Verhandlungen im August CDU verspricht rasche Reform des Wahlrechts

Die Verfassungsrichter haben das deutsche Wahlrecht gekippt - nun drückt die Union bei der nötigen Reform aufs Tempo. Noch im August soll es Verhandlungen mit SPD und Grünen geben, bis Jahresende soll ein Gesetzentwurf stehen. Doch die Sozialdemokraten stellen Bedingungen.
Außenminister Westerwelle, Kanzlerin Merkel: Schnelle Umbauten am Wahlrecht

Außenminister Westerwelle, Kanzlerin Merkel: Schnelle Umbauten am Wahlrecht

Foto: Wolfgang Kumm/ dpa

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat das von Schwarz-Gelb verabschiedete Wahlgesetz ausgehebelt, die Regierung steht blamiert da. Unter dem Spott der Opposition gehen Union und FDP jetzt in die Offensive - und wollen den eigenen Fehler möglichst rasch korrigieren. "Wir werden als Koalition noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen treten", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Welt".

Karlsruhe hatte das vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit es bei der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2013 angewendet werden kann.

Ziel ist es laut Krings, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. "Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht", so Krings.

Verhandlungen mit den Linken schloss Krings zunächst aus. "Die Notwendigkeit, hier zwingend auch die Linkspartei mit ins Boot zu holen, sehe ich derzeit nicht", sagte der CDU-Politiker.

Einfach dürften die Verhandlungen mit Grünen und Sozialdemokraten jedoch nicht werden. Die SPD stellte bereits kurz nach dem Spruch der Karlsruher Richter klare Bedingungen für die Neufassung. "Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangmandate erstmals für verfassungswidrig erklärt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der "Frankfurter Rundschau". "Wir werden mit dem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen."

In der Opposition war die Karlsruher Entscheidung mit scharfer Kritik am Vorgehen der Regierung aufgenommen worden. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi unterstellte dem Regierungsbündnis Verfassungsbruch mit Vorsatz, Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sprach von einem "rechtspolitischen Desaster" für Schwarz-Gelb. SPD und Grüne sowie mehr als 3000 Bürger hatten vor dem Verfassungsgericht gegen das Wahlgesetz geklagt.

Krings übt Kritik an Karlsruher Richtern

Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate, die zuletzt in erheblicher Zahl angefallen waren. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate - alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte nun eine "zulässige Höchstgrenze" von 15 Überhangmandaten fest.

Krings warf den Verfassungsrichtern vor, sich nicht an eigene Maßstäbe zu halten. Die vorgegebene Grenze sei nicht begründet. "Die Zahl ist eine reine Setzung", sagte Krings und fügte hinzu: "Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde."

Wie die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Berechnungen des Göttinger Parteienforschers Stephan Klecha berichtete, gäbe es bis zu 27 Überhangmandate im Bundestag, wenn am Sonntag auf Basis des bisherigen Wahlrechts gewählt würde. Der Wissenschaftler ermittelte die Zahl auf Basis der Emnid-Umfrage vom 22. Juli.

jok/dapd/dpa