Nach Winnenden
Bundestag billigt verschärftes Waffenrecht
Montag, 4. Januar 2010 18:53Im Eilverfahren hat der Bundestag das nun schärfere Waffenrecht verabschiedet. In der Folge wird ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland eingeführt. Zudem wird die Altersgrenze für Großkaliberwaffen erhöht. Zum ursprünglich vorgesehenen Verbot von Kampfspielen wie Paintball kommt es nicht.
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden hat der Bundestag eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Das im Eilverfahren gebilligte Gesetz ermöglicht strengere Kontrollen von Waffenbesitzern. Zudem enthält es eine Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz und legt eine höhere Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen fest. Eingeführt wird zudem ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland.
Personen, die illegal Waffen besitzen, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei abgeben, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht. Großkalibrige Waffen dürfen in den Schützenvereinen künftig nur noch von Volljährigen genutzt werden. Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
Die Informationen der rund 570 Waffenerlaubnisbehörden in Deutschland sollen bis Ende 2012 in einem zentralen Register gespeichert werden. Mindestens für 20 Jahre sollen dort alle 10 bis 12 Millionen Schusswaffen und ihre Besitzer erfasst werden.
Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz auch ermächtigt, schärfere Vorschriften für die Sicherung von Waffen zu erlassen. Zum Beispiel könnte über die Abgabe des Fingerabdrucks sichergestellt werden, dass nur der Besitzer die Waffe benutzen kann. Die Technik ist allerdings noch nicht ausgereift.Zu dem ursprünglich vorgesehenen Verbot von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha und Laserdom kam es nicht. Auch eine Begrenzung des Waffenbesitzes auf eine bestimmte Zahl von Schusswaffen und die zentrale Lagerung von Waffen im Privatbesitz bei Verbänden und Vereinen wurde von der Koalition verworfen.
Das Waffenrecht ist bereits 2003 und 2008 in wesentlichen Punkten geändert worden. Trotzdem entfachte der Amoklauf von Winnenden am 11. März eine neue Debatte über noch schärfere Regeln. Der 17-jährige Täter hatte in einer Schule fünfzehn Menschen und sich selbst getötet. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe seinem Vater, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrte.AP/dmaErschienen am 18.06.2009