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Ratifizierung des 1. Medienänderungsstaatsvertrags vorerst gestoppt

Dezember 2020

Am 8. Dezember 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt entschieden, die geplante Landtagsabstimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag – und damit zur Anpassung des Rundfunkbeitrags – abzusagen. Da der Staatsvertrag jedoch von allen 16 Landesparlamenten bestätigt werden muss, kann er voraussichtlich nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Alle derzeitigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag behalten damit ihre Gültigkeit.

Für die Bei­trags­zahlerinnen und Beitrags­zahler ändert sich also vor­erst nichts. Die Höhe des Rund­funk­bei­trags liegt aktuell bei 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Für Unter­nehmen, Institutionen und Einrichtungen des Ge­mein­wohls richtet sie sich nach der An­zahl der Betriebs­stätten, der Be­schäftigten und der Kraft­fahr­zeu­ge.

Über künftige Ent­wick­lungen wird der Bei­trags­service auf seiner Web­site in­for­mieren.

Tipp: Au­to­matisch be­rück­sichtigt werden etwaige An­passungen des Rund­funk­beitrags im Rahmen des SEPA{-Lastschriftverfahrens} . Das Last­schrift­ver­fahren ist die be­quemste und sicherste Zahlungs­weise. Das Aus­füllen von Über­weisungs­trägern ent­fällt und es ist aus­ge­schlossen, Zahlungen zu über­sehen oder falsche Über­weisungen zu tätigen.

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