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Natura2000

Schutzgebiete in Offenbach

Für den Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, die als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, für den Naturhaushalt oder als Erholungsraum für den Menschen einen besonderen Wert aufweisen, bietet das Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit, diese als Schutzgebiete oder Schutzobjekte festzulegen. Je nach Zielsetzung sind dafür unterschiedliche Kategorien vorgesehen.

In Offenbach wurden im Verlauf der 1980/90er Jahre zwei Naturschutzgebiete sowie zwei große Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Daneben existieren zum Schutz kleinflächiger Objekte bzw. für Einzelschöpfungen der Natur eine Reihe von Naturdenkmalen. Seit 2008 liegt mit dem EU-Vogelschutzgebiet ein zum europaweiten ökologischen Netz Natura 2000 gehörendes Gebiet vor.

Eine Karte zu den aktuellen Natur- und Landschaftsschutzgebieten finden Sie hier. 

LSG 2013

Neue LSG-Verordnung in Kraft

Die neue Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Offenbach am Main" ist zum 12.2.2013 in Kraft getreten! Nach über 30 Jahren wurde die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Offenbach am Main" novelliert. Die seit 1980 geltende Verordnung tritt damit ausser Kraft.

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Naturschutzgebiete (NSG)

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 23) umfassen Naturschutzgebiete Flächen, die besonders wertvolle Lebensräume oder Lebensgemeinschaften wildlebender Tier- und Pflanzenarten aufweisen oder dahingehend entwickelt werden können. Ebenso können Gebiete von besonderer natur- bzw. kulturgeschichtlicher Bedeutung, die aufgrund ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Eigenart oder ihrer hervorragenden Schönheit erhaltenswert sind, durch Verordnung festgesetzt werden. In Offenbach gibt es zwei Naturschutzgebiete: das NSG Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben sowie das NSG Erlensteg von Bieber.

A - Erlensteg von Bieber
B - Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben (Schultheisweiher)

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Als Landschaftsschutzgebiete können Gebiete ausgewiesen werden, die aufgrund ihrer hohen Bedeutung

  • für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • für die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen ihrer Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes
  • oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erhaltenswert sind. In Offenbach gibt es das Landschaftsschutzgebiet Offenbach a. M. von 2013 sowie das Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen von 1987. Sie umfassen zum einen die großen zusammenhängenden Waldgebiete im Süden der Stadt, zum anderen die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen der Gewässerauen entlang des Mains, des Kuhmühlgrabens und der Bieber. Außerdem gehören teilweise die innerstädtischen Parkanlagen dazu.

Naturdenkmäler (ND)

Naturdenkmäler sind nach Naturschutzgesetz (§ 28) Einzelschöpfungen der Natur oder kleinflächige Objekte (bis zu fünf Hektar groß), deren besonderer Schutz wegen ihrer wissenschaftlichen oder natur- bzw. kulturgeschichtlichen Bedeutung oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. In Offenbach wurden bereits in den 1940er Jahren neben den zwei kleineren Gewässern „Entensee“ und „Oberhorstweiher“ noch zahlreiche Altbäume als Naturdenkmale festgesetzt. Im Lauf der Jahre waren einige Abgänge zu verzeichnen.

Flächenhafte Naturdenkmäler:
2   - Entensee
10 - Oberhorstweiher

Naturdenkmäler (Bäume):

3 - August-Reiß-Eiche   5 - Die Markeiche 7a, 7b - Ginkgo biloba 9   - Eibe
4 - Eiche 6 - Pyramideneiche   8a, 8b - Pyramideneiche   11 - Jahneiche

Natura 2000-Gebiet

"Natura 2000" ist ein europaweites Schutzgebietssystem zum Schutz und zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Pflanzen und Tiere. Die Bundesrepublik Deutschland kommt mit der Meldung dieser Gebiete ihrer Verpflichtung nach, ein zusammenhängendes Netz an geeigneten Lebensräumen zu schaffen und damit eine Koordination der Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Das Gebietsnetz umfasst sowohl Flora-Fauna-Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU als auch Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (VRL) der EU. Vogelschutzgebiete - wie im Offenbacher Mainbogen - werden insbesondere ausgewiesen, um bestimmten wild lebenden Vogelarten in ihrem Verbreitungsgebiet einen vielfältigen und ausreichend großen Lebensraum dauerhaft zu sichern sowie Fortbestand und Fortpflanzung dieser Arten weiterhin zu gewährleisten. Das EU-Vogelschutzgebiet VR 5818-401 wurde 1980 durch eine Verordnung rechtsverbindlich festgesetzt. 

EU Vogelschutzgebiet:
Main bei Mühlheim und NSG "Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben" (Schultheisweiher)

Biotopverbundsystem

Das Biotopverbundsystem stellt die für den Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bedeutendsten Bereiche im Stadtgebiet dar. Hier werden wertvolle Biotope und geeignete Entwicklungsflächen so miteinander verbunden, dass der zum Überleben der Tier- und Pflanzenarten notwendige genetische Austausch erfolgen kann. Das lokale Biotopverbundsystem Offenbach ist mit dem in Rumpenheim am Main gelegenen europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Untermainaue“ in das europaweite Verbundsystem „Natura 2000“ integriert.

Die Biotope in Offenbach:

1 - Edelholzreicher feuchter Laubwald 7  - Europäisches Vogelschutzgebiet „Östliche Untermainaue“
2 - Wildhofbach, Hainbach - Natürliche Bachläufe im Stadtwald 8  - Naturschutzgebiet „Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben“
3 - Naturschutzgebiet „Erlensteg von Bieber“ 9  - Innerstädtisches Mainufer
4 - Bieberaue mit Frischwiesen 10 - Kalkbuchenwald am Schneckenberg
5 - Landschaftsraum Bieber-Nord mit Streuobstrelikten, Wiesen und Äckern 11 - Buchhügelgraben und weitere Feuchtgebiete
6 - Feuchtwiesen im Kuhmühltal

Handout: Offenbacher Biotopverbundsystem (Karte und Beschreibung)
Übersichtskarte: Offenbacher Biotopverbundsystem (Karte als jpg)

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