Einkommensteuergesetz


I.
Steuerpflicht

§ 1 Steuerpflicht
§ 1a

II.
Einkommen

1.
Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung


§ 2 Umfang Der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
§ 2a Negative Einkünfte Mit Bezug Zu Drittstaaten

2.
Steuerfreie Einnahmen


§ 3
§ 3a (weggefallen)
§ 3b Steuerfreiheit Von Zuschlägen Für Sonntags-, Feiertags- Oder Nachtarbeit
§ 3c Anteilige Abzüge

3.
Gewinn


§ 4 Gewinnbegriff Im Allgemeinen
§ 4a Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
§ 4b Direktversicherung
§ 4c Zuwendungen An Pensionskassen
§ 4d Zuwendungen An Unterstützungskassen
§ 4e Beiträge An Pensionsfonds
§ 4f (weggefallen)
§ 4g Bildung Eines Ausgleichspostens Bei Entnahme Nach § 4 Absatz 1 Satz 3
§ 4h Betriebsausgabenabzug Für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
§ 5 Gewinn Bei Kaufleuten Und Bei Bestimmten Anderen Gewerbetreibenden
§ 5a Gewinnermittlung Bei Handelsschiffen Im Internationalen Verkehr
§ 5b Elektronische Übermittlung Von Bilanzen Sowie Gewinn- Und Verlustrechnungen
§ 6 Bewertung
§ 6a Pensionsrückstellung
§ 6b Übertragung Stiller Reserven Bei Der Veräußerung Bestimmter Anlagegüter
§ 6c Übertragung Stiller Reserven Bei Der Veräußerung Bestimmter Anlagegüter Bei Der Ermittlung Des Gewinns Nach § 4 Absatz 3 Oder Nach Durchschnittssätzen
§ 6d Euroumrechnungsrücklage
§ 7 Absetzung Für Abnutzung Oder Substanzverringerung
§ 7a Gemeinsame Vorschriften Für Erhöhte Absetzungen Und Sonderabschreibungen
§ 7b Erhöhte Absetzungen Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser Und Eigentumswohnungen
§ 7c Erhöhte Absetzungen Für Baumaßnahmen An Gebäuden Zur Schaffung Neuer Mietwohnungen
§ 7d Erhöhte Absetzungen Für Wirtschaftsgüter, Die Dem Umweltschutz Dienen
§ 7e (weggefallen)
§ 7f Bewertungsfreiheit Für Abnutzbare Wirtschaftsgüter Des Anlagevermögens Privater Krankenhäuser
§ 7g Investitionsabzugsbeträge Und Sonderabschreibungen Zur Förderung Kleiner Und Mittlerer Betriebe
§ 7h Erhöhte Absetzungen Bei Gebäuden In Sanierungsgebieten Und Städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 7i Erhöhte Absetzungen Bei Baudenkmalen
§ 7k Erhöhte Absetzungen Für Wohnungen Mit Sozialbindung

4.
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten


§ 8 Einnahmen
§ 9 Werbungskosten
§ 9a Pauschbeträge Für Werbungskosten

4a.
Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug


§ 9b

5.
Sonderausgaben


§ 10
§ 10a Zusätzliche Altersvorsorge
§ 10b Steuerbegünstigte Zwecke
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
§ 10d Verlustabzug
§ 10e Steuerbegünstigung Der Zu Eigenen Wohnzwecken Genutzten Wohnung Im Eigenen Haus
§ 10f Steuerbegünstigung Für Zu Eigenen Wohnzwecken Genutzte Baudenkmale Und Gebäude In Sanierungsgebieten Und Städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 10g Steuerbegünstigung Für Schutzwürdige Kulturgüter, Die Weder Zur Einkunftserzielung Noch Zu Eigenen Wohnzwecken Genutzt Werden
§ 10h Steuerbegünstigung Der Unentgeltlich Zu Wohnzwecken Überlassenen Wohnung Im Eigenen Haus
§ 10i Vorkostenabzug Bei Einer Nach Dem Eigenheimzulagengesetz Begünstigten Wohnung

6.
Vereinnahmung und Verausgabung


§ 11
§ 11a Sonderbehandlung Von Erhaltungsaufwand Bei Gebäuden In Sanierungsgebieten Und Städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 11b Sonderbehandlung Von Erhaltungsaufwand Bei Baudenkmalen

7.
Nicht abzugsfähige Ausgaben


§ 12

8.
Die einzelnen Einkunftsarten

a)
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)


§ 13 Einkünfte Aus Land- Und Forstwirtschaft
§ 13a Ermittlung Des Gewinns Aus Land- Und Forstwirtschaft Nach Durchschnittssätzen
§ 14 Veräußerung Des Betriebs
§ 14a Vergünstigungen Bei Der Veräußerung Bestimmter Land- Und Forstwirtschaftlicher Betriebe

b)
Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)


§ 15 Einkünfte Aus Gewerbebetrieb
§ 15a Verluste Bei Beschränkter Haftung
§ 15b Verluste Im Zusammenhang Mit Steuerstundungsmodellen
§ 16 Veräußerung Des Betriebs
§ 17 Veräußerung Von Anteilen An Kapitalgesellschaften

c)
Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)


§ 18

d)
Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4)


§ 19

e)
Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5)


§ 20

f)
Vermietung und Verpachtung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6)


§ 21

g)
Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7)


§ 22 Arten Der Sonstigen Einkünfte
§ 22a Rentenbezugsmitteilungen An Die Zentrale Stelle
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte

h)
Gemeinsame Vorschriften


§ 24
§ 24a Altersentlastungsbetrag
§ 24b Entlastungsbetrag Für Alleinerziehende

III.
Veranlagung


§ 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
§ 26 Veranlagung Von Ehegatten
§ 26a Einzelveranlagung Von Ehegatten
§ 26b Zusammenveranlagung Von Ehegatten
§ 27 (weggefallen)
§ 28 Besteuerung Bei Fortgesetzter Gütergemeinschaft
§§ 29 Und 30 (weggefallen)

IV.
Tarif


§ 31 Familienleistungsausgleich
§ 32 Kinder, Freibeträge Für Kinder
§ 32a Einkommensteuertarif
§ 32b Progressionsvorbehalt
§ 32c Tarifbegrenzung Bei Gewinneinkünften
§ 32d Gesonderter Steuertarif Für Einkünfte Aus Kapitalvermögen
§ 33 Außergewöhnliche Belastungen
§ 33a Außergewöhnliche Belastung In Besonderen Fällen
§ 33b Pauschbeträge Für Behinderte Menschen, Hinterbliebene Und Pflegepersonen
§ 34 Außerordentliche Einkünfte
§ 34a Begünstigung Der Nicht Entnommenen Gewinne
§ 34b Steuersätze Bei Einkünften Aus Außerordentlichen Holznutzungen

V.
Steuerermäßigungen

1.
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften


§ 34c
§ 34d Ausländische Einkünfte

2.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft


§ 34e

2a.
Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum


§ 34f

2b.
Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen


§ 34g

3.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb


§ 35

4.
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen


§ 35a Steuerermäßigung Bei Aufwendungen Für Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen Und Handwerkerleistungen

5.
Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer


§ 35b Steuerermäßigung Bei Belastung Mit Erbschaftsteuer

VI.
Steuererhebung

1.
Erhebung der Einkommensteuer


§ 36 Entstehung Und Tilgung Der Einkommensteuer
§ 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
§ 37a Pauschalierung Der Einkommensteuer Durch Dritte
§ 37b Pauschalierung Der Einkommensteuer Bei Sachzuwendungen

2.
Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)


§ 38 Erhebung Der Lohnsteuer
§ 38a Höhe Der Lohnsteuer
§ 38b Lohnsteuerklassen, Zahl Der Kinderfreibeträge
§ 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 39a Freibetrag Und Hinzurechnungsbetrag
§ 39b Einbehaltung Der Lohnsteuer
§ 39c Einbehaltung Der Lohnsteuer Ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 39d (weggefallen)
§ 39e Verfahren Zur Bildung Und Anwendung Der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 39f Faktorverfahren Anstelle Steuerklassenkombination III/V
§ 40 Pauschalierung Der Lohnsteuer In Besonderen Fällen
§ 40a Pauschalierung Der Lohnsteuer Für Teilzeitbeschäftigte Und Geringfügig Beschäftigte
§ 40b Pauschalierung Der Lohnsteuer Bei Bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
§ 41 Aufzeichnungspflichten Beim Lohnsteuerabzug
§ 41a Anmeldung Und Abführung Der Lohnsteuer
§ 41b Abschluss Des Lohnsteuerabzugs
§ 41c Änderung Des Lohnsteuerabzugs
§§ 42 Und 42a (weggefallen)
§ 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich Durch Den Arbeitgeber
§ 42c (weggefallen)
§ 42d Haftung Des Arbeitgebers Und Haftung Bei Arbeitnehmerüberlassung
§ 42e Anrufungsauskunft
§ 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

3.
Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)


§ 43 Kapitalerträge Mit Steuerabzug
§ 43a Bemessung Der Kapitalertragsteuer
§ 43b Bemessung Der Kapitalertragsteuer Bei Bestimmten Gesellschaften
§ 44 Entrichtung Der Kapitalertragsteuer
§ 44a Abstandnahme Vom Steuerabzug
§ 44b Erstattung Der Kapitalertragsteuer
§ 45 Ausschluss Der Erstattung Von Kapitalertragsteuer
§ 45a Anmeldung Und Bescheinigung Der Kapitalertragsteuer
§ 45b Erstattung Von Kapitalertragsteuer Auf Grund Von Sammelanträgen
§ 45c (weggefallen)
§ 45d Mitteilungen An Das Bundeszentralamt Für Steuern
§ 45e Ermächtigung Für Zinsinformationsverordnung

4.
Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften


§ 46 Veranlagung Bei Bezug Von Einkünften Aus Nichtselbständiger Arbeit
§ 47 (weggefallen)

VII.
Steuerabzug bei Bauleistungen


§ 48 Steuerabzug
§ 48a Verfahren
§ 48b Freistellungsbescheinigung
§ 48c Anrechnung
§ 48d Besonderheiten Im Fall Von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII.
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger


§ 49 Beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte
§ 50 Sondervorschriften Für Beschränkt Steuerpflichtige
§ 50a Steuerabzug Bei Beschränkt Steuerpflichtigen

IX.
Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften


§ 50b Prüfungsrecht
§ 50c (weggefallen)
§ 50d Besonderheiten Im Fall Von Doppelbesteuerungsabkommen Und Der §§ 43b Und 50g
§ 50e Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung Von Steuerstraftaten Bei Geringfügiger Beschäftigung In Privathaushalten
§ 50f Bußgeldvorschriften
§ 50g Entlastung Vom Steuerabzug Bei Zahlungen Von Zinsen Und Lizenzgebühren Zwischen Verbundenen Unternehmen Verschiedener Mitgliedstaaten Der Europäischen Union
§ 50h Bestätigung Für Zwecke Der Entlastung Von Quellensteuern In Einem Anderen Mitgliedstaat Der Europäischen Union Oder Der Schweizerischen Eidgenossenschaft
§ 51 Ermächtigungen
§ 51a Festsetzung Und Erhebung Von Zuschlagsteuern
§ 52 Anwendungsvorschriften
§ 52a Anwendungsvorschriften Zur Einführung Einer Abgeltungsteuer Auf Kapitalerträge Und Veräußerungsgewinne
§ 52b Übergangsregelungen Bis Zur Anwendung Der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 53 Sondervorschrift Zur Steuerfreistellung Des Existenzminimums Eines Kindes In Den Veranlagungszeiträumen 1983 Bis 1995
§ 54 (weggefallen)
§ 55 Schlussvorschriften (Sondervorschriften Für Die Gewinnermittlung Nach § 4 Oder Nach Durchschnittssätzen Bei Vor Dem 1. Juli 1970 Angeschafftem Grund Und Boden)
§ 56 Sondervorschriften Für Steuerpflichtige In Dem In Artikel 3 Des Einigungsvertrages Genannten Gebiet
§ 57 Besondere Anwendungsregeln Aus Anlass Der Herstellung Der Einheit Deutschlands
§ 58 Weitere Anwendung Von Rechtsvorschriften, Die Vor Herstellung Der Einheit Deutschlands In Dem In Artikel 3 Des Einigungsvertrages Genannten Gebiet Gegolten Haben
§§ 59 Bis 61 (weggefallen)

X.
Kindergeld


§ 62 Anspruchsberechtigte
§ 63 Kinder
§ 64 Zusammentreffen Mehrerer Ansprüche
§ 65 Andere Leistungen Für Kinder
§ 66 Höhe Des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
§ 67 Antrag
§ 68 Besondere Mitwirkungspflichten
§ 69 Überprüfung Des Fortbestehens Von Anspruchsvoraussetzungen Durch Meldedaten-Übermittlung
§ 70 Festsetzung Und Zahlung Des Kindergeldes
§ 71 (weggefallen)
§ 72 Festsetzung Und Zahlung Des Kindergeldes An Angehörige Des Öffentlichen Dienstes
§ 73 (weggefallen)
§ 74 Zahlung Des Kindergeldes In Sonderfällen
§ 75 Aufrechnung
§ 76 Pfändung
§ 76a (weggefallen)
§ 77 Erstattung Von Kosten Im Vorverfahren
§ 78 Übergangsregelungen

XI.
Altersvorsorgezulage


§ 79 Zulageberechtigte
§ 80 Anbieter
§ 81 Zentrale Stelle
§ 81a Zuständige Stelle
§ 82 Altersvorsorgebeiträge
§ 83 Altersvorsorgezulage
§ 84 Grundzulage
§ 85 Kinderzulage
§ 86 Mindesteigenbeitrag
§ 87 Zusammentreffen Mehrerer Verträge
§ 88 Entstehung Des Anspruchs Auf Zulage
§ 89 Antrag
§ 90 Verfahren
§ 91 Datenerhebung Und Datenabgleich
§ 92 Bescheinigung
§ 92a Verwendung Für Eine Selbst Genutzte Wohnung
§ 92b Verfahren Bei Verwendung Für Eine Selbst Genutzte Wohnung
§ 93 Schädliche Verwendung
§ 94 Verfahren Bei Schädlicher Verwendung
§ 95 Sonderfälle Der Rückzahlung
§ 96 Anwendung Der Abgabenordnung, Allgemeine Vorschriften
§ 97 Übertragbarkeit
§ 98 Rechtsweg
§ 99 Ermächtigung
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3


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Einkommensteuergesetz § 7d EStG

Einkommensteuergesetz § 7d EStG Erhöhte Absetzungen für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen

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Einkommensteuergesetz § 7d EStG



(1) Bei abnutzbaren beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen und die nach dem 31. Dezember 1974 und vor dem 1. Januar 1991 angeschafft oder hergestellt worden sind, können abweichend von § 7 im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung bis zu 60 Prozent und in den folgenden Wirtschaftsjahren bis zur vollen Absetzung jeweils bis zu 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden. Nicht in Anspruch genommene erhöhte Absetzungen können nachgeholt werden. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die vor dem 1. Januar 1991 entstanden sind, können abweichend von § 7a Absatz 1 so behandelt werden, als wären sie im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung entstanden.

(2) Die erhöhten Absetzungen nach Absatz 1 können nur in Anspruch genommen werden, wenn
1.
die Wirtschaftsgüter in einem im Inland belegenen Betrieb des Steuerpflichtigen unmittelbar und zu mehr als 70 Prozent dem Umweltschutz dienen und
2.
die von der Landesregierung bestimmte Stelle bescheinigt, dass
a)
die Wirtschaftsgüter zu dem in Nummer 1 bezeichneten Zweck bestimmt und geeignet sind und
b)
die Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter im öffentlichen Interesse erforderlich ist.


(3) Die Wirtschaftsgüter dienen dem Umweltschutz, wenn sie dazu verwendet werden,
1.
a)
den Anfall von Abwasser oder
b)
Schädigungen durch Abwasser oder
c)
Verunreinigungen der Gewässer durch andere Stoffe als Abwasser oder
d)
Verunreinigungen der Luft oder
e)
Lärm oder Erschütterungen
zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern oder
2.
Abfälle nach den Grundsätzen des Abfallbeseitigungsgesetzes zu beseitigen.
Die Anwendung des Satzes 1 ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter zugleich für Zwecke des innerbetrieblichen Umweltschutzes verwendet werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auf nach dem 31. Dezember 1974 und vor dem 1. Januar 1991 entstehende nachträgliche Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen und die vor dem 1. Januar 1975 angeschafft oder hergestellt worden sind, mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung der nachträglichen Herstellungsarbeiten erhöhte Absetzungen bis zur vollen Höhe der nachträglichen Herstellungskosten vorgenommen werden können. Das Gleiche gilt, wenn bei Wirtschaftsgütern, die nicht dem Umweltschutz dienen, nachträgliche Herstellungskosten nach dem 31. Dezember 1974 und vor dem 1. Januar 1991 dadurch entstehen, dass ausschließlich aus Gründen des Umweltschutzes Veränderungen vorgenommen werden.

(5) Die erhöhten Absetzungen nach Absatz 1 können bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten und für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden. § 7a Absatz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Summe der erhöhten Absetzungen 60 Prozent der bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres insgesamt aufgewendeten Anzahlungen oder Teilherstellungskosten nicht übersteigen darf. Satz 1 gilt in den Fällen des Absatzes 4 sinngemäß.

(6) Die erhöhten Absetzungen nach den Absätzen 1 bis 5 werden unter der Bedingung gewährt, dass die Voraussetzung des Absatzes 2 Nummer 1
1.
in den Fällen des Absatzes 1 mindestens fünf Jahre nach der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter,
2.
in den Fällen des Absatzes 4 Satz 1 mindestens fünf Jahre nach Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten
erfüllt wird.

(7) Steuerpflichtige, die nach dem 31. Dezember 1974 und vor dem 1. Januar 1991 durch Hingabe eines Zuschusses zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 2 ein Recht auf Mitbenutzung dieser Wirtschaftsgüter erwerben, können bei diesem Recht abweichend von § 7 erhöhte Absetzungen nach Maßgabe des Absatzes 1 oder 4 Satz 1 vornehmen. Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Empfänger
1.
den Zuschuss unverzüglich und unmittelbar zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter oder der nachträglichen Herstellungsarbeiten bei den Wirtschaftsgütern verwendet und
2.
dem Steuerpflichtigen bestätigt, dass die Voraussetzung der Nummer 1 vorliegt und dass für die Wirtschaftsgüter oder die nachträglichen Herstellungsarbeiten eine Bescheinigung nach Absatz 2 Nummer 2 erteilt ist.
Absatz 6 gilt sinngemäß.

(8) Die erhöhten Absetzungen nach den Absätzen 1 bis 7 können nicht für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die in Betrieben oder Betriebsstätten verwendet werden, die in den letzten zwei Jahren vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt worden ist, errichtet worden sind. Die Verlagerung von Betrieben oder Betriebsstätten gilt nicht als Errichtung im Sinne des Satzes 1, wenn die in Absatz 2 Nummer 2 bezeichnete Behörde bestätigt, dass die Verlagerung im öffentlichen Interesse aus Gründen des Umweltschutzes erforderlich ist.


Stand: 8.5.2012


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1. Steuergesetze

2. Gesetze aus dem Zivilrecht

3. Bemerkungen

4. Bürgerliches Gesezbuch

5. Handelsgesetzbuch

6. Gewerbesteuergesetz

7. Einkommensteuergesetz

8. Körperschaftsteuergesetz


7d-EStG-Haftung

Gesetze

Steuergesetze

Einkommensteuergesetz und Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Körperschaftsteuergesetz

Gewerbesteuergesetz und Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Abgabenordnung

Finanzgerichtsordnung

Steuerberaterverguetungsverordnung


Wirtschaftsgesetze

Handelsgesetzbuch

Aktiengesetz

GmbH-Gesetz


Gesetze Zivilrecht

Bürgerliches Gesetzbuch


Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§§ 1 Bis 3 (weggefallen)

- Zu § 3 Des Gesetzes
§ 4 Steuerfreie Einnahmen

§ 5 (weggefallen)

- Zu Den §§ 4 Bis 7 Des Gesetzes
§ 6 Eröffnung, Erwerb, Aufgabe Und Veräußerung ...

§ 7 (weggefallen)
§ 8 Eigenbetrieblich Genutzte Grundstücke Von Untergeordnetem Wert
§ 8a (weggefallen)
§ 8b Wirtschaftsjahr
§ 8c Wirtschaftsjahr Bei Land- Und Forstwirten
§ 9 (weggefallen)
§ 9a Anschaffung, Herstellung
§ 10 Absetzung Für Abnutzung Im Fall Des § 4 Abs. 3 Des Gesetzes
§ 10a (weggefallen)
§§ 11 Bis 11b (weggefallen)
§ 11c Absetzung Für Abnutzung Bei Gebäuden
§ 11d Absetzung Für Abnutzung Oder Substanzverringerung Bei Nicht Zu Einem Betriebsvermögen Gehör...
§ 12 (weggefallen)

- Zu Den §§ 7e Und 10a Des Gesetzes
§§ 13 Und 14 (weggefallen)


- Zu § 7b Des Gesetzes
§ 15 Erhöhte Absetzungen Für Einfamilienhäuser, Zweifamil...

§§ 16 Bis 21 (weggefallen)

- Zu § 7e Des Gesetzes
§§ 22 Bis 28 (weggefallen)


- Zu § 10 Des Gesetzes
§ 29 Anzeigepflichten Bei Versicherungsverträgen

§ 30 Nachversteuerung Bei Versicherungsverträgen
§§ 31 Bis 44 (weggefallen)

- Zu § 10a Des Gesetzes
§§ 45 Bis 47 (weggefallen)


- Zu § 10b Des Gesetzes
§ 48 (weggefallen)

§ 49 (weggefallen)
§ 50 Zuwendungsnachweis

- Zu § 13 Des Gesetzes
§ 51 Pauschale Ermittlung Der Gewinne Aus Holznutzungen


- Zu § 13a Des Gesetzes
§ 52 (weggefallen)


- Zu § 17 Des Gesetzes
§ 53 Anschaffungskosten Bestimmter Anteile An Kapitalgese...

§ 54 Übersendung Von Urkunden Durch Die Notare

- Zu § 22 Des Gesetzes
§ 55 Ermittlung Des Ertrags Aus Leibrenten In Besonderen ...


- Zu § 25 Des Gesetzes
§ 56 Steuererklärungspflicht

§§ 57 Bis 59 (weggefallen)
§ 60 Unterlagen Zur Steuererklärung

- Zu Den §§ 26a Und 26b Des Gesetzes
§ 61 Antrag Auf Hälftige Verteilung Von Abz...

§§ 62 Bis 62c (weggefallen)
§ 62d Anwendung Des § 10d Des Gesetzes Bei Der Veranlagung Von Ehegatten
§ 63 (weggefallen)

- Zu § 33 Des Gesetzes
§ 64 Nachweis Von Krankheitskosten


- Zu § 33b Des Gesetzes
§ 65 Nachweis Der Behinderung

§§ 66 Und 67 (weggefallen)

- Zu § 34b Des Gesetzes
§ 68 Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk


- Zu § 34c Des Gesetzes
§ 68a Einkünfte Aus Mehreren Ausländischen Staaten

§ 68b Nachweis Über Die Höhe Der Ausländischen Einkünfte Und Steuern
§§ 68c Und 69 (weggefallen)

- Zu § 46 Des Gesetzes
§ 70 Ausgleich Von Härten In Bestimmten Fällen

§§ 71 Und 72 (weggefallen)

- Zu § 50 Des Gesetzes
§ 73 (weggefallen)


- Zu § 50a Des Gesetzes
§ 73a Begriffsbestimmungen

§ 73b (weggefallen)
§ 73c Zeitpunkt Des Zufließens Im Sinne Des § 50a Abs. 5 Satz 1 Des Gesetzes
§ 73d Aufzeichnungen, Aufbewahrungspflichten, Steueraufsicht
§ 73e Einbehaltung, Abführung Und Anmeldung Der Steuer Von Vergütungen Im Sinne Des § 50a Abs. 1 ...
§ 73f Steuerabzug In Den Fällen Des § 50a Abs. 6 Des Gesetzes
§ 73g Haftungsbescheid

- Zu § 51 Des Gesetzes
§§ 74 Bis 80 (weggefallen)

§ 81 Bewertungsfreiheit Für Bestimmte Wirtschaftsgüter Des Anlagevermögens Im Kohlen- Und Erzberg...
§ 82 (weggefallen)
§ 82a Erhöhte Absetzungen Von Herstellungskosten Und Sonderbehandlung Von Erhaltungsaufwand Für B...
§ 82b Behandlung Größeren Erhaltungsaufwands Bei Wohngebäuden
§§ 82c Bis 82e (weggefallen)
§ 82f Bewertungsfreiheit Für Handelsschiffe, Für Schiffe, Die Der Seefischerei Dienen, Und Für Lu...
§ 82g Erhöhte Absetzungen Von Herstellungskosten Für Bestimmte Baumaßnahmen
§ 82h (weggefallen)
§ 82i Erhöhte Absetzungen Von Herstellungskosten Bei Baudenkmälern
§ 83 (weggefallen)

- Schlussvorschriften
§ 84 Anwendungsvorschriften

§ 85 (gegenstandslos)
Anlage 1
Anlagen 2 Bis 4
Anlage 5
Anlage 6


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