aufrufen von der gleichen IP in 30 Sekunden diese Aufrufe auch vom gleichen Nutzer kommen sind zwar hoch, aber wie oben unter 3.) erläutert und bei 2.) (da man nie weiss, ob die IP jetzt gerade von Nutzer 1 zu Nutzer 2 gewechselt hat) ist das NICHT eindeutig personenbezogen sondern nur eine Vermutung. Ebenso können wie unter 1.) gezeigt zwei Aufrufe mit verschiedenen IP-Adressen durchaus vom gleichen Nutzer kommen.Nur Cookies kann man immerhin auf ein Gerät zuordnen - das allerdings kann jeder Nutzer im Browser abschalten. Wenn man zu doof oder zu faul ist, sich damit auseinander zu setzen, ist das eine andere Geschichte.
1
mumpel
Britta sagte :
(...) Woran kann ich denn nun zielsicher erkennen, welchen Code oder Teil davon ich weglassen/abändern muss? (...)
Das lässt sich hier in Kürze nicht erklären. Ohne Kenntnisse in HTML und/oder CSS ist es nicht leicht alles richtig zu machen. Britta sagte :
(...) wenn es offenbar eine Option gibt mit einem Code zu arbeiten, der rechtlich OK ist (...)
Im Prinzip ist alles erlaubt was nicht sofort beim Aufruf Deiner Seiten Daten an die sozialen Netzwerke sendet, sondern damit auf eine Benutzeraktion wartet bzw. den Seitenbesucher selbst entscheiden lässt. Wie der Code dafür aufgebaut ist bleibt Dir überlassen.

0
mumpel
Rechtsanwalt Sören Siebert sagte :
(...) sondern nur für unsere Mitglieder (...)
Kann man die Beiträge als Betriebskosten geltend machen?

1
Rechtsanwalt Sören Siebert
Wir haben eine Übersicht über plugins für wordpress, joomla usw., die auf shariff aufsetzen, im Mitgliederberei ch:Zum eRecht24 Mitgliederberei ch
0
Rechtsanwalt Sören Siebert
Dann nehmen Sie shariff bzw. plugins, die darauf aufsetzen. Das "Schnellstarterp aket Facebook & Co" gibt es momentan nicht einzeln zu kaufen, sondern nur für unsere Mitglieder:Zum eRecht24 Mitgliederberei ch
0
Britta
# Johannes # Karsten eRecht Das sehe ich ganz genauso. Woran kann ich denn nun zielsicher erkennen, welchen Code oder Teil davon ich weglassen/abändern muss? Mich interessiert die "graue" Alternative habe zwischen FB Page Plug-in rein und Plug-in raus? Ich bin Webseiten und Shopbetreiberin und Beraterin und finde die schwarz/weiß Empfehlung nicht i.O. wenn es offenbar eine Option gibt mit einem Code zu arbeiten, der rechtlich OK ist. So kann ich mir und jeder meiner Kunden sich überlegen, was er tun will. Geld ausgeben für die Programmierung einen sicheren Code und einer Social-freundlichen Webseiten Nutzung oder eben halt nicht. Danke im voraus für Hilfestellung hierzu eRecht.de. Ich habe wie im Artikel genannte Schnellstarterp aket Facebook & Co leider nicht fiinden können. Hierzu wäre ein Link/Button toll (da keine Suchfunktion vorhanden) oder bin ich blind? Danke im voraus.
0
mumpel
Uwe sagte :
(...) kein Facebook oder anderes kommerzielles Unternehmen kann m.E. anhand der IP den Anschlussinhabe r ermitteln (...)
Die IP kann aber dem Facebook-Konto zugeordnet werden. Und somit bekommt Facebook die Möglichkeit der direkten Werbevermarktun g. In der Regel gibt man ja bei Facebook seine Realdaten an, die von Facebook genutzt werden kann. Werbebanner & Co. dagegen können nur unpersonalisier te Werbung anzeigen, hat also keinen direkten Bezug zur Anschrift des Nutzers (indirekte Werbevermarkung ). Allerdings könnte man jetzt auf Geolokalisierun g abzielen, was dann dazu führen könnte dass das hier erwähnte Urteil eines Tages durchaus auch auf Werbebanner & Co. ausgedehnt werden könnte.

2
Uwe
Eine Frage an Herrn Siebert, wieso darf ein Unternehmen wie Google mit Hilfe eines Werbebanner die gleichen Informationen sammeln wie Facebook mit dem Social Plugin? Müssen jetzt alle Webseitenbetrei ber auch alle ihre Werbebanner entfernen, welche ungefragt die IP übermittelt bekommen und ein Cookie setzen?Und nochwas - wenn eine IP personenbeziehb ar ist, müsste auch ein zugelassener PKW personenbeziehb ar sein - dabei kann dich nur der Halter, nicht der Fahrer, bei einem PKW durch die Behörden sowie die IP nur der Anschlussinhabe r, nicht der Benutzer, durch Behörden ermittelt werden - kein Facebook oder anderes kommerzielles Unternehmen kann m.E. anhand der IP den Anschlussinhabe r ermitteln. Hat hat das LG denn kein Gutachter hinzugezogen?
0
mumpel
Kai Karstens sagte :
(...) ich hoffe und nehme an, dass das nicht abmahnfähig ist (...)
Da besteht keine Gefahr. Bei diesem Urteil geht es ja im Kern darum dass bereits beim Aufruf einer Webseite, welche die Plug-Ins enthält, Daten an andere Server übertragen werden. Genaugenommen trifft das eigentlich auch auf Retargeting & Co. zu. Aber bei Deinen einfachen Links trifft das nicht zu.

3
Roy
Susanne sagte :
Und was ist mit eurem Plugin hier oben im Artikel? :D
ist doch gar kein Plug-In, sondern nur ein Link. Der übrigens auch oben in der Browserzeile ..... ;)

2
Kai Karstens
Ich habe auf meiner Website nur einen Button mit "normalem" Link zu einem Facebook-Like gesetzt, ich hoffe und nehme an, dass das nicht abmahnfähig ist, da beim Surfen keinerlei personenbezogen e Daten an Facebook übergeben werden. Wenn man den Button anklickt, öffnet sich ein Fenster, wo man meine zugehörige Facebook-Seite teilen kann. Der Code vom Button auf der Website lautet:http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.facebook.com/xfbseite(xfbsei te ist hier nur ein Platzhalter für den Namen der Facebook-Seite)
0
Tom
Eine einfach datenschutzkonf orme Lösung sind ganz normale Links zu den jeweiligen Social-Media-Portalen. Wer glaubt, daß die Sichtbarkeit seiner Website bei Suchmaschinen durch Plugins verbessert wird, ist eh total auf dem Holzweg. Plugins helfen nur den Social-Media-Portalen und nicht den Websitebetreibe rn. Ich empfehle jedem, seine Energie mehr in einzigartigen und qualitativen Inhalt zu stecken.
2
mumpel
In den Serverlogs. Eine Statistik führe ich nicht mehr. Ich nutze jetzt nurnoch einen einfache Zähler bei dem ein Zähler in einer Textdatei erhöht wird. Also ganz simpel wie früher, ohne IP & Co. abzufragen. In PIWIK & Co. liese sich das aber auch so programmieren dass nur "127.0.0.1" zu sehen ist. Aber es weiss nicht jeder wie das geht.
1
mumpel
Lutz Döbrich sagte :
(...) dann ist Retargeting jetzt verboten (...)
So gesehen ja. Zumindest müssten die Seitenbesucher eigentlich zustimmen. Denn bei Retargeting werden ebenfalls Nutzerdaten erfasst ohne den Besucher zu fragen ob ihm das recht ist. Aber das liese sich ändern indem man nur über Werbeseiten leitet ohne dass Nutzerdaten erfasst werden.

0
mumpel
Andreas - TNS sagte :
(...) aber wie soll das zB. mit diesen Kästen mit den Likes (+ Thumbs) seine FB-Seite (...) gehen? (...)
Beim Heise-Shariff-Projekt wird das Server-Intern gemacht. D.h. dass bei der Abfrage des Like-Counters die IP-Adresse des Servers gesendet wird. Der Programmieraufw and ist natürlich hoch. Die meisten Anwender dürften den Code vom Shariff-Projekt nicht verstehen. Eine einfache Lösung dafür kenne ich nicht.

0
Lutz Döbrich
hallo...jeder hat die Daten von jedem....was soll dieser ganze Scheiß....dann ist Retargeting jetzt verboten....oder was???.....und alle verklagen amazon...oder wie???nur noch Sch....in Deutschland
0
Andreas - TNS
in der Statistik oder in den echten Serverlogs?
0
Andreas - TNS
Zitat :
Facebook wäre es ohne großen Aufwand möglich, Tools wie den Like- oder Share-Button so umzustellen, dass nicht automatisch Nutzerdaten übertragen werden.
Dieser Spruch zeugt schon ein wenig von Ahnungslosigkei t. Wie soll dieses "einfache Möglichkeit" aussehen? Sobald eine externe .js eingebunden wird, hat der anbietende Server die Möglichkeit auf Daten des Besuchers (IP etc) zuzugreifen und diese zu speichern. Statistik-Scripte funktionieren schon seit Urzeiten auf genau diese Art und Weise. Die reine Like-Geschichte kann man sicher noch recht einfach ala Shariff machen - aber wie soll das zB. mit diesen Kästen mit den Likes (+ Thumbs) seine FB-Seite oder mit dem Kommentarplugin gehen? Da müsste man bei jeder Anfrage Ping-Pong zwischen Besucher Server der Webseite Facebookserver spielen, um lediglich die IP des eigenen Webservers zu übertragen."ohne großen Aufwand" will mir dann irgendwie nicht einleuchten - da ich aus dem Bereich "Programmierung" kommen, würde mich die einfache Lösung interessieren.

0
mumpel
Ich nutze bei mir auch Shariff. Dafür habe ich in meiner Datenschutzerkl ärung einen eigenen Passus eingefügt.
-1
mumpel
Host Europe. Da kann ich entscheiden ob ich die IP anonymisieren möchte. Da haben dann alle Einträge die IP "127.0.0.1".
0
mumpel
Dann dürfte sich das Urteil auch auf AddThis auswirken. Zudem sollte man dann AddThis m.E. in der Datenschutzerkl ärung aufnehmen.
0
mumpel
Der Referrer schon. Aber selber finden kann FB den Backlink nicht.
0
Johannes
Das ist nicht ganz richtig. Der Referrer lässt sich dadurch trotzdem ermitteln. Das Nofollow-Attribut ist lediglich eine Anweisung für Suchmaschinen zur Nicht-Vererbung von Linkpower und Pagerank. Außerdem sind Suchmaschinen nicht einmal verpflichtet, solche Anweisungen zu berücksichtige n.
0
Johannes
@Karsten: Ah, okay. Das bringt natürlich Licht ins Dunkel. Das ist so aus dem Quelltext nicht ersichtlich. Diesen Lösungsweg hatte ich spontan auch im Sinn und geht m.E. derzeit tatsächlich nur über Eigenentwicklun gen, wie Sie es gemacht haben.Vielen Dank für die Erläuterung :)PS: Mal einen Schritt weitergedacht: Wenn das auf den ersten Blick also gar nicht ersichtlich sein kann, ist eine Abmahnung diesbezüglich für den Abmahnenden doch recht riskant, da der Abgemahnte dann in dem Fall ja leicht sein datenschutzkonf ormes Vorgehen beweisen kann. Wenn das von Vornherein also gar nicht erfolgssicher ist, dürfte das die Abmahnfreudigke it doch arg einschränken.
1
Andreas - TNS
Das stimmt so nicht. Beim Shariff fragt ein Script auf dem eigenen Server die entsprechenden Schnittstellen nach den Likes ab. Dabei wird lediglich die IP des fragenden Servers übertragen. AddThis macht dies vermutlich auch, aber erst NACHDEM das AddThis-Script geladen wurde und vermutlich werden von AddThis ebenfalls IP etc erhoben (die machen das auch nicht aus reiner Herzensgüte). Ob die Daten nun an FB, Google oder AddThis gehen, dürfte datenschutzrech tlich relativ egal sein ... und AddThis ist ein amerikanisches Unternehmen ...
0
Jörg
Datenschutz oh jeeeee ich habe vorsorglich das Plugin entfernt. persönlich habe ich nichts davon welche Daten dort irgendwo gespeichert werden es geht Seitenbetreiber n eher um eine unkomplizierte Virale Verbreitung der Inhalte seiner Seite oder seines Blogs... egal ob damit Geld verdient werden soll oder einfach nur Spaß am Teilen hat.Google speichert selbst auch allen Scheiß. selbst veraltete Daten die nicht mehr Aktuell sind finde ich heute noch im Netz über die Namen suche. Ursprünglich war das Internet von der Army und wurde uns Normalbürgern zu Verfügung gestellt ... Nachtigall ich hör dir trapsen .. So wird doch ohne hin jeder überwacht der Online aktive ist und sein Verhalten ausgelesen ob mit oder ohne Sozial Buttons.. Wer etwas klickt weiß doch das er/sie damit etwas von sich selbst erzählt denn er/sie teilt es ja auch freiwillig mit anderen. Ich denke auch das dies Absicht ist von einer Art Maffia genauso wie ich sehr Stark vermute das Anti Vieren Software Hersteller Hacker beauftragen Vieren in Umlauf zu bringen um ihr Schutzprogramme zu verkaufen. Danke für den Artikel
0
Karsten eRecht24
@Johannes: Ihre Einschätzung ist nicht ganz korrekt. Wir verlinken in unserer Lösung lediglich auf die jeweiligen Sharer-URLs (z.B. http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/7858-amazon-agb-widerruf-rechtstexte.html). Die Kunst dabei ist es, wie richtig erkannt:a) trotzdem Share-Zahlen zu anzuzeigen (bei uns ein pfiffiges Serverscript, was nichts mit dem Nutzerfrontend zu tun hat) undb) dem Sharer automatisiert aus dem CMS die richtigen zu sharenden Daten mitzugeben, ebenfalls eine Eigenentwicklun g.Somit entspricht unsere Lösung den angesprochenen Datenschutzstan dards. Es finden keine (versteckte) Kommunikation mit Facebook & Co. im Frontend statt.
0
Markus
> Und meines Erachtens wer nicht will soll nicht klicken...da sammelt Google deutlich mehr DatenEs geht darum, dass die regulären Facebook Buttons die IP Adresse des Besuchers übermitteln noch bevor überhaupt geklickt wird. Das kann mit Buttons umgangen werden welche nur nur aus einem statischen Link bestehen und die auf das Share Script des jeweiligen Netzwerks verweisen. Bei Facebook ist es z.b. http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.mashshare.net/Für Twitter:https://twitter.com/intent/tweet?text=Mashable+inspired+Share+Buttons+-+Rich+expandable&url=http://bit.ly/1RxYtsJ&via=MashshareWer WordPress verwendet kann Plugins nutzen, die die Share Buttons datenschutzkonf orm und statisch einbinden, ähnlich wie hier auf der e-recht24 Seite. z.b. https://wordpress.org/plugins/mashsharer/ (von deren Webseite habe ich den o.a. Code der Buttons für demonstrationsz wecke kopiert)
2
Johannes
Meiner Einschätzung nach erfüllen auch Ihre Social-Buttons nicht die Anforderungen, Herr Siebert. Grund: Zwar ist ein Login erforderlich und Ihr Plugin arbeitet offensichtlich nicht direkt mit Iframes. Jedoch läuft das laut Quelltext genauso über eine Facebook-API, also als Plugin (ersichtlich am API-Key) und nicht über einen einfachen, ausgehenden Link. Außerdem können die Anzahl der Likes nur angezeigt werden, wenn das hier eingebundene Plugin eben ständig mit den Facebook-Servern kommuniziert. Das ist ja eben das, was die Datenschützer kritisieren, wenn ich das richtig verstanden habe. Sollte ich falsch liegen, korrigieren Sie mich bitte.
1
Patrick
Ganz ehrlich was soll der Scheiss ? Dann sollte man nicht im Internet surfen und auch kein Handy besitzen.Mal im ernst ohne die Plugins ist es ziemlich doof weil man es niemals einbruchsicher und schön darstellen kann.Und meines Erachtens wer nicht will soll nicht klicken...da sammelt Google deutlich mehr Daten ^^ und wer nicht erfasst werden will soll entweder die Firewall so konfigurieren, dass er inkognito im Netz ist oder soll so Sachen wie Thor benutzen. Was im übrigen nicht ganz legal ist.
-2
Hannen
Welcher Hoster ist das?
0
mumpel
Nachtrag:Um noch sicherer zu gehen könnte man beim Link das nofollow-Attribut setzen, damit erfahren Google und Facebook nicht mehr dass auf der Homepage ein Facebook-Link (Backlink) sitzt.
-1
mumpel
Da es sich dabei um einen herkömmlichen Link handelt besteht auch keine Gefahr. Solange nicht schon beim Aufruf eurer Seiten Daten an Facebook gesendet werden, ihr also keine Facebook-PlugIns verwendet, müsst ihr nichts befürchten.
0
Jane
Wir haben auf einer Website in der Menüleiste einen Link auf die URL unserer Facebookseite gesetzt, also kein Social Media Plugin mit Teilen oder Liken Funktion am Start. Ist auch dieser einfache Link bereits heikel oder ist die einfache Verlinkung einer Facebookseite noch erlaubt?
1
mumpel
Jeder Fachanwalt empfiehlt die IP auch in den Server-Log-Files zu anonymisieren. Schon deshalb ist keine Strafverfolgung möglich.
-1
mumpel
Eigentlich müsste das Internet genaugenommen komplett schließen. Wir dürften dann auch nicht mehr mit EC-Karte zahlen weil wir ja an der Kasse sonst erstmal den AGB der Geschäfte zustimmen müssten, die ihre AGB m.E. erstmal an das BDSG anpassen müssten.
0
Sven
Wenn man es jetzt so genau nimmt, dann können sämtliche webhoster schließen, denn wenn jemand auf meinem Blog kommt, kann ich auf dem Webserver die IP Adresse auch sehen, somit auch der webhoster und dies ist nichts anderes. Wem Datenschutz also so wichtig ist, der sollte lieber nicht mehr ins Internet gehen und sein Smartphone gegen ein altes Handy eintauschen. Ich finde es mittlerweile albern.
1
Andreas - TNS
Wo steht das man die IP nicht speichern darf? Wenn dem so wäre, dann gäbe es keinen einzigen deutschen Hoster mehr. Wenn es verboten wäre, dann wäre absolut keine Strafverfolgung möglich. Es geht immer darum zu welchem Zweck man es speichert, wo man es speichert (das ist das Problem bei FB - das die Daten nach Amerika gehen) und ob die Speicherung der Daten notwendig ist.
1
mumpel
Karl sagte :
(...) Dürfte man die IP speichern um sich gegen Hackangriff abzusichern? (...)
Genau da sind wir bei dem Problem. Man darf die IP eigentlich nicht speichern. Und damit hat man keine Möglichkeit sich aktiv gegen Angreifer zur Wehr zu setzen. Und wenn man sie speichert muss man die Besucher informieren. Aber wenn man sie informiert ist die IP bereits gespeichert, der Besucher kann also nicht mehr wiedersprechen. In Foren ist das etwas anderes, da kann man in den Benutzerbestimm ungen darauf hinweisen dass die Speicherung der IP erforderlich ist. Karl sagte :
(...) Aber auch auf den Serverlog kann ich keinen Einfluss nehmen (...)
Bei meinem Hoster kann ich das. Ich kann entscheiden ob ich die ganze IP speichern oder sie anonymisieren möchte.

0
Karl
Ganz ehrlich mir persönlich ist die IP völlig egal. Ich anonymisiere die immer sofern ich sie erhebe (bislang nicht in einer echten Umgebung). Aber auch auf den Serverlog kann ich keinen Einfluss nehmen, aber die Daten werden übermittelt bevor ich den Besucher darauf hinweisen kann.Ja diesen Teil habe ich in meiner Datenschutzerkl ärung aber wie gesagt die Daten werden ja übermittelt und gespeichert bevor der Besucher von mir informiert wird. Dürfte man die IP speichern um sich gegen Hackangriff abzusichern? Also man speichert die IP und wenn jemand auffällige Anfragen stellt, geht man da gegen vor andernfalls wird es wieder gelöscht?
2
mumpel
Das ist eben die "neue Abmahngefahr" die mit diesem Urteil einhergeht. Dabei spielt es keine Rolle ob jemand weiss welche Daten übertragen werden sondern das die Möglichkeit besteht dass bereits mit dem Aufruf der Internetseite Daten an Seitenfremde Dienste übertragen werden können.
0
mumpel
Was geht einem Onlinehändler meine IP an oder weshalb sollte der Onlinehändler das Recht haben zu erfahren was ich sonst noch so bei anderen Händlern kaufe? Die EU schränkt die Datenschnüffelei der Onlinehändler und Werbeindustrie zu recht immer stärker ein. Ich hab auf meinen Webauftritt sogar PIWIK deaktiviert, damit umgehe ich die Cookierichtlini e (keine Cookies = kein Cookiehinweis erforderlich).
7
mumpel
Meines Wissens gilt dafür selbiges. Einfach mal das Heise-Shariff-Projekt ausprobieren. Damit ist man wohl derzeit noch auf der sicheren Seite. Wie lange noch wird sich erweisen.
-1
mumpel
Die IP ist persönlich, zumindest die statische IP. Und man kann es sehr wohl verhindern indem man die IP anonymisiert, idealer Weise die letzten 6 Ziffern durch Nullen ersetzen lassen. Man muss/sollte ja sogar für die Server-Log-Files einen Hinweis in der Datenschutzerkl ärung setzen.
-1
Andreas - TNS
Die Frage ist woher das jemand wissen will, welche Daten bei einem Counterpixel erhoben werden. IP, aufgerufene Seite etc sind auch damit kein Problem ...
-1
mumpel
Wenn ich das richtig verstehe sind die "AddThis"-Button vergleichbar mit dem Heise-Shariff-Projekt, also keine Gefahr solange nicht schon beim Aufruf der Seite Daten an die sozialen Netzwerke übertragen werden.
0
mumpel
Hallo!M.E. können auch derartige Pixel davon betroffen sein. Sobald bereits mit dem Aufruf einer Webseite von Webseitenbetrei ber und -besuchern nicht kontrollierbare Daten an fremde Seiten (z.B. soziale Netzwerke) übertragen werden könnte dieses Urteil auch bei den Pixeln greifen. Nicht greifen dürfte das Urteil m.E. bei solchen Pixeln die lediglich die Seitenzugriffe zählen und dabei einen Zähler (counter) erhöhen ohne sonst irgendwelche Daten zu erheben.Gruß, RenéGruß, René
0
Thomas
Das interessiert mich auch sehr! Eigentlich ja genauso kritisch oder? Daten werden hier ja ebenso ohne direkte Einwilligung übermittelt , oder? Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Lob an Sie, Herr Siebert, für die immer sehr leicht verständlichen Hinweise. Echt super, kein unverständliches Juristendeutsch sondern immer sehr menschlich geschrieben. Vielen Dank!
2
Simon
Hallo,wie verhält es sich denn mit den sehr beliebten Sharing Buttons von AddThis? Sind diese ebenfalls betroffen ?Gruß Simon
1
Sebastian
Was ist mit dem Facebook Pixel und der Custom Audience?
1
Andreas - TNS
Die Daten werden erhoben wenn du die Seite mit dem Plugin aufrufst - ob du dann noch den Like-Button drückst ist reichlich egal
2
Olli
Das ist Deutschland. Man muss über alles aufgeklärt werden. Normalerweise muss man auch darauf hinweisen das der Besuch des Internet mit Gefahren verbunden ist, da dort Viren rumschwirren. Also kommt demnächst ein anderer und mahnt ab das man auf die Gefahr nicht hingewiesen hat. Wer nicht auf den Like Button drücken möchte soll es einfach nicht tun und keine Gerichte mit sowas beschäftigen.... wo wir schonmal dabei sind. Was ist mit der Weitergabe von unseren Daten durch Ämter usw. Da spricht keiner drüber. Als wir vor Jahren in unser Haus gezogen sind hatte noch niemand unsere Anschrift. Außer die GEZ. Woher wohl :-)
-1
Andreas - TNS
Sitz in Deutschland = deutsches Recht ... wo die Seite gehostet ist, ist dabei völlig egal
1
Andreas - TNS
Es geht um Bewegungsprofil e, welche FB anhand deiner IP und der ziemlichen Verbreitung der Plugins herstellen kann. Ich als Webseitenbetrei ber kann deine IP speichern und auch speichern, welche Seiten du innerhalb meiner Webseite aufgerufen hast - FB kann das mit allen Seiten, welche das Plugin eingebunden haben.
0
Karl
Ich frage mich wo ist das genau Problem, welche Daten gelten als persönliche Daten? Gilt die IP als Persönliche Daten so wie es oft geschrieben steht? Dann wird die von jedem Server gelogt und man kann es nicht verhindern
0
Susi
Na toll, wie findet man als Normalsterblich er raus, ob ein Plug-in sendet oder nicht?Übrigens: 1) im Gegensatz etwas zu ... Gegensatz etwa zu und 2) bieten, ober keine ... bieten, aber keine (als Bayer ist der Fehler verziehen) ;o)
-3
Rene
Wir verhält sich das mit der eingebundenen Timeline?
1
T. Müns
bzw. "besuchen Sie uns auf facebook" () mit dem Facebook-Button - auch kritisch?
0
T. Müns
Wie sieht es mit den "share on facebook", "Twitter" usw - Buttons aus?Müssen die auch raus?
1
Thomas
Also verstehe ich das richtig, wenn nur ein Facebook-Logo angezeigt wird, wo ein Link zu Facebook auf die sharer.php/URL hinterlegt ist, dann ist man sauber? Es werden dabei ja keinerlei Tracking-Infos übertragen. LG Thomas Jansen
2
Rechtsanwalt Sören Siebert
Es ist ganz einfach: Wir nutzen eine Lösung, die keine persönlichen Nutzerdaten an Facebook überträgt, nur weil ein Nutzer auf unseren Seiten surft. Deshalb müssen wir dazu auch nichts erläutern. Was die Schnörkel angeht, wenn Sie den captcha immer falsch eingeben können Sie hier auch nichts posten. Aber es scheint ja doch funktioniert zu haben.
0
Andi
Stimme zu 101% zu!
8
Harald
RA Sören Siebert sagte :
Checken Sie es doch mal ;-)
SEHR hilfreiche Antwort :)

1
Andreas - TNS
Nix für ungut, aber kein Käufer benötigt ein Like-Plugin für den Einkauf. Einen Nutzen von diesem Plugin haben allein der Seitenbetreiber und Facebook.
27
Danilo Jacob
Ich hab das mal probiert, ohne bei FB eingeloggt zu sein. Fazit: Ich müsste mich erst bei FB einloggen, um den Artikel zu teilen.Das Gleiche passiert auf meiner Webseite. Dort habe ich die Like-Buttons an den Produkten. Wenn ich eingeloggt bin, kann ich zwar "gefällt mir" drücken, muss aber in einem weiteren Schritt mein Like bestätigen, erst dann wird auf FB gepostet. Was bedeutet das konkret? Rechtssicherhei t in Ihrem Sinne?Zur Info: Miet-Shop bei Strato, ich gehe davon aus, dass dort alles mit rechten Dingen zugeht ;-)
-1
TobY
Hallo, wie sieht es denn damit aus wenn ich mit der eigenen Web-Site ins Ausland ziehe also meine Seite auf einen ausländischen Hoster wechsel, aber der Sitz des Betreibers in Deutschland ist? So kann man theoretisch nicht verklagt werden oder habe ich da einen Denkfehler ? Mit freundlichen Grüßen
-3
Christian W.
Jetzt hätte ich in der Hinsicher mal gern von einem RA gewusst: Was bringt mir als Unternehmer, oder auch Facebook, die IP-Adresse, wenn ich an den Inhaber dieser gar nicht rankomme, weil mir sicherlich kein Richter einen Antrag auf Datenrausgabe vom Provider genehmigen wird, wenn ich keinen strafrechtliche n Hintergrund nachweisen kann, praktisch also eigentlich nie.
1
Dennis
Moin! Ich nutze für unsere Seiten schon seit langem "Shariff". Damit sollte man ja auf der sicheren Seite sein, oder irre ich mich ?DaAnke und Gruß
0
Andreas Gräber
Gilt das ganze dann nicht eigentlich auch für eingebundene Google Maps Daten da die komplette IP Adresse ja auch als personenbezogen gilt und hier ja Daten übertragen werden. Des weiteren ist es ja möglich eine Browser/Plugin Hashkennung zu erstellen und spätestens da wird man recht identifizierbar .
0
Harald Goergens
Sicherlich kann man sich viele Gedanken zum Thema "Datenschutz" machen, allerdings werden dabei zwei extrem wichtige Dinge leider ständig übersehen oder, vermutlich treffender: bewußt übergangen: 1.) die staatliche Datenkrake, die in boshafter Absicht sämtliche Internet-Verbindungen des Landes über nur eine zentrale Vermittlungsste lle in Frankfurt laufen ließ, nun zwar aus technischen Gründen um eine zweite nicht herum kam, aber eben diese beiden Knoten zum beliebigen und UNBEFUGTEN Abgreifen sämtlicher persönlicher Daten mißbraucht, worüber leider (fast) niemand spricht und2.) das schlicht als kriminell zu verurteilende Unwesen der von einer rechtlosen Unrechtsjustiz begeistert bestätigte Abmahnverbreche n, dessen skrupellose, durch und durch verdorbene Berufsverbreche r stets auf der Suche nach neuen Geldquellen sind und dadurch erst einen Irrsinn nach dem anderen auf den Weg bringen, wobei es überhaupt nicht um eine vielleicht nötige Sache geht, sondern nur um weiteren Verbrechenslohn , der möglichst einfach eintreibbar sein soll - weshalb dann eben auch der staatliche Datenmißbrauch "übersehen" wird, ebenso wie die Internet-Kriminalität, die über ausländische Server stattfindet - aber daran kann die Abmahn-Mafia eben nicht verdienen...
15
Rechtsanwalt Sören Siebert
Checken Sie es doch mal ;-)
5
Susanne
Und was ist mit eurem Plugin hier oben im Artikel? :D
2
Rechtsanwalt Sören Siebert
Der Gesetzgeber hat sich Gedanken gemacht. Und dieses Urteil ist die konsequente Anwendung der Gesetze, die es zum Datenschutz und Wettbewerbsrech t aktuell dazu gibt.Natürlich bedeutet das, dass Seitenbetreiber sich jetzt auch Gedanken machen müssen. Aber wenn man ehrlich ist, dass Facebook Nutzerdaten von Millionen Webseitenbesuch ern abgreift, selbst wenn diese nicht bei Facebook eingeloggt sind oder nicht mal Mitglied bei Facebook sind, geht irgendwie schon zu weit. Es war vorher einfach nur bequem, die Plugins von Facebook einzubinden. Das Argument "bequem" ändert aber nichts an der Rechtslage.
16
Reeny
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Das mit dem Datenschutz wird langsam albern! Man wird als normaler Shopbetreiber total beschnitten. Ein schönes Einkaufserlebni s wird das für den Käufer nicht, wenn er erstmal hier und dort eine Erklärung als gelesen markieren muss, bevor er überhaupt auf die Seite darf. Und tatsächlich durchlesen tut das doch keiner.Diese Regelungen nerven sowohl Kunden als auch Betreiber. Absolut sinnlos. Warum machen sich die Gesetzgeber darüber keine Gedanken?
20

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Gekaufte Fans und bezahlte Blogposts: Was Sie über Werbung in Blogs, Facebook und Twitter wissen müssen
Weiterlesen...
Soziale Netzwerke: So nutzen Sie Facebook, Twitter und Co. sicher in Ihrem Unternehmen
Weiterlesen...
Facebook und Fanpages: Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Weiterlesen...
Facebook & Co.: Dürfen private Nachrichten veröffentlicht werden?
Weiterlesen...
Ratgeber Facebook Shops: Das müssen Sie als Händler beachten
Weiterlesen...
Facebook-Marketing: So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen
Weiterlesen...
Benötigen Facebook-Fanpages und Profile auf LinkedIn, Xing oder Instagram eine eigene Datenschutzerklärung?
Weiterlesen...
Flüchtlinge, Nazis und Meinungsfreiheit im Netz: Die rechtliche Seite des Problems
Weiterlesen...
Facebook: Darf der Gruppenadministrator vom Gründer gelöscht werden?
Weiterlesen...
Facebook und Datenschutz: Abmahnungen von Seitenbetreibern wegen Einbindung des Like-Buttons?
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht hat sich 2018 vollständig geändert. Haben Sie die DSGVO umgesetzt? Sichern Sie jetzt Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details
Support