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Motorschiffe und Flosse auf dem Linthkanal

 

 

Motorschifffahrt

Für das Befahren des Linthkanals mit Motorschiffen ist eine Bewilligung der Linthverwaltung erforderlich. Auf dem Escherkanal ist das Befahren mit Motorschiffen nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie dazu folgende Dokumente:

Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal (PDF) >

Merkblatt (PDF) >

Online-Buchungssystem für Bewilligungen >

 

Inhalt der Bewilligung

  • Mit der Bewilligung wird das Recht erteilt, an einem bestimmten Tag eine Berg- und eine Talfahrt durchzuführen.
  • Die Bewilligungen werden nur für die Monate März, April, Juli, August und September erteilt, wenn Gewähr besteht, dass die Anlagen des Linthwerks durch die Fahrten nicht beeinträchtigt werden. Im Juli und August darf der Linthkanal zwischen 9 und 18 Uhr nicht befahren werden.
  • Für einen bestimmten Tag werden höchstens 10 Bewilligungen erteilt.
  • Die Bewilligungsgebühr beträgt 100 Franken.

 

Regeln

  • Die Fahrgeschwindigkeit ist so zu bemessen, dass kein störender oder schädigender Wellenschlag auftritt.
  • Die Höchstgeschwindigkeit, über Grund gemessen, beträgt für Fahrten bergwärts 15 km/h; für Fahrten talwärts 22 km/h.
  • Zwischen 21 Uhr und 6 Uhr darf der Linthkanal nicht befahren werden. In den Monaten Juli und August gilt eine zusätzliche Sperrzeit von 9 bis 18 Uhr (siehe Grafik unten).
  • Verboten sind das Überholen von Motorschiffen; das Wenden von Motorschiffen; das Wasserskifahren.
  • Im Bereich der Stromschnelle Ziegelbrücke ist das Begegnen verboten. Im übrigen hat das zu Tal fahrende Schiff Vortritt.
  • Anlegen und Ankern sind verboten.
  • Baden und Fischen vom Schiff aus sind verboten.

 

Zu beachten sind ferner

  • Minimaler Pegel Linthkanal: 419.00 m ü. M. (Pegel Biäsche: www.hydrodaten.admin.ch/de/2104.html)
  • Fahren grundsätzlich in Flussmitte (Vorländer mit Untiefen)
  • Bei der Aufweitung Hänggelgiessen, Benken/Schänis, befindet sich die Fahrstrasse nicht in der Mitte des ehemaligen Linthkanals, sondern hat sich an das linke Flussufer verlegt.
  • Kein Befahren der Altlaufschlaufe bei der Flussaufweitung Hänggelgiessen (Naturschutz)
  • Stromschnelle bei Ziegelbrücke, Schänis
  • Das Linthwerk übernimmt keine Haftung bei Schäden.
  • Das Befahren des Linthkanals erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Fahrzeiten Motorschifffahrt auf dem Linthkanal

Zeittabelle Schifffahrt Linthkanal

 

 

Flosse und gewerbsmässiges Befahren mit anderen Schiffen

Für das Befahren des Linthkanals mit Flossen und das gewerbsmässige Befahren mit anderen Schiffen gilt die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal (PDF). Es ist eine separate Bewilligung der Linthverwaltung erforderlich. Dazu muss bei der Linthverwaltung ein Gesuch eingereicht werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Telefon 055 505 21 90, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auf dem Escherkanal ist das Befahren mit Flossen nicht erlaubt.