Zum ersten Mal hat ein deutsches Oberlandesgericht nach dem neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) über Auskunftsansprüche einer Social-Media-Nutzerin entschieden. Eine unbekannte Person hatte anzügliche und beleidigende Bilder einer Minderjährigen auf Instagram eingestellt. Die Plattform muss ihr nun Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nennen, die mit dem Account verknüpft sind. ... Weiterlesen ...
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Mehr DetailsBonitätsprüfung im Onlinehandel: Kartellamt leitet Sektoruntersuchung ein
Der Kauf auf Rechnung ist bei Kundinnen und Kunden die beliebteste Zahlungsmethode im Internet. Doch wer sie anbietet, geht immer ein Risiko ein. Um es zu minimieren, setzen Online-Shops auf die Abfrage sogenannter Scoring-Werte von Wirtschaftsauskunfteien. Doch das Bundeskartellamt befürchtet, dass dabei häufig gegen Verbraucherrechte und Datenschutz verstoßen wird. ... Weiterlesen ...
Onlinehandel: Cookie-gebundene Rabatt-Aktionen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Wer Erstbesucher und -besucherinnen der eigenen Webseite mit einem befristeten Preisnachlass zu einer Bestellung motivieren will, muss Vorsicht walten lassen. Das gilt zumindest dann, wenn der Rabatt durch Ablehnen oder Löschen von Cookies erneut aktiviert werden kann. Ist das der Fall, handelt es sich um eine wettbewerbswidrige Irreführung. ... Weiterlesen ...
EuGH: Online-Vertrag nur wirksam bei eindeutig beschrifteter Schaltfläche
Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sieht vor, dass jeder Vertragsabschluss über das Internet klar als solcher gekennzeichnet sein muss. Als Beispiel wird die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ genannt. Auf diese verzichtet man allerdings beim Reiseportal Booking, weshalb sich nun der Europäische Gerichtshof mit dessen Zimmerbuchungsprozess befassen musste. Ergebnis: Die Gestaltung des Buttons allein entscheidet über das Zustandekommen eines Vertrags. ... Weiterlesen ...
Abmahngefahr: Schon die Signatur einer E-Mail kann unerlaubte Werbung sein
Egal, ob per Telefon, E-Mail oder Post: Wer über die Vorzüge seines Online-Unternehmens informieren will, muss sich dazu die Einwilligung der angesprochenen Personen holen. Das ist nicht neu. Worüber sich allerdings bis vor kurzem nicht einmal deutsche Gerichte einig waren: Schon ein kurzer Zweizeiler im Footer einer Mail kann als unerlaubte Werbung aufgefasst werden.