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Arbeitsrecht: Zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträgen

Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.

Das LAG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 01.08.2013 (Az.: 2 Sa 6/13) folgendes entschieden:

Ein zwischen einem Werkunternehmen (hier: IT-Dienstleister) und dem Dritten vereinbartes Ticketsystem (EDV-spezifische Aufträge von Arbeitnehmern des Dritten werden nach Eröffnung eines Tickets vom Dritten bearbeitet) ist unproblematisch dem Werkvertragsrecht zuzuordnen. Wenn allerdings Arbeitnehmer des Dritten außerhalb dieses Ticketsystems in größerem Umfang Beschäftigte des Werkunternehmens direkt beauftragen und unter zeitlichörtlichen Vorgaben auch personenbezogene Anweisungen erteilen, spricht dies für Arbeitnehmerüberlassung.

Wenn es sich bei diesen Direktbeauftragungen nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt, ist von einem Scheinwerkvertrag auszugehen.

Will ein in einem Drittbetrieb eingesetzter Arbeitnehmer geltend machen, zwischen ihm und dem Inhaber des Drittbetriebes gelte gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zu Stande gekommen, und ist streitig, ob sein Einsatz in dem Drittbetrieb aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages oder eines Dienst- oder Werkvertrages erfolgt ist, so muss er diejenigen Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung ergibt. Der Arbeitnehmer kann sich nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- und Beweislast allerdings zunächst auf die Darlegung solcher Umstände beschränken, die seiner Wahrnehmung zugänglich sind und auf Arbeitnehmerüberlassung hindeuten (Eingliederung, Weisungsstruktur). Dann ist es Sache des Arbeitgebers die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wonach die Abgrenzungskriterien Eingliederung und Weisungsstruktur auch in der gelebten Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet sind.

Es wird festgestellt, dass zwischen den Klägern und der Beklagten jeweils ein Arbeitsverhältnis besteht.

Die Gerichtskosten 1. Instanz tragen die Beklagte zu 1 zu 50% und die Kläger zu jeweils 25%. Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 je zu 50%, die Beklagte zu 1 die der Kläger zu jeweils 50%. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu 1 zu tragen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.



Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Kläger in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten stehen.

Der 1957 geborene Kläger zu 1 ist für die Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagte) seit Oktober 2001 tätig, der 1960 geborene Kläger zu 2 seit März 2001. Beide Kläger arbeiteten bei der Beklagten im Rahmen von Werkverträgen als Fachkräfte für Informationstechnologie (im Folgenden: IT) in mehreren Projekten in S. und der näheren Umgebung. Seit 2006 bzw. 2007 wurden die Kläger bei der Beklagten in deren Betrieb S.-M. (Konzernzentrale) im Bereich ITI/EH eingesetzt. Der Geschäftsbereich ITI/EH unterstützt den gesamten Betrieb S.-M. im Bereich der Informationstechnologie. Dort arbeiten nach den nicht bestrittenen Angaben der Beklagten ca. 25 Arbeitnehmer der Beklagten. Außerdem werden in dieser Abteilung nach den nicht bestrittenen Angaben der Kläger 30 bis 40 Beschäftigte von verschiedenen Subunternehmern im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt.

Der Tätigkeit der Kläger bei der Beklagten liegen zuletzt folgende Vertragskonstellationen zugrunde:

Verträge zwischen der Beklagten und der Firma C. AG & Co. OHG (im Folgenden: C.):

Die Beklagte schloss mit C. einen „Rahmenvertrag über die Erbringung von IT-Betriebsleistungen“ vom 27. April 2009, nachdem die Beklagte zuvor einen solchen Vertrag mit der Firma T. I. GmbH abgeschlossen hatte.

C. ist ein großer herstellerübergreifender Dienstleister für Informationstechnologie und beschäftigt in Deutschland mehrere tausend Mitarbeiter. In der Präambel dieses Vertrags mit C. heißt es, die Beklagte benötige Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie (IT) und C. sei auf die Erbringung von Leistungen auf diesem Gebiet spezialisiert; C. als Provider sei bereit und dazu in der Lage, die jeweils von der Beklagten beauftragten Leistungen zur Zufriedenheit der Beklagten auf der Grundlage der in diesem Rahmenvertrag beschriebenen Bedingungen zu erbringen. Gemäß Ziffer 2.2.1 dieses Rahmenvertrags werden zur Konkretisierung der wechselseitigen Rechte und Pflichten jeweils Einzelverträge nach einem vorgegebenen Muster mit dem Rahmenvertrag als integralen Bestandteil abgeschlossen (Ziffer 2.2.2) und es werden Leistungsverpflichtungen hinsichtlich der Services ausschließlich durch die Einzelverträge begründet.

Nummer 15 regelt Gewährleistungsrechte. In der Anlage 3 (Projektleistungen) des Projektrahmenvertrags heißt es unter Ziffer 2.1.2, dass C. die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Projekts trägt, welches dem Werkvertragsrecht unterliegt. Gem. Ziffer 2.2.1 der Anlage 3 benennt jede Partei einen Projektleiter für jedes Projekt.

Auf der Basis dieses Rahmenvertrags schlossen die Beklagte und C. zuletzt unter dem 1. Oktober 2010 einen Einzelvertrag (EV) „Client IT-Services für den Standort S. H.“. Vertragsgegenstand dieses Einzelvertrages ist die Erbringung von bestimmten Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie. Die Beklagte stimmt der Einschaltung bestimmter Subunternehmer durch C. ausdrücklich zu. Bezüglich der Vergütung wird auf einen Anhang 06 verwiesen, der nicht eingereicht worden ist. Nach dem nicht bestrittenen Vorbringen der Beklagten bezahlte die Beklagte C. eine Pauschalvergütung für jeden betreuten Computerarbeitsplatz.

Im Anhang 4 Ziffer 3.3 (Zusammenarbeitsmodell) wird die allgemeine Servicezeit für den IT-Bereich auf Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr bestimmt, soweit diese in den einzelnen Leistungsmodulen nicht anders definiert wird, und festgelegt, dass die Arbeitszeit bei Bedarf flexibel zu gestalten ist, was sowohl für eine Arbeitszeitverlängerung als auch für eine Arbeitszeitverkürzung gilt.
Ziffer 5.2 des Anhangs 4 (Zusammenarbeitsmodell) definiert das bei der Beklagten einzusetzende Ticketsystem, durch welches eine effektive und schnelle Bearbeitung der Aufträge erfolgen soll. Dort ist - auszugsweise - aufgeführt:

„Dieses System wird von allen Serviceeinheiten genutzt, die am Leistungserbringungsprozess beteiligt sind. Nach der Aufnahme von Incidents und Service Requests am Service Desk ist es somit möglich, alle weiteren Dienstleister (intern wie extern) direkt zu beauftragen. Über dieses System erfolgt dann auch die Beauftragung des Auftragnehmers. Für den Auftragnehmer ist dieses Tool bindend und für jegliche Art von Aufträgen zur vollständigen Arbeitsdokumentation zu nutzen.“

Verträge zwischen der C. und E. E. T. C. GmbH wiederum beauftragte E. als Subunternehmer zur Erbringung des IT-Dienstleistungsbedarfs bei der Beklagten. E. ist ein mittelständisches Systemhaus für IT-Lösungen. Dies geschah für das Jahr 2012 betreffend die Einsätze der Kläger durch Abschluss von Projektverträgen vom 25./28. November 2011. In diesen wurde im Verhältnis der Beklagten zu C. eine Vergütung von 268,00 € zzgl. Umsatzsteuer als Tagessatz für 8 Arbeitsstunden und eine Zahlung nach Rechnungsstellung und Vorlage unterzeichneter Leistungsnachweise vereinbart. Der voraussichtliche Arbeitsaufwand wurde auf 220 Personentage zu mindestens 8 Arbeitsstunden geschätzt.

Mit Schreiben vom 23. Dezember 2011 kündigte C. gegenüber E. die Projektverträge mit sofortiger Wirkung.

Verträge zwischen den Klägern und E.

Zwischen E. und dem Kläger zu 1 wurde am 18. Dezember 2002 ein Projektrahmenvertrag geschlossen, in welchem vereinbart ist, dass der Kläger zu 1 als Auftragnehmer im Rahmen von Projekteinzelverträgen für E. als Auftraggeber in einem selbstständigen, freien Mitarbeiterverhältnis tätig ist. Als Kündigungsfrist ist in diesem Projektrahmenvertrag eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende vereinbart.

Nach dem nicht bestrittenen Vortrag des Klägers zu 2 war er zunächst ab 2001 Auftragnehmer für zwei EDV-Unternehmen, bevor auch er ein freies Mitarbeiterverhältnis mit der Firma E. einging.

Auf der Grundlage dieser Projektrahmenverträge wurden mit den Klägern in den Folgejahren jeweils Einzelbeauftragungen für bestimmte, unterschiedlich lange Zeiträume zur Ausführung von IT-Dienstleistungen bei der Beklagten abgeschlossen. Am 29. November 2011 erhielten beide Kläger jeweils eine Beauftragung von E. über ein Tätigwerden im Betrieb der Beklagten für das gesamte Jahr 2012 über maximal 220 Personentage zu einem Stundensatz von 29,00 € bzw. 30,00 € zur „Unterstützung im Client Betrieb D. H.“ mit dem Einsatzort „Projekt Onsite XL beim Kunden D. AG M. über die C.“. In Ziffer 3 dieses Vertrages ist geregelt, dass diese Beauftragung aus wichtigem Grund, insbesondere wichtigen wirtschaftlichen Gründen wie der Stornierung des Gesamtauftrags durch den Kunden der E., ohne Frist durch E. schriftlich gekündigt werden kann. Weiterhin ist bestimmt, dass E. diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen kann. Ziffer 4 dieser Beauftragung legt fest, dass die Kläger der E. monatlich Rechnungen über ihren Aufwand unter gesonderter Ausweisung der Mehrwertsteuer und Beifügung der vom Auftraggeber oder dessen Kunden gegengezeichneten Leistungsnachweise stellen. Dementsprechend wurde dies auch in den vergangenen Jahren so gehandhabt.

Mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 kündigte die E. die Beauftragungen gegenüber beiden Klägern außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich zum 9. Januar 2012 bzw. zum nächst möglichen Termin. Zur Begründung für ihre Kündigungen führte E. in ihren Kündigungsschreiben an, C. habe die mit ihr bestehenden Projektverträge betreffend die Beauftragung der Kläger im Projekt Onsite XL beim Kunden (Beklagte) mit sofortiger Wirkung gekündigt. Die Projektrahmenverträge vom 18. Dezember 2002 wurden nicht gekündigt.

Die Kläger selbst erbrachten im gesamten Zeitraum für keine anderen Firmen IT-Leistungen und hatten keine anderen Auftraggeber.

Zuletzt waren die Kläger im Rahmen des zwischen der Beklagten und C. abgeschlossenen Werkvertrages zuständig für den IT-Support der Abteilung Treasury (Finanzorganisation). In dieser Abteilung betreuten sie die Computerarbeitsplätze der einzelnen Arbeitnehmer. Sie waren für die Funktionsfähigkeit der Rechner und Peripheriegeräte verantwortlich und verwalteten den EDV-Zugriff der Arbeitnehmer. Außerdem führten sie das Bestellwesen für Hard- und Software durch. Die Kläger waren auf dem Betriebsgelände der Beklagten in einem Bürogebäude in einem Zimmer zusammen mit 2 bis 4 weiteren EDV-Betreuern von C. untergebracht. Vor dem Zimmer war ein Türschild „Methods Business Administr., FAB Projektzimmer, Fremdfirm“ angebracht. In den Nebenzimmern arbeiteten auch Arbeitnehmer der Beklagten. Das Inventar und die Computerarbeitsplätze der Arbeitskräfte von C. stellte die Beklagte zur Verfügung. Im Telefonverzeichnis der Beklagten sind die Kläger mit dem Hinweis „extern“ aufgeführt. Der zuständige Ansprechpartner von C. vor Ort war für die Kläger und die Beklagte Herr H. (Incidentmanager), der außerhalb des Büros der Kläger arbeitete. Die Ansprechpartner der Kläger bei der Beklagten (ITI/EH) war in den Jahren 2009 und 2010 Frau G., im Jahr 2011 Herr K.

Bei Arbeitsunfähigkeit meldeten sich die Kläger beim Incidentmanager von C. ab, der in der Regel erklärte, er leite dies weiter. Ansonsten meldeten sich die Kläger bei C. selbst ab und teilten dies telefonisch im Fachbereich Treasury mit. Hingegen informierten die Kläger E. nicht bei Arbeitsunfähigkeit.

Bei C. gab es für die Kläger und die anderen Mitarbeiter von Fremdfirmen eine Urlaubsdatenbank. C. genehmigte die Urlaube der Kläger. Die Beklagte war in das Urlaubsgenehmigungsverfahren nicht einbezogen.

In den Jahren 2003 bis 2006 arbeitete der Kläger zu 1 im „Global Treasury Projects“. Damals wurde der Kläger zu 1 im Rahmen eines Werkvertrages über IT-Leistungen zwischen der Beklagten und T. in einem Großraumbüro in S. eingesetzt. Damals gab es noch kein Ticketsystem. Für ca. 100 Arbeitnehmer der Beklagten hatte der Kläger Einzelplatzrechner, Peripheriegeräte und das dazugehörige Serversystem zu installieren. Projektleiter auf Seiten der Beklagten war Herr S. Dessen Mitarbeiterin Frau B. musste der Kläger Krankheitsfälle und Urlaubszeiten mitteilen.

In den Jahren 2003 bis 2006 arbeitete der Kläger zu 2 im Projekt „MIF“ Der Kläger wurde im Rahmen eines Werkvertrages über IT-Leistungen zwischen der Beklagten und T. in E. eingesetzt. Auch der Kläger zu 2 wurde außerhalb eines Ticketsystems eingesetzt. Der Kläger zu 2 war damit beauftragt, die komplette Hard- und Softwarebetreuung für alle ca. 200 Arbeitsplätze des Projektes zu übernehmen. Projektleiter war Herr L. Dessen Assistentin Frau G. musste der Kläger zu 2 über Erkrankungen und Urlaubsplanungen informieren.

Die Kläger vertreten in ihrer beim Arbeitsgericht am 2. Dezember 2011 eingereichten Klage die Auffassung, zwischen ihnen und der Beklagten bestehe jeweils ein Arbeitsverhältnis. Sie seien als Arbeitnehmer der Beklagten anzusehen. Die Art der Eingliederung in den Betrieb der Beklagten und die weisungsgebundene Tätigkeit sprächen dafür. Die Kläger hätten weder ihre Arbeitszeit noch ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei bestimmen können.

Beide Kläger hätten regelmäßig zu festen Arbeitszeiten an festen Arbeitstagen (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr) anwesend sein und tätig werden müssen. Ihnen habe die Zeitsouveränität gefehlt. Der von der Beklagten eingerichtete Arbeitsort sei den Klägern im Betrieb der Beklagten mit der Erbringung von Aufgaben für die Abteilung Treasury vorgegeben. Die Kläger hätten die von der Beklagten vorgegebene Hard- und Software verwenden müssen und keine Wahl beim Betriebssystem oder den Anwenderprogrammen gehabt. Die Kläger seien in das Weisungssystem der Beklagten eingegliedert gewesen und hätten keine Freiheiten bezüglich Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung gehabt. Sie hätten ihre Arbeitsleistung in der Arbeitsorganisation der Beklagten erbracht.

Wie verschiedene Mails belegten, seien die Kläger in den Geschäftsbereich ITI/EH der Beklagten eingebunden gewesen. Ihre Weisungen hätten die Kläger insbesondere im Jahr 2011 durch Herrn M. K. und in den Jahren 2009 und 2010 durch Frau S. G. erhalten. Diese Weisungen hätten in keinem Zusammenhang mit dem Ticketsystem gestanden, sondern seien klare Vorgaben der Beklagten an die Kläger gewesen, bestimmte Arbeiten zu leisten und für bestimmte Arbeiten zur Verfügung zu stehen.

Die Beklagte habe den Klägern nicht nur zu erledigende Aufträge gegeben, sondern habe ihnen Arbeit zugewiesen. Die Kläger hätten nicht frei entscheiden können, wer welchen Auftrag bearbeite. Frau G. habe den Klägern regelmäßig Aufgaben zugewiesen, für die keine Zeitdisposition bestanden habe.

Wichtiges Beispiel für eine Einflussnahme der Beklagten außerhalb des Auftragsystems sei ferner die Arbeitszeitverkürzung von Mai 2009 bis Juni 2010. Während der Laufzeit der Gesamtbetriebsvereinbarung „Vereinbarung zur Senkung der Arbeitskosten zur Beschäftigungssicherung“ bei der Beklagten, die eine Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit um 8,75% vorsah, arbeiteten beide Kläger nur 35 Stunden pro Woche. Die Beklagte und der Servicemanager H. der Firma C. hätten die Kläger analog zu der Arbeitszeitverkürzung bei der Beklagten angewiesen, während der Dauer der Gesamtbetriebsvereinbarung nur 35 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Beklagte habe auf das Arbeitszeitvolumen der Kläger Einfluss genommen und Herr H. von C. habe dies umgesetzt.

Frau G. habe den Kläger zu 2 ferner mit Mail vom 12. Januar 2009 angewiesen, Herrn H., der neu in das Team der IT-Fachkräfte (C.) gekommen sei, in seine Aufgaben einzuweisen. Dies habe der Kläger auch gemacht, was eigentlich Aufgabe der Firma C. gewesen sei.

Beide Kläger seien mehrfach von der Beklagten beauftragt worden, Praktikanten der Beklagten zu betreuen. Beide Kläger hätten ca. drei Mal Praktikanten im Rahmen eines Rundgangs erklärt, was in den Räumen der Beklagten passiere, ihnen die Abteilungen gezeigt, das Geschäft der Beklagten erläutert und sie einzelnen Mitarbeitern vorgestellt sowie dafür gesorgt, dass sich Mitarbeiter der Beklagten zusätzlich um sie kümmerten.

Die Festnetztelefone der Kläger seien regelmäßig so eingerichtet worden, dass eine automatische Rufweiterschaltung auf eines der Mobiltelefone der Kläger erfolgt sei und damit eine 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet gewesen sei. Die Kläger seien von Frau G. und Herrn H. von C. angewiesen worden, dafür zu sorgen, dass sie jederzeit für die Mitarbeiter der Beklagten erreichbar seien.

Wie ebenfalls verschiedene Mails zeigten, hätten die Kläger regelmäßig auch Direktaufträge durch Mitarbeiter der Beklagten erhalten, insbesondere der Abteilung Treasury. Bei Problemen mit Computern, Mobiltelefonen oder IT-Systemen hätten sich die Mitarbeiter der Beklagten direkt an einen der Kläger gewendet. Die Kläger seien häufig von Mitarbeitern angerufen bzw. auf dem Gang angesprochen und gefragt worden, ob sie bei bestimmten Problemen helfen könnten; teilweise hätten sie die Tickets im Nachhinein selbst ausgestellt.

Zumindest über die rechtliche Fiktion gem. §§ 10 Abs. 1, 9 Nr. 1 AÜG sei ein Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten zustande gekommen. Die Beklagte spreche im Verhältnis zu den Klägern von Arbeitnehmern der Firma C.. Die Beklagte entleihe die Kläger von C., ohne dass eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vorliege.

Die Beklagte sei darlegungsbelastet für die Ausnahmeregelung, dass die Beschäftigung der Kläger nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt sei und dafür, dass dieses beendet worden sei.

Der Kläger zu 1 hat erstinstanzlich beantragt:

Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger zu 1 und der Beklagten zu 1 ein Arbeitsverhältnis besteht.

Für den Fall, dass der Klage gemäß Antrag Ziffer 1) stattgegeben wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger zu 1 und der Beklagten zu 1 durch die fristlose, vorsorglich ordentliche Kündigung im Schreiben vom 28. Dezember 2011 nicht beendet worden ist.

Hilfsweise für den Fall, dass die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger zu 1 und der Beklagten zu 2 durch die fristlose, vorsorglich ordentliche Kündigung im Schreiben vom 28. Dezember 2011 der Beklagten zu 2 nicht beendet worden ist.

Der Kläger zu 2 hat erstinstanzlich beantragt:

Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger zu 2 und der Beklagten zu 1 ein Arbeitsverhältnis besteht.

Für den Fall, dass der Klage gemäß Antrag Ziffer 1) stattgegeben wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger zu 2 und der Beklagten zu 1 durch die fristlose, vorsorglich ordentliche Kündigung im Schreiben vom 28. Dezember 2011 nicht beendet worden ist.

Hilfsweise für den Fall, dass die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger zu 2 und der Beklagten zu 2 durch die fristlose, vorsorglich ordentliche Kündigung im Schreiben vom 28. Dezember 2011 der Beklagten zu 2 nicht beendet worden ist.

Die Beklagten zu 1 und 2 haben beantragt, die Klagen abzuweisen.

Die Beklagte trägt vor, dass allein C., mit der ein wirksamer Werkvertrag über die Sicherstellung der IT-Struktur durch Rahmen- und Einzelvertrag geschlossen worden sei, Vertragspartner gewesen sei. Im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags ergäben sich keine Elemente, die auf eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung schließen ließen. Anhand einzelner Vorgänge könnten die Kläger keine betriebliche Integration im Sinne einer Eingliederung von Leiharbeitnehmern darstellen. Das Ticketsystem habe garantiert, dass keine Rechtsbeziehung im Sinne unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung habe entstehen können.

Die Kläger seien nicht dem Geschäftsbereich ITI/EH der Beklagten zugeordnet gewesen und hätten nicht Weisungen und Arbeitsaufträge von einem Mitarbeiter dieser Abteilung erhalten. Der tatsächliche Einsatz der Kläger sei nicht durch die Abteilung ITI/EH der Beklagten gesteuert worden, sie seien dort nur eingesetzt gewesen.

Die Auftragserteilung sei nur zulässig und erfolge ausschließlich durch das Ticketsystem, bei welchem Tickets, die den Auftrag im Einzelnen beschreiben, elektronisch als Anforderungen an das von den Klägern genutzte Büro weitergeleitet würden. Ein Ticket, welches den Auftrag und die Auftragserteilung enthalte, könne jeder Beschäftigte von seinem Laptop über das System beantragen und erstellen oder werde von der EDV-Hotline-Stelle auf einen Anruf hin erstellt und versandt. Bei diesem Versand sei nicht bekannt, wer von den zuständigen Beschäftigten einer Fremdfirma den Auftrag bearbeite. Diese seien in der Frage der internen Zuständigkeit und Aufteilung der Arbeit vollständig frei.

Die Beklagte habe alle Beschäftigten des betroffenen Bereichs mehrfach und regelmäßig (z. B. Schulungsunterlagen von Frau G. vom 29. Juli 2009, die dem gesamten betroffenen Bereich bekannt gemacht worden seien) darauf hingewiesen, dass eine Auftragserteilung nur unter Verwendung des Ticketsystems durchgeführt werden dürfe und „direkte Gespräche“ zur Erstauftragserteilung mit den Klägern grundsätzlich nicht zulässig seien. Die Beklagte habe ihr System auch dadurch kontrolliert, dass jeweils freitags zwischen den Verantwortlichen von C. und den zuständigen Beschäftigten der Beklagten die Tätigkeiten der Kläger und der anderen Beschäftigten von Werkvertragspartnern erörtert worden seien und Einigkeit bestanden habe, dass für die Abrechnung ausschließlich über Tickets erteilte Aufträge maßgebend seien.

Direkte Kontakte mit bestimmten Mitarbeitern der Fremdfirma gebe es nur, wenn ein Auftrag zumindest begonnen worden sei. Nur in dem absoluten Ausnahmefall - wenn sofortiges Handeln erforderlich sei - entstehe ohne vorherigen Erstauftrag ein direkter Kontakt zwischen den Beschäftigten der Beklagten und den Fremdfirmenbeschäftigten. In solchen Fällen könne - formal fehlerhaft - aus Zeitgründen vorab kein Ticket ausgestellt worden sein.
Bei den von den Klägern durch Mails aufgezeigten Fällen handele es sich nahezu sämtlich um Vorfälle, bei denen eine Auftragserteilung unter Beachtung des Ticketsystems vorgenommen worden sei und um die „Nachbehandlung“ und Abwicklung eines begonnenen Themas, wenn beispielsweise im Rahmen eines ordnungsgemäß erteilten Auftrags durch eine unvollständige oder nicht korrekte Durchführung Folgeprobleme oder Fragen - auch im Rahmen der Kontrolle - aufgetreten seien. Im Zusammenhang mit bereits begonnenen Aufgabenerledigungen hätten die jeweiligen Bereiche auf erforderliche Veränderungs- oder Verbesserungsarbeiten hingewiesen; dies seien Maßnahmen der Fortschrittskontrolle, die im Rahmen des Werkvertragsrechts zulässig seien. Im Übrigen seien Fallkonstellationen gegeben, bei denen Sondertatbestände vorgelegen hätten.

Gemessen an der Gesamtzahl der Ticketaufträge (über 9.000 ab dem Jahr 2009) bewegten sich die sehr wenigen Direktbeauftragungen, die entgegen den ausdrücklichen Anweisungen der Beklagten erfolgt sein könnten - falls man in den vorgelegten knapp 20 Mails eine abweichende Gestaltung sehen wollte -, im Promillebereich. Im Übrigen hätten die Kläger nicht vorgetragen, dass die ihrer Ansicht nach vorliegenden Fehlentwicklungen außerhalb des betroffenen Bereichs bekannt geworden seien; es sei daher nicht ersichtlich, inwieweit eine Verantwortlichkeit der Beklagten gegeben sein solle.

Bei der im Rahmenvertrag zwischen der Beklagten zu 1 und C. definierten allgemeinen Servicezeit für den IT-Betrieb mit Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Zeitfenster) handele es sich nicht um die individuelle, den Klägern zugewiesene Arbeitszeit, sondern um den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen die erforderlichen IT-Leistungen zu erbringen seien. Die Dauer der Tätigkeit der Kläger liege innerhalb des im Rahmenvertrag vereinbarten Zeitraums. Auch der Ort der Tätigkeit und die abzudeckenden Arbeitszeiten seien zwischen der Beklagten und C. vereinbart. C. erstelle die Dienstpläne, teile diese der Beklagten mit, ohne dass diese Einfluss darauf habe, und sage die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten zu. Die Kläger verfügten über die erforderliche Zeitsouveränität innerhalb dieses Rahmens. Sie hätten innerhalb der zwischen der Beklagten und C. vereinbarten Servicezeiten die Möglichkeit, die Reihenfolge der Auftragsbearbeitung gemäß dem Ticketsystem selbst zu steuern und sich die Zeit entsprechend einzuteilen.

Die Beklagte könne nicht über die Arbeitsleistung der Kläger verfügen. Die Beklagte vergebe im Rahmen des mit C. geschlossenen Vertrags zu erledigende Aufträge an die Kläger („Pool“ externe IT-Fachkräfte), die dann ihren Einsatz selbst bestimmen könnten. Die Kläger seien frei darin, wer welchen Auftrag bearbeite und wann dies geschehe. Wenn ein Auftrag mindestens teilweise durchgeführt worden sei, könne sich - auch im Sinne der Arbeitsvereinfachung - ein zuständiger Mitarbeiter der Beklagten direkt an einen der beiden Kläger wenden. Dies sei keine Neugestaltung eines Auftrags, sondern es gehe um Fragen im Rahmen der Durchführung eines Auftrags.

Die Beklagte habe auf das Arbeitszeitvolumen der Kläger keinen Einfluss genommen und mit ihnen keine direkte Vereinbarung über eine Verkürzung von Arbeitszeiten getroffen. Nachdem die Beklagte C. mitgeteilt habe, dass wegen der Arbeitszeitverkürzung bei ihr während der Wirtschaftskrise vorübergehend der Umfang der Werkvertragsleistungen angepasst werden müsse, habe C. durch Anweisung von Herrn H. bei den Klägern die Einsatzzeiten reduziert und später wieder erhöht.

Die Kläger seien nicht von Frau G. beauftragt worden, Praktikanten während des einwöchigen Schülerpraktikums zu betreuen, sondern sie hätten den Praktikanten der Einfachheit halber nur die Räume gezeigt, in denen diese tätig werden sollten. Nur in einem Fall sei einer der Kläger gebeten worden, einem Praktikanten den Handelsraum, in dem ein umfassender Einblick in die Arbeit des IT-Bereichs möglich sei, zu zeigen. Die Kläger seien jedoch nicht gebeten worden, Praktikanten durch verschiedene Räume zu führen und Erklärungen abzugeben.

Eine Umstellung von Telefonaten vom Festnetzapparat auf private Handy-Geräte sei bei der Beklagten nicht zulässig. Die Kläger seien weder angewiesen noch gebeten worden, für eine jederzeitige Erreichbarkeit zu sorgen. Wenn dies erfolgt sei, sei dies von Seiten der Kläger freiwillig geschehen und hätte nicht erfolgen dürfen.

Eine Einweisung von Herrn H. sei aufgrund früherer Einsätze und vorhandener Grundkenntnisse nicht notwendig gewesen. Der Kläger zu 2 habe als einziger über Spezialkenntnisse verfügt, die er trotz mehrfacher Aufforderung durch C. nicht an Dritte weitergegeben und nicht dokumentiert habe. Durch die Information an Herrn H. habe erreicht werden sollen, dass jedenfalls eine zweite Person über die erforderlichen Spezialkenntnisse verfüge.

Die Beklagte bestreite den Vortrag der Kläger zu Projekten aus den Jahren 2003 bis 2006 und eine Eingliederung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ab dem Jahr 2001. Im Rahmen dieser Projekte sei es in erster Linie um Problemerörterungen und nicht um die Beseitigung von Störungen gegangen. Eine Auftragsvergabe oder arbeitsrechtlich relevante Anweisungen durch Vertreter der Beklagten seien nicht erfolgt. Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten sei von den Klägern, die hierfür darlegungs- und beweisbelastet seien, im Übrigen auch für diesen Zeitraum nicht dargelegt worden.

Zur Erlaubnis auf Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG von C. hat die Beklagte vorgetragen, dass es für sie ohne Bedeutung gewesen sei, ob C. eine solche Erlaubnis gehabt habe.

Die Beklagte zu 2 hat erstinstanzlich vorgetragen, dass zwischen ihr und den Klägern kein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen sei. Die Kläger seien im Rahmen einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung, welche mittels Einzelbeauftragungen erfolgt sei, mit der Erbringung von Dienst- bzw. Werkleistungen beauftragt worden.

Mit Urteil vom 29. Oktober 2012 hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Das angefochtene Urteil ist der Ansicht, dass zwischen den Klägern und der Beklagten kein Arbeitsverhältnis begründet worden sei. Die Personalbefugnisse bezüglich der Kläger hätten nicht bei der Beklagten gelegen. Die Kläger seien auch nicht so in den Betrieb der Beklagten eingegliedert gewesen, dass dies auf Arbeitsverhältnisse hindeute. So habe die Beklagte gegenüber den Klägern keine festen zeitlichen Vorgaben zur Arbeitszeit gemacht, insbesondere nicht eine Anwesenheit der Kläger von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeordnet. Auch auf das Arbeitszeitvolumen in der Zeit, in der bei der Beklagten die Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche reduziert worden sei, habe die Beklagte nicht eingewirkt. Gegen die Personalhoheit der Beklagten spreche, dass sie kein Bestimmungsrecht gehabt habe, welche IT-Fachkraft welchen Auftrag übernehme. Vielmehr hätten die Arbeitskräfte von C. selbst die Reihenfolge der Auftragsbearbeitung im Rahmen des Ticketsystems bestimmen können. Die in den E-Mails der Abteilung ITI/EH (insbesondere von Frau G.) enthaltenen Weisungen seien als werkvertragliche Anweisungen zu verstehen. Zwar hätten die Kläger durchaus einzelne E-Mails vorgelegt, die auf eine direkte Beauftragung der Kläger durch Arbeitnehmer der Beklagten hindeuteten. Angesichts der ca. 20 vorgelegten E-Mails bei über 9.000 Ticketaufträgen in 3 Jahren bewegten sich diese Direktbeauftragungen jedoch im Promillebereich. Außerdem seien diese Direktbeauftragungen nicht der Beklagten anzulasten, die mehrfach darauf hingewiesen und auch bekannt gemacht habe, dass eine Auftragserteilung nur über das Ticketsystem erfolgen dürfe.

Die Klagen gegen die Beklagte zu 2 seien unzulässig. Hier liege eine unzulässige eventuelle subjektive Klagehäufung vor.

Gegen dieses den Klägern am 23. Januar 2013 zugestellte Urteil richtet sich die am 20. Februar 2013 eingelegte und am 25. April 2013 innerhalb der verlängerten Begründungsfrist ausgeführte Berufung der Kläger, die sich nur gegen die Beklagte zu 1 richtet. Die Kläger vertiefen das erstinstanzliche Vorbringen. Sie legen Zuordnungspläne der Beklagten vor, wonach die von C. eingesetzten Arbeitskräfte, so auch die Kläger, bestimmten Abteilungen der Beklagten zugeordnet gewesen seien. Von dort hätten die Kläger viele Direktbeauftragungen von Arbeitnehmern der Beklagten erhalten, die nicht über das Ticketsystem oder nachträglich über dieses erfasst worden seien. In diesem Zusammenhang legen die Kläger viele weitere E-Mails von Arbeitnehmern der Beklagten bezüglich von Beauftragungen außerhalb des Ticketsystems vor. Die Kläger sind der Ansicht, dass das Ticketsystem bei der Beklagten reine Theorie gewesen sei. Es sei völlig anders gehandhabt worden. Fast alle Aufträge seien auf Zuruf oder Telefonat erfolgt. Des Öfteren habe man erst nachträglich Tickets eröffnet, weil es eine Vorgabe von C. gegeben habe, ca. 6 Tickets am Tag zu erledigen.

Im Übrigen hätten beide Kläger in den Jahren 2003 bis 2006 in Projekten der Beklagten mitgearbeitet, in denen es überhaupt kein Ticketsystem gegeben habe. Dort seien die Kläger die ständigen Ansprechpartner der Arbeitnehmer der Beklagten in allen Hardware- und Softwarefragen gewesen. Arbeitsunfähigkeitszeiten und Urlaub hätten den Ansprechpartnern der Beklagten mitgeteilt werden müssen. Verantwortliche der Firma T. seien nicht vor Ort gewesen.

Die Kläger haben, nachdem sie im Berufungstermin die unechten Hilfsanträge gegen die Kündigung von E. vom 28. Dezember 2011 zurückgenommen haben, zuletzt sinngemäß beantragt, das angefochtene Urteil abzuändern und festzustellen, dass zwischen den Klägern und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis besteht.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil und vertieft ebenfalls ihr erstinstanzliches Vorbringen. Zu den von den Klägern vorgelegten Zuordnungsplänen trägt die Beklagte vor, dass diese Zuordnungen intern von C. vorgenommen worden seien und diese Pläne deshalb nur eine Beschreibung der Ist-Situation darstellten. Die Beklagte bestreite, dass das von ihr vertraglich vorgegebene Ticketsystem nicht gelebt worden sei und Arbeitnehmer der Beklagten, jedenfalls in einer größeren Anzahl, am Ticketsystem vorbei Direktanweisungen den Klägern gegeben hätten. Auch die Nichteinhaltung von Formerfordernissen führe jedoch nicht dazu, dass die Beklagte den Klägern arbeitsvertragliche Weisungen erteilt habe.

Die Beklagte bestreite auch, dass die Kläger in den Projekten der Jahre 2003 bis 2006 von der Beklagten und nicht von T. Anweisungen erhalten hätten. Auch insoweit habe die Beklagte keine Personalhoheit gehabt. Bei einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sei festzustellen, dass beide Kläger im Rahmen eines Werkvertrages bei der Beklagten tätig geworden seien.



Entscheidungsgründe:

Die gem. § 64 Abs. 1 und 2 ArbGG statthafte Berufung der Kläger ist fristgerecht eingelegt und ausgeführt worden. Im Übrigen sind Bedenken an der Zulässigkeit der Berufung nicht veranlasst.

In der Sache hat die Berufung der Kläger Erfolg. Entgegen dem angefochtenen Urteil sind die auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten gerichteten Klageanträge begründet. Zwischen den Klägern und der Beklagten haben jedenfalls im Zeitpunkt der Klageeinreichung jeweils ein Arbeitsverhältnis bestanden. Diese Arbeitsverhältnisse sind kraft gesetzlicher Fiktion gem. §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Nr. 1 AÜG begründet worden. Die Kläger sind bei der Beklagten nicht aufgrund eines Werkvertrages, sondern aufgrund einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig geworden.

Die Anträge sind zulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geltend machen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP Nr. 10 zu § 9 AÜG Rn. 14). Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist dafür gegeben, weil die Parteien über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und damit über ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis streiten.

Die Klagen sind auch begründet. Gem. § 9 Nr. 1 AÜG sind Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern unwirksam, wenn der Verleiher nicht die für eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt. Für diesen Fall der Unwirksamkeit eines Arbeitsvertrages zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer als zu Stande gekommen.

Dabei geht die erkennende Kammer von folgenden Rechtsgrundsätzen aus.

Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers in dessen Interesse ausführen.

Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat. Dabei unterfällt nicht jeder in diesem Sinne drittbezogene Arbeitseinsatz dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Arbeitnehmerüberlassung ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet.
Von der Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags. In diesen Fällen wird der Unternehmer (der Arbeitgeber des Arbeitnehmers) für einen anderen tätig. Er organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und bleibt für die Erfüllung der in dem Vertrag vorgesehenen Dienste oder für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Drittunternehmen verantwortlich.

Über die rechtliche Einordnung des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Arbeitgeber entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht. Die Vertragsschließenden können das Eingreifen zwingender Schutzvorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht dadurch vermeiden, dass sie einen vom Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen. Der Geschäftsinhalt kann sich sowohl aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien als auch aus der praktischen Durchführung des Vertrags ergeben. Widersprechen sich beide, so ist die tatsächliche Durchführung des Vertrags maßgebend, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben. Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterscheidet bei den erteilten Weisungen zwischen arbeitsrechtlichen/personenbezogenen Weisungen. Nach dieser Rechtsprechung wird die Grenze zur arbeitsvertraglichen Anweisung insbesondere dann überschritten, wenn der Dritte erst durch seine Anweisungen den Gegenstand der von den Erfüllungsgehilfen des Werkherstellers zu erbringenden Leistung bestimmt. Weisungen des Dritten, die die Art und Weise der Arbeitsleistung (Inhalt, Zeit, Ort, Tempo, Ausführung) betreffen, indizieren Arbeitnehmerüberlassung, werkbezogene Anweisungen (z. B.. bestimmte Fertigungsmethoden, Qualitätsanforderungen, Reihenfolge, Stückzahl) dagegen nicht. Die Abgrenzung dieser beiden Leistungsarten ist insbesondere dann schwierig, wenn mit einer fachlichmethodischen Vorgabe implizit auch eine zeitlichörtliche Vorgabe verbunden ist. Dann ist infolge des implizit mit ausgeübten formalen Weisungsrechts eine Zuordnung nach den für das formale arbeitsvertragliche Weisungsrecht maßgeblichen Kriterien vorzunehmen.

Neben dem Weisungsrecht ist auch die Verantwortungsstruktur im Hinblick auf die zu verrichtende Aufgabe, die bei einem Werkvertrag grundlegend anders ausgestaltet ist als bei Arbeitnehmerüberlassung, von Bedeutung. Schüren (Festschrift für Däubler, 1999 Seite 90 ff.) sieht in der tatsächlichen Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ein deutliches Merkmal eines echten Werkvertrages, in der unterbliebenen Geltendmachung von Gewährleistungsrechten trotz aufgetretener Mängel ein deutliches Indiz für einen Schein-Werkvertrag.

Vom Werkvertrag (§ 631 BGB) ist der freie Dienstvertrag (§ 611 BGB) zu unterscheiden. Der Einsatz von Drittpersonal kann auch im Rahmen eines Dienstvertrages erfolgen. Vereinbaren Auftraggeber und externer Dienstleister das Tätigwerden im Rahmen eines freien Dienstvertrages, hängt die Frage, ob es sich bei der Aufgabenerfüllung durch Arbeitnehmer/freie Mitarbeiter des externen Dienstleisters um einen dienstvertraglichen Einsatz von Erfüllungsgehilfen oder um verkappte Arbeitnehmerüberlassung handelt, phänomenologisch allein davon ab, wer (offen oder verdeckt) die arbeitsvertragstypischen Weisungen erteilt. Das Gelingensrisiko, die wirtschaftliche Verantwortlichkeit für den Eintritt des angestrebten Erfolgs, liegt in beiden Fällen beim Auftraggeber, da auch der freie Dienstverpflichtete allein das „Bemühen“ schuldet, ebenso wie der Verleiher keine Gewähr für den Erfolg der überlassenen Arbeitnehmer trägt. Der Dienstvertrag mit Einsatz von Erfüllungsgehilfen weist deshalb eine große Nähe zur Arbeitnehmerüberlassung auf.

Zur Würdigung der praktischen Durchführung der zwischen der Beklagten und C. abgeschlossenen Verträge bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller für die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen wesentlichen Umstände. Da es sich hier um langfristige Vertragsbeziehungen handelt, kann auch nur eine Betrachtung der über einen längeren Zeitraum hinweg geübten Vertragspraxis zuverlässigen Aufschluss darüber geben, ob die Vertragspartner in Wahrheit von anderen als in den schriftlichen Verträgen niedergelegten Rechten und Pflichten ausgegangen sind. Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind daher zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt. Dabei muss diese abweichende Vertragspraxis den auf Seiten der Vertragspartner zum Vertragsabschluss berechtigten Personen bekannt gewesen und von ihnen zumindest geduldet worden sein; denn sonst kann eine solche, den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden.

Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass es sich bei einem drittbezogenen Personaleinsatz um Arbeitnehmerüberlassung handelt, trägt diejenige Partei, die daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will. Das sind hier die Kläger. Da viele auf eine Arbeitnehmerüberlassung hindeutende Tatsachen (vertragliche Vereinbarungen zwischen Drittem und vermeintlichem Werkunternehmer, Weisungsstruktur: auf wen gehen Weisungen letztlich zurück?, faktische Geltendmachung von Gewährleistungsrechten) außerhalb des Wahrnehmungsbereichs des Arbeitnehmers liegen, droht ihm eine eklatante Darlegungs- und Beweisnot. Deshalb ist dem Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- und Beweislast die Möglichkeit einzuräumen, sich zunächst auf die Darlegung und den Beweis solcher Umstände zu beschränken, die seiner Wahrnehmung zugänglich sind und die auf eine Zuordnung zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht sprechen. Sache des beklagten Arbeitgebers ist es dann die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wonach die Abgrenzungskriterien Weisungsstruktur und Risikotragung auch in der gelebten Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet sind.

Bei Anwendung der vorgenannten Rechtsgrundsätze steht für die erkennende Kammer fest, dass der drittbezogene Personaleinsatz der Kläger bei der Beklagten im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 Abs. 1 AÜG erfolgt ist. Die dem Fremdpersonaleinsatz zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen (a) sind tatsächlich nicht so durchgeführt worden (b), so dass bei einer wertenden Gesamtbetrachtung (c) von einem Scheinwerkvertrag/-dienstvertrag auszugehen ist. Da die Arbeitnehmerüberlassung von C. gewerbsmäßig betrieben worden ist und sie über keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt hat, ist aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsvertrag zwischen der Beklagten und jeweils den Klägern zu Stande gekommen.

Zu den Vertragsgrundlagen:

Schon nach den Vertragsgrundlagen zwischen der Beklagten und C. steht fest, dass die Kläger bei der Beklagten nicht als freie Mitarbeiter, sondern als Arbeitnehmer eingesetzt worden sind. Es stellt sich dann nur die Frage, ob sie als Arbeitnehmer von C. im Rahmen eines Werk-/Dienstvertrages beschäftigt worden sind oder Arbeitnehmer der Beklagten geworden sind.

Zwar haben beide Kläger mit E. Rahmenverträge abgeschlossen, nach denen sie als freie Mitarbeiter tätig geworden sind. Bereits die Einzelbeauftragungen der Kläger durch E. sehen jedoch einen bestimmten Einsatzort bei der Beklagten in einem bestimmten Projekt mit max. 220 Personentagen im Jahr vor. Die Projektverträge zwischen E. und C. vereinbaren dann für beide Kläger den Einsatz in einem bestimmten Projekt bei der Beklagten und einen voraussichtlichen Arbeitsaufwand mit jeweils 220 Personentagen à mindestens 8 Arbeitsstunden. Auf dieser Vertragsgrundlage sind dann beide Kläger aufgrund des letzten Einzelvertrages zwischen C. und der Beklagten vom 1. Oktober 2010 für die bei der Beklagten geltenden Servicezeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt worden.

Die Rechtsprechung macht die Unterscheidung zwischen Arbeits- und freiem Dienstvertrag davon abhängig, ob derjenige, der die Dienste erbringt, von seinem Vertragspartner persönlich abhängig ist. Persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Die persönliche Abhängigkeit - und mit ihr die Arbeitnehmereigenschaft - ist anzunehmen, wenn statt der freien Tätigkeitsbestimmung die Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation vorliegt, die sich im Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit zeigt.

Gemessen daran steht für die erkennende Kammer fest, dass beide Kläger bei der Beklagten nicht als freie Mitarbeiter tätig geworden sind. Gleichgültig wer die Personalhoheit über die Kläger gehabt hat (s. u.): Für die Kläger hat jedenfalls innerhalb der Servicezeiten Anwesenheitspflicht in den Räumen der Beklagten für bestimmte Servicetätigkeiten bestanden; es steht außer Zweifel, dass die Kläger die Arbeitszeit und ihre Tätigkeit nicht frei bestimmen konnten.

Nach den Vertragsbezeichnungen und dem Willen der Vertragspartner C. und Beklagte sollten die Projekte im Rahmen eines Werkvertrages durchgeführt werden. Vertragsgegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von bestimmten IT-Dienstleistungen durch C. gewesen. Diese Dienstleistungen sollten dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Computerarbeitsplätze der einzelnen Arbeitnehmer jederzeit gewährleistet gewesen ist. Kernstück dieses Vertrages ist das Ticketsystem CISM. Ausschließlich innerhalb dieses Ticketsystems sollte C. mit der Bearbeitung aller Arten von Incidents (Störungen) und Aufträgen betraut werden. Idealtypisch sollten deshalb alle IT-Aufträge der einzelnen Arbeitnehmer der Beklagten, für die C. zuständig gewesen ist, auf elektronischem Wege zu C. gelangen und dort den einzelnen Beschäftigten von C. zugeleitet werden, damit sie sich um die Bearbeitung dieser Aufträge kümmern konnten. Nach diesem vorgegebenen Ticketsystem ist die Bearbeitung des IT-Auftrags an die Eröffnung einer Ticketnummer gebunden gewesen. Nach erfolgreicher Erledigung des Auftrags sollte dann das Ticket wieder geschlossen werden. Die Direktbeauftragung von einzelnen Mitarbeitern der C. durch Arbeitnehmer der Beklagten ist idealtypisch ausgeschlossen gewesen.

Ohne dass es für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens von entscheidender Bedeutung ist, möchte die Berufungskammer gleichwohl betonen, dass es sich bei den als Werkvertrag bezeichneten Verträgen zwischen der Beklagten und C. eher um freie Dienstverträge handelt. Das entscheidende Abgrenzungskriterium zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag liegt darin, dass beim Dienstvertrag das bloße Wirken, die Arbeitsleistung als solche, beim Werkvertrag dagegen die Herbeiführung eines vereinbarten Arbeitsergebnisses geschuldet wird. Bei Betrachtung der vorliegenden Verträge schuldet C. der Beklagten das ordnungsgemäße Funktionieren der EDV-Arbeitsplätze der einzelnen Arbeitnehmer der Beklagten. Die Pauschalvergütung bemisst sich anhand der betreuten Computerarbeitsplätze. Der Vertragsgegenstand „ordnungsgemäßes Funktionieren der Computerarbeitsplätze“ wird durch viele Einzelaufträge der Arbeitnehmer der Beklagten an C. ausgefüllt. Sie gehen von der Bestellung bestimmter Geräte durch C. über Störungsbeseitigungen bis hin zur unterschiedlichsten Aufträgen (z. B.. Installation eines Druckertreibers, Einrichtung von Passwörtern, Einrichtung von bestimmten Software-Produkten). So sind in den letzten 3 Jahren von beiden Klägern viele Tickets bearbeitet worden, nach dem Vortrag der Beklagten über 9.000 Tickets. Die Beklagte vertritt die Rechtsansicht, dass jeder dieser Einzelaufträge einen Werkvertrag darstelle und es sich deshalb auch bei der Summe um einen Werkvertrag handeln müsse. Allerdings soll auch beim Dienstvertrag der Dienstverpflichtete durch seine Arbeit einen bestimmten Erfolg herbeiführen. Im Gegensatz zum Werkvertrag fällt aber das Risiko, dass der Erfolg eintritt, nicht in seinen Gefahren- und Verantwortungsbereich. Nach der tatsächlichen Handhabung kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass der Dienstverpflichtete (C.) einen über die Dienstleistung hinausgehenden Erfolg geschuldet hat. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte gegenüber C. immer die Vergütung vollständig bezahlt und keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht hat. Wenn man, wie die Beklagte, den vorliegenden Dienstleistungsvertrag in so viele Werkverträge segmentiert, müsste man bei lebensnaher Betrachtung davon ausgehen, dass nicht alle Werkverträge ordnungsgemäß erfüllt worden sind und deshalb Gewährleistungsrechte hätten geltend gemacht werden können. Auch dass dies nicht geschehen ist, spricht gegen die Annahme eines Werkvertrages.

Es bleibt allerdings festzuhalten, dass nach den vorliegenden Verträgen zwischen der Beklagten und C., unabhängig ob man sie als Werkverträge oder freie Dienstverträge qualifiziert, alle Weisungsrechte gegenüber den Beschäftigten von C. bei C. geblieben sind und nicht von der Beklagten ausgeübt werden sollten. Von der Papierform her spricht bei dem vermeintlichen Werkvertrag nichts dafür, dass es sich um einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt.

Das Gericht ist davon überzeugt (§ 286 Abs. 1 ZPO), dass die vorgenannten Vertragsverhältnisse tatsächlich so nicht gelebt worden sind. Selbst wenn man nur den zwischen den Parteien unstreitigen Lebenssachverhalt heranzieht, steht für die erkennende Kammer fest, dass die Kläger in den Betrieb der Beklagten eingegliedert gewesen sind und von Arbeitnehmern der Beklagter in größerem Umfang Weisungen erhalten haben. Es bleibt auch festzuhalten, dass die Beklagte zu keiner Zeit werkvertragliche Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen hat.

Die Kläger sind seit Aufnahme der Tätigkeiten bei der Beklagten in ihren Betrieb eingegliedert gewesen, zuletzt in den Betrieb S.. Die für die Annahme einer tatsächlichen Eingliederung zu berücksichtigenden Kriterien sind sämtlich erfüllt.

Jedenfalls seit Beschäftigungsbeginn im Geschäftsbereich ITI/EH in den Jahren 2006 bzw. 2007 sind den Klägern ein bestimmter Ort, bestimmte Arbeitszeiten und ein bestimmter vertraglicher Inhalt vorgegeben gewesen. Die Kläger haben während dieser Zeit aus dem ihnen zugewiesenen Büro auf dem Betriebsgelände der Beklagten die Computerarbeitsplätze von Arbeitnehmern des Geschäftsbereiches Treasury betreut. Ihnen sind die gesamten Mittel für die Bearbeitung der Aufträge von der Beklagten gestellt worden (insbesondere die eigenen Computerarbeitsplätze und Kommunikationsmöglichkeiten).

Sie haben mit Arbeitnehmern der Beklagten zusammengearbeitet, indem sie auch arbeitsvertragliche Weisungen dieser Arbeitnehmer ausgeführt haben (s.u.). Sie haben innerhalb festgelegter Servicezeiten ihre Tätigkeit verrichtet; regelmäßige Abweichungen von diesen vorgegebenen Arbeitszeiten sind angesichts von fest zugewiesenen Geschäftsbereichen (s. u.) nicht möglich gewesen. Es hat grundsätzlich Anwesenheitspflicht bestanden. Die auszuführenden Arbeitsaufgaben sind von der Beklagten schon durch den technischen Rahmen (bei der Beklagten installierte Hardware und Software) vorgegeben gewesen.

Entgegen den vertraglichen Vereinbarungen haben die Kläger regelmäßig von Arbeitnehmern der Beklagten auch arbeitsvertragliche Weisungen erhalten.

Dass die Kläger regelmäßig arbeitsvertragliche Weisungen von Arbeitnehmern der Beklagten erhalten haben, beruht vor allem auf dem Inhalt der von den Klägern in beiden Instanzen vorgelegten vielen E-Mails in den letzten 3 Jahren ihrer Tätigkeit für die Beklagte. Der Inhalt dieser E-Mails ist Parteivortrag der Kläger, der von der Beklagten nicht bestritten, sondern nur anders bewertet worden ist. Die von den Klägern vorgelegten mehr als 70 E-Mails, in denen behauptete Weisungen enthalten sind, haben ganz unterschiedliche Inhalte. Nachfolgend sollen typische und repräsentative Weisungen dargestellt werden.

Beide Kläger haben insbesondere von der Ansprechpartnerin der Beklagten (ITI/EH), Frau G., sehr viele direkt an die Kläger gerichtete E-Mails erhalten. In fast allen E-Mails ist keine Ticketnummer aufgeführt. Zwar sind die in diesen E-Mails enthaltenen Weisungen von Frau G. als werkbezogene Weisungen zu qualifizieren. Alle diese vorstehend benannten Weisungen sind jedoch nicht an C. gerichtet, mit der Aufforderung die jeweilige Weisung an einen Beschäftigten weiterzuleiten, sondern direkt an einen der Kläger. In mehreren E-Mails sind auch Zeitvorgaben enthalten. Diese Direktbeauftragungen der Kläger widersprechen zum einen dem vertraglich festgelegten Ticketsystem, zum anderen aber auch der Tatsache, dass die Beklagte nicht mit den Klägern (als Solounternehmern) Werkverträge geschlossen gehabt hat, sondern mit C.. Richtigerweise hätte deshalb C. an sie gerichtete Aufträge an ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen ihrer Organisationsfreiheit weiterleiten müssen.

Frau G. hat im beschriebenen Zeitraum jedoch nicht nur als werkvertraglich zu wertende Weisungen an die Kläger gerichtet, sondern auch in E-Mails direkte Weisungen arbeitsvertraglicher Natur erteilt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese arbeitsvertraglichen Weisungen eine Ticketnummer gehabt haben, was bei den meisten E-Mails jedoch nicht der Fall war.

- So soll ein Kläger prüfen, ob bei der Beklagten (Treasury) ein Raum frei ist (K 28).

- In der E-Mail K 30 wird ein Kläger gebeten, einen Mitarbeiter von C. in neue Aufgaben einzuweisen. Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten spielt es keine Rolle, ob diese Aufforderung im Auftrag von C. erfolgt ist.

- In der E-Mail K 31 wird ein Kläger aufgefordert, sich bei einem Test „Failover-Test Treasury Fileserver“ an einem bestimmten Tag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr bereitzuhalten, falls die vielen Anwender der Beklagten seine Hilfe brauchen. Dabei spielt es keine Rolle, dass dieser Test von T. vorgegeben worden ist.

- In der E-Mail K 33 wird ein Kläger gebeten, zu einer Besprechung zu einer bestimmten Uhrzeit zu kommen. Auch wenn die Beklagte vorträgt, dass es sich dabei nur um eine Anfrage gehandelt hat, hat der Kläger diese E-Mail als Weisung verstehen müssen.


- In der E-Mail K 51 werden alle Beschäftigten von C., also auch die Kläger, um eine Unterstützung außerhalb der Servicezeit an einem bestimmten Tag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr gebeten. Die Beschäftigten von C. sollten sich untereinander absprechen. Dabei könne der Zeitausgleich über Freizeit erfolgen. Dabei kommt es nicht auf den Vortrag der Beklagten an, dass die Frage des Zeitausgleichs zwischen der Beklagten und C. abgesprochen gewesen sei.

Die Kläger haben auch von vielen Arbeitnehmern der Beklagten aus verschiedenen Abteilungen, insbesondere Treasury, aber auch aus sich im Ausland befindlichen Abteilungen ganz unterschiedliche Anfragen und Anliegen erhalten, die als werkvertragliche Weisungen zu werten sind. Auch diese Weisungen sind direkt an einen der Kläger gerichtet, ganz überwiegend außerhalb des Ticketsystems (K 6, K 23 bis 27, K 29, K 33 bis 46, K 58 bis 76, K 78 bis 79, K 81 bis 86). In vielen dieser E-Mails sind Zeitvorgaben enthalten („schnellstmöglich“, „dringend“, „um… Uhr“). Zum Teil sind diese E-Mails von Frau G. an einen der Kläger weitergeleitet worden. Jedenfalls in einem Fall hat ein Kläger Frau G. eine solche Direktanfrage weitergeleitet, die dann von ihr beantwortet worden ist. Daraus ergibt sich, dass Frau G. von solchen Direktanfragen von Arbeitnehmern der Beklagten außerhalb des Ticketsystems Kenntnis gehabt hat.

Es gibt E-Mails von Arbeitnehmern der Beklagten, die arbeitsvertraglich Weisungen beinhalten.

In der E-Mail K 20 werden den Klägern von der Beklagten ihre Anwesenheitszeiten während der Betriebsruhe vom 27. Dezember 2011 bis zum 5. Januar 2012 mitgeteilt.

In der E-Mail K 77 geht es um die Betreuung einer Videokonferenz durch einen der Kläger. Dieser Kläger wird als Ansprechpartner für die Technik benannt. In der E-Mail ist die (private) Mobilnummer des Klägers benannt. Er soll an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Uhrzeit anwesend sein.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Kläger über einen längeren Zeitraum von vielen Arbeitnehmern der Beklagten ganz überwiegend außerhalb des Ticketsystems direkte Anfragen und Direktbeauftragungen erhalten haben, überwiegend werkbezogener (zum Teil mit zeitlichörtlichen Vorgaben), aber auch arbeitsrechtlicher Natur.

Die Kläger haben behauptet, dass sie die „Liste derartiger E-Mails nahezu unendlich fortschreiben könnten“. In diesem Zusammenhang haben sie auch vorgetragen, dass sie nicht nur per E-Mail, sondern regelmäßig und in großem Umfang auch telefonisch und persönlich direkt von Arbeitnehmern der Beklagten beauftragt worden seien. Diese Beauftragungen seien außerhalb des Ticketsystems erfolgt. Wenn es Ticketnummern gegeben habe, seien diese überwiegend nachträglich erstellt worden. C. habe gewollt, dass sie täglich mindestens 6 Tickets erledigten. Dieser Vortrag ist von der Beklagten bestritten worden. Im Rahmen ihrer Darlegungslast hätten die Kläger deshalb ihre Behauptungen substanziiert, vor allem nach (ungefähren) Zeitpunkten, darlegen und unter Beweisantritt stellen müssen. Dies haben sie nicht getan.

Dadurch, dass die Beklagte zumindest damit einverstanden gewesen ist, dass die Kläger für bestimmende Bereiche innerhalb der Abteilung Treasury der Beklagten (die dann einzigen) Ansprechpartner gewesen sind, hat sie selbst das vertraglich vereinbarte Ticketsystem außer Kraft gesetzt.

Für den Zeitraum ab 2007 sind den Klägern unterschiedliche Abteilungen der Beklagten zur Betreuung zugeordnet worden (vgl. K 56 und 57). Zwar ist zwischen den Parteien streitig, ob diese Zuordnungslisten von C. oder der Beklagten erstellt worden sind. Es steht jedoch außer Streit, dass die Beklagte diese Zuordnungslisten akzeptiert und von der Verbreitung bei der Beklagten Kenntnis gehabt hat. Die Arbeitnehmer der Beklagten haben danach gewusst, wer der jeweilige Ansprechpartner von C. ist. So ist der Kläger zu 2 der zuständige Ansprechpartner für den so genannten Handelsraum der Beklagten gewesen. In diesem Handelsraum werden weltweit bedeutende Finanztransaktionen der Beklagten innerhalb kürzester Frist abgewickelt. Die Zuordnung der Kläger zu bestimmten Bereichen hat deshalb dazu geführt, dass ausschließlich sie für das reibungslose Funktionieren der Computerarbeitsplätze verantwortlich gewesen sind. Bei jeder Störung ist auf den jeweiligen Kläger zugegriffen worden. Die Kläger haben in der Berufungsverhandlung anschaulich geschildert, dass sie mit ihren Mobiltelefonen dafür gesorgt haben, auch in der Mittagspause in der Kantine der Beklagten erreichbar zu sein. In diesem Zusammenhang kann es dahingestellt bleiben, ob die Kläger mit ihren Mobiltelefonen „rund um die Uhr“ (so ihr bestrittener Vortrag) für die Beklagte erreichbar gewesen sind.

Die erkennende Kammer ist der Ansicht, dass es sich bei den vielen Direktbeauftragungen der Kläger durch Arbeitnehmer der Beklagten außerhalb des vertraglichen Ticketsystems nicht um untypische Einzelfälle, sondern um die Spitze eines Eisbergs gehandelt hat. Zwar geht das Gericht davon aus, dass beide Kläger in den letzten 3 Jahren mehrere tausend Tickets bearbeitet haben. Die Beklagte beziffert die Anzahl für beide Kläger in den letzten 3 Jahren auf ca. 9.200 Tickets. Die Kläger bestreiten zwar die Höhe, nicht jedoch eine sehr große Anzahl von Tickets. Die Beklagte hat deshalb recht, wenn sie die vorgelegten E-Mails, die außerhalb des Ticketsystems erfolgt sind, im Promillebereich ansiedelt.

Bei den vorgelegten E-Mails handelte es sich aber - entgegen der Rechtsansicht der Beklagten - deshalb um keine untypischen Einzelfälle eines ansonsten gelebten Ticketsystems, weil dieses vertraglich vereinbarte Ticketsystem nicht konsequent umgesetzt worden ist. So ist die Beklagte selbst der Rechtsauffassung, dass in Notfällen und bei Nachfragen direkt auf die Kläger zugegangen werden durfte. Dies sieht 5.2 des Anhangs 04 zum Einzelvertrag zwischen der Beklagten und C. jedoch nicht vor. Auch in diesen Fällen hätte es kein direktes Zugehen auf einen der Kläger geben dürfen. Nach dem Vertrag hätte auch in Notfällen ein Ticket eröffnet und in Nachbearbeitungsfällen das geöffnete Ticket verwendet werden müssen. Auch die Akzeptanz von Zuständigkeitsgebieten der einzelnen Kläger durch die Beklagte unterläuft das Ticketsystem. Es liegt dann nahe, dass einzelnen Arbeitnehmer in Kenntnis der Zuständigkeit der Kläger auf diese direkt zugehen werden und nicht - wie vertraglich vorgesehen - ein Ticket eröffnen. Schließlich spricht schon die Eingliederung der Kläger in den Betrieb der Beklagten für eine große Fehleranfälligkeit des Ticketsystems. Durch die jahrelange Tätigkeit der Kläger im Betrieb der Beklagten, die räumliche Nähe zu den betreuten Arbeitnehmern und die gemeinsamen Feste hat man sich gut gekannt. Darauf deuten auch das „Du“ und die lockere Sprache in den vielen E-Mails hin. Es ist deshalb mehr als lebensnah anzunehmen, dass viele Arbeitnehmer der Beklagten - gerade in eiligen Fällen (und diese sind bei EDV-Störungen besonders häufig) - unter Umgehung des Ticketsystems „auf kurzem Dienstweg“ direkt auf die Kläger zugegangen sind, sei es per E-Mail oder auf sonstigen Wegen.

Es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Beklagte ihre Arbeitnehmer (jedenfalls im Bereich Treasury) deutlich und nachhaltig darauf hingewiesen hat, dass das Ticketsystem strikt einzuhalten ist, Direktbeauftragungen der Beschäftigten von C. untersagt und bei Verstößen gegen das Ticketsystem Sanktionen zu befürchten sind. Zwar hat die Beklagte behauptet, dass alle Arbeitnehmer des betroffenen Bereiches mehrfach und regelmäßig darauf hingewiesen worden seien, wonach eine Auftragserteilung nur unter Verwendung des Ticketsystems durchgeführt werden dürfe und hat insoweit auf Schulungsunterlagen von Frau G. vom 29. Juli 2009 hingewiesen. Als Beweis hat die Beklagte ein zusammenhangloses Blatt aus einer angeblichen Schulungsunterlage vorgelegt (Anl. 1). Auf dieser Seite steht, dass eine Beauftragung außerhalb des Ticketsystems und Gespräche mit den Beschäftigten von C. nicht zulässig sind. Die Beklagte hat im Rahmen ihrer Darlegungslast jedoch nicht substanziiert vorgetragen und unter Beweisantritt gestellt, wer, wen und wann über dieses Ticketsystem instruiert hat, dass irgendwelche Verpflichtungsermächtigungen unterschrieben worden sind, dass Konsequenzen bei Verstößen angedroht worden sind und es überhaupt Sanktionen gegeben hat.

Die Personalverantwortlichen der Beklagten haben auch Kenntnis von den vielen Direktbeauftragungen der Kläger gehabt und diese zumindest geduldet. Die Ansprechpartnerin der Beklagten für C., Frau G., ist in vielen Fällen (so.) selbst auf die Kläger zugegangen und hat ihnen auch arbeitsvertragliche Weisungen erteilt. Die Personalverantwortlichen haben auch von der Einteilung der Kläger für bestimmte Zuständigkeitsbereiche bei der Beklagten Kenntnis gehabt.

Auch die Reduzierung der Arbeitszeit der Kläger während der Wirtschaftskrise von Mai 2009 bis Juni 2010 von 40 auf 35 Wochenstunden beruht auf einer arbeitsvertraglichen Weisung der Beklagten. Zwar ist es C. gewesen, die den Klägern zu Beginn dieses Zeitraums die Reduzierung der Arbeitszeit und am Ende des Zeitraums die ursprüngliche Arbeitszeit mitgeteilt und vorgegeben hat. Allerdings hat C. zu den Klägern in keiner Vertragsbeziehung gestanden. Die Kläger hatten nur mit E. einen freien Mitarbeitervertrag abgeschlossen. Nur E. hätte deshalb mit den Klägern Abweichungen vom vereinbarten Arbeitsvolumen vereinbaren können.

Die Reduzierung der Arbeitszeiten im oben genannten Zeitraum ist deshalb auf eine Weisung der Beklagten zurückzuführen. Nach den unbestrittenen Angaben der Beklagten im Berufungstermin hatte diese mit C. im oben genannten Zeitraum entsprechend der Arbeitszeitverkürzung bei ihren Arbeitnehmern eine Reduzierung der Vergütung vereinbart. Diese Vergütungsreduzierung ist nach der Vertragslage zwischen der Beklagten und C. nicht zwingend gewesen. Sowohl die betreuten Computerarbeitsplätze als auch die allgemeinen Servicezeiten sind ja nicht verändert worden.

Arbeitsvertragliche Weisungen der Beklagten an die Kläger sind auch darin zu sehen, dass die Kläger mehrmals im Rahmen eines einwöchigen Schülerpraktikums Praktikanten ihre Räume gezeigt haben. Es ist unstreitig, dass ein Kläger auf Weisung der Beklagten auch den Handelsraum der Beklagten gezeigt hat. Nur die weiteren Führungen zwischen den Parteien sind streitig.

Vorliegend kann es dahingestellt bleiben, ob die Beklagte beiden Klägern schon in den Jahren 2003 bis 2006 in den oben beschriebenen Projekten arbeitsvertragliche Weisungen erteilt hat und sie schon zu dieser Zeit Arbeitnehmer der Beklagten geworden sind. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass es beim damaligen Vertragspartner der Beklagten (T.) kein Ticketsystem gegeben hat und die Beauftragungen der Kläger deshalb außerhalb eines solchen Systems erfolgt sind. Zwischen den Parteien steht auch außer Streit, dass beide Kläger in diesem Projekten ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten und Urlaubsplanungen gegenüber den Ansprechpartnern der Beklagten mitgeteilt haben. Allerdings haben die Kläger auf das Bestreiten der Beklagten substanziiert keine arbeitsvertraglichen Weisungen der Beklagten unter Beweisantritt dargetan. Sie haben auch nicht behauptet, dass T. im damaligen Zeitraum keine Erlaubnis gem. § 1 AÜG gehabt hat.

Die Beklagte hat zu keiner Zeit werkvertragliche Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen.

Wenn man - wie oben ausgeführt - den zwischen der Beklagten und C. geschlossenen Vertrag als freien Dienstvertrag wertet, spielt es keine Rolle, dass die Beklagte während der gesamten Vertragsdauer nie werkvertragliche Gewährleistungsrechte (§§ 633 ff. BGB) gegenüber C. geltend gemacht hat. Wenn man jedoch - wie die Beklagte - von einem Werkvertrag ausgeht, ist die faktische Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal zwischen einem echten Werkvertrag und einem Schein-Werkvertrag. Bei der Arbeitnehmerüberlassung treffen den Verleiher nämlich keine Gewährleistungspflichten, wenn seine Erfüllungsgehilfen die Arbeit schlecht ausführen oder das Werk misslingt. Die unterbliebene Geltendmachung von Gewährleistungsrechten trotz aufgetretener Mängel ist deshalb ein deutliches Indiz für Arbeitnehmerüberlassung und einen Schein-Werkvertrag. Die Beklagte hat in diesem Zusammenhang vorgetragen, dass es in der gesamten Zeit keine Mängel gegeben habe und sie deshalb auch keine Gewährleistungsrechte gehabt habe. Es ist allerdings schwerlich anzunehmen, dass es bei über 9.000 Aufträgen (Tickets) in 3 Jahren, die die Beklagte rechtlich als Einzel-Werkverträge im Rahmen eines Gesamtwerkvertrages bewertet, keine Schlechtleistungen gegeben hat.

Bei einer wertenden Gesamtbetrachtung ist von einem Scheinwerkvertrag/-dienstvertrag auszugehen.

Zur Würdigung der praktischen Durchführung des zwischen der Beklagten und C. abgeschlossenen Vertrages bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung aller für die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen wesentlichen Umstände.

Die Kläger sind jahrelang im Betrieb der Beklagten in bestimmten Räumlichkeiten, zu vorgegebenen Arbeitszeiten und für von der Beklagten festgelegte Servicetätigkeiten eingesetzt worden. Sie sind deshalb im Betrieb der Beklagten eingegliedert gewesen. Das zwischen der Beklagten und C. vereinbarte Ticketsystem ist in großem Umfang nicht gelebt worden. Ein Grund für die abweichende Handhabung des Vertrages liegt darin, dass die Kläger für bestimmte Bereiche der Beklagten allein zuständig gewesen sind. Anstatt innerhalb geöffneter Tickets von C. Arbeitsaufträge zugeteilt zu bekommen, haben Arbeitnehmer der Beklagten in vielen Fällen den Klägern direkte Weisungen erteilt, in den meisten Fällen ohne Ticketnummer. Diese Weisungen haben sich nicht nur auf die Ausführung der Dienstleistung als solche beschränkt, sondern sind in größerer Anzahl auch als arbeitsvertragliche Weisungen zu werten. Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung kommt es nicht darauf an, dass die Kläger ihre Arbeit allein nach Weisungen der Beklagten ausgeführt haben.

Allerdings soll an dieser Stelle betont werden, dass diese Wertung nur für die hier streitgegenständlichen IT-Dienstleistungen für die Abteilung Treasury gilt und nicht für den gesamten Betrieb der Beklagten in S.

Aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 i. V. m.. § 9 Nr. 1 AÜG ist jeweils ein Arbeitsverhältnis zwischen der Beklagten und den Klägern zu Stande gekommen.

Wie oben ausgeführt, ist der zwischen der Beklagten und C. abgeschlossene Vertrag entgegen seiner Bezeichnung kein Werk- oder Dienstvertrag. Vielmehr sind der Beklagten unter dem Deckmantel eines Werkvertrages die Kläger als Arbeitnehmer überlassen worden (sog. Scheinwerk- oder Scheindienstvertrag).

Die Kläger sind der Beklagten von C. gewerbsmäßig überlassen worden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist gewerbsmäßig im Sinne des AÜG jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit.

Es ist auch davon auszugehen, dass C. im Zeitpunkt der Klageerhebung keine Überlassungserlaubnis gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG gehabt hat. Die Kläger haben behauptet, dass für C. eine entsprechende Erlaubnis nicht vorliege. Diese Behauptung ist von der Beklagten nicht bestritten worden. In diesem Zusammenhang hat die Beklagte lediglich vorgetragen, dass es für sie ohne Bedeutung sei, ob C. im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis gewesen sei. In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob die seit Jahren durchgeführte Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr nur vorübergehend (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG), sondern auf Dauer angelegt und somit nicht mehr von der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis von C. gedeckt gewesen ist.

Nebenentscheidungen

Die Kostenentscheidung für die 1. Instanz beruht auf § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m.. §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 1 ZPO, wonach die Kosten im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens verhältnismäßig zu teilen sind.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu tragen, nachdem die Kläger die unechten Hilfsanträge vor Eintritt der Bedingung zurückgenommen haben.

Die Zulassung der Revision beruht auf § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Letztes Update 04.09.2013 | Copyright© BSP Rechtsanwälte 2016 | Seite drucken: Arbeitsrecht: Zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträgen


     
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Gesellschaftsrecht: Zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge (24.03.2016)
Das Recht zur Herabsetzung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG, das durch eine Gestaltungserklärung ausgeübt wird, die der Aufsichtsrat ggü. dem Vorstandsmitglied abgibt.
 
Gesellschaftsrecht: Auflösung einer als Innen-KG ausgestalteten stillen Gesellschaft (24.03.2016)
Die Auflösung der stillen Gesellschaft, die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger Beendigung.
 
Gesellschaftsrecht: Keine Rückzahlungspflicht für Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen (24.03.2016)
Die Bestimmung, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen als Darlehen gewährt werden, genügt den Anforderungen an eine Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht.
 
Gesellschaftsrecht: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung (24.03.2016)
Zur Frage der Aufklärungspflicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung in einem Anlageprospekt, der die Beteiligung an einem geschlossen Immobilienfonds zum Gegenstand hat.
 
Steuerrecht: Verlust aus Verfall von Optionen berücksichtigungsfähig (24.03.2016)
Einkünfte bei einem Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt.
 
Insolvenzrecht: Versagung der Restschuldbefreiung (24.03.2016)
Eine Versagung wegen nicht fristgerecht abgegebener eidesstattlicher Versicherung setzt voraus, dass der Schuldner aufgefordert wurde, die Richtigkeit bestimmter Auskünfte zu versichern.
 
Insolvenzrecht: Zur Schenkungsanfechtung (24.03.2016)
Eine Deckungsanfechtung des Schuldners schließt eine Schenkungsanfechtung des Mittlers nur insoweit aus, als der Gegner das anfechtbar Erlangte tatsächlich an den Insolvenzverwalter des Schuldners zurückgewährt.
 
Immobilienrecht: Keine Löschung einer Grundschuld ohne Vereinbarung mit Sicherungsgeber (24.03.2016)
Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegende Summe, so darf die Löschung ohne eine Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligt werden.
 
Mietrecht: Sachverständigengutachten trotz kleiner Mängel wirksam (24.03.2016)
Etwaige kleinere Mängel des Gutachtens führen nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen.
 
Erbrecht: Keine das Vermögen mindernde Zuwendung durch Gebrauchsüberlassung (24.03.2016)
Die Verleihung von Geschäftsräumen durch den Vorerben ist schon deshalb nicht wegen Umgehung eines Verfügungsverbots sittenwidrig, weil der Nacherbe in dieser Stellung hierdurch nicht gebunden ist.
 
UWG: Zu den Anforderungen an Werbung bei begrenztem Warenvorrat (24.03.2016)
Wirbt ein Unternehmen für das Angebot eines fremden Unternehmens, so muss es sich, wenn ihm die entsprechenden Kenntnisse fehlen, über die dem Angebot zugrunde liegende Bevorratung informieren.
 
Transportrecht: Zur Wirksamkeit von AGB in Frachtvertrag (24.03.2016)
Regelungen, mit denen dem Auftraggeber einschränkungslos die Verantwortlichkeit für die Bodenverhältnisse und den vereinbarten Kraneinsatz auferlegt werden, benachteiligen den Auftraggeber unangemessen.
 
UWG: Zum Irreführungsmaßstab bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen (24.03.2016)
Es ist irreführend, mit einer auf die Gesunderhaltung der Haut zu werben, wenn nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht sicher feststeht, dass die Aussage richtig ist.
 
UWG: Internetportal unterliegt nur beschränkten Informationspflichten (24.03.2016)
Dass aus der Werbeanzeige nicht deutlich wird, wer Vertragspartner werden soll, ist für das Vorliegen eines Angebots i. S. d. § 5a Abs. 3 UWG unerheblich.
 
Kapitalmarktrecht: Individualisierung des Anspruchs wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung (17.03.2016)
Zu den Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in einem Güteantrag in Anlageberatungsfällen.
 
Insolvenzrecht: Zur Versagung der Restschuldbefreiung (17.03.2016)
Eine Versagung kann auch dann berücksichtigt werden, wenn es um die Aufhebung der Stundung geht, weil der Schuldner verheimlicht hat, dass ihm bereits einmal die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
 
Insolvenzrecht: Zur objektiven Gläubigerbenachteiligung durch Zahlungseinstellung (17.03.2016)
Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung und einen Benachteiligungsvorsatz sowie dessen Kenntnis geschlossen werden.
 
Kaufrecht: Zum Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung (17.03.2016)
Bei der Bewertung, ob eine Pflichtverletzung erheblich oder unerheblich ist, sind vor Abgabe der Rücktrittserklärung behobene Mängel im Allgemeinen außer Betracht zu lassen.
 
Insolvenzrecht: Gläubigerbenachteiligung bei durch eine Anweisung auf Kredit bewirkter Zahlung (17.03.2016)
Eine solche Zahlung löst auch dann keine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn der auftragsrechtliche Erstattungsanspruch des Angewiesenen nachträglich in ein Darlehen umgewandelt wird.
 
Verkehrsrecht: Zum Anscheinsbeweis des Rückwärtsfahrens (17.03.2016)
Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss sich auch derjenige, der auf einem Parkplatz rückwärts fährt, so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann.
 
Architektenrecht: Zum Planungsmangel des vom Architekten beauftragten Fachplaners (17.03.2016)
Das Recht des Architekten, den Honoraranspruch des von ihm beauftragten Fachplaners zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sein Honorar von seinem Auftraggeber vollständig erhalten hat.
 
Mietrecht: Zur Anwendbarkeit der AGB-Unklarheitenregel (17.03.2016)
Die Unklarheitenregel kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind.
 
Gewerberaummietrecht: Zur gewerblichen Weitervermietung (17.03.2016)
Eine solche setzt voraus, dass der Zwischenmieter die Weitervermietung zu Wohnzwecken mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausüben soll.
 
Energierecht: Zur Preisänderung eines Gasversorgungsunternehmens bei Einräumung eines Kündigungsrechts (17.03.2016)
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Normsonderkundenverträgen eines Gasversorgungsunternehmens können einen Kunden unangemessen benachteiligen.
 
Familienrecht: Keine Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen früherer Begrenzung auf Höchstbetrag (17.03.2016)
Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts wegen Überschreitens des Höchstbetrags nicht ausgeglichen werden konnte, kann keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs darstellen.
 
Urheberrecht: Keine Täterschaft der Betreiber einer Internet-Platform (10.03.2016)
Der Betreiber ist weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzungen, die durch die Einstellung von Videoclips mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf dieser Plattform begangen werden.
 
Alle Steuerzahler: Nur teilweise beruflich genutzte Arbeitszimmer sind weiterhin steuerlich nicht abzugsfähig (10.03.2016)
Der BFH hat die Hoffnungen von vielen Steuerzahlern zunichte gemacht, dass auch Kosten für nur teilweise beruflich genutzte Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sind.
 
Nachträglicher Abzug von Schuldzinsen: Lebensversicherung ist nicht vorzeitig zu verwerten (10.03.2016)
Aufwendungen in Form von Schuldzinsen, die Ehegatten nach der Veräußerung einer der Einkünfteerzielung dienenden Immobilie gemeinsam finanzieren, können als Werbungskosten abgezogen werden.
 
Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen (10.03.2016)
Die Integration von geflüchteten Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Die BA hat dazu einen Überblick zusammengestellt.
 
Private Lebensversicherung: GmbH kann Bezugsrecht des Geschäftsführers widerrufen (10.03.2016)
Der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung bei einem privaten Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich ändern, ohne dass der Versicherer zustimmt.
 
Freiberufler und Gewerbetreibende: Investitionsabzugsbetrag kann aufgestockt werden (10.03.2016)
Ein Investitionsabzugsbetrag kann in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr erhöht werden. Dies hatte der Bundesfinanzhof bereits in 2014 entschieden.
 
Teilwertabschreibung: Keine Wertminderung bei VW-Autos (10.03.2016)
Die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte kann nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
 
Umsatzsteuerzahler: Neue Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Organschaft (10.03.2016)
In mehreren Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen und dabei einige neue Grundsätze aufgestellt.
 
Reiserecht: Zur Auslegungsfrage von Vorschriften über Luftverkehrsdienste (10.03.2016)
Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist.
 
Vertragsrecht: Unbefristete Fortgeltungsklauseln (10.03.2016)
Lässt sich die rechtliche Wirksamkeit einer Vertragsklausel nicht zweifelsfrei klären, darf der Notar das Rechtsgeschäft erst dann beurkunden, wenn die Vertragsparteien auf der Beurkundung bestehen.
 
Insolvenzrecht: Zur Vorsatzanfechtung bei Feststehen baldiger Zahlungsunfähigkeit (10.03.2016)
Eine Vorsatzanfechtung i.R.e. drohenden Zahlungsunfähigkeit kann auch erfolgen wenn feststeht, dass Fördermittel, von denen eine kostendeckende Geschäftstätigkeit abhängt, alsbald nicht mehr gewährt werden.
 
Grundstücksrecht: Erbbaurechtsvertrag bedarf Genehmigung durch Kommunalaufsichtsbehörde (10.03.2016)
Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen.
 
Schadensersatzrecht: Zur Haftung bei Verzug der Zustimmung des vormerkungswidrig Eingetragenen (10.03.2016)
Ist der vormerkungswidrig Eingetragene mit der Erfüllung des Zustimmungsanspruchs nach § 888 Abs. 1 BGB in Verzug, haftet er auf Ersatz des Verzögerungsschadens.
 
Versicherungsrecht: "Betrieb" eines Kraftfahrzeugs mit Blick auf Haftpflichtversicherung (10.03.2016)
Das Entladen von Öl aus einem Tanklastwagen mittels einer auf ihm befindlichen Entladevorrichtung gehört zum Gebrauch des Kraftfahrzeuges.
 
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2016 (03.03.2016)
Im Monat März 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
 
Abschreibungen: Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag ist grundsätzlich maßgeblich (03.03.2016)
Soll ein bebautes Grundstück vermietet werden, bemisst sich die Höhe der Abschreibungen nach dem auf das Gebäude entfallenden Anteil am Gesamtkaufpreis.
 
Führerschein: Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein (03.03.2016)
Autofahrer benötigen in Urlaubsländern oft den Internationalen Führerschein. Wir haben Ihnen die Antworten des ADAC zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt.
 
Drogenfahrt: Führerscheinverlust nach Cannabiskonsum weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum (03.03.2016)
Führerscheininhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng THC pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.
 
Fahrverbot: Kein Augenblicksversagen beim „Frühstart“ wegen Fußgängerampel (03.03.2016)
Wer die für den fließenden Verkehr maßgebliche Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der Fußgängerampel verwechselt, kann sich nicht auf ein „Augenblicksversagen“ berufen.
 
OWi-Recht: Stinkefinger kann den Führerschein kosten (03.03.2016)
Wer im Straßenverkehr den Stinkefinger zeigt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. 
 
Mietwagen: Mieter haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden (03.03.2016)
Verursacht der Mieter eines Mietwagens einen Unfall, indem er an einer ausgeschalteten Ampelanlage das Stoppschild nicht, handelt er grob fahrlässig.
 
Autokauf: Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel (03.03.2016)
Die aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung kann einen Sachmangel darstellen, der zum Rücktritt vom Fahrzeugkauf berechtigt.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen (03.03.2016)
Wird Versicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen gewährt, bei dem im Versicherungsschein der Halter aufgeführt ist, so ist die Versicherung auf Fahrzeuge dieses Halters beschränkt.
 
Kündigungsrecht: Eigenbedarf kann auch geltend gemacht werden, wenn der Eigentümer im Ausland arbeitet (03.03.2016)
Der Wunsch eines Profifußballers, in seiner freien Zeit mit seiner Familie in seiner Eigentumswohnung in München zu leben, kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen.
 
Mieterhöhung: Verzicht auf Modernisierungsmieterhöhung ist konkludent möglich (03.03.2016)
Wer eine Wohnung modernisiert muss darauf hinweisen, dass er deshalb gleichzeitig oder später die Miete erhöhen möchte.
 
Strafrecht: Kindesentziehung ist strafbar (03.03.2016)
Das Amtsgericht München hat eine 46-jährige Mutter wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
 
Ehescheidung: Rückforderung aus Schwiegerelternschenkung verjährt innerhalb von drei Jahren (03.03.2016)
Ist die Ehe gescheitert, können Schwiegereltern in bestimmten Fällen ein Geschenk von dem Schwiegerkind zurückfordern.
 
Erbrecht: Bei unklarem Datum kann das Testament ungültig sein (03.03.2016)
Ein Testament ist ungültig, wenn sich die Jahresangabe des Datums nicht sicher feststellen lässt.
 
Gewährleistungsrecht: Verjährungsfrist für Mängelansprüche kann nicht durch E-Mail verlängert werden (03.03.2016)
Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis der VOB/B nicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.
 
Vertragsrecht: Bei nachträglicher Schwarzgeldabrede entfallen Honorar- und Gewährleistungsansprüche (03.03.2016)
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsbeziehung nicht in Zeiträume mit und ohne sittenwidrige Honorarvereinbarung geteilt werden können.
 
Gewährleistungsrecht: Unternehmer muss sich an seinen Werbeaussagen festhalten lassen (03.03.2016)
Im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht können Werbeaussagen als Begleitumstände für die Vertragsauslegung erhebliche Bedeutung erlangen.
 
Mindestlohn: Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn (03.03.2016)
Ob Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können, ist eine Frage des Einzelfalls.
 
Arbeitgeberhaftung: Wann haftet der Arbeitgeber für im Betrieb gestohlene Wertsachen? (03.03.2016)
Bewahrt der Arbeitnehmer Wertgegenstände am Arbeitsplatz auf, die keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben, bestehen keine Obhuts- und Verwahrungspflichten des Arbeitgebers.
 
Kündigungsrecht: Verkehrsgefährdung auf Dienstfahrt kann zur fristlosen Kündigung führen (03.03.2016)
Missachtet der Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt die Vorfahrt und gefährdet so den Straßenverkehr, kann dies ein wichtiger Grund einer fristlosen Kündigung sein.
 
Insolvenzrecht: Zur Einziehung einer als Bank-Sicherheit abgetretenen Forderung (25.02.2016)
Wird eine zur Sicherheit an die Bank abgetretene Forderung eingezogen, die erst nach Insolvenzreife entstanden ist, kann es an einer masseschmälernden Zahlung i.S.v. § 64 S. 1 GmbHG gleichwohl fehlen.
 
Nachbarrecht: Zum Unterlassungsanspruch bei Überfliegen des Nachbargrundstücks mit Drohne (25.02.2016)
Die Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig herumfliegen zu lassen, hat hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten.
 
UWG: Zum Wettbewerbsverstoß durch irreführende geografische Herkunftsangabe (25.02.2016)
Eine Irreführung durch eine geographische Herkunftsangabe ist in der Regel wettbewerbsrechtlich relevant, weil es sich um ein wesentliches werbliches Kennzeichnungsmittel handelt.
 
Strafrecht: Zum Inverkehrbringen von Tabakwaren (25.02.2016)
Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentwöhnung bestimmt sind, sondern Tabakerzeugnisse.
 
Erbrecht: Zur Prüfungskompetenz bezüglich der Richtigkeit eines Erbscheins (25.02.2016)
Im Erbscheinsverfahren hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann.
 
Insolvenzrecht: Zur Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle (25.02.2016)
Hierbei bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem Betrag, der zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten war.
 
Verkehrsrecht: Zum Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden (25.02.2016)
Steht zwar fest, dass vor der Kollision ein Fahrzeugführer rückwärts gefahren ist, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein Fahrzeug bereits stand, so ist der Anscheinsbeweis ausgeschlossen.
 
Arzthaftungsrecht: Zum Behandlungsfehler durch Absehen von ärztlicher Maßnahme (25.02.2016)
Das Absehen von einer ärztlichen Maßnahme ist nicht erst dann behandlungsfehlerhaft, wenn die Maßnahme "zwingend" geboten war, sondern bereits wenn ihr Unterbleiben medizinischen Standards zuwiderlief.
 
Internetrecht: Rechtswidrigkeit automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails (25.02.2016)
Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.
 
Internetrecht: "Teilen" bei Facebook ist kein Zueigenmachen fremder Inhalte (18.02.2016)
Anders als bei der Funktion „gefällt mir“ ist dem „Teilen“ für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen.
 
Gesellschaftsrecht: Kein Sachverständigengutachten zur Höhe der Marktrisikoprämie (18.02.2016)
Eine empirisch genaue Festlegung der Marktrisikoprämie ist - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - nicht möglich.
 
Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit eines Vergleichs über die Haftungshöhe (18.02.2016)
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen.
 
Medienrecht: Zur Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Manipulation am Facebook-Account (18.02.2016)
Bei einer Manipulation eines Facebook-Profils obliegt es dem Kläger, bei dem Betreiber der Webseite als seinem Vertragspartner entsprechende Auskünfte einzuholen und im Verfahren vorzubringen.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Haftung eines Geschäftsleiters bei M&A-Transaktionen (18.02.2016)
Die klagende Gesellschaft trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
 
Arbeitsrecht: Zur Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung (18.02.2016)
Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 II 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
 
Versicherungsrecht: Intransparenz von Versicherungsbedingungen (18.02.2016)
Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
 
Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit einer Kongruenzvereinbarung (18.02.2016)
Eine in der kritischen Zeit geschlossene Kongruenzvereinbarung, die einen Baraustausch ermöglichen soll, kann als solche nicht Gegenstand der Deckungsanfechtung sein.
 
Grundstücksrecht: Zur Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts (18.02.2016)
Der Berechtigte kann von dem Grundstückseigentümer in der Regel die Bestellung einer seinem Recht inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit an dem bisher nicht belasteten Grundstück verlangen.
 
Privatparkplatz: Zur verbotenen Eigenmacht beim Parken ohne Parkschein (18.02.2016)
Ist das Parken von der Zahlung einer Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, so begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.
 
Mietrecht: Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung (18.02.2016)
Hierzu genügt es hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten", wenn der Vermieter bei der Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt.
 
Immobilienrecht: Zur Beschaffenheitsvereinbarung über Gesamtwohnfläche (10.02.2016)
Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.
 
Insolvenzrecht: Zur Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz (10.02.2016)
Bei der Inanspruchnahme eines vormaligen Insolvenzverwalters auf Schadensersatz nach § 60 InsO trifft den Kläger die Darlegungs- und Beweislast.
 
Konzernrecht: Zur steuerlichen Beratung mehrerer verbundener Unternehmen (10.02.2016)
Hat die Beratung die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser vorzunehmen.
 
Gesellschaftsrecht: Zur vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung bei zweigliedriger GbR (10.02.2016)
Ist kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund gegen den ausgleichspflichtigen Gesellschafter geltend machen.
 
Gesellschaftsrecht: Keine inhaltlichen Anweisungen des Gerichts an Spaltungsprüfer (10.02.2016)
Gesellschaftsrecht: Keine inhaltlichen Anweisungen des Gerichts an Spaltungsprüfer Bestellt das Gericht für eine gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahme den sachverständigen Prüfer, so ist es nicht befugt, ihm inhaltliche Anweis
 
Internetrecht: Zur Unzumutbarkeit einer Sperrverpflichtung des Access-Providers (10.02.2016)
Ein Telekommunikationsunternehmen kann grds. als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen geschützte Werke zugänglich gemacht werden.
 
Kapitalmarktrecht: Zur Wirksamkeit einer Bearbeitungsgebühr für Bauträgerkredit (10.02.2016)
Zwar wird für Darlehensverträge mit Verbrauchern die klauselhafte Festlegung von Bearbeitungsgebühren als unwirksam angesehen, diese Entscheidung ist jedoch nicht auf Kreditverträge mit Unternehmen übertragbar.
 
Arbeitsrecht: Zusammensetzung des Aufsichtsrats unter Ausschluss von im Ausland Beschäftigten (10.02.2016)
Zur Vereinbarkeit mit Art. 45 AEUV, wenn das Wahlrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan nur denen eingeräumt wird, die in Betrieben im Inland beschäftigt sind.
 
Arbeitsrecht: Gesellschafterwechsel ohne Wechsel des Betriebsinhabers kein Betriebsübergang (10.02.2016)
Ein bloßer Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers ist kein Betriebsübergang, auch wenn von einem "Übergang von Unternehmen" die Rede ist.
 
Aktienrecht: Zur Einordnung des § 266 StGB als Schutzgesetz zu Gunsten der Aktionäre (10.02.2016)
Der Tatbestand der Untreue stellt kein Schutzgesetz dar. Die Treuepflicht des Vorstands unmittelbar auch auf die Aktionäre erstrecken zu wollen, würde die Trennung von Gesellschaftern und Gesellschaft missachten.
 
Kapitalmarktrecht: Zum Direktanspruch gegen mittelbar beteiligten Anleger auf Zahlung der Einlage (10.02.2016)
§ 152 Abs. 1 S. 3 KAGB ordnet bei mittelbar über einen Treuhandkommanditisten beteiligten Anlegern an, dass diese im Innenverhältnis zur Kommanditgesellschaft wie ein Kommanditist zu behandeln ist.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung beim Streit um die Geschäftsführungsbefugnis (10.02.2016)
Zu dem geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gehört alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht, insbesondere Bestand und Organisationsstruktur.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Berechnungsweise bei der Schätzung eines Unternehmenswertes (04.02.2016)
Der Schätzung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren können auch fachliche Berechnungsweisen zugrunde gelegt werden, die erst nach der Strukturmaßnahme entwickelt wurden.
 
Insolvenzrecht: Gläubigerbenachteiligung nach Kontopfändung (04.02.2016)
War eine Überweisung nicht durch ein insolvenzfestes Pfändungspfandrecht des beklagten Landes gedeckt, so liegt eine objektive Gläubigerbenachteiligung vor.
 
Gesellschafter und Geschäftsführer: Keine Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung (04.02.2016)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen ist keine Schenkung. So lautet eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster.
 
Umsatzsteuerzahler: Anforderungen an die Rechnungsanschrift (04.02.2016)
Der Vorsteuerabzug ist auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen bzw. zumindest keine büromäßigen Aktivitäten stattfinden.
 
Aktiengesellschaft: Wer die Hauptversammlung einberuft, kann sie auch wieder absagen (04.02.2016)
Das Organ einer Aktiengesellschaft, das eine Hauptversammlung einberufen hat, kann diese auch wieder absagen.
 
Gesellschafter und Geschäftsführer: Ist der Verkauf von Streubesitzbeteiligungen bald steuerpflichtig? (04.02.2016)
Das Bundesfinanzministerium hat den Interessenverbänden einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung zukommen lassen.
 
Außergewöhnliche Belastungen: Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten sind verfassungsgemäß (04.02.2016)
Der Ansatz einer zumutbaren Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ist verfassungsgemäß.
 
Verkehrsrecht: Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an (04.02.2016)
Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es ordnet keine Geschwindigkeitsbeschränkung an.
 
Wiederbeschaffungswert: Kein Schadenersatz für den Geschädigten bei unklarem Kilometerstand (04.02.2016)
Ist der tatsächliche Kilometerstand des verunfallten Fahrzeugs beim Totalschaden unklar, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz.
 
Insolvenzrecht: Zur Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes (04.02.2016)
Hat der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit und den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners erkannt, obliegt ihm der Beweis, dass seine Kenntnis aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen ist.
 
Arzthaftungsrecht: Behandlungsfehler bei ungenügender Abklärung einer koronaren Herzerkrankung (04.02.2016)
Zur Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung.
 
Sachverständigengutachten: Geschädigter darf auch bei vorliegendem Kostenvoranschlag Gutachten erstellen lassen (28.01.2016)
So entschied das Amtsgericht Erkelenz und stärkt damit die Rechte des Geschädigten.
 
Versicherungsrecht: Auslandskrankenversicherung muss Flugkosten zur Notoperation übernehmen (28.01.2016)
Ein Krankenversicherer hat ca. 21.500 EUR für den Rückflug von Portugal nach Deutschland zu erstatten, weil eine gebotene Notoperation dort nicht gewährleistet war. 
 
Vertragsrecht: Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags (28.01.2016)
Partnervermittlungsverträge haben einen zwiespältigen Ruf. Auch das Amtsgericht Hannover hatte über einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag zu entscheiden.
 
Erhaltungsmaßnahmen & Modernisierung: Welche Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter dulden? (28.01.2016)
Am Landgericht Berlin ist derzeit ein Rechtsstreit über die Frage anhängig, in welchem Umfang Mieter Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen müssen.
 
Besitzstörung: Ohne Duldungstitel muss der Mieter keinen Balkonanbau hinnehmen (28.01.2016)
Hat der Vermieter keinen diesbezüglichen Duldungstitel, muss der Mieter nicht hinnehmen, dass an seine Wohnung ein Balkon angebaut wird.
 
Erbrecht: Land musste nicht nur die Erbschaft herausgeben, sondern auch Zinsen zahlen (28.01.2016)
Hat der Fiskus Besitz von der Erbschaft genommen, kann der Erbe nicht nur verlangen, dass der Nachlass herausgegeben wird. Es steht ihm auch ein Zinsanspruch zu.
 
Sorgerecht: Anforderungen an die Einwilligung der Eltern in die ärztliche Behandlung ihrer Kinder (28.01.2016)
Für einen ärztlichen Heileingriff bei einem minderjährigen Kind müssen grundsätzlich beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen.
 
Kündigungsrecht: Wenn Bauleiter und Nachunternehmer die Arbeiten einstellen, kann gekündigt werden (28.01.2016)
Gerät das Bauvorhaben mehrfach ins Stocken so stellt das die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers massiv in Frage.
 
Arbeitsvergütung: Bei Arbeitsunwilligkeit nach einer Kündigung keine Entgeltfortzahlung (28.01.2016)
Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit.
 
Arbeitsrecht: Zurückbehaltungsrecht bei ausstehendem Lohn (28.01.2016)
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen rückständiger Löhne im Fall von Nichtaufnahme der Arbeit.
 
Internetrecht: Haftung für die Inhalte bei Verwendung eines sog. Hyperlinks (21.01.2016)
Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.
 
Insolvenzrecht: Zur Präklusion im Insolvenzplan (21.01.2016)
Eine Regelung, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht angemeldet haben, in Höhe der Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat.
 
Reiserecht: Zum Schadensersatz wegen Nichtbeförderung des Reisegepäcks (21.01.2016)
Werden Reisende, Reisegepäck oder Güter nicht zum Bestimmungsort befördert, stellt dies keinen Fall der Verspätung bei der Luftbeförderung im Sinne von Art. 19 MÜ dar.
 
Anlagerecht: Auskunftsanspruch zur Bewertungsreserve (21.01.2016)
Macht der Versicherungsnehmer geltend, ihm stehe bei Ablauf der Lebensversicherung eine höhere als die vom Versicherer ausgezahlte Bewertungsreserve zu, kann sich für ihn ein Auskunftsanspruch ergeben.
 
Erbrecht: Keine Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts bei Ausschlagung des Erbes (21.01.2016)
Ein Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft nicht von sich aus zu erforschen, ob zur Anfechtung berechtigende Tatsachen vorliegen.
 
Internetrecht: Keine öffentliche Wiedergabe durch "Framing" (21.01.2016)
Die Einbettung eines auf einer Internetseite für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe dar.
 
Markenrecht: Zu den Anforderungen an beiderseitige Erfüllung eines Lizenzvertrags (21.01.2016)
Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann in der Regel nur durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses erbracht werden.
 
Architektenrecht: Zur Nachforderung von Architektenhonorar (21.01.2016)
An eine Schlussrechnung ist der Architekt gebunden, soweit der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte.
 
Insolvenzrecht: Pflicht des Schuldners zur Entschädigungszahlung an die Insolvenzmasse (21.01.2016)
Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung.
 
Insolvenzrecht: Zur Geltendmachung einer Forderung im Forderungsfeststellungsverfahren (21.01.2016)
Eine als Forderung aus Darlehensvertrag zur Tabelle angemeldete Forderung kann, wenn ein Vertragsmangel gegeben ist, als Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung verfolgt und festgestellt werden.
 
Gesellschaftsrecht: Zur gesetzlichen Vertretung durch externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (14.01.2016)
Eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft kann eine geschlossene Investmentfondsgesellschaft i.S.v. § 1 I, III, V KAGB in der Rechtsform der GmbH & Co. KG nicht gem. § 51 ZPO gesetzlich vertreten.
 
StPO: Zur Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler (14.01.2016)
Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein Verfahrenshindernis zur Folge.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Wirkung eines Urteils auf Rechtsstellung der Muttergesellschaft (14.01.2016)
Einer juristischen Person, die nicht Urheberin einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht ist, kann dennoch Sanktionen für die Zuwiderhandlung einer anderen juristischen Person auferlegt werden.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (14.01.2016)
Täter - auch Mittäter - einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist.
 
Medienrecht: Zur Beurteilung von presseähnlichen Angeboten in Telemedien (14.01.2016)
Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich entfaltet keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Vollstreckung in das Grundstück einer GbR (14.01.2016)
Die im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gelten grundsätzlich auch dann als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.
 
Insolvenzrecht: Zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (14.01.2016)
Bei der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle sind gemäß § 174 Abs. 2 InsO der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
 
Medienrecht: Zur Löschung von Fotos und Filmaufnahmen (14.01.2016)
Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, so kann dem Abgebildeten nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch zustehen.
 
Handelsvertreterrecht: Zum Wettbewerbsverbot wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot (14.01.2016)
Ein in einem Handelsvertretervertrag enthaltenes Wettbewerbsverbot kann wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 BGB unwirksam sein.
 
Arbeitsrecht: Darlegungs- und Beweislast bei Pflichtverletzung des Arbeitnehmers (14.01.2016)
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Arbeitnehmer vorwerfbar seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat und dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet ist, liegt beim Arbeitgeber.
 
Arbeitsrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingt begründeten Kündigung (14.01.2016)
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, erstreckt sich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland.
 
Energierecht: Rechtmäßige Preisanpassungsklausel aufgrund Einhaltung des Transparenzgebotes (14.01.2016)
Der Verwender von AGB ist verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst durchschaubar darzustellen sowie Nachteile erkennen zu lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.
 
Bankrecht: Zur Unwirksamkeit einer Ersatzkartenklausel (14.01.2016)
Wurde die Erstkarte gesperrt und sind die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben, trifft den Zahlungsdienstleister die Pflicht, dem Kunden ein neues Zahlungsauthentifizierungsinstrument auszustellen.
 
StPO: Zur Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung bei fehlerhafter Belehrung (14.01.2016)
Die versäumte oder fehlerhafte Belehrung nach Art. 36 WÜK führt nur dann zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne den Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
 
Insolvenzrecht: Zur Ablehnung der Erfüllung durch den Insolvenzverwalter (14.01.2016)
Lehnt der Verwalter über das Vermögen eines Bauträgers die Erfüllung eines beiderseits nicht erfüllten Subunternehmervertrages ab, kann er nicht statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
 
Mietrecht: Zur Formbedürftigkeit einer Mieterhöhung (14.01.2016)
Die Änderung der Miethöhe stellt eine wesentliche und - soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang unterfallende Vertragsänderung dar.
 
Urheberrecht: Zur Aufsichtspflicht der Eltern bei Internetnutzung (14.01.2016)
Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern.
 
Firmenwagen: Keine Betriebsausgaben bei zeitgleicher Ein-Prozent-Regelung (07.01.2016)
Darf ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzen, kann er keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen.
 
Umsatzsteuer: Jahreswechsel 2015/2016 - Vorauszahlung gilt nicht als wiederkehrende Ausgabe (07.01.2016)
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gelten als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, sodass für Einnahmen-Überschussrechner die Zehn-Tage-Regel gilt.
 
Gesetzliche Unfallversicherung: Was ändert sich im neuen Jahr in der gesetzlichen Unfallversicherung? (07.01.2016)
Den jährlichen summarischen Lohnnachweis an die gesetzliche Unfallversicherung wird es auch in Zukunft geben.
 
Verkehrssicherungspflicht: Motorradfahrer der auf Rollsplitt stürzt erhält keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld (07.01.2016)
Das Land muss einem Motorradfahrer keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld zahlen, wenn dieser trotz eines Warnschilds auf Rollsplitt ausrutscht und stürzt.
 
Unfallschadensregulierung: Anscheinsbeweis bei der Kollision zweier Motorräder (07.01.2016)
Dass der Fahrzeugführer lediglich auf ein in der Annäherung seinerseits auf der Gegenfahrbahn fahrendes Fahrzeug im Gegenverkehr reagiert, ist ein atypischer Geschehensablauf.
 
Vereinsrecht: Einladung zur Mitgliederversammlung ist per E-Mail möglich (07.01.2016)
Schreibt eine Vereinssatzung vor, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich zu erfolgen hat, können die Mitglieder auch per E-Mail eingeladen werden.
 
Haftungsrecht: Schadenersatz für Verletzung beim Fußballspiel nur bei unfairem Verhalten (07.01.2016)
Wird durch den Regelverstoß eines Fußballspielers der Gegner verletzt, löst dies an sich keine Schadenersatzpflicht aus.
 
Straftaten: Betrugs-Inkasso betrifft oft Senioren (07.01.2016)
Ältere Menschen werden häufig Opfer von falschen Abmahnungen und betrügerischen Inkassoforderungen. Häufig werden die geforderten Beträge bezahlt.
 
Mieterhöhung: Auch bei einer Wohnflächenabweichung muss die Kappungsgrenze beachtet werden (07.01.2016)
Eine Mieterhöhung hat auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen.
 
Erbrecht: Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung (07.01.2016)
Bei Unklarheiten kann u.U. keine testamentarische Schlusserbeneinsetzung festgestellt werden.
 
Sorgerecht: Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern (07.01.2016)
Bei nicht verheirateten Eltern ist die gemeinsame Sorge anzuordnen, wenn keine Argumente vorliegen, dass das Kindeswohl hierdurch beeinträchtig wird.
 
Architektenrecht: Mangelvermeidung ist oberste Architektenpflicht! (07.01.2016)
Er ist im Rahmen der Bauüberwachung verpflichtet, das Bauunternehmen zumindest stichprobenartig zu überwachen und das Baugeschehen aktiv zu leiten.
 
Verjährung: Leistungsverweigerungsrecht greift auch noch nach Verjährung der Mängelansprüche (07.01.2016)
Ist bereits die Verjährung eingetreten, kann der Bauherr bei einem Mangel der Werkleistung gleichwohl seine Leistung verweigern.
 
Berufsausbildung: Ein vorausgegangenes Praktikum ist auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen (07.01.2016)
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt zwingend mit einer Probezeit.
 
Insolvenzrecht: Voraussetzungen der Schenkungsanfechtung (17.12.2015)
Befriedigt ein Gesellschafter die Forderung und erlischt dadurch die Haftungsverbindlichkeit, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Haftung für Altverbindlichkeiten einer Fondsgesellschaft (17.12.2015)
Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern auch dann, wenn diese vor ihrem Beitritt zu der Gesellschaft begründet worden sind.
 
Erbrecht: Zur Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei Schenkung (17.12.2015)
Auch bei einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung ist für deren Qualifikation als Schenkung maßgeblich, ob sich die Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind.
 
Familienrecht: Keine Unterbrechung der "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt (17.12.2015)
Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt grundsätzlich nicht.
 
Arbeitsrecht: Zur Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede (17.12.2015)
Wird im Arbeitsvertrag für die Gehaltszahlung ein bezifferter Betrag als "Tarifentgelt" bezeichnet, kann ein Arbeitnehmer davon ausgehen, er werde ein Entgelt entsprechend des Gehaltstarifvertrags erhalten.
 
Arbeitsrecht: Zur Übertragung von Personal auf Schwesterunternehmen (17.12.2015)
Eine Sozialauswahl muss erfolgen, wenn der Arbeitgeber zwar allen Arbeitnehmern kündigt, jedoch einem Teil im Zusammenwirken mit einem Schwesterunternehmen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet.
 
Insolvenzrecht: Zum Zeitpunkt des Restschuldbefreiungsantrags (17.12.2015)
Wird das Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann ein während des laufenden Verfahrens gestellter Antrag auf Restschuldbefreiung nicht wegen Verspätung verworfen werden.
 
Arbeitsrecht: Zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auf Grund Scheinwerkvertrags (17.12.2015)
Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, führt auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
 
Urheberrecht: Zum Schadensersatzanspruch wegen illegalen Filesharings (17.12.2015)
Der Beweis, dass eine IP-Adresse zum Tatzeitpunkt einem konkreten Internetanschluss zugeordnet war, kann regelmäßig durch die vom Internetprovider durchgeführte Zuordnung geführt werden.
 
Strafrecht: Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht (17.12.2015)
Ein bedeutender Schaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist regelmäßig bei Schäden anzunehmen, die bei 1.300,- € und höher liegen.
 
Strafrecht: Zum Erschleichen von Leistungen bei Kundgabe der Schwarzfahrereigenschaft (17.12.2015)
Eine Beförderungsleistung liegt vor, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle erforderlichen Voraussetzungen.
 
Insolvenzrecht: Zur Gläubigerbenachteiligung bei Überweisung auf Drittkonto (10.12.2015)
Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners an diesen zurückzahlt, ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Schiedsvereinbarung für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (10.12.2015)
Beschlussmängelstreitigkeiten sind auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung durch unter Mitwirkung aller Gesellschafter und der Gesellschaft getroffenen Individualabrede „schiedsfähig".
 
Gesellschaftsrecht: Zur Geschäftsführerhaftung wegen Anlegetäuschung (10.12.2015)
Geschäftsführer haften auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist.
 
Anlagerecht: Zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung (10.12.2015)
Aufklärungspflicht über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des Anlagemodells und über die Erzielung von Lizenzgebühren.
 
Gesellschaftsrecht: Zum Ausgleichsanspruch von Treugeberkommanditisten gegen Mit-Treugeber (10.12.2015)
Tilgen Treugeberkommanditisten ohne Verpflichtung im Innenverhältnis zur Gesellschaft Gesellschaftsverbindlichkeiten, können sie von der Gesellschaft Aufwendungsersatz verlangen.
 
Sportrecht: Schadensersatz wegen Nichtnominierung zu Olympischen Spielen 2008 (10.12.2015)
Bei Nominierungsrichtlinien von Sportverbänden, die außerhalb der Satzung die Kriterien für die Teilnahme an Wettkämpfen festlegen, handelt es sich um Verbandsrecht, das objektiv auszulegen ist.
 
Arzneimittelrecht: Gewährung eines Preisabschlags durch pharmazeutische Unternehmen (10.12.2015)
Die Auferlegung des Abschlags ist nicht unzumutbar, weil eine wirtschaftliche Überforderung oder gar eine Gefährdung des Bestands der Branche der pharmazeutischen Industrie nicht festgestellt werden kann.
 
Verkehrsstrafrecht: Zurechnungszusammenhang im Rahmen eines Verkehrsunfalls (10.12.2015)
Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls auszuschließen, wenn es in einem außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht.
 
Rechnungsangaben i.R.d. Umsatzsteuer: Bloßer „Briefkastensitz“ reicht für Vorsteuerabzug nicht aus (02.12.2015)
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus.
 
Verbilligte Vermietung an den Gesellschafter: Ist die Kosten- oder die Marktmiete relevant? (02.12.2015)
Das Thema der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) mit seinen negativen Steuerfolgen ist bei Kapitalgesellschaften ein Dauerbrenner.
 
Autowerkstatt: Kein Zahlungsanspruch nach Garantiezusage des Herstellers (02.12.2015)
Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt hat keine Zahlungsansprüche gegen den Kunden, sofern eine Garantiezusage des Herstellers erfolgte.
 
OWI-Recht: Blutprobe bei Cannabisverdacht auch ohne richterliche Anordnung verwertbar (02.12.2015)
Erfolgt eine Blutentnahme gegen den Willen des Betroffenen und ohne richterliche Genehmigung, kann sie im Prozess gleichwohl verwendet werden. 
 
Urheberrecht: Angemessenheit der Vergütung eines Journalisten (02.12.2015)
Eine Vergütung kann nur dann in Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.
 
Gesellschaftsrecht: Zum Lösungsrecht des Inferenten vom Übernahmevertrag (02.12.2015)
Eine stille Beteiligung kann als Sacheinlage in eine GmbH eingebracht werden. Sie erlischt durch die Übertragung auf die GmbH.
 
Handelsvertreterrecht: Vertragliches Tätigkeitsverbot (02.12.2015)
Zur Auslegung eines Handelsvertretervertrags im Hinblick auf ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB
 
Autokauf: War der Wagen kurzfristig auf einen Dritten zugelassen, ist er kein Neuwagen mehr (27.11.2015)
Ein Neufahrzeug, das nach Vertragsschluss nicht auf den Käufer, sondern versehentlich auf eine dritte Person zugelassen wird, ist nicht fabrikneu und verliert dadurch an Wert.
 
Kündigungsrecht: Bei falscher Selbstauskunft des Mieters darf der Vermieter fristlos kündigen (27.11.2015)
Täuscht der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags mit einer falschen Selbstauskunft eine bessere Bonität vor, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung durch den Vermieter.
 
Erbrecht: Formulierung im Testament muss ausgelegt werden (27.11.2015)
Eine von der Erblasserin gewählte Formulierung muss ausgelegt werden, ob es sich um eine Bedingung oder die bloße Mitteilung eines Beweggrundes für das Testament handelt.
 
Steuerabzug von Adoptionskosten: Eltern ziehen vors BVerfG (27.11.2015)
Zur Frage, ob Eltern Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können.
 
Bauordnungsrecht: Ungenehmigte baurechtswidrige Garage muss beseitigt werden (27.11.2015)
Eine im Rohbau ohne Baugenehmigung errichtete Garage, die die baurechtlichen Vorschriften zu Abstandsflächen und zum Brandschutz nicht einhält, muss beseitigt werden. 
 
Ordnungsrecht: Stadt kann Plakatwerbung an Verkehrsflächen untersagen (27.11.2015)
Eine Stadt kann durch eine ordnungsbehördliche Verordnung Plakatwerbung auch auf privaten Flächen untersagen, die an Verkehrsflächen angrenzen.
 
Zweckentfremdungsverbot: Abriss von Wohnraum ist nicht immer eine verbotene Zweckentfremdung (27.11.2015)
Der Abriss von Mietwohnraum verstößt nicht gegen das Verbot der Zweckentfremdung, wenn auf demselben Grundstück Eigentumswohnungen entstehen sollen.
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters der seinen Arbeitsplatz ohne Grund verlässt (27.11.2015)
Einem Sicherheitsmitarbeiter kann fristlos gekündigt werden, wenn er einen besonders zu sichernden Bereich während eines erheblichen Zeitraums ohne Grund verlässt.
 
AGG: Beschränkung des Bewerberkreises auf Berufsanfänger (27.11.2015)
Wird der Bewerberkreis auf Arbeitnehmer beschränkt, die ihre Ausbildung vor Kurzem abgeschlossen haben, kann dies eine Benachteiligung wegen des Alters indizieren. 
 
Gesetzliche Unfallversicherung: Welche Umwege versichert sind (27.11.2015)
Wer auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause einen Unfall hat, erhält in vielen Fällen Hilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Insolvenzrecht: Zur Haftungsfreistellung des Geschäftsführers (19.11.2015)
Wenn die Gesellschafter die Stellung eines Insolvenzantrages durch den Geschäftsführer nicht genehmigen, kann der Geschäftsführer zur Abwehr seiner Risiken umfassende Haftungsfreistellung verlangen.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung aus krankheitsbedingtem Grund (19.11.2015)
Die dauerhafte Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, indiziert eine negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Gesundheitszustands.
 
Mietrecht: Zur vorzeitigen Entlassung aus dem Mietverhältnis (19.11.2015)
Begehrt der Mieter die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen.
 
Insolvenzrecht: Herausgabeanspruch des Sicherungszessionars gegen den Insolvenzverwalter (19.11.2015)
Dem Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger Abtretung erloschen ist, kann gegen den Verwalter ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten zustehen.
 
Asylrecht: Zur Auswirkung möglicher Verfahrensfehler beim Dublin-Verfahren (19.11.2015)
Es gilt die Vermutung, dass Asylbewerbern in jedem Mitgliedsstaat eine Behandlung entsprechend den Erfordernissen der Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK zukommt.
 
Insolvenzrecht: Bezugsrecht auf Risikolebensversicherung (19.11.2015)
Zur Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Zuwendung des Bezugsrechts aus einer Risikolebensversicherung.
 
Insolvenzrecht: Zur Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im Inland (19.11.2015)
Die zulässigen Gründe für eine Nichtanerkennung der in einem Mitgliedstaat getroffenen Entscheidungen über ein Insolvenzverfahrens müssen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sein.
 
Arbeitsrecht: Zur Urlaubsgewährung nach Kündigung (19.11.2015)
Ein Arbeitgeber gewährt durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben nur dann Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt.
 
Strafrecht: Zur Misshandlung von Schutzbefohlenen (11.11.2015)
Wer es unterlässt, für sein Kind leidensvermindernde ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann dieses durch Unterlassen quälen.
 
Gesellschaftsrecht: Eintragung der beendeten Liquidation nur bei abgeschlossenem Steuerverfahren (11.11.2015)
Die Liquidation ist i.S.v. § 74 I GmbHG noch nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen und ihr noch ein Steuerbescheid zuzustellen ist.
 
Internetrecht: Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion (11.11.2015)
Ein eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der eBay-Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht.
 
Medienrecht: Herausgabeverlangen von Tonbandaufzeichnungen (11.11.2015)
Durch das Bespielen eines zum Aufnehmen von Tondokumenten geeigneten und bestimmten Tonbandes allein wird keine neue Sache im Sinne des § 950 Abs. 1 BGB hergestellt.
 
Familienrecht: Zur Wirksamkeit vertraglicher Unterhaltsvereinbarungen (11.11.2015)
Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs festgestellt worden ist.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung bei tarifvertraglichem Sonderkündigungsschutz (11.11.2015)
Der Arbeitgeber ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 I BGB nicht gezwungen, fristlos zu kündigen.
 
Arbeitsrecht: Zur Verletzung von Mitbestimmungsrechten (11.11.2015)
Nicht jede Verletzung begründet den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Angelegenheit muss vielmehr derart eilbedürftig sein, dass der Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht abgewartet werden kann.
 
Arzneimittelrecht: Zur Irreführungsgefahr bei Arzneimitteln (11.11.2015)
Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen.
 
Transportrecht: Überprüfung von AGB-Klauseln im Frachtgewerbe (11.11.2015)
Zur Unwirksamkeit einer Zahlungsfristklausel in den AGB eines Frachtvertrags im unternehmerischen Rechtsverkehr wegen unangemessener Benachteiligung des Frachtführers.
 
Handelsvertreterrecht: Zur Haftung des übertragenden Unternehmens nach Ausgliederung (05.11.2015)
Geht ein Agenturverhältnis durch eine Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen über und wird dessen Beendigung herbeigeführt, so haftet das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger.
 
Gesellschaftsrecht: Kündigung des Vorstands bei Verbuchen privater Ausgaben auf Geschäftskonten (05.11.2015)
Zu den Pflichten eines Vorstands gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Ausgaben getätigt und verbucht werden, die betrieblich veranlasst sind.
 
Gesellschaftsrecht: Zum Pfandrecht an GmbH-Anteilen bei Kapitalherabsetzung (05.11.2015)
Mit einer Kapitalerhöhung oder -herabsetzung erwirbt der Gesellschafter nicht „automatisch“ neue Geschäftsanteile. Er muss sein Bezugsrecht vielmehr ausdrücklich ausüben.
 
Arbeitsrecht: Berücksichtigung der Fahrzeit zum Kunden als Arbeitszeit (05.11.2015)
Haben die Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort, so ist die Fahrzeit zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten bestimmten Kunden als Arbeitszeit zu betrachten.
 
Arbeitsrecht: Tarifpluralität bei zwei geltenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs (05.11.2015)
Hat ein Arbeitgeber mit unterschiedlichen Gewerkschaften zwei sich in ihrem Geltungsbereich überschneidende Tarifverträge über eine Vergütungsordnung abgeschlossen, so gelten sie im jeweiligen Betrieb nebeneinander.
 
Arbeitsrecht: Auswechslung von Kündigungsgründen (05.11.2015)
Ein Auswechseln der Kündigungsgründe erst im Prozess in dem Sinne, dass die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Abführungspflicht für Aufsichtsratstantiemen (05.11.2015)
Hat die Gewerkschaft die Kandidatur eines ihrer Mitglieder zum Aufsichtsrat unterstützt, kann sie eine Verpflichtung regeln, dass bezogenen Tantiemen an eine gewerkschaftsnahe Organisation abzuführen sind.
 
Konzernrecht: Zur Besetzung von Führungspositionen in abhängigen Gesellschaften (05.11.2015)
Die Besetzung von Führungspositionen kann die Entscheidung des Aktionärs berühren, ob dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Entlastung erteilt und Vertrauen für die Zukunft ausgesprochen werden kann.
 
Gesellschaftsrecht: Zum Gründungsaufwand von 100 % des Stammkapitals bei der UG (05.11.2015)
Eine Verletzung Gläubigerschutzvorschrift des § 26 II AktG folgt nicht daraus, dass der gesellschaftsvertraglich bestimmte Gründungsaufwand genau dem vereinbarten Stammkapital entspricht.
 
Bankrecht: Kein Erstattungsanspruch nach Pishing-E-Mail (05.11.2015)
Im Falle nicht autorisierter Überweisungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung, wenn er seine PIN oder Kontodaten gemäß einer E-Mail-Aufforderung selbst preisgegeben hat.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Bußgeld gegen Rechtsnachfolger im Rahmen eines Kartellverstoßes (05.11.2015)
Die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine Gesamtrechtsnachfolgerin, die mit der ursprünglichen juristischen Person bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahezu identisch ist, verstößt nicht gegen Art. 103 II GG.
 
Arbeitsrecht: Hypothetische Ermittlung des Jahresbonus eines Betriebsratsmitglieds (05.11.2015)
Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
 
Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunfähigkeit (05.11.2015)
Eine lang andauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der unmittelbaren Vergangenheit stellt ein gewisses Indiz für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft dar.
 
Geschäftsführer: Antrag auf Teileinkünfteverfahren nur bis zur Abgabe der Steuererklärung möglich (29.10.2015)
Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell klargestellt.
 
GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (29.10.2015)
Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus noch bevor die Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters fällig wird, ist er nicht mehr in der Haftung.
 
Umsatzsteuerzahler: Zur Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen (29.10.2015)
Wer zahlreiche Gegenstände über Internet-Handelsplattformen, z.B. eBay, verkauft, bei dem stellt sich die Frage, ob dadurch eine unternehmerische Tätigkeit begründet wird.
 
Alle Steuerzahler: Neues zum Abzug von Kinderbetreuungskosten (29.10.2015)
Stellungnahme zu einigen Zweifelsfragen im Bereich der Kinderbetreuungskosten.
 
Ehegatte im Pflegeheim: Zusammenveranlagung trotz neuem Lebenspartner? (29.10.2015)
Das Finanzgericht Niedersachsen hat den Splittingtarif gewährt, jetzt ist der Bundesfinanzhof gefragt.
 
Kapitalanleger: Kein Anspruch auf Günstigerprüfung nach Bestandskraft des Steuerbescheids (29.10.2015)
Ein Antrag auf Günstigerprüfung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen hat grundsätzlich nur bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids Aussicht auf Erfolg.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Wann wirken sich die Änderungen beim Kindergeld, Grundfreibetrag & Co. aus? (29.10.2015)
Bereits im Juli wurde das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags im Bundesgesetzblatt verkündet.
 
Haftungsrecht: Ladenbesitzer haftet, wenn Auto mit „herrenlosem“ Einkaufswagen zusammenstößt (29.10.2015)
Ein Ladenbesitzer muss auch nach Geschäftsschluss dafür Sorge tragen, dass seine Einkaufswagen sicher abgestellt sind.
 
Sachverständigengutachten: Der Geschädigte muss nicht zum Gutachter fahren (29.10.2015)
Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, muss der Geschädigte nicht zum Gutachter fahren.
 
Krankenversicherung: Individueller Risikozuschlag bei Tarifwechsel ist möglich (29.10.2015)
Wechselt der Versicherungsnehmer von einem Tarif zu einem anderen, kann ein privater Krankenversicherer unter bestimmten Umständen das Recht haben, einen individuellen Risikozuschlag zu erheben.
 
Versicherungsrecht: Welche Versicherungen regelmäßig auf den Prüfstand gehören (29.10.2015)
Die erste eigene Wohnung, Nachwuchs, eine Gehaltserhöhung oder die bevorstehende Rente – all dies sind klassische Anlässe, um den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.
 
Autokauf: Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN (29.10.2015)
Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) verändert wurde.
 
WEG: Eigentümergemeinschaft darf hohen Kredit aufnehmen (29.10.2015)
Es kann auch einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen langfristigen, hohen Kredit aufnimmt.
 
Schimmelbildung: Durch Möblierung erhöhter Lüftungs- und Heizbedarf ist ein Mangel der Wohnung (29.10.2015)
Führt die Möblierung dazu, dass täglich drei- bis viermal gelüftet werden muss, um Schimmel vorzubeugen, ist die Wohnung mangelhaft.
 
Erbrecht: Wohnmobilkauf des verstorbenen Ehemanns verpflichtet auch die erbende Ehefrau (29.10.2015)
Wird ein neues Wohnmobil nach dem Kauf nicht abgenommen, schuldet die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadenersatz.
 
Versorgungsausgleich: Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht fällt in den Versorgungsausgleich (29.10.2015)
Im Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Geplante Änderungen im Unterhaltsrecht (29.10.2015)
Vorgesehen ist, die Grundlagen i.H.a. den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren im Kinderunterhaltsgesetz und Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten.
 
VOB/B: Umplanungswunsch des Bauherrn verlängert die vereinbarten Ausführungsfristen (29.10.2015)
Wünscht der Bauherr eine Umplanung, muss er sich die zeitlichen Folgen selber zurechnen lassen.
 
Baugenehmigung: Mieter kann nicht gegen Baugenehmigung des Vermieters klagen (29.10.2015)
Wird dem Vermieter eine Baugenehmigung für Baumaßnahmen an dem Mietobjekt erteilt, kann der Mieter hiergegen keine Anfechtungsklage erheben.
 
Bauplanung: Fremdwerbeanlagen dürfen in Dorfgebieten nicht grundsätzlich verboten werden (29.10.2015)
Wird in einer bauplanerischen Festsetzung geregelt, dass Anlagen für Fremdwerbung in Dorfgebieten unabhängig von ihrer Größe verboten sind, so ist dies unwirksam.
 
Kündigungsrecht: Vorwurf der Vorteilsnahme reicht für ordentliche Kündigung (29.10.2015)
Wird der dringende Verdacht bestätigt, dass sich der Arbeitnehmer durch die Entgegennahme von vergünstigten Speisen einen Vorteil verschafft hat, reicht dies für eine Kündigung aus.
 
Insolvenzrecht: Ausnahmen vom Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (20.10.2015)
Kennt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit, so kann dennoch ein Benachteiligungsvorsatz entfallen, wenn der mit diesem vorgenommene Leistungsaustausch zur Fortführung des Unternehmens notwendig ist.
 
Insolvenzrecht: Zur objektiven Gläubigerbenachteiligung (20.10.2015)
Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners weisungsgemäß an diesen zurückzahlt, ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können.
 
Markenrecht: Zur begrifflichen Kombination von Hersteller- und Tunermarke (20.10.2015)
Den Anbietern von Tuningmaßnahmen kann im Interesse des freien Warenverkehrs nicht verwehrt werden, im Angebot der von ihnen umgebauten Fahrzeuge die Marke des Herstellers des Fahrzeugs zu nennen.
 
Nachbarrecht: Zur Verschattung des Nachbargrundstücks durch Grünanlage (20.10.2015)
Der Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück stellt keine Einwirkung i.S.v. § 906 BGB dar.
 
Datenschutz: Zur bevorstehenden Übermittlung von Schuldnerdaten in Mahnschreiben (20.10.2015)
Ein in einer Mahnung erfolgter Hinweis auf die Übermittlung der Daten des Schuldners an die SCHUFA darf nicht verschleiern, dass ein Bestreiten der Forderung ausreicht, um eine Übermittlung zu verhindern.
 
Medienrecht: Zum Schutz des Kindes bei namentlicher Veröffentlichung in Buch (20.10.2015)
Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.
 
StPO: Zum Antragsrecht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers des Beschuldigten (20.10.2015)
Dem Beschuldigten steht kein Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 - 3 StPO zu. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus.
 
Urheberrecht: Zur Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken (20.10.2015)
An elektronischen Leseplätzen dürfen Werke unter den Voraussetzungen des § 52b S. 1 und 2 UrhG auch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie auch ausgedruckt oder abgespeichert werden können.
 
Anlagerecht: Zur Inanspruchnahme wegen fehlerhafter Anlageberatung (20.10.2015)
Der Prospekthinweis, der Gesellschaftsanteil sei jederzeit veräußerlich, ist aus Sicht eines verständigen Anlegers nicht im Sinne einer wirtschaftlichen Veräußerbarkeit zu verstehen.
 
Urheberrecht: Zum Verbreitungsrecht an Kopien eines Computerprogramms (20.10.2015)
Räumt der Inhaber dem Erwerber einer Programmkopie das Recht zur Nutzung für die Zeit der Funktionsfähigkeit des Computerprogramms ein, so kann dies zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts führen.
 
Strafrecht: Abgrenzung vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung (20.10.2015)
Zur Annahme einer vorsätzlichen Körperverletzung bei Einsatz eines objektiv ungefährlichen Gegenstandes.
 
Umsatzsteuer: So sind Gebühren an den Betreiber einer Handelsplattform zu behandeln! (13.10.2015)
Müssen Unternehmer für den Verkauf von Waren über eine Handelsplattform, z.B. über eBay, an den Betreiber Gebühren zahlen, so mindern diese das Entgelt nicht. 
 
Steuerrecht: GmbH „als zweites Standbein“ (13.10.2015)
Wer sein Hobby zum Nebenberuf macht, handelt nicht automatisch ohne Einkünfteerzielungsabsicht.
 
Vermieter: Sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellungskosten? (13.10.2015)
Aktuell ist u.a. strittig, wie Aufwendungen, die zur Erlangung der Betriebsbereitschaft aufgewandt werden, zu behandeln sind.
 
Alle Steuerzahler: Vereinfachungsregel für Spenden bis 200 EUR (13.10.2015)
Wegen der großen Spendenbereitschaft für Flüchtlinge weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein auf eine Sonderregelung für Kleinspenden bis 200 EUR hin.
 
Alle Steuerzahler: Zivilprozesskosten nun doch nicht absetzbar (13.10.2015)
Zivilprozesskosten sind grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen.
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Gericht muss Tatvorsatz auch bei Kenntnis begründen (13.10.2015)
Das Gericht muss bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein vorsätzliches Handeln des Fahrers auch dann darlegen, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt.
 
Ausfallschaden: Geschädigter darf auf Zuverlässigkeit der Werkstatt vertrauen (13.10.2015)
Der Geschädigte darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Werkstatt zügig arbeitet.
 
Haftungsrecht: Kein Mitverschulden des Falschparkers bei mutwilliger Sachbeschädigung (13.10.2015)
Wer absichtlich gegen einen ordnungswidrig geparkten Pkw tritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden ohne Mitverschulden des Pkw-Fahrers.
 
Versicherungsrecht: Änderung des Begünstigten in der Lebensversicherung ist nur schriftlich möglich (01.10.2015)
Will man nach Scheidung die begünstigte Person in der Lebensversicherung ändern, muss man dies schriftlich machen. Anderenfalls zahlt die ­Versicherung statt an die aktuelle Ehefrau an die Ex.
 
Haftungsrecht: 200.000 Euro Schmerzensgeld bei Befunderhebungsfehler (01.10.2015)
Einer Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat und 53 Folgeoperationen ausgesetzt war, stehen 200.000 EUR Schmerzensgeld zu.
 
Gewerberaummiete: Ausbleibende Restaurantgäste kein Mangel der Mietsache (01.10.2015)
Es ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Mietsache, ob ein Restaurant durch Gäste einer Veranstaltungshalle frequentiert wird.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neue Regeln zum Erben und Vererben in Europa (01.10.2015)
Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung für alle Erbfälle.
 
Ehescheidung: Bei Vorauszahlungen nach der Scheidung ist Vorsicht geboten (01.10.2015)
Solange das Finanzamt nicht von der Scheidung weiß, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will.
 
Umgangsrecht: Verstoß gegen Umgangsregelung kann Ordnungsgeld nach sich ziehen (01.10.2015)
Der betreuende Elternteil muss alle erzieherischen Möglichkeiten ausschöpfen, um auf das Kind einzuwirken, damit es den titulierten Umgang wahrnimmt.
 
Brandschutz: Nachträgliche Anordnung eines zweiten Rettungswegs (01.10.2015)
Um nachträglich einen zweiten Rettungsweg für ein rechtmäßig errichtetes Gebäude anzuordnen, muss die Behörde strenge Voraussetzungen erfüllen.
 
Immobilienrecht: Frist zur Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde (01.10.2015)
Eine zwanzig Jahre überschreitende Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts verstößt, wenn dem Käufer ein nur geringer Preisnachlass gewährt wurde, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung.
 
Arbeitskampfrecht: Drittbetroffene Unternehmen haben keinen Schadenersatzanspruch (01.10.2015)
Die von einem Streik der Fluglotsen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadenersatzansprüche.
 
Gesellschaftsrecht: Zur teilweisen Formunwirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses (24.09.2015)
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Erfordernis der notariellen Beurkundung bei der nichtbörsennotierten Gesellschaft auf einzelne Beschlüsse zu beschränken.
 
Handelsrecht: Zur handelsrechtlichen Rügeobliegenheit bei Werklieferungsvertrag (24.09.2015)
Beim Handelskauf trifft den Käufer die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB auch dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache auf Anweisung des Käufers an einen Dritten geliefert hat.
 
Kapitalmarktrecht: Keine Aufklärungspflicht über Haftungsrisiko des Kommanditisten (24.09.2015)
Es muss nicht über jedes Risiko aufgeklärt werden, sondern nur über solche Risiken, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen.
 
Internetrecht: Zur Verbreitung von Tatsachenbehauptungen über Hotelbewertungsportal (24.09.2015)
Die Verantwortlichkeit des Betreibers ist grds. eingeschränkt, so kommt eine Haftung für eine von Nutzern abgegebene Bewertung nur bei einer Verletzung von spezifischen Prüfungspflichten in Betracht.
 
Handelsrecht: Zur Berichtigung der Eintragung im Handelsregister (24.09.2015)
Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
 
Kapitalmarktrecht: Zur mangelnden Aufklärung über die Fungibilität (24.09.2015)
Die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist keine Veräußerung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts im Sinne des § 23 EStG.
 
Handelsrecht: Zur Haftung nach § 89b HGB bei Übergang des Agenturverhältnisses (24.09.2015)
§ 133 Abs. 1 UmwG ordnet eine Haftung für diejenigen Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers an, welche vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden seien.
 
Strafrecht: Zur Notwehr gegen hoheitliches Handeln (24.09.2015)
Der betroffene Bürger hat grds. eine Pflicht zur Duldung von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung und zwar auch dann, wenn nicht sämtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen gegeben sind
 
Mietrecht: Zum außerordentliches Kündigungsrecht des Nacherben (24.09.2015)
Das Recht ein bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus.
 
Insolvenzrecht: Zur Vergütung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders (24.09.2015)
Wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder vorzeitig aus seinem Amt entlassen, berechnet sich seine Vergütung nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.
 
Insolvenzrecht: Zur Kündigungssperre nach Enthaftungserklärung (24.09.2015)
Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung weder im Insolvenzverfahren noch in dem sich daran anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren.
 
Mietrecht: Eigenbedarf des Vermieters bei Mischmietverhältnis (24.09.2015)
Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.
 
Gesellschaftsrecht: Zum Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Insolvenzantrag (16.09.2015)
Bestand für die Insolvenzantragstellung kein Anlass, so stellt sie eine die Treuepflicht verletzende und den Gesellschafter zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtende Handlung dar.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Rückforderung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen (16.09.2015)
Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Kommanditisten sind zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder sie durch das Einverständnis aller Gesellschafter gedeckt ist.
 
Anlagerecht: Mitverschulden eines wirtschaftlich versierten Anlageinteressenten (16.09.2015)
Grundsätzlich kann der Informationspflichtige dem Geschädigten nicht entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen. Dieser Grundsatz unterliegt jedoch einer Einzelfallabwägung.
 
Darlehensrecht: Zu formularmäßigen Bearbeitungsentgelten bei Bauträgerkredit (16.09.2015)
Die Unzulässigkeit laufzeitunabhängiger Bearbeitungsgebühren betreffe allein Verbraucherkreditverträge, bei Bauträgerkrediten sei dies hingegen Bankpraxis.
 
Insolvenzrecht: Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzanfechtungsprozess (16.09.2015)
Dem Anfechtungsgegner bleibt es unbenommen, der Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit dem Antrag auf Erstellung einer Liquiditätsbilanz durch einen Sachverständigen entgegenzutreten.
 
Gesellschaftsrecht: Einzug von Forderungen auf ein debitorisches Bankkonto der GmbH (16.09.2015)
Eine Zahlung kann auch ausscheiden, soweit infolge der Verminderung des Debetsaldos durch die Einziehung und Verrechnung einer Forderung weitere sicherungsabgetretene Forderungen frei werden.
 
Arbeitsrecht: Zum Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses (16.09.2015)
Nach dem Wortlaut des § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB ist der Widerspruch gegenüber zwei Personen möglich: gegenüber dem „bisherigen Arbeitgeber“ oder dem „neuen Inhaber“.
 
Arbeitsrecht: Zur Begrifflichkeit der Massenentlassung (16.09.2015)
Den für das Vorliegen eines Unternehmensübergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu.
 
Arbeitsrecht: Feststellung eines Betriebsübergangs im Wege der Gesamtbetrachtung (16.09.2015)
Der Betriebsübergang i.S.v. § 613a I BGB in Verbindung mit dem Unionsrecht setzt voraus, dass eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird.
 
Bankrecht: Zur Rückzahlung von vereinnahmten Kontoführungsgebühren (16.09.2015)
Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in einem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, wenn sie nachteilig von § 675u BGB abweicht.
 
Transportrecht: Voraussetzungen des Haftungsbefreiungstatbestandes (16.09.2015)
Von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR ist der Frachtführer befreit, wenn die Beschädigung des Gutes auf einen Verlade- oder Verstaufehler des Absenders zurückzuführen ist.
 
Kapitalmarktrecht: Zur Haftung des Kommissionärs (10.09.2015)
Der Kommissionär haftet wegen Nichtnennung des Dritten in der Ausführungsanzeige nicht, wenn das geschlossene Wertpapiergeschäft wegen fehlender Marktgerechtigkeit aufgehoben worden ist.
 
Medienrecht: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Fotos (10.09.2015)
Die Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Alltagsleben, wie beispielsweise während des Rückzugs in den Urlaub, kann einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.
 
Medienrecht: Zur Verletzung des Presserechts bei Durchsuchungen (10.09.2015)
Die Pressefreiheit umfasst den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
 
Strafrecht: Zum Betrug in einem besonders schweren Fall (10.09.2015)
Gem. § 263 Abs. 4 StGB i. V. m. § 243 Abs. 2 StGB ist ein besonders schwer Fall des Betruges ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine Vermögensverschiebung von geringem Ausmaß bezieht.
 
Geldwäsche: Vermischung von Vermögen legaler und illegaler Herkunft (10.09.2015)
Ist Giralgeld sowohl aus rechtmäßigen Zahlungseingängen als auch aus Straftaten hervorgegangen, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen "Gegenstand", der aus Vortaten herrührt.
 
Strafrecht: Zur Annahme einer "geringen Menge" bei Marihuanazubereitungen (10.09.2015)
Als eine geringe Menge im Sinne der vorgenannten Gesetzesbestimmung ist eine Menge anzusehen, die zum einmaligen bis höchstens dreimaligen Gebrauch geeignet ist.
 
Verkehrsrecht: Reparaturkosten über dem Wert der Wiederbeschaffung (10.09.2015)
Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs liegen.
 
Nachbarrecht: Übertritt von Niederschlagswasser (10.09.2015)
Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.
 
Medienrecht: Zur fortdauernden Rufbeeinträchtigung (10.09.2015)
Zur Beseitigung eines Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung kann der Betroffene den Störer auch auf Löschung rechtswidriger, im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen in Anspruch nehmen.
 
Markenrecht: Zur Wort-Bild-Marke einer Farbe (10.09.2015)
Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn eine Plakette, die zur Anbringung auf Ersatzteilen dient, mit der bekannten Marke eines Automobilherstellers versehen wird.
 
Vereinsrecht: Anfechtungsrecht ist regelmäßig nach vier Monaten verwirkt (03.09.2015)
Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen innerhalb von vier Monaten angefochten werden. Danach ist das Anfechtungsrecht verwirkt.
 
Umsatzsteuerzahler: Zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (03.09.2015)
Bei der 10-Tages-Fiktion bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen müssen sowohl die Fälligkeit als auch die Zahlung innerhalb des 10-Tages-Zeitraums liegen.
 
Freiberufler und Gewerbetreibende: Der Zeitreihenvergleich ist nur mit Einschränkungen zulässig (03.09.2015)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Möglichkeiten eingeschränkt, mittels des Zeitreihenvergleichs Gewinne hinzuzuschätzen.
 
Grunderwerbsteuer: Die Ersatzbemessungsgrundlage ist verfassungswidrig (03.09.2015)
Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht für verfassungswidrig.
 
Arbeitnehmer: Kosten für die Abschiedsfeier können Werbungskosten sein (03.09.2015)
Veranstaltet ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels eine Abschiedsfeier, können die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein.
 
Kapitalanleger: Ab 2016 ohne Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr gültig (03.09.2015)
Es genügt, wenn dem Kreditinstitut die Steuer-IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer Freistellungsauftrag muss also nicht erteilt werden.
 
Fahrerlaubnisrecht: MPU kann bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schneller angeordnet werden (03.09.2015)
Bei einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische Untersuchung schneller angeordnet werden.
 
Unfallschadensregulierung: Kein Abzug der Mehrwertsteuer bei Privatfahrzeug eines Unternehmers (03.09.2015)
Wenn ein Unternehmer einen Unfall mit seinem Privatfahrzeug hat, hat er Anspruch auf die Bruttobeträge.
 
Unfallschadensregulierung: Reparaturverzögerung bei fahrfähigem Kfz (03.09.2015)
Wird ein fahrfähiges Fahrzeug zur Reparatur gegeben und beginnt die Werkstatt erst mit einem Tag Verzögerung mit der Reparatur, geht das zulasten des Schädigers.
 
Internetrecht: Anspruch gegen Betreiber eines Internetforums bei Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts (02.09.2015)
Das allg. Persönlichkeitsrecht kann auch durch einst rechtmäßig in das Internet eingestellte Beiträge beeinträchtigt sein, sodass ein Anspruch gegen den Betreiber des Internetarchivs besteht.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Einschränkung der Zustimmungspflicht durch Gesellschaftsvertrag (02.09.2015)
Der Entzug der Gesellschafterstellung durch zwangsweises Ausscheiden ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters möglich.
 
Insolvenzrecht: Zur Stundung angefallener Verfahrenskosten (02.09.2015)
Wurde der Schuldner durch das Insolvenzgericht nicht über die Notwendigkeit eines Eigenantrags belehrt, so kann er die Stundung der im Eröffnungsverfahren angefallenen Verfahrenskosten beantragen.
 
Markenrecht: Zur Verkehrsdurchsetzung des Nivea-Blaus als Farbmarke (02.09.2015)
Für die Verkehrsdurchsetzung einer Marke, deren Eintragung für einen Oberbegriff von Waren begehrt wird, ist erforderlich, dass sich ein hinreichender Durchsetzungsgrad ergibt, die der Oberbegriff umfasst.
 
Kaufrecht: Kilometerleistung als Indiz zur Einordnung eines Pkw (02.09.2015)
Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will.
 
Schadensersatzrecht: Kein Aufwendungsersatzanspruch bei Fahrt zur Sportveranstaltung (02.09.2015)
Wer sein Kind zur einer Sportveranstaltungen fährt, handelt grundsätzlich und auch im Verhältnis zum Sportverein aus einer Gefälligkeit heraus, sodass Aufwendungsersatzansprüche ausscheiden.
 
Kapitalmarktrecht: Zur Erlaubnispflicht bei Einlagengeschäften (02.09.2015)
Die gem. § 32 I KWG bestehende Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften bezweckt nicht zu verhindern, dass von dem Einlagenkonto aus verlustbringende Anlagegeschäfte getätigt werden.
 
Wohnungskauf: Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen verschwiegenem Mangel (27.08.2015)
Hat der Verkäufer einer Wohnung arglistig einen Mangel verschwiegen, hat der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadenersatz.
 
Amtshaftung: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach „Festnahme“ durch Polizeihund (27.08.2015)
Wer bei der Festnahme von einem Polizeihund erheblich gebissen wird, hat einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
 
Haftungsrecht: Haftung, wenn Makler trotz erheblicher Vorerkrankungen zum Abschluss rät (27.08.2015)
Die Versicherungsmakler-GmbH muss dem Kunden gegenüber für die gezahlten Prämien haften.
 
WEG: Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte (27.08.2015)
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann verlangen, dass eine als „Laden“ ausgewiesene Teileigentumseinheit nachts nicht als Gaststätte genutzt wird.
 
Pachtverhältnis: Erpresserischer Pächter muss Schadenersatz leisten (27.08.2015)
Diese entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Die Richter machten dabei deutlich, dass der Pächter hierfür dem Verpächter auf Schadenersatz hafte.
 
Erbrecht: Kein Erbanspruch des Ehegatten trotz Rücknahme des Ehescheidungsantrags (27.08.2015)
Liegen die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vor, hat dies weitreichende Folgen für das Erbrecht.
 
Trennungsunterhalt: Posten von Fotos mit dem neuen Partner (27.08.2015)
Postet die getrennt lebende Ehefrau auf Facebook Fotos von sich und ihrem neuen Lebensgefährten, ist ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt damit noch nicht ausgeschlossen.
 
Nachbarrecht: Baugenehmigung mit nicht ausreichenden Stellplätzen (27.08.2015)
Fehlende Stellplätze für ein geplantes Mehrfamilienhaus reichen noch nicht aus, um das Vorhaben als unzumutbar für die Nachbarn einzustufen.
 
Baumangel: Bauherr muss nachweisen, dass Kosten für Mängelbeseitigung notwendig waren (27.08.2015)
Verlangt der Auftraggeber Ersatz der von ihm aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten, so hat er darzulegen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten.
 
Betriebliche Altersversorgung: Eine Spätehenklausel in der Hinterbliebenenversorgung ist unwirksam (27.08.2015)
Eine Spätehenklausel in der Vereinbarung einer betrieblichen Altersversorgung verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist daher unwirksam.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel (27.08.2015)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neue Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (27.08.2015)
Sie tritt am 1.8.2015 in Kraft. Bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen ist die Aufzeichnungspflichten somit nicht mehr anzuwenden.
 
Internetrecht: Zur Schleichwerbung und Produktplatzierung in Youtube-Videos (25.08.2015)
YouTube-Videos, in denen Mitglieder Produkte vorstellen, sind allgegenwärtig. Weniger im Fokus steht dabei der fließende Übergang hin zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit.
 
Handelsrecht: Zur Haftung des Verkäufers bei Beratung durch einen Vermittler (20.08.2015)
Verzichtet der Verkäufer auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer und überlässt er dem Vermittler die Vertragsverhandlungen so handelt er namens und in Vollmacht des Verkäufers.
 
Handelsrecht: Wirksame Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr (20.08.2015)
Im kaufmännischen Verkehr genügt die Übergabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen von Vorverhandlungen für deren wirksame Einbeziehung nach §§ 305 ff. BGB und UN-Kaufrecht.
 
Bankrecht: Anforderungen an die Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehensvertrag (20.08.2015)
Der Darlehensgeber hat keine gesonderte Widerrufsbelehrung gem. § 360 BGB mehr zu erteilen, sondern die Informationen zum Widerrufsrecht sind in den Darlehensvertrag aufzunehmen.
 
Insolvenzrecht: Zu den Anforderungen an einen Insolvenzplan (20.08.2015)
Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind.
 
Kündigungsrecht: Geschäftsführer und Praktikanten sind Arbeitnehmer i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie (20.08.2015)
Der betreffende Begriff des „Arbeitnehmers“ ist anhand objektiver Kriterien zu definieren, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Betroffenen kennzeichnen.
 
Arbeitsrecht: Voraussetzung der vorherigen Feststellung einer wirtschaftlichen Einheit (20.08.2015)
Nur wenn vor einem behaupteten Übergang eine wirtschaftliche Einheit i.S.v. § 613a BGB besteht, stellt sich die Frage der Wahrung ihrer Identität und damit die Frage eines Betriebsübergangs.
 
Versicherungsrecht: Steuerzahlung als Vermögensvorteil bei Rückabwicklung von Versicherungspolicen (20.08.2015)
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages hat sich der Versicherungsnehmer die Kapitalertragssteuer als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.
 
Insolvenzrecht: Zum Verzicht auf Wirkungen der Restschuldbefreiung (20.08.2015)
Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.
 
Bankrecht: Zur Herausgabe des Zahlungsbetrags bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang (20.08.2015)
Zahler und Zahlungsdienstleister können wirksam vereinbaren, einen in Auftrag gegebenen, aber noch nicht vollendeten Zahlungsvorgang nicht auszuführen.
 
Medienrecht: Zum Schutzumfang der Pressefreiheit in Bezug auf ein Werbeprospekt (20.08.2015)
In den Schutzbereich der Pressefreiheit sind nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne einbezogen, sondern auch Zeitschriften, die neben Werbung zumindest auch unterhaltende Beiträge enthalten.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung durch Insolvenz (06.08.2015)
Wird eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden.
 
Gesellschaftsrecht: Zu unterschiedlichen Tagesordnungspunkten einer Aktiengesellschaft (06.08.2015)
Werden in einem Beschluss mehrere Satzungsänderungen zusammengefasst und ist eine der Änderungen nichtig, so sind die weiteren Satzungsänderungen bei einem innerer Zusammenhang ebenfalls nichtig.
 
Konzernrecht: Zur Aufhebung eines Unternehmensvertrages mit einer abhängigen GmbH (06.08.2015)
Ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden.
 
Verkehrsstrafrecht: Zum Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss (06.08.2015)
Unabhängig vom Zeitpunkt des Drogenkonsums muss sich ein Kraftfahrzeugführer hinreichend über die mögliche Wirkdauer der Droge erkundigen.
 
Mietrecht: Zum Schadensersatz bei Vortäuschung von Eigenbedarf (06.08.2015)
Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von Bedarf dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.
 
Widerrufsrecht: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über Heizöllieferung (06.08.2015)
Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen.
 
StPO: Zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (06.08.2015)
Die Untersuchung von Körperzellen zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters für künftige Strafverfahren ist durch die Verwendungsregelung des § 81a Abs. 3, 1. Halbsatz StPO nicht gedeckt.
 
Verkehrsrecht: Zur Abwicklung eines Auffahrunfalls mit mehreren Beteiligten (06.08.2015)
Soweit mehrere Nebentäter für den Schaden mitverantwortlich sind, haften sie im Außenverhältnis als Gesamtschuldner zunächst ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verantwortungsbeitrag.
 
aktuelle Stellenangebote (29.07.2015)
Stellenausschreibung BSP Rechtsanwälte Berlin
 
Freiberufler und Gewerbetreibende: Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen (29.07.2015)
Ermitteln Ingenieure oder Architekten ihren Gewinn mittels Bilanzierung, tritt die Gewinnrealisierung bereits dann ein, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist.
 
Stille Gesellschaft: Wechselseitige Ansprüche nach Kündigung der stillen Gesellschaft (29.07.2015)
Die Kündigung der stillen Gesellschaft führt zu deren Auflösung und zur Auseinandersetzung zwischen dem Inhaber des Handelsgeschäfts und dem stillen Gesellschafter.
 
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Schwellenwerte für die Größeneinteilung (29.07.2015)
Die Neuregelungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die geplanten Neuregelungen zur Erbschaftsteuerreform (29.07.2015)
Nach einer Entscheidung des BVerfG ist die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Grundgesetz unvereinbar.
 
Fahrten zu den Mietobjekten: Entfernungspauschale oder Reisekosten? (29.07.2015)
Kann der Vermieter die Fahrten zu seiner Immobilie nach Reisekostengrundsätzen oder nur mit der halb so hohen Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen?
 
Dashcam: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren (29.07.2015)
Ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls.
 
Unfallschadensregulierung: Versicherer muss auch zahlen, wenn die Heckscheibe bei der Reparatur zerspringt (29.07.2015)
Steht die Heckscheibe in der beschädigten Heckklappe so unter Spannung, dass sie beim Ausbauen zerspringt, ist das ein vom Schädiger zu tragender Teil des Schadens.
 
Standgeld: Standgeld bis zur Erteilung des Reparaturauftrags (29.07.2015)
Für die Zeit vom Unfall bis zum Reparaturauftrag muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer Standgeld erstatten, wenn die Werkstatt das dem Geschädigten berechnet.
 
Haftungsrecht: Auch Nichtmitglied eines Vereins hat Ersatzanspruch (29.07.2015)
Ein Anspruch auf Aufwandsersatz kann sich aus einem Auftragsverhältnis ergeben.
 
Betriebliche Unfallversicherung: Betriebssport fällt unter gesetzliche Unfallversicherung (29.07.2015)
Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert.
 
Haftungsrecht: „Rudelführen“ von Hunden löst Verkehrssicherungspflichten aus (29.07.2015)
Wer aus Gefälligkeit mehrere Hunde gleichzeitig ausführt, hat alle Hunde so zu beaufsichtigen, dass sie fremde Menschen nicht gefährden.
 
Markenrecht: Auskunftsverpflichtung von Banken in markenrechtlichen Streitigkeiten (23.07.2015)
Der EuGH hat entschieden, dass ein nationales Auskunftsverweigerungsrecht im Lichte des geistigen Eigentums nicht unbegrenzt und bedingungslos gelten darf.
 
Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien gekippt (23.07.2015)
Der britische High Court sieht in der Vorratsdatenspeicherung auf Grundlage des britischen Notstandsgesetzes „Dripa“ einen Verstoß gegen EU-Recht.
 
Gewerberaummiete: Bei einer Sortimentsbindung kann der Konkurrenzschutz nicht ausgeschlossen werden (23.07.2015)
Gegen einen formularmäßigen Ausschluss des Konkurrenzschutzes auch in Verbindung mit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Betriebspflicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken. 
 
Hausfriedensstörung: Bedrohung von Mitmietern rechtfertigt fristlose Kündigung (23.07.2015)
Droht ein Mieter einem Mitmieter mit einem Verbrechen, berechtigt dies den Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.
 
Modernisierung: Mieter müssen Rauchmelder-Einbau auch bei vorheriger Selbstausstattung dulden (23.07.2015)
Ein Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.
 
Erbvertrag: Erbvertrag zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes (23.07.2015)
Ein Erbvertrag, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt wird, ist unwirksam.
 
Sorgerecht: Keine Sorgerechtsabänderung bei verfestigten Verhältnissen (23.07.2015)
Wird ein fünfeinhalbjähriges Kind seit mehreren Jahren alleine von der Mutter erzogen, ist die Versorgung und Betreuung bereits langfristig verfestigt.
 
Elterliche Sorge: Elterliche Sorge kann bei regelmäßiger Züchtigung des Kindes entzogen werden (23.07.2015)
Züchtigen und schlagen Eltern regelmäßig ihre Kinder aus religiöser Überzeugung, kann ihnen die elterliche Sorge entzogen werden.
 
Straßenwidmung: Kein Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs (23.07.2015)
Ein Anlieger hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt bestimmte verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs unternimmt.
 
Vertragsrecht: Auftragnehmer haftet ggf. trotz mangelhafter Vorleistung des Auftraggebers (23.07.2015)
Der Auftragnehmer ist für einen Mangel seines Werks grundsätzlich nicht verantwortlich, wenn dieser auf Vor- bzw. Teilleistungen anderer Unternehmer oder des Auftraggebers zurückzuführen ist.
 
Baumangel: Entgelt für Schwarzarbeit muss auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt werden (23.07.2015)
Auch wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig ist, hat der Besteller gegen den Unternehmer keinen Rückzahlungsanspruch.
 
Krankengeld: Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bis auf Weiteres (23.07.2015)
Die zuständige Krankenkasse kann verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen.
 
Kündigungsrecht: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns ist unwirksam (23.07.2015)
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde.
 
Insolvenzrecht: Zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (17.07.2015)
Zahlt der Schuldner erst aufgrund mehrerer Mahnungen und tilgt die Forderung nicht vollständig, so kann der Gläubiger allein hieraus nicht auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen.
 
StPO: Zur Anordnung von Durchsuchungen durch die Ermittlungsbehörden (17.07.2015)
Mit der Befassung des zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters durch die Stellung eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung endet die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden.
 
Strafrecht: Zur falschen Verdächtigung durch den Beschuldigten (17.07.2015)
Zur falschen Verdächtigung in einem Strafverfahren bei bewusst wahrheitswidriger Bezichtigung einer bis dahin unverdächtigen Person.
 
Strafrecht: Zum Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel (17.07.2015)
In Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum kann aufgrund strafrechtlicher Vorbelastungen die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten gerechtfertigt sein.
 
Kapitalmarktrecht: Kein verbundener Vertrag zwischen Kapitallebensversicherung und Darlehen (17.07.2015)
Der Darlehensvertrag und der Kapitallebensversicherungsvertrag sind rechtlich selbständige Verträge über die Gewährung eines Darlehens und die Gewährung von Versicherungsschutz.
 
Erbrecht: Zur Anfechtung der Anfechtungserklärung (17.07.2015)
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist gelten die Fristen des § 121 BGB.
 
Darlehensrecht: Zur Zustimmung des Eigentümers zu einer Schuld- oder Vertragsübernahme (17.07.2015)
Die Zustimmung des Eigentümers des verhafteten Gegenstands zu einer Schuld oder Vertragsübernahme nach § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB kann formlos und auch konkludent erfolgen.
 
Haftungsrecht: Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei medizinischem Implantat (17.07.2015)
Der Hersteller haftet für den Ersatz des Schadens, wenn ein Austausch erforderlich ist, um den Fehler zu beseitigen und das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das die Patienten zu erwarten berechtigt sind.
 
Insolvenzrecht: Zur Versagung der Restschuldbefreiung (17.07.2015)
Der Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO setzt eine Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger nicht voraus.
 
Medienrecht: Kein Anspruch auf erneuten Abschluss eines Einspeisevertrages (17.07.2015)
Die Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie in Ausführung einer Vereinbarung oder Abstimmung erfolgt, die vom Verbot des § 1 GWB erfasst wird.
 
IT-Recht & Urheberrecht: Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse (09.07.2015)
Der BGH hat sich u.a. damit befasst, in welchem Umfang Eltern ihre minderjährigen Kinder über die Benutzung von Internet-Tauschbörsen belehren und eine Teilnahme verbieten müssen.
 
Datenschutzrecht: Datenschutz und Arbeitsrecht (09.07.2015)
Der Arbeitgeber benötigt die schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers bei Veröffentlichung von Bildern und Videoaufnahmen im Internet
 
Datenschutzrecht: Datenschutzrecht und Verbraucherschutzrecht (09.07.2015)
Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich zur unzulässigen Datenerhebung bei Minderjährigen.
 
Umsatzsteuerzahler: Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters (09.07.2015)
Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Unternehmer den Vorsteuerabzug aus erbrachten Leistungen des Insolvenzverwalters in Anspruch nehmen.
 
Arbeitgeber: Bundesfinanzministerium äußert sich zur Behandlung von Arbeitgeberdarlehen (09.07.2015)
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, wenn das Darlehen zinslos oder zinsverbilligt gewährt wird.
 
Markenrecht: Parodie einer bekannten Marke kann markenrechtlich verboten werden (09.07.2015)
Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer anderen Marke verlangen, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.
 
Arbeitnehmer: Wann ist eine Teilzahlung für die Tarifermäßigung unschädlich? (09.07.2015)
Eine Abfindung kann ermäßigt besteuert werden, wenn sie in einem Veranlagungszeitraum zufließt und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte Steuerbelastungen entstehen.
 
Freiberufler und Gewerbetreibende: Hohe Anforderungen an das elektronische Fahrtenbuch (09.07.2015)
Ein elektronisches Fahrtenbuch kann nur dann als ordnungsgemäß anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen an den eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind.
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Messauswertung durch Private ist i.d.R. unzulässig (09.07.2015)
Hat die Verwaltungsbehörde die Auswertung von Rohmessdaten in die Hände eines privaten Unternehmens gegeben, besteht bzgl. der Ergebnisse ein Beweisverwertungsverbot.
 
Datenschutzrecht: Zur Einwilligungserklärungen in zukünftige Werbemaßnahmen (02.07.2015)
Die telefonische Einholung einer Einwilligungserklärung für Werbeanrufe im Rahmen von Service-Calls ist datenschutzrechtlich unzulässig.
 
Datenschutzrecht: Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte (02.07.2015)
Das LG Potsdam verurteilte einen Admin-C es zu unterlassen, personenbezogene Daten der Klägerin, insb. ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 
Datenschutzrecht: Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern durch den Betriebsrat zum Einsatz von IT (02.07.2015)
Der Betriebsrat kann sachkundige Arbeitnehmer zum Einsatz von IT ohne Anwesenheit des Arbeitgebers befragen.
 
Vereinsrecht: Mitgliederversammlung kann alle Satzungsänderungen en bloc absegnen (02.07.2015)
Wird eine Satzungsänderung beschlossen, die verschiedene Regelungen in der Satzung betrifft, muss darüber von der Mitgliederversammlung nicht einzeln abgestimmt werden.
 
Arbeitsrecht: Neuerung beim Elterngeld (02.07.2015)
Zu den Neuerungen beim El­tern­geld Plus und Part­ner­schafts­bo­nus im Rahmen der Gesetzesänderung zum 01. Juli 2015.
 
Haftungsrecht: Wer unachtsam die Fahrertür in den Verkehrsraum öffnet haftet voll für den Schaden (02.07.2015)
Öffnet der Fahrer eines geparkten Fahrzeugs unachtsam die Autotür in den Verkehrsraum des fließenden Verkehrs hinein, dann begründet das ein erhebliches Verschulden.
 
Gesetzliche Krankenversicherung: Zur Genehmigung der beantragten Leistung (02.07.2015)
Eine beantragte Hautstraffungs-Operation gilt als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet oder zumindest über eine Verzögerung hinreichend informiert.
 
Vorkaufsrecht: Vermieter haftet bei Verletzung von Informationspflichten auf Schadenersatz (02.07.2015)
Der Schadenersatzanspruch bestehe selbst dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat.
 
Testament: Die Bezugnahme auf ein maschinenschriftliches Testament kann ausnahmsweise wirksam sein (02.07.2015)
Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient.
 
Immobilienverkauf: Übergabe eines Energieausweises ist keine Beschaffenheitserklärung (02.07.2015)
Die schlichte Aushändigung eines Energieausweises kann nicht im Sinne einer Beschaffenheitserklärung des Verkäufers ausgelegt werden.
 
Baumangel: Ohne Frist zur Mängelbeseitigung gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz (02.07.2015)
Hat der Auftraggeber die Mängel weder angezeigt noch dem Auftragnehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz.
 
Baumangel: Wann kann der Auftragnehmer die Beseitigung eines optischen Mangels verweigern? (02.07.2015)
Ein Auftraggeber kann nicht in jedem Fall vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser einen optischen Mangel beseitigt.
 
Mindestlohn: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen (02.07.2015)
In die Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) kann ein bisher gezahlter Leistungsbonus eingerechnet werden.
 
Kündigungsrecht: Kündigung wegen Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens (02.07.2015)
Grundsätzlich kann die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Vergütung des Vorstandsmitglieds (23.06.2015)
Der Abschluss des die Vergütung betreffenden Vertrags fällt auch dann in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats, wenn er von der Gesellschaft nicht mit dem Vorstand, sondern einem Dritten abgeschlossen wird.
 
Strafrecht: Zur Bemessung des Tagessatzes anhand der wirtschaftlichen Belastbarkeit (23.06.2015)
Die Entscheidung für ein Leben auf der Flucht stellt ein billigenswertes Motiv für den Verzicht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder den Bezug von Sozialleistungen dar.
 
Anlagerecht: Zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungs- oder Beratungspflicht (23.06.2015)
Der auf Verletzung einer Beratungspflicht beruhende Anspruch entsteht mit dem schuldrechtlichen Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.
 
Urheberrecht: Zur Bildveröffentlichung einer nichtprominenten Person (23.06.2015)
Zur Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildern, die eine sich zufällig in der Nähe eines Prominenten befindliche nicht prominente Person identifizierbar zeigen.
 
Energierecht: Auskunftsanspruch nach EEG unbeachtlich der Wahl der Rechtsform (23.06.2015)
Weder der Auskunftsanspruch des Übertragungsnetzbetreibers gegen das Elektrizitätsversorgungsunternehmen noch der hierdurch vorbereitete Vergütungsanspruch sind als Beihilfen gemäß Art. 87 I EGV anzusehen.
 
Mietrecht: Zur Kündigung wegen Verletzung von Duldungspflichten (23.06.2015)
Eine Kündigung der Verletzung der Pflicht des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst in Betracht, wenn der Vermieter einen titulierten Duldungstitel erstritten hat.
 
IT-Recht: Zum Verbreitungsrecht an Kopien eines Computerprogramms (23.06.2015)
Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den Kopien eines Computerprogramms tritt unabhängig davon ein, ob der Rechtsinhaber der Veräußerung einer bestimmten Anzahl körperlicher Datenträger zustimmt.
 
UWG: Zur geschäftlichen Handlung durch elektronischen Verweis (23.06.2015)
Eine geschäftliche Handlung kann sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG auch auf die Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens beziehen.
 
Familienrecht: Zum Wert einer Miteigentumshälfte im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs (23.06.2015)
Der Wert des Miteigentumsanteils entspreche jedenfalls dann dem hälftigen Wert der Immobilie, wenn der bisherige Eigentümer der einen Hälfte mit dem Erbfall auch die andere Hälfte des Eigentums erlangt.
 
Verwaltungsrecht: Zum Schadensersatz für Grundstücksschäden durch Planfeststellungsbeschluss (17.06.2015)
Im Fall von Schäden am Eigentum Dritter können die Betroffenen Ansprüche aus enteignendem Eingriff vor den Zivilgerichten geltend machen.
 
Architektenrecht: Zur Bestimmtheit eines Architektenvertrags bzgl. der geschuldeten Leistungen (17.06.2015)
Eine fehlende Bestimmtheit führt dann nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages, wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, nach der dem Auftraggeber ein Leistungsbestimmungsrecht zusteht.
 
Insolvenzrecht: Zur Grenze der Mitwirkungspflicht eines nachrangig gesicherten Gläubigers (17.06.2015)
Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger ist nicht verpflichtet, zugunsten der lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen.
 
Insolvenzrecht: Zum Gesamtvollstreckungsverfahren (17.06.2015)
Der Verwalter ist nicht befugt, die Einberufung einer Gläubigerversammlung zu beantragen, in welcher über die Abberufung eines Sonderverwalters und die Aufhebung der Sonderverwaltung beschlossen werden soll.
 
Verkehrsrecht: Zur Verweisung an eine freie Fachwerkstatt (17.06.2015)
Der Schädiger kann den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen.
 
Mietrecht: Zur Untersuchungspflicht des Vermieters (17.06.2015)
Zur Pflicht des Wohnraumvermieters, das über die Wasserversorgungsanlage des Wohnhauses an die Mieter abgegebene Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen zu untersuchen.
 
Strafrecht: Zur Strafbarkeit von Ehrenamtlern im Sportverein (17.06.2015)
War die Gefahrenlage, wie vorliegend durch unbefestigten Tore, offensichtlich, so kann sich der Fußballtrainer wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Einleitung eines Spruchverfahrens vor Aufgabe der „Macrotron”-Rechtsprechung (11.06.2015)
Ein Spruchverfahren ist nicht statthaft, wenn auf Antrag der Gesellschaft die Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt widerrufen wird.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Eintragungsfähigkeit der Einzelvertretungsmacht eines "directors" (11.06.2015)
Die auf die Zweigniederlassung einer englischen Gesellschaft beschränkte Einzelvertretungsmacht eines gesamtvertretungsberechtigten directors ist im Handelsregisterblatt der Zweigniederlassung eintragungsfähig.
 
Gesellschaftsrecht: Eintragungsfähiger Nießbrauch an einem Kommanditanteil (11.06.2015)
Der Nießbrauch an einem Kommanditanteil kann in das Handelsregister eingetragen werden.
 
Sportrecht: Zur Übernahme einer Verbandsstrafe durch Fußballfan (11.06.2015)
Es ist einem vom Sportgericht bestraften Fußballverein grds. nicht verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für Geldstrafen zu verlangen, soweit sein Verhalten für diese ursächlich war.
 
Gesellschaftsrecht: Berücksichtigung von im Ausland beschäftigten Arbeitnehmern an Unternehmensmitbestimmung (11.06.2015)
Im Ausland beschäftigte Mitarbeiter sind an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zu beteiligen und bei der Anzahl der für die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes maßgeblichen Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
 
Staatsanleihen: Zur Verweigerung der Zahlung auf Staatsanleihen (11.06.2015)
Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche zu verweigern.
 
Insolvenzrecht: Zum Ersuchens einer Ratenzahlungsvereinbarung (11.06.2015)
Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zum Schadensersatz des Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (11.06.2015)
Ein Vorenthalten im Sinne des § 266a StGB ist gegeben, wenn die Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht entrichtet werden.
 
Familienrecht: Geschütztes Altersvorsorgevermögen des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (11.06.2015)
Für den zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten, der verheiratet ist und kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt, besteht grundsätzlich kein Bedürfnis für die Bildung eines eigenen Altersvorsorgevermögens.
 
Insolvenzrecht: Zur Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens vor Insolvenzantragsstellung (11.06.2015)
Die Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens binnen eines Jahres vor Stellung eines Insolvenzantrags setzt keine Krise der Gesellschaft voraus.
 
Betriebsprüfung: Zugriff auf Kassendaten von Einzelunternehmen bei einer Außenprüfung (04.06.2015)
Der Betriebsprüfer kann dann bei einer Außenprüfung auf die Kasseneinzeldaten zugreifen.
 
Umsatzsteuerzahler: Umsatzsteuer bei Sponsoringmaßnahmen (04.06.2015)
Bei der Frage, ob Sponsoringmaßnahmen zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch führen, ist die jeweilige Fallkonstellation entscheidend.
 
Sozialversicherung: Geschäftsführer ist sozialversicherungsfrei (04.06.2015)
Auch ein Gesellschafter einer GmbH, der mit weniger als 50 % am Stammkapital beteiligt ist, kann als selbstständig anzusehen und damit sozialversicherungsfrei sein.
 
Privates Veräußerungsgeschäft: Aufschiebende Bedingung verlängert 10-Jahresfrist nicht (04.06.2015)
Nach Ansicht BFH unterliegt der aufschiebend bedingte Verkauf eines privaten Grundstücks auch dann der Einkommensteuer, wenn der Zeitpunkt des Eintritts außerhalb dieser Frist liegt.
 
Alle Steuerzahler: Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen vor allem bei Berufsausbildungskosten (04.06.2015)
Eine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Feststellung des Verlustvortrags besteht dann nicht, wenn eine Einkommensteuerveranlagung gar nicht durchgeführt worden ist.
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsüberschreitung kann wegen Rettungswillen gerechtfertigt sein (04.06.2015)
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann grundsätzlich gerechtfertigt sein, wenn der Fahrer das Ziel verfolgt, einer fremden Person Erste Hilfe zu leisten.
 
Unfallschadensregulierung: Kein Anspruch bei einem So-Nicht-Unfall in Bezug auf die Schadenshöhe (04.06.2015)
Ein Geschädigter bekommt keinen Schadenersatz, wenn er nicht auch beweisen kann, dass der von ihm verlangte Schaden zumindest als abgrenzbarer Teil bei dem Unfall entstanden ist.
 
Haftungsrecht: Kein Schadenersatz bei selbstverschuldetem Sturz im frisch gewischten Treppenhaus (04.06.2015)
Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz.
 
Energieversorgung: Energieversorger darf bei Erkrankung der Schuldnerin Stromzufuhr nicht unterbrechen (04.06.2015)
Das Amtsgericht Hannover hat im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, trotz Zahlungsrückstand den Strom bei einem Ehepaar abzustellen.
 
Bankrecht: Klausel zum ordentlichen Kündigungsrecht der Sparkassen ist unwirksam (04.06.2015)
Räumen Sparkassen ein Recht zur ordentlichen Kündigung ein, ohne klarzustellen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen zulässig ist, ist diese Klausel unwirksam.
 
WEG: Als Ladenlokal ausgewiesener Geschäftsraum darf nicht als Gaststätte genutzt werden (04.06.2015)
Ist in einem Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Geschäftsraum als ‚Laden‘ ausgewiesen, darf er nicht als Gaststätte genutzt werden.
 
Nichterfüllung: Wer doppelt vermietet, zahlt einmal Schadenersatz (04.06.2015)
Überlässt der Vermieter die Mietsache nach Vertragsschluss mit dem Mieter einem anderen Mieter, liegt ein Rechtsmangel in Gestalt sogenannter Doppelvermietung vor.
 
Eigenbedarfskündigung: Was ist der angemessene Wohnbedarf des Vermieters? (04.06.2015)
Die Gerichte haben grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht.
 
Erbrecht: Erbverzicht kann Folgen für die eigenen Kinder haben (04.06.2015)
Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben.
 
Schenkungsrecht: Wer eine Schenkung wegen groben Undanks anfechten will, muss gute Gründe vorweisen (04.06.2015)
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung einer Schenkung wegen Undanks des Beschenkten sind durchaus erheblich.
 
Vermögenssorgepflicht: Schadenersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern wegen Abhebungen vom Sparbuch (04.06.2015)
Von einer Pflichtverletzung der Vermögenssorge ist auszugehen, wenn die Eltern aus dem Vermögen des Kindes Aufwendungen bestreiten, für die sie von dem Kind keinen Ersatz verlangen können.
 
Kindesunterhalt: Wohnvorteil ist bei Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen (04.06.2015)
Wohnt der Unterhaltsschuldner mietfrei im eigenen Haus, muss er sich diesen Vorteil als weiteres Einkommen zurechnen lassen.
 
Architektenrecht: Kündigung des Architektenvertrags wegen Vertragsverstößen des Bauherren (04.06.2015)
Ein vom Auftraggeber zu vertretener schwerwiegender Vertragsverstoß berechtigt den Architekten zur Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund.
 
Arbeitsschutz: Absturzunfälle lassen sich vermeiden (04.06.2015)
Durch wirksamere technische Möglichkeiten zur Absturzsicherung, sowie einer verbesserten Organisation des Arbeitsschutzes können Unfälle vermieden werden.
 
Grunderwerbsteuer: Unterschiedliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung ist verfassungsgemäß (04.06.2015)
Beide Umlegungsarten unterscheiden sich nach Ansicht der Richter in ihrem Verfahren und hinsichtlich der Freiwilligkeit der Teilnahme.
 
Schufa: Bedarf es einer Regulierung von Auskunfteien (25.05.2015)
Ein negativer Schufa-Eintrag – sei er auch unberechtigt – kann schnell zur Handlungsunfähigkeit in vielen Lebensbereichen führen.
 
Insolvenzrecht: Zur Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters (21.05.2015)
Wird diesem nur eine einzelne Aufgabe übertragen und könnte diese Gegenstand der Beauftragung eines Rechtsanwalts sein, ist die Höhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz begrenzt.
 
Reiserecht: Zur Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung (21.05.2015)
Ein Luftverkehrsunternehmen ist auch dann zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn es dem Fluggast die Beförderung verweigert, bevor sich dieser zur Abfertigung für den gebuchten Flug einfinden kann.
 
Strafrecht: Zur Beweiswürdigung bei Trunkenheitsfahrt (21.05.2015)
Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sich damit abfindet.
 
Verwaltungsrecht: Zur Haftung bei Betriebsuntersagung von Sportwettenannahmestellen (21.05.2015)
Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 39 Abs. 1 Buchst. b OBG NW erfasst nicht den Fall, dass das von der Ordnungsbehörde zutreffend angewandte Gesetz verfassungswidrig ist.
 
Kaufrecht: Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Zerstörung des Neuwagens (21.05.2015)
Der Käufer eines Fahrzeugs, das er kaskoversichert hat, ist nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer Bereicherung nur insoweit verpflichtet, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte.
 
Mietrecht: Rechtsprechungswende zur Abwälzbarkeit von Schönheitsreparaturen (21.05.2015)
Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel, obliegt es ihm, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn renovierungsbedürftig war.
 
Insolvenzrecht: Zur Befugnis zur Stellung eines Versagungsantrags (21.05.2015)
Maßgeblich ist, ob weitere Voraussetzungen notwendig sind, um eine wirkungsvolle Überprüfung der Redlichkeit des Schuldners herbeizuführen, ohne die Gerichte übermäßig zu belasten.
 
Familienrecht: Zur Feststellung der Kindeswohlgefährdung bei Sorgerechtsentziehung (21.05.2015)
Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das Fehlverhalten ein Ausmaß erreichen, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre.
 
Familienrecht: Zum Sorgerecht bei fehlender Verständigung zwischen den Kindeseltern (21.05.2015)
Die Unterschiedlichkeit der Lebenswelten der Kindeseltern kann zum Fehlen einer für die Übertragung gemeinsamer elterlicher Sorge notwendigen tragfähigen sozialen Beziehung beitragen.
 
Familienrecht: Zum Versorgungsausgleich nach Ausübung des Kapitalwahlrechts (21.05.2015)
Entzieht ein Ehegatte ein Anrecht durch Ausübung des Kapitalwahlrechts dem Versorgungsausgleich, kann in dem Umfang der Ausgleich der von dem anderen Ehegatten erworbenen Anrechte beschränkt werden.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils (14.05.2015)
Der Beschluss ist nicht deshalb nichtig, weil keine Maßnahmen ergriffen wurden, um ein Auseinanderfallen der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern.
 
Baurecht: Zur Unangemessenheit einer Bürgschaftsklausel im Bauvertrag (14.05.2015)
Bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft hat der Besteller nach Ablauf der Frist eine Bürgschaft insoweit freizugeben, als zu diesem Zeitpunkt keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen.
 
Kapitalmarktrecht: Zum gewerbsmäßige Ankauf von Lebensversicherungen (14.05.2015)
Der gewerbsmäßige Ankauf von Lebensversicherungen bedarf als Einlagengeschäft der Erlaubnis der Bundesanstalt, wenn die Lebensversicherung gekündigt und der Rückkaufswert realisiert wird.
 
Wettbewerbsrecht: Zur allgemeinen Markenbeschwerde als unlautere Behinderung (14.05.2015)
Die allg. Markenbeschwerde ist keine unlautere Behinderung, weil Mitbewerber, die eine nicht markenverletzende Werbung beabsichtigen, die vorherige Zustimmung des Markeninhabers einholen müssen.
 
Anlagerecht: Zum Schadensersatzanspruch wegen der Ausgabe wertloser Aktien (14.05.2015)
Ein Vermittler haftet nach § 826 BGB, wenn sein Geschäftsmodell darauf angelegt ist, für den Anleger chancenlose Geschäfte zum ausschließlich eigenen Vorteil zu vermitteln.
 
Wettbewerbsrecht: Zur unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten durch Mengenrabatt (14.05.2015)
Ein zulässiger Mengenrabatt liegt vor, wenn zu einem Einzelstück ein gleiches Produkt als Zuwendung gewährt wird, so dass der Empfänger insgesamt zwei gleiche Waren erhält.
 
Arbeitsrecht: Zur außerordentlichen Kündigung sowie Verdachtskündigung wegen Konkurrenztätigkeit (14.05.2015)
Ein Verstoß gegen das Verbot, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten zu entfalten, ist "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden.
 
Arbeitsrecht: Zum Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (14.05.2015)
Eine nähere Begründung der den Kündigungsentschluss tragenden Abwägung ist wegen des Grundsatzes der subjektiven Determinierung regelmäßig nicht erforderlich.
 
Handelsvertreterrecht: Zur Frage, für welche Geschäfte der Handelsvertreter eine Provision erhalten soll (14.05.2015)
Hierzu und für den Zeitpunkt, auf den es für das Entstehen des Provisionsanspruchs ankommt, ist die von den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung maßgeblich.
 
Strafrecht: Zur Untreue bei Überlassung einer Kreditkarte zur eigennützigen Verwendung (14.05.2015)
Zur Frage der Vermögensbetreuungspflicht desjenigen, dem vom inzwischen verstorbenen Kreditkarteninhaber eine Kreditkarte zur eigennützigen Verwendung überlassen wurde.
 
Strafrecht: Zum Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten (14.05.2015)
Bloße Flucht vor der Polizei ist kein gewaltsamer Widerstand, auch wenn dadurch gegebenenfalls Dritte gefährdet oder unvorsätzlich verletzt werden.
 
50.000 EUR zusätzliche Liquidität bei stark vereinfachtem Prüfverfahren und leichteren Zugangsvoraussetzungen (09.05.2015)
Es gibt aktuell eine Mittelstandsoffensive einer bundesweit agierenden Leasinggesellschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen einen leichteren Zugang zu Betriebsmittelskrediten eröffnet.
 
Umsatzsteuerzahler: Anerkennung weiterer ATLAS-Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis (07.05.2015)
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ist ein Ausfuhrnachweis erforderlich.
 
Umsatzsteuerzahler: Vorsteuerabzugsberechtigung bereits vor Gründung einer Ein-Mann-GmbH? (07.05.2015)
Eine Einzelperson, die die Absicht hat, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen, ist bereits vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt.
 
Freiberufler und Gewerbetreibende: Neue Grundsätze für die ordnungsmäßige Buchführung (07.05.2015)
Im Folgenden wird ein Überblick über die 37 Seiten umfassende Verwaltungsanweisung gegeben.
 
Kapitalanleger: Neues zur Abgeltungsteuer bei Darlehen zwischen Ehegatten (07.05.2015)
Der BFH hat erneut zur Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen entschieden und dabei seine Rechtsprechung konkretisiert.
 
Strafrecht: Bundesverfassungsgericht bestätigt Straffreiheit der Kollektivbeleidigung (07.05.2015)
In diesem konkreten Fall ging es um die Bezeichnung „FCK CPS”, was so viel bedeutet wie „Fuck Cops“.
 
Reinigungskosten: Erstattung von Schäden durch Erste-Hilfe-Maßnahme (07.05.2015)
Ein zusätzlicher Sachschaden durch Erste-Hilfe-Maßnahme muss vom Versicherer erstattet werden.
 
StPO: Zur Anordnung einer Durchsuchung (07.05.2015)
Bei der Anordnung einer Durchsuchung ist eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und beim Vorliegen besonderer Umstände die Verhältnismäßigkeit differenziert zu begründen.
 
Strafrecht: Zur Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen (07.05.2015)
Im Rahmen von verabredeten Schlägereien durch Fußballhooligans.
 
Familienrecht: Zur Ausgleichspflicht des Ehegatten (07.05.2015)
Für Zins- und Tilgungsleistungen, die der andere Ehegatte i.R.d. Zweikontenmodells auf ein Darlehen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnheims erbracht hat.
 
Insolvenzrecht: Zur Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für Zahlungsunfähigkeit (07.05.2015)
Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
 
OWi-Recht: Beim Fahren auch als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche verboten (29.04.2015)
Nach § 23 Abs. 1a darf ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss.
 
Reiserecht: Reisepreisminderung wegen geschlossenem Kinder-Sport-Angebot (29.04.2015)
Bietet ein Reiseveranstalter im Katalog ein Kinderprogramm an, das vor Ort nicht durchgeführt wird, kann der Reisende den Reisepreis mindern.
 
Vereinsrecht: Zum Ersatzanspruch eines Nichtmitglieds (29.04.2015)
Nichtmitglieder, die bei Tätigkeiten für den Verein zu Schaden kommen, haben ohne Verschulden des Vereins keinen Schadenersatzanspruch.
 
WEG: Verbraucherregeln gelten auch ggü. der Wohnungseigentümergemeinschaft (29.04.2015)
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Verbraucher im Sinne des BGB anzusehen.
 
Auskunftspflicht: Vermieter muss nicht offenlegen, wer sich über eine Störung des Hausfriedens beschwert (29.04.2015)
Wird ein Mieter von Nachbarn gegenüber der Vermieterin beschuldigt, den Hausfrieden zu stören, hat er keinen Anspruch zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt.
 
Weitervermietung: Vermietung über airbnb an Touristen ist vertragswidrig (29.04.2015)
Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen ist vorbehaltlich einer Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
 
Umgangsrecht: Zur Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen (29.04.2015)
Ein aufgrund einer gerichtlichen Anordnung zu begutachtender Verfahrensbeteiligter hat das Recht, eine Begleitperson zu einem Untersuchungstermin des Sachverständigen mitzubringen.
 
Unterhaltsregress: Keine Grundlage für Auskunftsanspruch des Scheinvaters (29.04.2015)
Zur Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über die Person des Vaters zu erteilen.
 
Denkmalschutzrecht: Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch Bauvorhaben (29.04.2015)
Ob ein Bauvorhaben zu einer wesentlichen Beeinträchtigung i.S.d. Denkmalschutzgesetzes führt, hängt von der Art des Denkmals und den historischen Bebauungszusammenhängen ab.
 
Vertragsrecht: Auftragnehmer darf Mängel auch nach Kündigung beseitigen (29.04.2015)
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer nach einer Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
 
Bebauungsplan: Schadenersatz bei gescheiterter Bebauungsplanung (29.04.2015)
Eine Stadt schuldet dem Bauunternehmer keinen Schadenersatz nach dem Scheitern der Bebauungsplanung, zu der die Parteien einen Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen hatten.
 
Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung (29.04.2015)
Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen.
 
Haftungsrecht: Schmerzensgeld und Schadenersatz zwischen Auszubildenden (29.04.2015)
Auszubildende, die durch ihr Verhalten einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer.
 
Gesellschaftsrecht: Keine Übersendung des Prüfberichts an Kommanditisten (24.04.2015)
In einer Publikumsgesellschaft folgt aus der Prüfungspflicht nicht die Verpflichtung, den Bericht den Kommanditisten mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung zu übersenden.
 




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