Sprungmarken
Hauptnavigation |
Sie befinden sich hier:
Home > Ärztetag > Beschlussprotokolle ab 1996 > 113. DÄT 2010 > TOP III > 13. Zusatz- Zu Punkt III der Tagesordnung: Versorgungsforschung13. Zusatz-Weiterbildung AkupunkturDer Änderungsantrag von Herrn Dr. Mitrenga, Herrn Henke, Herrn Dr. Botzlar, Herrn Dr. Emminger, Herrn Dr. Gehle, Herrn PD Dr. Scholz und Herrn Dr. Ungemach (Drucksache III - 01-005) zum Beschlussantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache III - 01) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen: Unter der Zusatz-Weiterbildung Akupunktur des Vorstandsantrags III - 01 der Bundesärztekammer für den 113. Deutschen Ärztetag wird unter „Weiterbildungszeit“ der Text "24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Akupunktur gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2" gestrichen und stattdessen hinter "60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung ... gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2" folgende Ergänzung eingefügt: „…, verteilt auf eine Weiterbildungsdauer von 24 Monaten...“, so dass der Text folgendermaßen lauten soll: Weiterbildungszeit:
24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 und anschließend 96 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 mit praktischen Übungen in Akupunktur
60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Akupunktur gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, verteilt auf eine Weiterbildungsdauer von 24 Monaten 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen © Bundesärztekammer · letzte Änderung 17.05.2010 |
Kontext-Informationen der Seite |
Wiederholung der Hauptnavigation