Die Universität erklärte, nach eingehender Prüfung der Dissertation aus dem Jahr 2009 sei der zuständige Promotionsausschuss zur Überzeugung gelangt, dass Simon in wesentlichem Umfang vorsätzlich getäuscht habe. Er habe Übernahmen fremder Texte nicht hinreichend durch Quellenangaben offengelegt.
Simon legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein und bezeichnete die Vorwürfe als unzutreffend. Er ist Mitglied des Europaparlaments und Professor für Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität in Marburg.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.