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news 19.10.2007 19:24 heise online
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Arcor muss YouPorn sperren Meldung vorlesen

Arcor muss seine umstrittenen Sperrungen ausländischer Porno-Sites ohne Alterskontrollsystem zum Teil wieder aufnehmen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Kirchberg Logistik GmbH aus Hannover in einem Streit mit dem Telekommunikationsanbieter über eine einstweilige Verfügung zur Web-Blockade von YouPorn.com am heutigen Freitag Recht gegeben. "Wir müssen die Seite sperren", erklärte ein Arcor-Sprecher gegenüber heise online. Der Zeitpunkt der neuerlichen Blockade sei aber noch unklar, da man die gerichtlich bestätigte Verfügung noch nicht im Haus habe und diese somit auch noch nicht in Kraft getreten sei. "Wir wissen aber, dass da was kommen wird und bereiten uns darauf vor".

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Die technischen Einzelheiten zur Umsetzung der Auflagen prüft der Provider nach Angaben des Sprechers noch. Bei seiner jüngsten Sperrstunde nutzte Arcor die IP-Adressen von drei einschlägigen Sex-Domains, gegen welche die Kirchberg Logistik einstweilige Verfügungen erwirkt hatte. Die Betreiberfirma des Video-Erotikportals sexyfilms.de, hinter dem die Video Buster Entertainment Group und deren Geschäftsführer Andreas Grebenstein und Mario Brunow stehen, hatte im September die Gerichtsbescheide an zahlreiche Zugangsanbieter verschickt. Die meisten reagierten nicht, nur Arcor sah ohne direkte gerichtliche Anweisung gegen sich selbst Handlungsbedarf. Von sich aus sperrte der Provider die drei Sites auf IP-Basis.

Betroffen war etwa die Kennung "64.202.189.170" zu einem Server des US-Providers GoDaddy. Dort sind neben dem in den Verfügungen genannten Portal privatamateure.com rund 3,5 Millionen einzelne Websites abgelegt, darunter völlig unbedenkliche Angebote für eine Bollywood-Fanseite, das Linux-Kernel-Projekt Linice oder die WLAN-Initiative Fon-City. Die beanstandeten Sex-Seiten waren dagegen bald wieder verfügbar, weil sie einfach ihre IP-Adressen geändert hatten. Arcor bemerkte anhand vieler Proteste den Kollateralschaden und hob die Sperren nach einer Woche wieder auf. Leider habe der Anbieter die Barrieren "auf nicht besonders intelligente Weise umgesetzt", ärgerte sich Brunow damals. Man habe Arcor daraufhin aufgefordert, "die Sperre auf anderem technischen Weg" durchzuführen. Zumindest für das auf nutzergenerierte Inhalte setzende Portal YouPorn muss die Telco nun entsprechende Überlegungen anstellen.

Leicht tun dürfte sich Arcor damit nicht. Laut Harald Summa, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, hat der Fall einmal mehr gezeigt, dass Netzsperren im großen Stil in einem freiheitlichen Rechtsstaat "nicht funktionieren". Ihm sei nach wie vor keine Methode bekannt, wie Zugangsanbieter ohne immense Nebenwirkungen wirksam Websites regionalen Nutzern vorenthalten könnten. Die Provider-Vereinigung fürchtet seit langem, dass nach staatlichen Stellen und Rechteinhabern bald "jeder" kommt und Sperrungen verlangt.

Die Kirchberg Logistik wirft YouPorn und Konsorten vor, konsequent den deutschen Jugendschutz zu umgehen und ohne Einsatz eines aufwendigen Alterschecks eine enorme Internetreichweite mit entsprechendem Werbeumsatz zu generieren. Obwohl die deutschsprachige Site von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sei, zähle sie zu den 20 meistbesuchten Webauftritten hierzulande. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) habe daher bereits vor einigen Wochen die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Landesmedienanstalten aufgefordert, die Indizierung mittels Sperrungsverfügungen über die Internet-Provider durchzusetzen. Die Reaktionen der Behörden seien aber "deprimierend" gewesen. Daher habe man sich zum eigenen Handeln entschlossen.

Grebenstein und Brunow vertickern mit sexyfilms.de auch sogenannte Hardcore-Videos übers Netz. Dabei legen sie aber Wert auf legale Alterskontrollsysteme wie das vergleichsweise teure und umständliche Post-Ident-Verfahren oder die über die Schufa angebotene Verifizierung Q-Bit. Bei beiden muss zu einem gewissen Zeitpunkt eine Personalausweiskontrolle vor einer Freischaltung für den Abruf von Online-Diensten erfolgt sein. Niederschwelligere Angebote wie "ueber18.de" hat der Bundesgerichtshof gerade für unvereinbar mit den strengen gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz hierzulande erklärt. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

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