Synode Bern-Jura-Solothurn

«Ehe für alle» nimmt die vorletzte Hürde

An der Synode der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat das Kirchenparlament der Anpassung der Kirchenordnung definitiv zugestimmt. Neu können sich auch gleichgeschlechtliche Paare trauen lassen.

Ab dem 1. Juni 2023 können gleichgeschlechtliche Paare in den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn heiraten. Das steht in einer Medienmitteilung der reformierten Landeskirche. Bereits im Sommer nahm das Kirchenparlament die Änderung des Kirchenreglements mit grosser Mehrheit an – an der Wintersynode mussten die Synodalen diese Entscheidung nach einer zweiten Lesung bestätigen. Das geschah mit 141 zu 15 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

In den letzten Wochen hatten bereits zahlreiche andere Landeskirchen ihre Reglemente angepasst und die «Ehe für alle» eingeführt. Zuletzt folgte die Landeskirche Thurgau, allerdings mit einer Ausnahme: Sie erlaubt es den Behörden der einzelnen Kirchgemeinden, gleichgeschlechtliche Trauungen in ihren Räumlichkeiten zu verbieten (ref.ch berichtete).

Das sei in Bern, Solothurn und dem Jura nicht der Fall, wie Kommunikationsleiter Markus Dütschler auf Anfrage von ref.ch erklärt. Lediglich Pfarrpersonen könnten sich aus Gewissensgründen weigern, ein gleichgeschlechtliches Paar zu trauen. Das Recht auf Dispens sei jedoch an die Person gebunden und nicht an die Institution, sagt Dütschler. Somit wäre es kirchenrechtlich problematisch, wenn Kirchgemeinden ihre Lokale für die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares nicht zur Verfügung stellen würden.

Noch kann gegen die neue Regelung das Referendum ergriffen werden, wie die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in der Medienmitteilung schreiben.

Zudem wurde an der Wintersynode der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn das Budget für das kommende Jahr verabschiedet. Dieses sieht ein Defizit von rund 600'000 Franken vor. (pef)