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Glossar

J
X
Y
 
 
 
 

A

Abrechnung

Clearing

Abwicklung

In einem Finanzgeschäft bedeutet Abwicklung die Erfüllung einer Zahlungs- oder Lieferverpflichtung, d.h. die Überweisung der Zahlung oder die Übertragung der Effekten von der Senderbank an die Empfängerbank. Im Zusammenhang mit der Finanzstabilität wird unter Abwicklung die geordnete Liquidation einer Bank bezeichnet. Das Financial Stability Board (FSB) befasst sich u.a. mit entsprechenden Abwicklungsverfahren für global systemrelevante Banken. Ist eine solche Abwicklung möglich, dürfte dies die Finanzstabilität stärken.

Agenturen der SNB

Die Agenturen sind Kassenstellen, die im Auftrag der SNB von Kantonalbanken geführt werden. Sie sind für die Ausgabe und die Rücknahme von Bargeld in ihrer Region zuständig. Das Kassenstellennetz der SNB umfasst die zwei eigenen Bankstellen in Zürich und Bern sowie vierzehn Agenturen.

Allgemeine Kreditvereinbarungen, AKV

Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) erlauben dem Internationalen Währungsfonds (IWF), in aussergewöhnlichen Krisensituationen und bei Mittelknappheit nach einem vereinbarten Schlüssel bei der G10 Kredite in Höhe von 17 Mrd. SZR aufzunehmen. Die AKV können nur aktiviert werden, wenn unter den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) keine Einigung erzielt wird. Der IWF muss einen Liquiditätsmangel und eine Gefährdung der Stabilität des internationalen Währungssystems nachweisen können. Für die Schweiz nimmt die SNB an den AKV und seit 1997 an den NKV teil.

Anlagepolitik der SNB

Richtlinien für die Anlagepolitik

Antizyklischer Kapitalpuffer

Der antizyklische Kapitalpuffer ist eine präventive Eigenkapitalmassnahme im Rahmen des Regelwerks von Basel III und wird in den nächsten Jahren in den meisten Ländern eingeführt. In der Schweiz steht er seit Juli 2012 zur Verfügung. Wird der Kapitalpuffer aktiviert, werden die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Fehlentwicklungen am Kreditmarkt aufbauen. Indem die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, gestärkt wird, soll der Bankensektor vor den Folgen exzessiven Kreditwachstums geschützt werden. Zudem erhöhen sich durch eine Aktivierung die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Ungleichgewichten entgegenwirkt. Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, z.B. auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5% der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank. Wird der Kapitalpuffer in der Schweiz aktiviert, muss er von allen Schweizer Banken sowie Tochtergesellschaften ausländischer Banken in der Schweiz zusätzlich zu allen anderen Kapitalanforderungen gehalten werden. Gelangt die SNB zum Schluss, dass eine Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des Puffers notwendig ist, stellt sie dem Bundesrat nach Konsultation der FINMA einen entsprechenden Antrag. Am 13. Februar 2013 beschloss der Bundesrat erstmals, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren (Medienmitteilung). Am 22. Januar 2014 gab der Bundesrat dem Antrag der SNB statt, den Kapitalpuffer zu erhöhen (Medienmitteilung).

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis zwischen der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der Erwerbspersonen.

Arbeitslosigkeit, natürliche

Die natürliche Arbeitslosigkeit bezeichnet jene Höhe der Arbeitslosigkeit, die sich im langfristigen gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht ergibt und die mit konstanter Inflation vereinbar ist.

Artikel-IV-Konsultation

Der Internationale Währungsfonds (IWF) überprüft regelmässig – normalerweise einmal pro Jahr – die ökonomische Entwicklung eines Landes und beurteilt den Einfluss von dessen Politik auf den Wechselkurs und die Zahlungsbilanz. Die Überprüfung erfolgt nach den Bestimmungen von Artikel IV der IWF-Statuten. Der Mitarbeiterstab des IWF verfasst einen Bericht, der im Exekutivrat diskutiert wird. Dessen Empfehlungen werden dem Land übermittelt. Eine Veröffentlichung der Zusammenfassung der Diskussion und des Berichts ist freiwillig, wird den Mitgliedländern aber empfohlen. Der Bericht über die Artikel-IV-Konsultation der Schweiz wird jeweils vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (www.sif.admin.ch) sowie vom IWF (www.imf.org) publiziert.

Auslandbanken

Gemäss der Definition der SNB für Bankengruppen setzen sich die Auslandbanken aus der Gruppe der ausländisch beherrschten Banken und den Filialen ausländischer Banken zusammen. Ausländisch beherrschte Banken sind nach schweizerischem Recht organisiert; an ihr sind Ausländer mit qualifizierten Beteiligungen direkt oder indirekt mit mehr als der Hälfte der Stimmen beteiligt oder üben in anderer Weise einen beherrschenden Einfluss aus. Bei Filialen ausländischer Banken handelt es sich um rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen ausländischer Banken. Die Auslandbanken stellen eine heterogene Bankengruppe dar, deren Gemeinsamkeit in einer mehrheitlich ausländischen Kundschaft und im internationalen Bankgeschäft liegt.

Auslandvermögen

Das Auslandvermögen der Schweiz zeigt die Auslandaktiven und -passiven sowie das Nettovermögen der Schweiz im Ausland. Das Auslandvermögen setzt sich aus Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Derivativen Finanzinstrumenten und Strukturierten Produkten sowie den übrigen Aktiven und Passiven zusammen. Die Aktivseite enthält zusätzlich die Währungsreserven.

Ausreichende Sicherheiten

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. e des Nationalbankgesetzes Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, sofern für die Darlehen ausreichende Sicherheiten geleistet werden. Als Sicherheit akzeptiert die SNB nur Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen. Die Kriterien für die Zulassung von Effekten sind im Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten aufgeführt. Als notenbankfähig gelten nur jene Effekten, die im Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten aufgelistet sind. Die SNB entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Effekten aus dem Verzeichnis.

Ausschüttungsreserve

Die Ausschüttungsreserve fungiert als Puffer zur Glättung der jährlichen Ausschüttungen der SNB an Bund und Kantone und ist Bestandteil des Eigenkapitals der SNB. Die Jahresgewinne der SNB schwanken stark. Zugleich sieht das Nationalbankgesetz bzw. die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eine Verstetigung der Ausschüttungen über mehrere Jahre vor. Die Differenz zwischen dem ausschüttbaren Jahresgewinn und der effektiven Gewinnausschüttung wird über die Ausschüttungsreserve ausgeglichen. Die Ausschüttungsreserve bietet aber keine Gewähr dafür, dass eine Ausschüttung in jedem Fall möglich ist.

Aussenwert des Geldes

Geldwert

Ausserordentliche Liquiditätshilfe

Die SNB wirkt gestützt auf das Nationalbankgesetz auch als Kreditgeberin letzter Instanz (Lender of last Resort). Im Rahmen der ausserordentlichen Liquiditätshilfe kann sie inländischen Banken Liquidität zur Verfügung stellen, wenn diese Institute sich nicht mehr am Markt refinanzieren können. Ausserordentliche Liquiditätshilfe wird nur geleistet, wenn die kreditersuchende Bank oder Bankengruppe für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung und solvent ist und wenn die Liquiditätshilfe jederzeit vollständig durch ausreichende Sicherheiten gedeckt ist. Die SNB bestimmt, welche Sicherheiten ausreichend sind. Als Sicherheiten können neben liquiden Bankaktiven auch weniger liquide Bankaktiven mit hoher Bonität dienen, z.B. Hypothekarforderungen.

B

Bankengesetz

Das Bankengesetz (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen) hat den Schutz der Gläubiger und die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz zum Zweck. Es regelt die Bewilligungsvoraussetzungen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bank, die Geschäftstätigkeit selbst und die Rechnungslegung. Ausserdem hält es fest, dass die bankengesetzliche Revision von privaten Revisionsstellen durchgeführt wird und die Aufsicht über die Banken der FINMA obliegt.

Bankengruppen

Die Banken in der Schweiz werden von der SNB für statistische Zwecke nach bestimmten Merkmalen wie Geschäftsausrichtung, institutionelle Ausgestaltung, geografisches Tätigkeitsgebiet und Höhe der Bilanzsumme in Bankengruppen eingeteilt. Auf die Festlegung expliziter Kriterien wird dabei aber verzichtet. Das schweizerische Bankensystem besteht demnach aus folgenden Gruppen: Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und Sparkassen, Raiffeisenbanken, "Übrige Banken" – zu denen die  Börsenbanken, "Andere Banken"sowie die ausländisch beherrschten Banken zählen –, Filialen ausländischer Banken sowie Privatbankiers. Ausländisch beherrschte Banken und Filialen ausländischer Banken werden auch unter Auslandbanken zusammengefasst.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, BIZ

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel wurde 1930 gegründet. Sie fördert die internationale Zusammenarbeit in Währungs- und Finanzfragen. Die Präsidenten der Zentralbanken der BIZ-Mitglieder treffen sich regelmässig zum Informationsaustausch. Die BIZ stellt das Sekretariat für verschiedene Ausschüsse und Expertengruppen, z.B. für den Basler Ausschuss für Bankaufsicht und das Financial Stability Board (FSB). Als Bank der Zentralbanken verwaltet sie die Währungsreserven zahlreicher Länder und internationaler Finanzinstitutionen. Ferner gewährt sie bilaterale Währungshilfekredite und amtet als Gegenpartei der Zentralbanken für deren finanzielle Transaktionen. Die SNB stellt seit der Gründung der BIZ ein Mitglied des Verwaltungsrats.

Bankier des Bundes

Die SNB kann dem Bund gemäss Nationalbankgesetz Bankdienstleistungen erbringen. Sie erbringt diese gegen angemessenes Entgelt, jedoch unentgeltlich, wenn sie die Durchführung der Geld- und Währungspolitik erleichtern. Die SNB darf dem Bund aber weder Kredite noch Überziehungsfazilitäten gewähren und keine staatlichen Schuldtitel aus Emissionen erwerben.

Banknoten

Fragen und Antworten zu den Banknoten

Banknotenmonopol

Notenmonopol

Banknotenserie

Eine Banknotenserie besteht aus den verschiedenen Stückelungen, die zur gleichen Zeit entwickelt, gestaltet und produziert werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Schweiz acht Banknotenserien. Die erste Serie wurde 1907 in Umlauf gesetzt; deren Noten galten als Interimsnoten. Nicht alle Noten der acht Banknotenserien waren auch tatsächlich im Umlauf. Die 4. und 7. Serie fungierten als Reserveserien. Die Arbeiten für die 9. Banknotenserie sind bereits seit einigen Jahren im Gang. Der Emissionstermin wird bekanntgegeben, sobald die Herstellung der ersten Stückelung abgeschlossen ist.

Bankrat

Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der SNB, namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen, nicht aber in Bezug auf die geldpolitischen Entscheide und Handlungen des Direktoriums. Von den elf Mitgliedern des Bankrats werden fünf durch die Generalversammlung der SNB-Aktionäre und sechs durch den Bundesrat gewählt, der auch Präsident und Vizepräsident des Bankrates bestimmt. Der Bankrat verfügt über einen Prüfungs-, Risiko-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss.

Bargeld

Als Bargeld werden Banknoten und Münzen bezeichnet, die als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden können.

Bargelddepot

Bei einem Bargelddepot handelt es sich um ein Noten- und Münzenlager, das die SNB für Bargeldverarbeiter bei einem Dritten einrichtet. Die SNB ist aber weiterhin Eigentümerin der in den externen Depots gelagerten Noten und Münzen.

Bargeldumlauf

Der Bargeldumlauf setzt sich aus dem Notenumlauf und dem Münzumlauf zusammen, wobei die Kassenbestände der Banken abgezogen werden.

Bargeldverarbeiter

Bargeldverarbeiter sind private Unternehmen, die im Auftrag von Dritten (Banken, Post, Detailhandel, Gewerbe usw.) die Noten-und Münzsortierung übernehmen. Sie liefern anschliessend die überschüssigen und beschädigten Noten und Münzen der SNB ab. Zudem übernehmen sie die Feinverteilung von Noten und Münzen.

Basel I

Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erlassene Basler Eigenkapitalvereinbarung verfolgt das Ziel, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken und die Wettbewerbsgleichheit unter den Banken zu fördern. In der im Jahr 1988 verabschiedeten ursprünglichen Version der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) stand die Mindestdeckung von Kreditrisiken im Vordergrund.

Basel II

Basel II, die im Jahr 2004 veröffentlichte erste Revision der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I), gestaltete zum einen die Eigenmittelvorschriften risikosensitiver. Zum andern wurde die Säule der minimalen Eigenmittelanforderungen durch zwei weitere Säulen ergänzt, nämlich die aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren sowie die Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.

Basel III

Die im Jahr 2010 veröffentlichten Reformen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht – Basel III- umfassen zum einen eine weitere Revision der Basler Eigenkapitalvereinbarung. Diese enthält neben strengeren und antizyklisch wirkenden, risikobasierten Eigenkapitalanforderungen neu auch eine Begrenzung der Verschuldung (Leverage Ratio). Zum anderen wird mit Basel III ein weltweiter Minimalstandard für Liquidität angestrebt. Basel III wird in der Schweiz schrittweise von 2013 bis Ende 2018 eingeführt. Ein wichtiger Grund für Basel III war die im Jahr 2007 ausgebrochene globale Finanzkrise.

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als Reaktion auf den durch Devisenspekulationen verursachten Zusammenbruch der deutschen Bank Herstatt gegründet. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden von insgesamt 27 Ländern zusammen. Die Schweiz ist durch die FINMA und die SNB vertreten. Zu den Hauptzielen des Ausschusses zählen die Förderung des Informationsaustausches zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, die Verbesserung der Aufsichtstechniken sowie die Empfehlung von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards. Die Beschlüsse und Empfehlungen des Basler Ausschusses finden weltweit grosse Beachtung; sie sind jedoch nicht verbindlich, da er keine supranationale Bankenaufsicht ausübt. Besonders bedeutsam ist die Basler Eigenkapitalvereinbarung, auch bekannt als Basel I, Basel II bzw. Basel III.

Basler Eigenkapitalvereinbarung

Basel I, Basel II, Basel III

Binnenwert des Geldes

Geldwert

Börsenbanken

Gemäss der Definition der SNB für Bankengruppen handelt es sich bei Börsenbanken um Institute, die auf Börsen-, Effekten- und Vermögensverwaltungsgeschäfte spezialisiert sind.

Bretton-Woods-Institutionen

In Bretton Woods, einem kleinen Ort im amerikanischen Bundesstaat New Hampshire, trafen sich im Sommer 1944 Vertreter aus 45 Nationen zur United Nations Monetary and Financial Conference. Die Bretton-Woods-Konferenz führte 1945 zur Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Die Institutionen von Bretton Woods sind Spezialorganisationen der UNO. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen.

Bruttoinlandprodukt, BIP

Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist ein Mass für die Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden – also die Wertschöpfung. Das BIP wird oft als Referenzgrösse für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft verwendet. In der Schweiz wird das BIP vom Bundesamt für Statistik (www.bfs.admin.ch) ermittelt. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (www.seco.admin.ch) veröffentlicht jeweils eine BIP-Quartalsschätzung. Die SNB gibt im Rahmen ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung eine Einschätzung für die Entwicklung des BIP im laufenden bzw. kommenden Jahr ab.

Buchgeld

Buchgeld ist ein Guthaben, das auf Bank- oder Postkonten geführt wird. Es wird auch als Giralgeld bezeichnet.

Bundesanleihe

Bei einer Bundesanleihe handelt es sich um eine festverzinsliche Schuldverschreibung (Obligationenanleihe) der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit der sich diese mittel- bis langfristig am Kapitalmarkt verschuldet. Bundesanleihen werden im Auktionsverfahren herausgegeben. Als Bankier des Bundes führt die SNB diese Auktionen durch. Nach der Zuteilung werden Bundesanleihen an der Schweizer Börse gehandelt.

Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen

Bankengesetz

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

Währungshilfegesetz

Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank

Nationalbankgesetz

Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel, WZG

Das Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) legt den Franken als schweizerische Währungseinheit fest, definiert die gesetzlichen Zahlungsmittel und bestimmt die Münz- und Notenordnung.

C

Central Counterparty

Zentrale Gegenpartei

Clearing

Clearing bezeichnet den Prozess, der die Übermittlung, Abstimmung, Bestätigung und unter Umständen die Aufrechnung (Netting) gegenseitiger Verpflichtungen sowie die Ermittlung der Schlusspositionen vor der Abwicklung einer Zahlung oder Effektentransaktion umfasst.

Collateral

Effekten, Repogeschäft

Continuous Linked Settlement, CLS

Continuous Linked Settlement (CLS) ist ein internationales Devisenabwicklungsystem.

Countercyclical Capital Buffer, CCB

Antizyklischer Kapitalpuffer

D

Deflation

Deflation ist das Gegenteil von Inflation und bezeichnet ein über längere Zeit anhaltendes Sinken des allgemeinen Preisniveaus. Die Deflationsrate misst die prozentuale Abnahme des Preisindexes. Spiegelbildlich zur Inflation führt Deflation zu einem Anstieg der Kaufkraft des Geldes. Ziel der Geldpolitik der SNB ist es, sowohl Inflation wie Deflation zu vermeiden und damit die Preisstabilität zu gewährleisten.

Delivery versus payment

Lieferung gegen Zahlung

Departement

Die SNB ist in drei Departemente gegliedert. Jedes Departement hat einen bestimmten Geschäftskreis. Das I. und III. Departement befinden sich mehrheitlich beim Sitz in Zürich, das II. Departement mehrheitlich beim Sitz in Bern. Die SNB unterhält zudem eine Niederlassung in Singapur.

Derivate

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Kurs vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird. Basiswerte können Rohstoffe, Wertpapiere wie Aktien oder Obligationen sowie Wechselkurse, Zinssätze und Indizes sein. Derivate können sich auch auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens bestimmter Ereignisse (z.B. Zahlungsausfall) beziehen. Call- und Put-Optionen, Forwards, Futures und Swaps sind Beispiele für Derivate.

Devisen

Devisen umfassen Geldforderungen, die auf fremde Währungen lauten und im Ausland zahlbar sind. Beispiele hierfür sind Sicht- und Terminguthaben sowie Checks, die auf ausländische Währungen lauten.

Devisenanlagen

Als Devisenanlagen werden die Anlagen der SNB in Fremdwährungen in Form von ausländischen Anleihen, Aktien und Guthaben bei anderen Zentralbanken bezeichnet. Devisenanlagen sind das wichtigste Aktivum in der Bilanz der SNB und Teil der Währungsreserven.

Devisenmarkt

Der Devisenmarkt ist der Ort, wo Währungen gehandelt werden. Da Devisen ausserbörslich gehandelt werden (OTC), besteht er aus verschiedenen Segmenten, die sich nach Teilnehmern (z.B. Interbankenmarkt) bzw. nach Art der Plattform (z.B. telefonisch oder elektronisch) unterscheiden lassen.

Devisenmarktintervention

Eine Devisenmarktintervention bedeutet, dass eine Zentralbank ihre Heimwährung auf Kassa oder Termin gegen eine oder mehrere ausländische Währungen kauft oder verkauft, mit dem Ziel, die eigene Währung zu stärken bzw. zu schwächen. Die SNB kann beispielsweise Devisenmarktinterventionen vornehmen, um den Mindestkurs durchzusetzen.

Devisenreserven

Devisenanlagen

Devisenswap

Ein Devisenswap ist eine Kombination von einem Kassageschäft mit einem Termingeschäft mit Devisen. Bei einem Liquiditätsswap kauft oder verkauft die SNB von bzw. an Geschäftsbanken Devisen gegen Franken für einen bestimmten Zeitraum. Am Ende der Laufzeit wird die umgekehrte Transaktion zu einem im Voraus bestimmten Kurs abgewickelt. Swaps können in Bezug auf Laufzeit und Konditionen sehr flexibel gestaltet werden (Fragen und Antworten zu den Devisenswaps).

Direktorium

Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der SNB. Es besteht aus drei Personen, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem weiteren Mitglied. Das Direktorium ist unter anderem verantwortlich für die Geldpolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven und für die internationale Währungszusammenarbeit. Das Erweiterte Direktorium setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und den drei Stellvertretern zusammen und ist für die strategischen Vorgaben zur Betriebsführung der SNB zuständig. Die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreter werden vom Bundesrat auf Vorschlag des Bankrats für eine Amtsdauer von sechs Jahren ernannt. Die Wiederwahl ist möglich.

Dreimonats-Libor

Libor

E

Effekten

Effekten sind am Geldmarkt und am Kapitalmarkt handelbare Wertpapiere. Zu den Effekten gehören unter anderem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen. Die SNB akzeptiert bei ihren Repogeschäften als Sicherheit (Collateral) nur Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen (ausreichende Sicherheiten). Die von der SNB akzeptierten Effekten sind im Verzeichnis der repofähigen Effekten aufgeführt.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

FINMA

Eidgenössische Münzstätte

Swissmint

Einlagensicherung

Das Bankengesetz schreibt allen schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern die Sicherung der privilegierten Einlagen durch den Einlagensicherungsverein Esisuisse vor. Wird eine Bank oder ein Effektenhändler mit Geschäftsstelle in der Schweiz zahlungsunfähig, stellen die anderen Mitglieder von Esisuisse umgehend die benötigten Gelder bereit, insgesamt bis zu 6 Mrd. Franken. Das solidarische System stellt sicher, dass die Kunden der zahlungsunfähigen Bank ihre gesicherten Einlagen innerhalb eines Monats ausbezahlt erhalten. Einlagen im Gesamtwert von maximal 100'000 Franken pro Einleger sind gesichert. Die Banken erhalten ihre Beiträge später bei der Liquidation der zahlungsunfähigen Bank zurückerstattet.

Elektronisches Geld (E-Geld, e-money)

Elektronisches Geld (E-Geld, e-money) bezeichnet jeden elektronisch gespeicherten Geldwert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Darunter fallen u.a. Prepaid-Karten mit vielseitiger Einsatzmöglichkeit. Elektronisches Geld ist neben dem Notenbankgeld und dem Buchgeld der Geschäftsbanken eine weitere Form des Geldes.

Emission

Banknotenserie

Engpassfinanzierungsfazilität, EFF

Die Engpassfinanzierungsfazilität (EFF) ist eine Kreditlinie, welche die SNB den Geschäftsbanken zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe im Rahmen der stehenden Fazilitäten zur Verfügung stellt. Die EFF kann im Umfang der von der SNB eingeräumten Limiten über Repogeschäfte zum Sondersatz beansprucht werden. Die EFF gehört zum geldpolitischen Instrumentarium der SNB, ist aber kein Offenmarktgeschäft.

Ertragsbilanz

Früher in der Schweiz gängige Bezeichnung für die Leistungsbilanz.

Erweitertes Direktorium

Direktorium

euroSIC

euroSIC ist ein Echtzeit-Bruttoabwicklungssystem (Real Time Gross Settlement, RTGS) für Euro-Zahlungen zwischen schweizerischen Finanzinstituten. euroSIC, das im Wesentlichen eine Kopie des SIC für Franken ist, wickelt Zahlungen in Euro über die Konten der SECB Swiss Euro Clearing Bank ab. euroSIC wird durch die SIX Interbank Clearing AG betrieben. Über den Zugang der SECB Swiss Euro Clearing Bank zu TARGET2 erleichtert euroSIC auch die Abwicklung von grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro. Zudem ist euroSIC mit der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) und dem Wertschriftenabwicklungssystem SECOM verbunden.

Exekutivrat

Der Exekutivrat ist das oberste ausführende Organ des Internationalen Währungsfonds (IWF). Er besteht aus 24 Mitgliedern. Die Schweiz vertritt mit ihrem Exekutivdirektor die von ihr angeführte Stimmrechtsgruppe, voraussichtlich ab 2016 im Zweijahresrhythmus rotierend mit Polen. Der Schweizer Sitz wird wechselweise von einem Vertreter des Eidgenössischen Finanzdepartements und der SNB besetzt.

F

Financial Stability Board, FSB

Das Financial Stability Board (FSB) setzt sich aus Vertretern der für die Finanzstabilität zuständigen nationalen Behörden (Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien) zusammen. Das FSB erhielt 2009 von der G20 ein Mandat zur Förderung der Finanzstabilität und zur Entwicklung entsprechender Regulierungs- und Überwachungsmassnahmen. Seither erarbeitete es unter Mitwirkung der SNB verschiedene Reformvorschläge, namentlich zur Entschärfung der Too-big-to-fail-Problematik. Im Januar 2013 hat sich das FSB als Verein nach Schweizer Recht statuiert.

Finanzmarktinfrastruktur

Die Finanzmarktinfrastruktur umfasst alle Systeme, über die Finanzmarkttransaktionen abgewickelt werden. Dazu gehören in der Schweiz das System für den Interbankenzahlungsverkehr Swiss Interbank Clearing System SIC (betrieben von der SIX Interbank Clearing AG im Auftrag der SNB), das System für den Effektenhandel an der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange), das System für die Effektenabwicklung SECOM (SIX SIS AG) sowie die zentrale Gegenpartei SIX x-clear (SIX x-clear AG). Die Betreiber sind in der SIX Group AG zusammengefasst. Die SNB überwacht die Finanzmarktinfrastruktur und kann Mindestanforderungen an die Betreiber stellen.

Finanzstabilität

Finanzstabilität ist ein Zustand, in dem die Akteure des Finanzsystems ihre Funktionen erfüllen können und gegenüber Störungen widerstandsfähig sind. Die Finanzstabilität ist eine wichtige Voraussetzung, dass sich eine Volkswirtschaft entfalten und die Geldpolitik umgesetzt werden kann. Die SNB hat gemäss Nationalbankgesetz zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen.

Finanzstabilitätsbericht

Im jährlichen Bericht zur Finanzstabilität gibt die SNB ihre Einschätzung der Stabilität des Schweizer Bankensektors wieder. Für die SNB ist der Bericht ein wichtiges Instrument, damit sie zur Stabilität des Finanzsystems beitragen und so ihre diesbezügliche gesetzliche Aufgabe erfüllen kann. Der Bericht dient dazu, auf Spannungen oder Ungleichgewichte hinzuweisen, die kurz- oder längerfristig eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen könnten sowie entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen.

FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)

Der FINMA (www.finma.ch), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, obliegt die Aufsicht über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen sowie Vertriebsträger und Versicherungsvermittler. Als unabhängige Behörde setzt sie sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein.

G

Geld

Geld ist das vom Publikum allgemein akzeptierte Zahlungs- und Tauschmittel. Es dient auch zur Wertaufbewahrung und als Recheneinheit (Wertmasstab). In der Schweiz werden Banknoten und Münzen (Bargeld) sowie das Buchgeld als Geld bezeichnet.

Geldaggregate

Als Geldaggregate werden Geldmengen in unterschiedlichen Abgrenzungen bezeichnet. Die wichtigsten Geldaggregate der SNB sind die Notenbankgeldmenge sowie die Geldmengen M1, M2 und M3.

Geldhoheit

In der Schweiz hat die  Schweizerische Eidgenossenschaft die Geldhoheit inne. Sie umfasst das Recht, Vorschriften über das Noten- und Münzwesen zu erlassen (Bezeichnung der Währungseinheit, Bestimmung der Instanzen für die Emission des Geldes, Festsetzung der Stückelungen usw.). Im Nationalbankgesetz überträgt der Bund das Notenmonopol der SNB. Weitere Vorschriften zum Noten- und Münzwesen finden sich namentlich im Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel.

Geldmarkt

Der Geldmarkt ist der Markt für die Aufnahme und Anlage von kurzfristigen Geldern. Als kurzfristig gelten Gelder mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr (längerfristige Anlagen siehe Kapitalmarkt). Am unbesicherten Geldmarkt werden Darlehen ohne, am besicherten Geldmarkt mit Deckung vergeben (z.B. über Repogeschäfte). Die SNB steuert die Liquidität am besicherten Frankengeldmarkt und setzt so ihre Geldpolitik um. Banken nutzen den Geldmarkt für den Liquiditätsausgleich sowie die Liquiditätsbewirtschaftung. Im Interbankenmarkt schliessen Geschäftsbanken untereinander Geldmarktgeschäfte ab.

Geldmarktbuchforderungen, GMBF

Geldmarktbuchforderungen (GMBF) sind Geldmarktinstrumente, mit denen sich die Schweizerische Eidgenossenschaft kurzfristig verschuldet. Sie wurden erstmals 1979 von der Eidgenossenschaft emittiert und nehmen seither einen festen Platz am Schweizer Geldmarkt ein. Die Emissionen weisen in der Regel eine Laufzeit zwischen drei und zwölf Monaten auf. Die Verzinsung der GMBF erfolgt auf Diskontbasis. Das heisst, dass die GMBF unter oder über pari (wobei pari 100% entspricht) emittiert und zum Nennwert zurückbezahlt werden. GMBF werden im Auktionsverfahren herausgegeben. Als Bankier des Bundes führt die SNB diese Auktionen durch.

Geldmenge M0

Notenbankgeldmenge

Geldmenge M1

Die SNB definiert die Geldmenge M1 als die Summe aus dem Bargeldumlauf des Publikums, den Sichteinlagen der Inländer bei Banken sowie den Einlagen auf Spar- und Depositenkonten, die vor allem Zahlungszwecken dienen (Transaktionskonten).

Geldmenge M2

Die SNB definiert die Geldmenge M2 als Summe der Geldmenge M1 und der Spareinlagen. Ausgeklammert aus den Spareinlagen werden die gebundenen Vorsorgegelder im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der freiwilligen Eigenvorsorge (3. Säule) sowie die in M1 enthaltenen Transaktionskonten.

Geldmenge M3

Die SNB definiert die Geldmenge M3 als Summe der Geldmenge M2 und der Termineinlagen (Kreditoren auf Zeit und Geldmarktpapiere).

Geldpolitik

Geldpolitik ist der Einsatz der geldpolitischen Instrumente durch die Zentralbank zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele. Die Geldpolitik ist damit ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik. Die SNB führt ihre Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes. Mit ihrem Streben nach Preisstabilität schafft sie Rahmenbedingungen, die es der Wirtschaft ermöglichen, ihre Produktionskapazität auszuschöpfen (Fragen und Antworten zur geldpolitischen Strategie). Zu ihren Instrumenten gehören insbesondere das Offenmarktgeschäft (Repogeschäfte, Devisenswaps, An- und Verkauf von Devisen und Wertschriften) sowie die stehenden Fazilitäten (Engpassfinanzierungsfazilität, Innertagsfazilität).

Geldpolitische Lagebeurteilung

Die SNB führt in der Regel vierteljährlich eine vertiefte geldpolitische Lagebeurteilung durch. Dabei werden basierend auf einer gründlichen Lageanalyse die Inflationsprognose und die Wachstumsschätzung aktualisiert und ein geldpolitischer Entscheid gefällt.

Geldpolitisches Instrumentarium

Das geldpolitische Instrumentarium der SNB enthält die Geschäfte und Massnahmen, die ihr gemäss Nationalbankgesetz und den Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium zur Verfügung stehen, um die Geldpolitik umzusetzen. Dazu gehören Offenmarktoperationen (Repogeschäfte, Devisenswaps, Devisenmarktinterventionen, die Emission und der Rückkauf von SNB Bills) sowie die Engpassfinanzierungsfazilität und die Innertagsfazilität (Fragen und Antworten zum Repogeschäft und zu den anderen geldpolitischen Instrumenten).

Geldpolitisches Konzept

Das geldpolitische Konzept beschreibt, wie die SNB ihren gesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung der Preisstabilität zu erfüllen beabsichtigt (Fragen und Antworten zur Umsetzung der Geldpolitik). Das Konzept ist seit Dezember 1999 in Kraft und besteht aus drei Elementen: einer Definition der Preisstabilität, einer bedingten Inflationsprognose über die nächsten zwölf Quartale und einem Zielband für einen Referenzzinssatz, den Libor für dreimonatige Anlagen in Franken. Seit dem 6. September 2011 gilt zusätzlich ein Mindestkurs für den Euro gegenüber dem Franken.

Geldpolitisch wichtige Daten

Die SNB veröffentlicht am ersten Bankwerktag der Kalenderwoche geldpolitisch wichtige Daten der Vorwoche. Sie vermitteln Informationen über die Umsetzung der Geldpolitik. Sie enthalten Angaben zu den Referenzzinssätzen der SNB, den Swiss Average Rates (die zu den Swiss Reference Rates gehören), zur Entwicklung der Sichtguthaben sowie zur Erfüllung der Pflicht zum Halten von Mindestreserven.

Geldschöpfung

Geldschöpfung ist der Prozess, in dem Geld geschaffen wird. Die SNB kann zum einen dank ihres Notenmonopols Geld schöpfen. Zum anderen können auch die Geschäftsbanken Buchgeld kreieren, indem sie Kredite gewähren. Ihre Möglichkeiten, Buchgeld zu schaffen, werden durch die gesetzlichen Vorschriften über die Mindestreserven und durch die Bereitschaft der SNB, die Geldversorgung zu erhöhen oder zu verknappen, beeinflusst. Die SNB kann über ihr geldpolitisches Instrumentarium die Zinssätze am Geldmarkt und damit die Geldversorgung der Schweiz indirekt über die Nachfrage nach Krediten (hoher Zins bedeutet kleinere Nachfrage nach Krediten und weniger Geldschöpfung und umgekehrt) steuern.

Geldwert

Der Geldwert ist die Kaufkraft des Geldes und stellt die Gütermenge dar, die für eine Geldeinheit gekauft werden kann. Es wird zwischen dem Binnen- und dem Aussenwert des Geldes unterschieden. Der Binnenwert entspricht dem Kehrwert des Preisniveaus. Bei einem Anstieg des Preisniveaus sinkt die Gütermenge, die mit einer Geldeinheit gekauft werden kann, und umgekehrt. Folglich entwickeln sich Preisniveau und Kaufkraft des Geldes immer entgegengesetzt. Beim Aussenwert des Geldes handelt es sich um die Menge an ausländischer Währung, die mit einer inländischen Geldeinheit erworben werden kann. Der Aussenwert entspricht dem Wechselkurs in der Mengennotierung.

Geldwertstabilität

Der Begriff der Geldwertstabilität hat zwei Dimensionen: In der binnenwirtschaftlichen Dimension wird Geldwertstabilität gewöhnlich mit Preisniveaustabilität gleichgesetzt und meint eine gleichbleibende Kaufkraft (Geldwert) des Geldes im Inland. Demgegenüber ist in der aussenwirtschaftlichen Dimension unter Geldwertstabilität die Stabilität des nominalen Wechselkurses zu verstehen.

Generalversammlung der Aktionäre der SNB

Die jährliche Generalversammlung der SNB-Aktionäre nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung der SNB ab und setzt die Dividende fest. Die Generalversammlung wählt auch fünf der elf Mitglieder des Bankrats. Da die SNB gemäss Nationalbankgesetz eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ist, sind die Aktionärsrechte eingeschränkt. Die SNB-Aktien werden an der Schweizer Börse gehandelt.

Geschäftsbericht der SNB

Der jährliche Geschäftsbericht der SNB setzt sich aus dem Rechenschaftsbericht und dem Finanzbericht zusammen.

Gesetzliches Zahlungsmittel

Gemäss dem Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel gelten in der Schweiz vom Bund ausgegebene Münzen, von der SNB ausgegebene Noten sowie auf Franken lautende Sichtguthaben bei der SNB als gesetzliche Zahlungsmittel. Gesetzliche Zahlungsmittel müssen grundsätzlich unbeschränkt an Zahlung genommen werden, ausser es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden.

Gewinnausschüttungsvereinbarung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB schliessen jeweils eine Vereinbarung für einige Jahre ab, um die Gewinnausschüttung der SNB zu verstetigen und zu glätten. Basis der Gewinnausschüttungsvereinbarung ist das Nationalbankgesetz, das überdies vorschreibt, dass ein ausschüttbarer Gewinn zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone abgeführt wird. Im November 2011 haben die SNB und das EFD eine neue Vereinbarung abgeschlossen, die für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 angewendet wird (Fragen und Antworten zu Eigenkapital und Gewinnverwendung).

Giralgeld

Buchgeld

Giroguthaben

Inländische Geschäftsbanken halten auf ihren Girokonten bei der SNB Giroguthaben als Sichtguthaben. Diese Sichtguthaben gelten als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Nachfrage der Geschäftsbanken nach Giroguthaben stammt aus den gesetzlichen Liquiditätsvorschriften und aus dem Bedarf nach Arbeitsguthaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken (SIC-System). Die SNB kontrolliert das Angebot an Giroguthaben durch den Einsatz des geldpolitischen Instrumentariums und steuert damit die Liquidität des Bankensystems. Die Giroguthaben ausländischer Banken und Institutionen auf ihren Girokonten bei der SNB dienen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Franken.

Girokonten

Giroguthaben

Gouverneursrat

Das oberste Organ des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist der Gouverneursrat, in dem sämtliche Mitgliedländer vertreten sind. Er hat einen Grossteil seiner ausführenden Kompetenzen an den Exekutivrat delegiert. Die Interessen der Schweiz werden im Gouverneursrat vom Präsidenten des Direktoriums der SNB wahrgenommen.

Grossbanken

Die beiden Schweizer Grossbanken stellen gemessen an der Bilanzsumme, am Ertrag und am Personalbestand die grösste Bankengruppe (gemäss der Definition der SNB) in der Schweiz dar. Sie sind Universalbanken und bieten eine umfassende Palette an Bankgeschäften im Inland und – im Gegensatz zu den meisten anderen Bankengruppen – auch im Ausland an.

G7

Die G7 ist ein internationales Forum mit globaler Ausrichtung. In ihr sind sieben wichtige Volkswirtschaften vertreten (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada,  Grossbritannien und USA). Die Präsidentschaft wechselt jährlich, ebenfalls jährlich treffen sich die Staats- und Regierungschefs der sieben Länder zum G7-Gipfel. Die behandelten Themen umfassen das gesamte Spektrum globaler Politik. Die G7 ging im Jahr 1998 in die G8 über, als Russland dazu stiess. Die G7 äusserte sich weiter zu bestimmten Themen. Nach dem Anschluss der Krim an Russland ist 2014 die G7 reaktiviert worden.

G8

Die G8 ist im Jahr 1998 aus der G7 entstanden, als Russland dazu stiess. Mit dem Anschluss der Krim an Russland wurde aus der G8 wieder die G7.

G10

Die G10 ist ein Zusammenschluss von Industriestaaten, die dem Internationalen Währungsfonds (IWF) seit 1962 in Ausnahmesituationen und bei Mittelknappheit zusätzliche Mittel im Rahmen der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) zur Verfügung stellen. Die ursprünglichen Mitglieder sind Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, die Niederlande, Schweden, Grossbritannien und die USA. Die Schweiz wurde 1964 assoziiertes Mitglied und 1983 Vollmitglied; die Bezeichnung G10 wurde jedoch beibehalten.

G20

Die G20 ist ein informeller Zusammenschluss von 20 wichtigen Industrie- und Schwellenländern, der sich mit internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen befasst. Die G20 hat dem Financial Stability Board (FSB) ein Mandat zur Förderung der Finanzstabilität erteilt. Die Schweiz ist nicht Mitglied der G20.

G30

Die 1978 gegründete G30 ist ein privates internationales Gremium. Es setzt sich aus 30 weltweit einflussreichen Personen zusammen: Zentralbankgouverneure, Vertreter der Regulierungsbehörden, der Wirtschaftspolitik und des Finanzsektors sowie prominente Wirtschaftswissenschaftler. Die G30 will zu einem besseren Verständnis von globalen Finanz- und Wirtschaftsfragen beitragen.

H

Handelsbanken

Gemäss der bis 2009 gültigen Definition der SNB für Bankengruppen waren Handelsbanken in der Regel Universalbanken, bei denen neben den kommerziellen Krediten an Handel, Industrie und Gewerbe auch die Hypothekaranlagen eine Rolle spielten. Auf das Berichtsjahr 2008 wurde die Gruppe der Handelsbanken aufgelöst, und die Institute wurden anderen Bankengruppen zugeteilt.

Hyperinflation

Der Begriff der Hyperinflation bezeichnet eine extrem hohe Inflation. Üblicherweise wird von Hyperinflation gesprochen, wenn die monatliche Inflationsrate mehr als 50% beträgt. Dies entspricht einer jährlichen Inflationsrate von 12 875%.

I

Inflation

Inflation ist ein über längere Zeit anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, was einem Verlust der Kaufkraft des Geldes entspricht. Preisveränderungen bei einzelnen Gütern (Waren und Dienstleistungen) oder Gütergruppen, die veränderte Nachfrage- und Angebotsrelationen auf Märkten widerspiegeln, sind dagegen nicht mit Inflation gleichzusetzen. In der Schweiz wird die Inflation mit Hilfe des Landesindexes der Konsumentenpreise gemessen. Die Inflationsrate drückt die prozentuale Zunahme des Indexes aus. Ziel der Geldpolitik des SNB ist es, sowohl Inflation wie auch Deflation zu vermeiden und damit die Preisstabilität zu gewährleisten.

Inflationsprognose der SNB

Die Inflationsprognose ist eine von der SNB anlässlich ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung vierteljährlich publizierte Prognose über die Entwicklung der Inflationsrate in den kommenden drei Jahren. Sie ist bedingt, weil unterstellt wird, dass die SNB den Leitzins über den Prognosezeitraum nicht ändern wird. Die SNB stützt ihre geldpolitischen Entscheide auf die Inflationsprognose ab und kann damit auf sich abzeichnende Abweichungen von der Preisstabilität reagieren.

Inflationsrate

Inflation

Innertageskredit

Ein Innertageskredit ist ein Kredit mit einer Laufzeit von weniger als einem Geschäftstag. Zweck dieser Kreditvergabe ist die Erleichterung eines reibungslosen Zahlungsablaufes in Zahlungssystemen. Innertageskredite werden von Zentralbanken in der Regel zinslos vergeben. Die SNB stellt den Banken Innertageskredite im Rahmen der Innertagsfazilität zur Verfügung.

Innertagsfazilität

Die SNB stellt im Rahmen der stehenden Fazilitäten ihren Geschäftspartnern während des Tages Liquidität zur Verfügung, um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im SIC und der Devisentransaktionen im Continuous Linked Settlement (CLS) zu erleichtern. Diese Liquidität wird den Geschäftspartnern zinslos zur Verfügung gestellt und muss mit SNB-repofähigen Effekten gedeckt sein.

Interimsnoten

Die Interimsnoten – die ersten Banknoten, welche die SNB im Jahre 1907 herausgab und die sich weitgehend an den Noten der früheren Emissionsbanken (Kantonalbanken) orientierten – zirkulierten während einer Übergangszeit von drei Jahren neben den älteren Noten. Ab dem 20. Juni 1910 waren nur noch die Banknoten der SNB gültiges Zahlungsmittel. Im September 1911 gab sie die ersten in eigener Regie entwickelten Noten aus.

Internationaler Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee, IMFC)

Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss bildet das wichtigste Steuerungsorgan des Internationalen Währungsfonds (IWF). Er trifft sich halbjährlich. Die Interessen der Schweiz in diesem Ausschuss werden durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements wahrgenommen.

Internationaler Währungsfonds, IWF

Der Internationale Währungsfonds (IWF, www.imf.org) und die Weltbank bilden die Bretton-Woods-Institutionen. Der IWF wurde 1945 mit dem Ziel gegründet, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern. Heute gehören dem IWF praktisch alle Staaten der Welt an. Eine wichtige Aufgabe des IWF ist die wirtschaftspolitische Überwachung seiner Mitgliedländer im Rahmen der Artikel IV-Konsultation. Der IWF gewährt zudem Kredite an Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten (Zahlungsbilanz). Arme Länder unterstützt der IWF im Rahmen des Treuhandsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT). Der IWF ist auch stark in der Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise engagiert. In aussergewöhnlichen Krisensituationen stehen dem IWF neben der Finanzierung über Quoten die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) und die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zur Verfügung. Der IWF leistet ferner technische Hilfe. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied des IWF und leitet eine Stimmrechtsgruppe. Das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB nehmen die Interessen der Schweiz im IWF gemeinsam wahr.

K

Kantonalbanken

Das grundlegende Merkmal der Kantonalbanken ist, dass der Kanton eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen verfügen muss. Die Kantonalbanken sind heute weitgehend Universalbanken mit einem stark ausgeprägten Spar- und Hypothekargeschäft. Bei den meisten Kantonalbanken übernimmt der jeweilige Kanton die vollumfängliche oder teilweise Haftung für ihre Verbindlichkeiten.

Kapitalbilanz

Die Kapitalbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. In der Kapitalbilanz werden die Entstehung und Tilgung von grenzüberschreitenden finanziellen Forderungen und Verpflichtungen aufgezeichnet. Nach dem Investitionsmotiv unterscheidet man Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, derivative Finanzinstrumente, Währungsreserven und übrige Investitionen.

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt ist – ergänzend zum Geldmarkt – der Markt für die Aufnahme und Anlage von mittel- bis langfristigen Mitteln. Die Überlassungsdauer beträgt bei mittelfristigem Kapital in der Regel ein bis vier Jahre und bei langfristigem Kapital fünf und mehr Jahre. In diesem Zusammenhang zu unterscheiden sind der Aktienmarkt für Eigenkapital und der Obligationen- oder Anleihenmarkt, auf dem Schuldverschreibungen (Obligationen) und somit Fremdkapital begeben und gehandelt werden.

Kaufkraft des Geldes

Geldwert

Kaufkraftparität

Kaufkraftparität liegt vor, wenn der Wechselkurs auf einem Niveau liegt, auf dem bei gegebenen Preisniveaus in zwei Ländern die Kaufkraft der in- und der ausländischen Währung gleich ist. Kaufkraftparität folgt also aus dem "Gesetz des einheitlichen Preises", das zur Erklärung des Wechselkurses dient.

Konsumentenpreisindex

Landesindex der Konsumentenpreise

L

Landesindex der Konsumentenpreise, LIK

Der vom Bundesamt für Statistik (BFS, www.bfs.admin.ch) ermittelte Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die durchschnittliche Preisentwicklung der von privaten Haushalten in der Schweiz nachgefragten Güter und Dienstleistungen. Der LIK wird monatlich anhand eines Warenkorbs berechnet, der den Konsum der privaten Haushalte abbildet. Die Inflationsrate in der Schweiz wird mit dem LIK gemessen. Die SNB stützt sich bei der Definition der Preisstabilität auf den LIK ab.

Leistungsbilanz

Die Leistungsbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. Sie enthält den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland, das Primäreinkommen (grenzüberschreitende Arbeits- und Kapitaleinkommen) und das Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen). Das Sekundäreinkommen umfasst unentgeltliche Leistungen, die im Gegensatz zu den Vermögensübertragungen nicht den Charakter von Kapitalleistungen aufweisen. Man bezeichnet die Leistungsbilanz auch als realen Teil der Zahlungsbilanz (im Gegensatz zum finanziellen Teil in der Kapitalbilanz).

Lender of last Resort

Ausserordentliche Liquiditätshilfe

Leverage Ratio

Die Leverage Ratio misst den Verschuldungsgrad einer Bank (Basel III). Sie berechnet sich als Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und der Summe aller Aktiven, wobei diese nicht  nach Risiko gewichtetet werden. Je höher die Leverage Ratio liegt, desto robuster ist in der Regel die Bank im Fall einer Krise.

Libor, London Interbank Offered Rate

Der Libor (London Interbank Offered Rate) repräsentiert den Zinssatz für unbesicherte Geldmarktkredite zwischen den wichtigsten, international tätigen Banken. Die betreffenden Banken melden der British Bankers' Association bankwerktäglich kurz vor 11.00 Uhr den Zinssatz, zu dem sie am Londoner Interbankenmarkt unbesicherte Geldmarktkredite in handelsüblicher Grösse aufnehmen könnten. Der tiefste und höchste Viertel der gemeldeten Zinssätze werden für die Fixierung des Libors nicht berücksichtigt. Der aus den verbleibenden Zinssätzen gebildete Durchschnitt wird als Libor für den jeweiligen Tag fixiert und publiziert. Die Libor-Sätze werden für unterschiedliche Währungen und Laufzeiten festgelegt. Die SNB verwendet den Dreimonats-Libor für Franken als Referenzzinssatz. Sie steuert ihn indirekt und setzt damit ihre Geldpolitik um. Seit einiger Zeit ist bekannt, dass verschiedene Libor-Sätze von einzelnen Banken nicht wahrheitsgetreu gemeldet worden waren. Die bisher bekannten Verzerrungen im Libor sind für die SNB geldpolitisch nicht relevant. Die SNB beteiligt sich auf nationaler und internationaler Ebene an den Bestrebungen, die Repräsentativität, die Integrität und die Robustheit der Referenzzinsen wiederherzustellen. Auf internationaler Ebene koordiniert das FSB die Arbeiten.

Lieferung gegen Zahlung

Als Lieferung gegen Zahlung wird der Mechanismus bei der Abwicklung von wechselseitigen Verpflichtungen aus Effektengeschäften bezeichnet, der sicherstellt, dass die Effekten dann und nur dann endgültig übertragen werden, wenn gleichzeitig die Zahlung erfolgt. Dadurch wird das Erfüllungsrisiko eliminiert.

Liquidität

Unter Liquidität eines Wirtschaftssubjekts wird die Fähigkeit verstanden, den zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und uneingeschränkt nachkommen zu können. Das Bankengesetz schreibt vor, dass Banken in der Schweiz über eine angemessene Liquidität verfügen müssen. Entsprechend wird eine Bank oder Bankengruppe als illiquid bezeichnet, wenn sie nicht genügend flüssige Mittel hat, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten befriedigen zu können. Eine Bank kann solvent, aber trotzdem illiquid sein: In diesem Fall hat sie zwar genügend Aktiven, so dass sämtliche Schulden gedeckt sind und keine Überschuldung vorliegt; ihr stehen jedoch zu wenig flüssige Mittel zur Verfügung, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Für das Liquiditätsmanagement der Banken ist der Geldmarkt zentral. Die SNB versorgt den Geldmarkt mit Liquidität und setzt so ihre Geldpolitik um.

Liquiditäts-Swapabkommen

Diese Liquiditäts-Swapabkommen zwischen der SNB und anderen Zentralbanken ermöglichen der SNB einerseits, Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz bei Bedarf von ihnen benötigte Fremdwährung – vor allem US-Dollar – zur Verfügung zu stellen. Andererseits kann die SNB im Rahmen dieser Abkommen ausländischen Zentralbanken Franken zur Verfügung stellen, die diese bei Bedarf ihren Gegenparteien weitergeben können (Fragen und Antworten zu den Devisenswaps).

M

Makroprudenzielle Massnahmen

Makroprudenzielle Massnahmen zielen auf die Wahrung oder Wiederherstellung der Stabilität des Finanzsystems ab. Dabei ist einerseits die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Schocks zu stärken und andererseits dem Aufbau von systemischen Risiken entgegenzuwirken. Makroprudenzielle Massnahmen betreffen den schweizerischen Bankensektor als Ganzes und nicht nur einzelne Finanzmarktteilnehmer. Wichtiges Beispiel ist der antizyklische Kapitalpuffer, der in der Schweiz seit dem 1. Juli 2012 zur Verfügung steht.

Mindestkurs

Der Mindestkurs ist eine Untergrenze für den Wechselkurs, die am Devisenmarkt nicht unterschritten werden darf. Am 6. September 2011 hat die SNB einen Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro festgelegt. Das bedeutet, dass die SNB den Wechselkurs nicht unter 1.20 Franken pro Euro fallen lässt. Diesen Mindestkurs setzt sie bis auf Weiteres mit aller Konsequenz durch und ist bereit, dafür unbeschränkt Devisen zu kaufen (Devisenmarktintervention). Der Mindestkurs ist nicht zu verwechseln mit einer Anbindung des Frankens an eine andere Währung. Er hat zum Ziel, eine mit einer massiven Überbewertung des Frankens verbundene Bedrohung der Wirtschaft sowie die damit verbundene Gefahr einer deflationären Entwicklung einzudämmen (Deflation). Er gewährleistet auch in einem Umfeld mit Zinsen nahe null angemessene monetäre Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft.

Mindestreserven

Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten in Franken zu einem gewissen Prozentsatz mit Mindestreserven hinterlegen. Als Mindestreserven gelten auf Franken lautende Münzen, Banknoten und Giroguthaben bei der SNB. Angaben zur Erfüllung der Mindestreservepflicht finden sich in der Publikation Geldpolitisch wichtige Daten.

Monetäre Basis

Notenbankgeldmenge

Monetäre Rahmenbedingungen

Die monetären Rahmenbedingungen werden von den Zinsen und auch vom Wechselkurs geprägt. Die SNB gewährleistet die Preisstabilität, indem sie dafür sorgt, dass die monetären Rahmenbedingungen für die Wirtschaft angemessen sind.

Münzen

Fragen und Antworten zu den Münzen

N

Nationalbank

Schweizerische Nationalbank

Nationalbankgesetz, NBG

Das Nationalbankgesetz (Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, NBG) ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der SNB als Zentralbank der Schweiz. Es enthält Vorschriften über die SNB als Aktiengesellschaft, ihre Organisation und ihre Aufgaben.

Nationalbankverordnung

Die Nationalbankverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Nationalbankgesetz in den Bereichen Statistik, Mindestreserven und Überwachung.

Negativzinsen

Wenn der geldpolitische Zins bereits bei null liegt, aber die Geldpolitik weiter gelockert werden soll, kann die Zentralbank die Zinsen in den negativen Bereich senken. Der von der SNB am 18. Dezember 2014 beschlossene Negativzins für Sichtguthaben auf ihren Girokonten von -0,25% dient dazu, das Halten von Frankenanlagen weniger attraktiv zu machen und damit den Mindestkurs zu unterstützen (Medienmitteilung). Zugleich hat die SNB auch das Zielband nach unten angepasst und strebt erstmals einen Dreimonats-Libor im negativen Bereich an.

Netting

Das Netting ist die vereinbarte Aufrechnung von gegenseitigen Positionen oder Verpflichtungen von Gegenparteien oder Systemteilnehmern. Es verringert eine grosse Zahl von Einzelpositionen oder -verpflichtungen auf eine kleinere Zahl von Positionen oder Verpflichtungen.

Neue Kreditvereinbarungen, NKV

Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) bilden ein finanzielles Sicherungsnetz für den Internationalen Währungsfonds (IWF). In Ergänzung zu seinen regulären Mitteln können ihm mit Hilfe der NKV bis zu 370 Mrd. SZR zur Verfügung gestellt werden. Die NKV werden für einen bestimmten Zeitraum (maximal 6 Monate) und einen bestimmten Betrag aktiviert. Die Höhe des aktivierten Betrages basiert auf einer Schätzung der zu erwartenden Eventualverpflichtungen durch den IWF. An den NKV beteiligen sich 40 Länder. Für die Schweiz nimmt die SNB an den NKV teil.

Nominalzins

Zins (nominal)

Noten

Fragen und Antworten zu den Banknoten

Notenabschnitt

Stückelung

Notenbank

Zentralbank

Notenbankgeld

Notenbankgeldmenge

Notenbankgeldmenge

Die Notenbankgeldmenge entspricht der Summe von Notenumlauf und Giroguthaben inländischer Geschäftsbanken bei der SNB. Zur Bezeichnung der Notenbankgeldmenge werden mitunter die Begriffe Geldmenge M0 oder monetäre Basis verwendet.

Notenmonopol

Das Nationalbankgesetz überträgt der SNB das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Schweizer Banknoten. Damit ist die SNB Trägerin des Notenmonopols. Ihre ersten Banknoten gab die SNB am 20. Juni 1907 aus, am Tag der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs (Interimsnoten).

Notenserie

Banknotenserie

Notenumlauf

Die Summe aller von der SNB ausgegebenen Noten wird als Notenumlauf bezeichnet. Er bildet zusammen mit den Giroguthaben der inländischen Geschäftsbanken bei der SNB die Notenbankgeldmenge. Der Notenumlauf stellt eine Verbindlichkeit der Zentralbank gegenüber dem Publikum dar und erscheint somit auf der Passivseite der Zentralbankbilanz.

O

OECD

Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die SNB nimmt gemeinsam mit dem Bund die Mitgliedschaft in verschiedenen Komitees wahr. Alle zwei Jahre analysiert die OECD ausführlich die Wirtschaft jedes Mitgliedlandes.

Offenmarktoperationen

Eine Offenmarktoperation ist der An- oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Forderungen am Geldmarkt oder Kapitalmarkt durch die Zentralbank. Anders als bei stehenden Fazilitäten geht die Initiative bei Offenmarktoperationen nicht von der Geschäftsbank, sondern von der Zentralbank aus. Die SNB benützt die Offenmarktoperationen, die zum geldpolitischen Instrumentarium gehören, in erster Linie für die Steuerung der Notenbankgeldmenge und damit die Umsetzung ihrer Geldpolitik. Offenmarktoperationen von praktischer Relevanz für die SNB sind Repogeschäfte, Devisenmarktinterventionen, Devisenswaps und Wertpapiergeschäfte.

OTC-Handel (Over the counter, ausserbörslicher Handel)

Als OTC- oder ausserbörslicher Handel werden Wertschriftentransaktionen bezeichnet, die nicht über die Börse abgeschlossen werden. Auch viele Derivate werden ausserbörslich an sogenannten OTC-Derivatmärkten gehandelt. Aufgrund ihrer starken internationalen Vernetzung sowie der grossen Handelsvolumen und Ausfallrisiken können OTC-Derivatmärkte die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Die G20 und das Financial Stability Board (FSB) haben daher Empfehlungen zur Erhöhung der Transparenz, der Integrität und der Stabilität des OTC-Derivatmarkts verabschiedet. Insbesondere sollten standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien abgerechnet werden.

P

Payment versus payment

Zahlung gegen Zahlung

Potenzialwachstum

Als Potenzialwachstum versteht man in der Volkswirtschaftslehre die langfristige Veränderung des Bruttoinlandprodukts (BIP) bei einem normalen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten. Das Potenzialwachstum stellt somit die Veränderung des Produktionspotenzials dar. Fällt die tatsächliche Wirtschaftsleistung unter das Produktionspotenzial, entsteht eine Produktionslücke, d.h., eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Im umgekehrten Fall kommt es zu einem Produktionsüberhang, d.h. zu einer Überauslastung der Produktionskapazitäten.

Preisniveau

Das Preisniveau ist der gewichtete Durchschnitt verschiedener Güterpreise in einer Volkswirtschaft. Es wird anhand eines bestimmten Güterkorbes gemessen, der ein Abbild der in der Volkswirtschaft produzierten oder konsumierten Güter (Waren und Dienstleistungen) ist. Ein stabiles Preisniveau bedeutet nicht notwendigerweise stabile Einzelpreise: Preissteigerungen bei einzelnen Gütern können durch Preissenkungen an anderer Stelle ausgeglichen werden, so dass das Preisniveau insgesamt konstant bleibt. Ein Anstieg des Preisniveaus bedeutet einen Rückgang der Kaufkraft des Geldes: Mit einer Geldeinheit lassen sich im Durchschnitt weniger Gütereinheiten kaufen. Folglich entwickeln sich Preisniveau und Geldwert immer gegenläufig. In der Schweiz ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) der wichtigste Indikator zur Messung des Preisniveaus.

Preisstabilität

Das Nationalbankgesetz verpflichtet die SNB auf das Ziel der Preisstabilität. Gemäss der Definition der SNB herrscht dann Preisstabilität, wenn die am Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gemessene Inflation im Jahresdurchschnitt unter 2% liegt und auch keine Deflation vorliegt. Die SNB muss die Geldpolitik so führen, dass die Preisstabilität gewährleistet ist, und sie hat dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen.

Privatbankiers

Die Privatbankiers (gemäss der Definition der SNB von Bankengruppen) sind schwerpunktmässig im Vermögensverwaltungsgeschäft tätig und haften als Gesellschafter solidarisch.

Produktionslücke

Potenzialwachstum

Produktionspotenzial

Potenzialwachstum

Produktionsüberhang

Potenzialwachstum

Q

Quote beim Internationalen Währungsfonds

Jedes Mitgliedland des Internationalen Währungsfonds (IWF) verfügt über einen auf Sonderziehungsrechte (SZR) lautenden Kapitalanteil, die Quote. Die Höhe der Quoten berechnet der IWF aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Kriterien eines Landes (Bruttoinlandprodukt, Einnahmen und Ausgaben in der Leistungsbilanz sowie deren Schwankungen, Währungsreserven). Die Quoten bilden die wichtigste Finanzierungsquelle des IWF. Sie definieren zugleich die maximale Höhe der Kredite, die ein Land normalerweise vom IWF erhalten kann. Zudem ist die Quote massgebend für den Stimmrechtsanteil und den Anteil, den ein Land bei einer neuen Ausgabe von SZR erhält. Der IWF ist verpflichtet, die Quoten in Abständen von höchstens fünf Jahren einer allgemeinen Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen. Die Quote der Schweiz beträgt derzeit 3,5 Mrd. SZR und wird im Rahmen des laufenden Reformprozesses auf 5,8 Mrd. SZR erhöht. Der Quotenanteil wird jedoch von 1,45% auf 1,21% sinken.

R

Raiffeisenbanken

Die Raiffeisenbanken (gemäss der Definition der SNB von Bankengruppen) sind rechtlich selbständige, regional tätige Banken. Sie konzentrieren sich vorwiegend auf das klassische Zinsengeschäft mit Hypothekar- und Unternehmenskrediten einerseits und Kundengeldern in Spar- und Anlageform andererseits. Raiffeisen Schweiz nimmt innerhalb der Raiffeisen Gruppe operative und strategische Aufgaben wahr und ist die übergeordnete Haftungsträgerin, während die Mitgliedbanken untereinander solidarisch haften.

Realzins

Zins (real)

Rechenschaftsbericht

Gemäss Nationalbankgesetz hat die SNB der Bundesversammlung jährlich in einem Bericht Rechenschaft über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben abzulegen. Im Rechenschaftsbericht wird die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung in der Berichtsperiode beschrieben, und es wird eingehend dargestellt, wie die SNB ihre Aufgaben erfüllt hat. Der Rechenschaftsbericht ist Teil des Geschäftsberichts der SNB.

Regionalbanken und Sparkassen

Die Regionalbanken und Sparkassen (gemäss der Definition der SNB von Bankengruppen) sind schwergewichtig im Spar- und Hypothekargeschäft tätig. Ihre Geschäftstätigkeit ist derjenigen der kleineren Kantonalbanken sehr ähnlich, ihr geografisches Tätigkeitsgebiet ist in der Regel jedoch kleiner. Ein Teil der Regionalbanken ist dem Verband Schweizer Regionalbanken – der RBA-Holding – angeschlossen. Die RBA-Holding bildet ein Dach über diese Regionalbanken und stellt den beteiligten Instituten verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung. Die der Holding angeschlossenen Banken agieren jedoch weiterhin als selbständige Institute.

Repogeschäft

Beim Repogeschäft verkauft der Geldnehmer Wertpapiere an den Geldgeber und verpflichtet sich gleichzeitig dazu, Wertpapiere gleicher Gattung und Menge zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Der bei einem Repogeschäft angewendete Zinssatz wird Reposatz genannt. Das Repogeschäft ist ein wichtiges geldpolitisches Instrument der SNB, mit dem sie die Liquidität am Geldmarkt steuert. Die SNB kann Liquidität zuführen, indem sie als Geldgeberin auftritt, und Liquidität abschöpfen, indem sie als Geldnehmerin fungiert. Die SNB akzeptiert nur Wertpapiere, die von ihr als notenbankfähige Effekten definiert werden (ausreichende Sicherheiten). Die als Sicherheit dienenden Wertpapiere werden auch als Collateral bezeichnet.

Reposatz

Repogeschäft

Reserveposition beim Internationalen Währungsfonds

Die Reserveposition der SNB beim Internationalen Währungsfonds (IWF) entspricht dem vom IWF bezogenen Teil der Quote. Sie hat den Charakter einer Währungsreserve, die von der SNB jederzeit in diesem Sinne verwendet werden kann.

Reserveserie

Reserveserien sind Notenserien, die nie in Umlauf gesetzt wurden. In der Schweiz stellen die 4. und 7. Serie Reserveserien dar. Diese Serien wären zum Einsatz gekommen, falls in grossem Umfang Fälschungen der sich  im Umlauf befindenden Noten zirkuliert hätten. In diesem Fall hätte die SNB die gefälschte Stückelung oder Serie ersetzt.

Rezession

Nach einer gängigen Definition ist eine Rezession eine Phase im Konjunkturzyklus, in der das Bruttoinlandprodukt (BIP) während mindestens zweier Quartale in Folge sinkt.

Richtlinien für die Anlagepolitik

Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Anlagepolitik konkretisieren die im Nationalbankgesetz umschriebenen Geschäfte, welche die SNB zur Erfüllung ihrer anlagepolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Sie definieren den Handlungsrahmen, über den die SNB bei ihrer Anlagetätigkeit verfügt. Neben den Grundsätzen der Anlagepolitik und genaueren Angaben über die Anlageinstrumente enthalten die Richtlinien Angaben über den Anlage- und den Risikokontrollprozess (Fragen und Antworten zur Verwaltung der Anlagen).

Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium

Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über das geldpolitische Instrumentarium enthalten Ausführungen über den Einsatz ihrer geldpolitischen Instrumente. Die Richtlinien beschreiben die Instrumente und Verfahren zur Umsetzung der Geldpolitik im Rahmen des geldpolitischen Konzepts. Sie konkretisieren die im Nationalbankgesetz umschriebenen Geschäfte, welche die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben tätigen kann. Insbesondere stellen sie dar, zu welchen Bedingungen die SNB Geschäfte abschliesst und welches die dabei zu beachtenden Verfahren sind. Ferner legen sie fest, welche Sicherheiten für geldpolitische Operationen mit der SNB verwendet werden können.

Rückruf von Banknoten

Gemäss dem Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel kann die SNB die aktuelle Notenserie auf ein bestimmtes Datum zurückrufen, wenn sie durch eine neue Serie ersetzt wird. Die SNB ist verpflichtet, die zurückgerufenen Noten während 20 Jahren zum Nennwert umzutauschen. Ab Rückrufdatum sind die zurückgerufenen Schweizer Banknoten kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr.

Rückstellungen für Währungsreserven

Die Rückstellungen für Währungsreserven stellen die wichtigste Komponente des Eigenkapitals der SNB dar. Die SNB bildet gemäss Nationalbankgesetz Rückstellungen, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Unabhängig von dieser Finanzierungsfunktion haben die Rückstellungen eine allgemeine Reservefunktion und wirken als Puffer gegen Verlustrisiken (Fragen und Antworten zu Eigenkapital und Gewinnverwendung).

S

SARON

Swiss Reference Rates

Schweizerische Nationalbank, SNB

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt als unabhängige Zentralbank die Geldpolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für das Gedeihen der Wirtschaft (Fragen und Antworten zum Unternehmen Nationalbank).

SECB Swiss Euro Clearing Bank

Die SECB Swiss Euro Clearing Bank wurde durch Schweizer Banken in Frankfurt gegründet, um den Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der Schweiz sowie zwischen der Schweiz und dem EU-Raum zu erleichtern. Die SECB Swiss Euro Clearing Bank, die der deutschen Bankenaufsicht unterstellt ist, führt die Konten, über die euroSIC abwickelt, kontrolliert den Abwicklungsprozess und steuert die Liquiditätsversorgung. Betrieben wird euroSIC durch die SIX Interbank Clearing AG. SECB wickelt u.a. SEPA-konforme Zahlungen ab und verfügt über den Zugang zu europäischen Grossbetrags- und Massenzahlungssystemen (TARGET2).

Seigniorage

Seigniorage sind die Erträge, die Zentralbanken aufgrund des Notenmonopols erzielen. Auch die SNB erwirtschaftet eine Seigniorage, weil sie ihre Aktiven dank ihres Notenmonopols – über Notenumlauf und Sichtguthaben – sehr günstig finanzieren kann. Ein grosser Teil der Seigniorage wird über die Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone abgeführt (Gewinnausschüttungsvereinbarung).

SEPA, Single Euro Payments Area

SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ist ein Projekt zur Vereinheitlichung des Massenzahlungsverkehrs in Euro: Zahlungen innerhalb von SEPA, dem die 27 EU-Länder sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz angehören, sollen zu gleichen Bedingungen (Gutschrift und Spesen) erfolgen wie bisherige nationale Zahlungen. SEPA-Zahlungen erfolgen immer in Euro und haben gewisse Anforderungen zu erfüllen.

SIC, Swiss Interbank Clearing

SIC (Swiss Interbank Clearing) ist das elektronische Schweizer Interbankenzahlungssystem, das die SIX Interbank Clearing AG, ein Unternehmen der SIX, im Auftrag der SNB seit 1987 betreibt. Es ist ein Bruttoabwicklungssystem in Echtzeit (Real Time Gross Settlement, RTGS) mit Warteschlangenmechanismus. Die Zahlungen werden individuell und sequenziell – d.h., auf Bruttobasis – verarbeitet. Die Verrechnungskonten der Teilnehmer im SIC werden über deren Girokonten bei der SNB alimentiert. Über das SIC wickelten Ende 2013 368 Teilnehmer sowohl Grossbetrags- wie auch Retailzahlungen in Franken ab. Das SIC ist ein wichtiger Bestandteil der Swiss Value Chain.

Sichtguthaben

Das Total der Sichtguthaben bei der SNB umfasst neben den inländischen Giroguthaben auch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund auf Sicht, die Giroguthaben ausländischer Banken und Institutionen sowie die übrigen Sichtverbindlichkeiten.

Sicherheitsmerkmale von Banknoten

Sicherheitsmerkmale sind die im Sicherheitskonzept definierten Merkmale, die auf den Banknoten enthalten sind, um Fälschungen möglichst zu verhindern. Die folgenden sechs Merkmale der aktuellen Schweizer Banknoten lassen sich schnell erkennen und prüfen: Tanzzahl, Zauberzahl, Farbzahl, Chamäleonzahl, Glitzerzahl und Lochzahl. Daneben enthalten die Banknoten weitere Sicherheitsmerkmale wie den Sicherheitsfaden oder das Wasserzeichen.

SIX Group AG, SIX

Die SIX Group AG (www.six-group.com) erbringt Infrastrukturdienstleistungen für nationale und internationale Teilnehmer des Schweizer Finanzplatzes. Die Geschäftsfelder des Unternehmens decken den Wertschriftenhandel, die Wertschriftendienstleistungen, das Finanzinformationsgeschäft, das Kartengeschäft und den Zahlungsverkehr ab. Die SIX ist Anfang 2008 aus dem Zusammenschluss der SWX Group, der SIS Group und der Telekurs Group hervorgegangen und ist als Infrastrukturunternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit ein tragender Pfeiler des Schweizer Finanzplatzes.

SNB Bills

SNB Bills sind Schuldverschreibungen der SNB mit Laufzeit bis zu einem Jahr. Sie sind seit Oktober 2007 Teil des geldpolitischen Instrumentariums und dienen im Rahmen der Steuerung der Giroguthaben zur Abschöpfung von Liquidität. Im Zuge der Massnahmen gegen den starken Franken verzichtet die SNB seit August 2011 auf die Emission von SNB Bills.

Solvenz

Eine Bank oder Bankengruppe ist solvent, wenn sie die geltenden Eigenmittelvorschriften erfüllt. Diese Bedingung impliziert insbesondere, dass sie genügend Aktiven hat, um ihren gesamten Verbindlichkeiten nachkommen zu können. Nur wenn eine Bank oder Bankengruppe solvent ist, d.h., über ausreichende regulatorische Eigenmittel verfügt, kann die SNB ausserordentliche Liquiditätshilfe leisten. Bei der Beurteilung der Solvenz holt die SNB die Stellungnahme der FINMA ein.

Sonderziehungsrecht, SZR

Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist Recheneinheit und Zahlungsmittel für Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Sein Wert wird anhand eines Währungskorbes bestimmt, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre überprüft wird. Die Korbwährungen sind der US-Dollar, der Euro, der Yen und das Pfund. Ende 2013 entsprach ein SZR 1.37 Franken.

Sparkassen

Regionalbanken und Sparkassen

Stabilisierungsfonds, StabFund

Der Stabilisierungsfonds (StabFund) war eine von der SNB gegründete Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen, in die illiquide Aktiven der UBS eingebracht wurden. Die Übernahme illiquider Aktiven der UBS durch den Stabilisierungsfonds im Herbst 2008 war Teil eines Massnahmenpakets, mit dem die durch die Finanzkrise geschwächte UBS von Bund und SNB gestützt wurde. Der Beitrag der SNB an die Stützungsmassnahmen erfolgte im Rahmen der ausserordentlichen Liquiditätshilfe. Im November 2013 kaufte die UBS den Stabilisierungsfonds von der SNB zurück (Medienmitteilung).

Stabilität des Finanzsystems

Finanzstabilität

Stagflation

Stagflation ist die Bezeichnung für eine Wirtschaftslage, in der die gesamtwirtschaftliche Produktion stagniert und gleichzeitig das Preisniveau steigt. Der Begriff der Stagflation setzt sich zusammen aus (konjunktureller) Stagnation und Inflation.

Stehende Fazilitäten

Stehende Fazilitäten sind ein Bestandteil des geldpolitischen Instrumentariums der SNB und dienen der Liquiditätsversorgung. Anders als bei Offenmarktgeschäften geht die Initiative nicht von der SNB, sondern von einer Geschäftsbank aus. Zu den stehenden Fazilitäten zählen die Engpassfinanzierungsfazilität sowie die Innertagsfazilität.

Stimmrechtsgruppe

Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgisien, Polen, Serbien, Tadschikistan und Turkmenistan eine Stimmrechtsgruppe im Exekutivrat des Internationalen Währungsfonds (IWF).

Stückelung

Eine Banknotenserie besteht aus verschiedenen Stückelungen, von denen jede einen anderen Nennwert hat. Die aktuelle Banknotenserie besteht aus sechs Stückelungen zu 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken.

Swapabkommen

Liquiditäts-Swapabkommen

SWIFT, Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication

Die SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist eine von Banken gegründete genossenschaftliche Organisation, die ein Netzwerk betreibt, das den weltweiten Austausch von Zahlungs- und anderen Finanzmeldungen zwischen Finanzinstituten erleichtert. Die SNB ist an der Überwachung der SWIFT beteiligt. Dabei konzentriert sich die SNB auf die für die Finanzstabilität und die Funktionsfähigkeit der Finanzmarktinfrastruktur bedeutsamen Aktivitäten der SWIFT.

Swissmint

Swissmint (www.swissmint.ch) ist seit 1998 der neue Name der Eidgenössischen Münzstätte. Mit der Bundesverfassung von 1848 ging das Recht, Münzen zu prägen (Münzregal), von den Kantonen an den Bund über. 1855 erwarb der Bund die Berner Münzstätte; sie wurde zur Eidgenössischen Münzstätte, mit der Aufgabe, das Land laufend mit den nötigen Münzen zu versorgen. Seit dem 1. Januar 1998 ist Swissmint eine selbständige Einheit der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

Swiss Finish

Als Swiss Finish werden Schweizer Vorschriften im Bereich der Finanzstabilität bezeichnet, die über die international vereinbarten Mindestanforderungen von Basel III hinausgehen, insbesondere im Bereich der Eigenmittelvorschriften.

Swiss Reference Rates, SRR

Die Swiss Reference Rates (SRR) sind von der SNB zusammen mit der SIX Swiss Exchange 2009 als Referenzsätze für den besicherten Geldmarkt entwickelt worden. Die SRR werden von der SIX Swiss Exchange auf Basis der Daten des Interbankenmarktes für Repogeschäfte in Franken an der SIX Repo AG berechnet. Der wichtigste SRR ist der SARON, der volumengewichtete Durchschnittssatz für besichertes Tagesgeld, der auf abgeschlossenen Transaktionen und handelbaren Preisstellungen (Quotes) des Franken-Repo-Interbankenmarktes des jeweiligen Handelstages basiert.

Swiss Value Chain

Die seit 1996 bestehende Verbindung zwischen dem Wertschriftenabwicklungssystem SECOM, dem Handelssystem SIX und dem SIC wird als Swiss Value Chain bezeichnet. Die Verbindung dieser Systeme ermöglicht es, bei der Wertschriftenabwicklung das Prinzip der Lieferung gegen Zahlung zu gewährleisten.

Systemisches Ereignis

Im Finanzsystem liegt dann ein systemisches Ereignis im engeren Sinn vor, wenn Probleme bei einem Finanzinstitut zu ernsthaften Problemen bei anderen Finanzinstituten oder in einem Markt führen. Ein systemisches Ereignis im weiteren Sinn umfasst auch Ereignisse, die mehrere Finanzinstitute gleichzeitig treffen – z.B. ein Aktiencrash, der bei allen Banken mit Aktienengagements zu Verlusten führt.

Systemkrise

Eine Systemkrise im Finanzsystem ist ein systemisches Ereignis, das entweder einzelne bedeutende oder eine grosse Anzahl von Institutionen betrifft, so dass die allgemeine Funktion des Finanzsystems (oder wichtiger Teile davon) beeinträchtigt wird (Finanzstabilität).

Systemrelevante Banken

Eine Bank oder Bankengruppe ist im Sinn des Bankengesetzes systemrelevant, wenn sie im inländischen Kredit- und Einlagengeschäft Funktionen ausübt, die für die Schweizer Volkswirtschaft unverzichtbar und kurzfristig nicht substituierbar sind. Andere Kriterien wie Grösse, Risikoprofil und Vernetzung werden bei einem Entscheid ebenfalls berücksichtigt. Systemrelevante Banken müssen in der Schweiz besondere Anforderungen erfüllen (Too big to fail), die über den Mindeststandard von Basel III hinausgehen (Swiss Finish). Das Bankengesetz erteilt der SNB den Auftrag, nach Anhörung der FINMA die systemrelevanten Banken und deren systemrelevante Bankfunktionen zu bezeichnen. Ende 2013 galten die Credit Suisse, die UBS und die ZKB als systemrelevant. Auf internationaler Ebene haben der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und das Financial Stability Board (FSB) global systemrelevante Finanzinstitute bestimmt – zu denen zurzeit auch die beiden Schweizer Grossbanken gehören -, die künftig neben den Mindeststandards von Basel III zusätzliche Eigenkapitalanforderungen einhalten müssen.

Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen

Zu den Finanzmarktinfrastrukturen, von denen Risiken für die Finanzstabilität ausgehen können und die damit systemisch bedeutsam sind, zählen gegenwärtig das SIC-System, das Effektenabwicklungssystem SECOM und die zentrale Gegenpartei SIX x-clear. Die Betreiber dieser Finanzmarktinfrastrukturen müssen bestimmten von der SNB definierten Mindestanforderungen genügen.

Systemstabilität

Finanzstabilität

T

TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System)

TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System) war von 1999 bis 2007 die Verbindungsplattform der nationalen Zahlungssysteme in der EU und wurde von TARGET2 abgelöst.

TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System)

Am 19. November 2007 wurde das EU-weite Grossbetragszahlungssystem TARGET durch die neue Gemeinschaftsplattform TARGET2 abgelöst. Als Folge stellten 16 nationale Echtzeit-Bruttoabwicklungssysteme, die bisher über TARGET verbunden waren, ihren Betrieb ein. TARGET2 erleichtert die Umsetzung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und ist ein Schritt in Richtung eines vollständig harmonisierten und konsolidierten Zahlungsverkehrsraumes innerhalb der Europäischen Währungsunion.

TARGET2-Securities, T2S

TARGET2-Securities (T2S) ist eine von der Europäischen Zentralbank entwickelte technische Plattform, welche die bestehenden nationalen  Effektenabwicklungssysteme der Zentralverwahrer von Effekten verbindet und die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden Effektengeschäften gemäss dem Prinzip Lieferung gegen Zahlung in Zentralbankgeld ermöglicht. T2S soll 2015 den Betrieb aufnehmen und insbesondere die Kosten für die grenzüberschreitende Effektenabwicklung in Europa  vermindern. Der Franken steht für T2S als Abwicklungswährung bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Technische Hilfe

Technische Hilfe für Zentralbanken umfasst den Transfer von notenbankspezifischem Fachwissen und ist ein Bestandteil der guten Dienste, die unter den Zentralbanken weltweit gepflegt werden. Die SNB leistet auf Anfrage technische Hilfe für Zentralbanken in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Telekurs Group

Die Telekurs Group ist ein Dienstleistungsunternehmen der Schweizer Banken mit den Schwerpunkten Finanzinformationen, elektronische Zahlungsmittel und Zahlungssysteme (SIC). Sie wurde im Jahr 2008 mit der SWX Group und der SIS Group unter dem Dach der SIX Group AG zusammengeschlossen.

Teuerung

Inflation

Too big to fail, TBTF

Eine Bank wird als "too big to fail" (TBTF) bezeichnet, wenn ihr Ausfall gravierende  Konsequenzen für das Funktionieren des inländischen oder weltweiten Finanzsystems sowie für die Volkswirtschaft hätte und der Staat damit im Falle einer Krise faktisch gezwungen wäre, rettend einzugreifen. Empfehlungen zur Entschärfung der TBTF-Problematik stehen im Zentrum der Reformvorschläge des Financial Stability Board (FSB). Die Schweiz hat mit Vorschriften im Bereich der Eigenmittel, der Organisation, der Liquidität und der Risikoverteilung das mit TBTF verbundene Systemrisiko erheblich reduziert.

Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust Fund, PRGT)

Der Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds (IWF) vergibt Kredite an einkommensschwache Mitgliedländer zu Vorzugsbedingungen. Der Treuhandfonds wird über bilaterale Beiträge und IWF-eigene Mittel finanziert. Die SNB finanziert den Schweizer Beitrag an das Kapital des Fonds. Der Bund garantiert der SNB die fristgerechte Rückzahlung der Kredite einschliesslich der Zinsen; zudem finanziert er die Zinssubvention.

Two-Way-Arrangement

Im Rahmen eines Two-Way-Arrangements verpflichtet sich die SNB gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF), bis zu einer vereinbarten Höchstlimite Sonderziehungsrechte (SZR) gegen Devisen zu kaufen oder zu verkaufen. Die so erworbenen SZR sind in der Bilanz der SNB unter den internationalen Zahlungsmitteln aufgeführt.

U

Übergangsnoten

Interimsnoten

Übertragungen

Übertragungen bezeichnen in der Zahlungsbilanz wirtschaftliche Leistungen, für die keine entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Dabei unterscheidet man zwischen dem Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen) in der Leistungsbilanz und den Vermögensübertragungen, die eine eigene Kategorie in der Zahlungsbilanz bilden.

Unabhängigkeit der SNB

Gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz ist die SNB allein für geldpolitische Entscheide zuständig und darf keine Weisungen anderer Behörden einholen oder entgegennehmen. Diese Unabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Geldpolitik nicht zum Spielball kurzfristiger politischer Interessen wird. Je unabhängiger eine Zentralbank ist, desto besser kann sie ihren Auftrag erfüllen. Weil die Geldpolitik mit einer erheblichen Zeitverzögerung wirkt, müssen Zentralbanken glaubwürdig sein. Unabhängigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine Zentralbank diese Glaubwürdigkeit erarbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist an die Pflicht geknüpft, dem Bundesrat und dem Parlament Rechenschaft (Rechenschaftsbericht) abzulegen und die Öffentlichkeit regelmässig zu informieren (Fragen und Antworten zur Unabhängigkeit der Nationalbank und ihrem Verhältnis zum Bund).

Universalbanken

Als Universalbanken werden Banken bezeichnet, die grundsätzlich alle Sparten des Bankgeschäfts betreiben. Universalbanken sind keine Bankengruppe im Sinne der Definition der SNB.

V

Vermögensübertragungen

Vermögensübertragungen sind ein Teil der Zahlungsbilanz. Zu den Vermögensübertragungen zählen der Handel mit immateriellen Vermögenswerten (z.B. Patente) und Kapitalleistungen, die ohne entsprechende wirtschaftliche Gegenleistungen erbracht werden. In der schweizerischen Zahlungsbilanz gehören dazu beispielsweise der Erlass von Schulden an Entwicklungsländer und Kapitalleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe.

W

Währungshilfegesetz, WHG

Das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) ermöglicht der Schweiz, an Finanzhilfen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen des internationalen Währungssystems (systemische Hilfe) teilzunehmen. Das Gesetz ist auch die Grundlage dafür, dass die Schweiz sich an Spezialfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligen (insbesondere zur Finanzierung von zinsvergünstigten Krediten an einkommensschwache Länder über den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum) sowie Kredite an Staaten gewähren kann, mit denen sie besonders eng zusammenarbeitet. Der Bundesrat kann die SNB beauftragen, die Kredite für systemische Hilfe zu finanzieren, wobei der Bund ihr die Rückzahlung garantiert. Zudem kann er die SNB mit ihrer Zustimmung beauftragen, die Beteiligung an Spezialfonds des IWF zu übernehmen, wobei die Kreditrückzahlung ebenfalls vom Bund garantiert wird. Kurz- oder mittelfristige Kredite zugunsten einzelner Staaten, mit denen die Schweiz eng zusammenarbeitet, werden vom Bund finanziert. Der Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe stellt für die Finanzierung von Garantien bzw. Krediten im Rahmen der bilateralen und multilateralen Währungszusammenarbeit einen Kreditplafond von 10 Mrd. Franken zur Verfügung.

Währungsreserven

Die Währungsreserven der SNB setzen sich aus dem Goldbestand, den Devisenanlagen, der Reserveposition beim Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den internationalen Zahlungsmitteln zusammen.

Währungsvertrag

Das Fürstentum Liechtenstein hat den Franken als seine Währung gesetzlich eingeführt. Der Währungsvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein regelt die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern in Bezug auf den gemeinsamen Währungsraum.

Wechselkurs

Der Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen. Er wird als Preis einer Währung in Einheiten einer anderen Währung ausgedrückt. Wird der Preis einer ausländischen Währungseinheit in heimischer Währung ausgedrückt, so spricht man von Preisnotierung (z.B. 0.91 CHF pro USD); wird hingegen der Preis einer heimischen Währungseinheit in ausländischer Währung ausgedrückt, handelt es sich um die Mengennotierung (z.B. 1.12 USD pro CHF). Der Aussenwert des Geldes entspricht dem Wechselkurs in der Mengennotierung. Gebräuchlich in der Schweiz ist die Preisnotierung. Wird der Wechselkurs um die Preisentwicklung der betreffenden Länder bereinigt, spricht man vom realen Wechselkurs. Wird der Wechselkurs gegenüber einem Korb von ausländischen Währungen gemessen, spricht man vom effektiven Wechselkurs.

Wechselkursindex

Ein Wechselkursindex fasst den Aussenwert der Heimwährung gegenüber Währungen von Handelspartnern in einer einzigen Masszahl zusammen. Die Gewichtung der Währungen richtet sich nach der Bedeutung der Handelspartner für die heimische Wirtschaft (gewichteter effektiver Wechselkurs). Mit dem nominalen Wechselkursindex wird der nominale Aussenwert gemessen. Wertet sich die Heimwährung im Durchschnitt auf, so steigt dieser Index. Der reale Wechselkursindex misst den realen Aussenwert der heimischen Währung. Erhöht sich der Indexwert, zeigt dies eine reale Aufwertung der Heimwährung an. Die reale Kaufkraft nimmt im Durchschnitt zu.

Weltbank

Die Weltbank (www.worldbank.org) ist eine der beiden Bretton-Woods-Institutionen, die andere ist der Internationale Währungsfonds (IWF). Sie wurde 1945 gegründet und ist die wichtigste Organisation auf dem Gebiet der Entwicklungsfinanzierung. Ihre Mittel nimmt die Weltbank auf den internationalen Geld- und Kapitalmärkten auf. Sie ist die bedeutendste Tochter der Weltbankgruppe. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Weltbank. Der Bund nimmt die Interessen der Schweiz wahr.

Weltbankgruppe

Zur Weltbankgruppe gehören die Weltbank, die Internationale Entwicklungsorganisation, die International Finance Corporation, die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur sowie das Internationale Zentrum für die Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten. Zentrales Ziel der Weltbankgruppe ist die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes in ärmeren Ländern. Der Weltbankgruppe gehören die meisten Staaten der Welt und auch die Schweiz an.

Wertlose Banknoten

Zurückgerufene Banknoten sind nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist von 20 Jahren ab Rückruf wertlos und können nicht mehr umgetauscht werden. Der Gegenwert der innert dieser Frist nicht zum Umtausch eingereichten Noten wird an den Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden überwiesen. Wertlose Banknoten können allenfalls noch einen Sammlerwert haben und werden von Numismatikern, Antiquitätengeschäften oder Banken gehandelt. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage sowie nach dem Zustand der Noten. Die SNB handelt nicht mit wertlosen Banknoten.

Z

Zahlung gegen Zahlung

Zahlung gegen Zahlung heisst der Mechanismus in einem Devisenabwicklungssystem, der sicherstellt, dass die endgültige Übertragung der einen Währung dann und nur dann erfolgt, wenn gleichzeitig auch die andere Währung endgültig übertragen wird (z.B. beim Continuous Linked Settlement). Dadurch wird das Erfüllungsrisiko eliminiert.

Zahlungsbilanz

Die Zahlungsbilanz erfasst den grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Diensten, das Primäreinkommen (Arbeits- und Kapitaleinkommen), das Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen) sowie Vermögensübertragungen und den Kapitalverkehr mit dem Ausland für einen bestimmten Zeitraum. Die Entwicklung und die Struktur der Zahlungsbilanz geben Aufschluss über die aussenwirtschaftlichen Beziehungen eines Landes. Methodische Grundlage für die Zahlungsbilanzstatistik ist das Zahlungsbilanzhandbuch des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die von der SNB ermittelte schweizerische Zahlungsbilanz besteht aus den drei Teilbilanzen Leistungsbilanz, Vermögensübertragungen und Kapitalbilanz.

Zehnergruppe

G10

Zentralbank

Die Zentralbank ist die Währungsbehörde eines Staates. In der Regel verfügt sie über das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten (Notenmonopol) und führt die Geldpolitik eines Landes. Die Zentralbank der Schweiz ist die Schweizerische Nationalbank (SNB).

Zentrale Gegenpartei

Eine zentrale Gegenpartei ist eine Institution, die sich auf einem Markt zwischen Käufer und Verkäufer stellt. Sie tritt somit gegenüber jedem Käufer als Verkäufer bzw. gegenüber jedem Verkäufer als Käufer auf. Die zentrale Gegenpartei ist verantwortlich für das Management der Verträge sowie deren Erfüllung. Sie übernimmt insbesondere das Gegenparteirisiko, d.h. das Risiko, dass eine Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann. Fällt eine Partei aus, muss die zentrale Gegenpartei über ausreichend finanzielle Ressourcen und Liquidität verfügen, um allfällige Verluste decken und ihre Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtung rechtzeitig erfüllen zu können.

Zielband

Im Rahmen ihres geldpolitischen Konzepts legt die SNB für den Dreimonats-Libor in Franken ein Zielband fest, das gewöhnlich eine Breite von einem Prozentpunkt aufweist.

Zins (nominal)

Der Zins ist der Preis für die Überlassung eines Geldbetrages während einer bestimmten Zeitdauer. Er ist vom Schuldner an den Gläubiger zu entrichten. Der Zins wird in Prozenten der zur Verfügung gestellten Summe ausgedrückt (Zinssatz) und bezieht sich in der Regel auf die Dauer eines Jahres. Der Zinssatz bildet sich gemäss Angebot und Nachfrage am Geldmarkt und am Kapitalmarkt. Seine Höhe wird zudem durch die Dauer der Überlassung sowie die Bonität (Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit) des Schuldners beeinflusst.

Zins (real)

Wird der nominale Zins um den Verlust der Kaufkraft des Geldes bereinigt, der als Folge der Inflation eintritt, ergibt sich der Realzins. Er berechnet sich somit als Differenz zwischen Nominalzins und Inflationsrate. Der Realzins bezeichnet mit anderen Worten den um die Inflation bereinigten Ertrag auf Anlagen bzw. die inflationsbereinigten Kosten der Kreditaufnahme.

Zinskurve

Zinsstruktur

Zinsstruktur

Unter Zinsstruktur versteht man ein Funktion (Kurve), welche die Renditen von festverzinslichen Anlagen gleicher Qualität in Beziehung zu deren (Rest-)Laufzeit (Fristen) setzt. Die Zinsstrukturkurve, die grafische Darstellung der Zinsstruktur, kann steigend (normal), fallend (invers) oder flach verlaufen. Eine fallende Kurve bei Staatsanleihen deutet normalerweise auf eine künftige Rezession hin. Meist steigt die Zinskurve an, da Anleger für Anleihen mit längeren Laufzeiten eine Risikoprämie und damit eine höhere Rendite fordern. Die Risikoprämie wird damit begründet, dass bei unvorhergesehenen Zinssatzänderungen längere Anleihen grösseren Kursschwankungen unterworfen sind als kürzere Anleihen.

Zinsswap

Ein Zinsswap ist ein Finanzinstrument, bei dem für eine bestimmte Laufzeit und bezogen auf einen bestimmten Nominalwert variable gegen feste Zinszahlungen getauscht werden. Die SNB setzt Zinsswaps zur Absicherung gegen Zinsrisiken in ihren Devisenanlagen ein.

Zurückgerufene Banknoten

Rückruf von Banknoten