Artikel 1, Das Geschäftsmodell ist unantastbar

Picot AGB Ampel

„Geheimnisse sind Lügen“
„Teilen ist Heilen“
„Alles Private ist Diebstahl“ 

Das sind die drei Thesen, die Mae Holland, Protagonistin in Dave Eggers’ Roman The Circle (2015) über den gleichnamigen omnipotenten Netzkonzern Circle, vor einem großen Auditorium in der Konzernzentrale verkündet. Ihren Auftritt vor den Circle-Mitarbeitern muss man sich inszenatorisch so vorstellen wie etwa Produktvorstellungen von Steve Jobs. Mae Holland, die erst vor kurzem zum Konzern gestoßen war, wird nach anfänglicher Skepsis zur willfährigsten und – aus Konzernsicht – besten Mitarbeiterin. Im Anschluss an die drei Thesen kündigt sie an, transparent zu werden, indem sie jeden Tag zwischen Aufstehen und zu Bett gehen eine Kamera um den Hals trägt, die alles in Ton und Bild aufzeichnet und mit den Millionen Followern teilt.

Man mag Dave Eggers’ Roman für unterkomplex halten oder eine Satire, aber in Maes These, „Alles Private ist Diebstahl“, kulminiert eine ganze Begriffs- und Sozialgeschichte des Privaten, und kommt, unter umgekehrten Vorzeichen, an ihr Ende: „Alles Private ist Diebstahl“, das ist aus Sicht des datensammelnden Netzkonzerns Circle eine logische Behauptung. Auf data-mining und schier unerschöpfliche Kombinationsmöglichkeiten von personenbezogenen Daten beruht sein Geschäftsmodell. Umso feinmaschiger die Datenmatrix, desto größer der Profit. In der Query-Society stellen Suchanfragen-Chroniken Schlüssel zur und Abbild der individuellen Persönlichkeit dar. Indem Dave Eggers Mae die These „Alles Private ist Diebstahl“ formulieren lässt, rekurriert der Autor anspielungsreich und eben unter umgekehrten Vorzeichen auf den Wortursprung von „privat“, das sich nämlich vom Lateinischen privare (berauben, befreien von) herleitet. Hannah Arendt hat das ursprüngliche antike Verständnis von „privat“ deutlich gemacht in ihrer Vita activa (1958; dt. 1960):

Für uns umschreibt das Private eine Sphäre der Intimität (…) Für die Antike war entscheidend, daß alles Private ein nur Privates ist, daß man in ihm, wie schon das Wort anzeigt, in einem Zustand der Beraubung lebte, und zwar beraubt der höchsten Möglichkeiten und der menschlichsten Fähigkeiten. Wer nichts kannte als die private Seite des Lebens, wer wie der Sklave keinen Zutritt zum Öffentlichen hatte, war nicht eigentlich ein Mensch. Wenn wir dem Wort „privat“ nicht mehr anhören, daß es ursprünglich einen Zustand der Beraubung kennzeichnet, so auch darum, weil der neuzeitliche Individualismus eine so enorme Bereicherung der Privatsphäre mit sich gebracht hat. (…) Entscheidend für die Züge, die das Private in der Neuzeit angenommen hat, entscheidend vor allem für seine wichtigste Funktion: Intimität zu gewährleisten, ist, daß es historisch im Gegensatz nicht zum Politischen, sondern zum Gesellschaftlichen entdeckt wurde, zu welchem es darum auch in einer engeren und wesentlicheren Beziehung steht.“

Bei Dave Eggers bedeutet „Alles Private ist Diebstahl“ jetzt aber nicht mehr, dass der Einzelne in einem Zustand der Beraubung leben würde, sondern dass der Einzelne dem Gesellschaftlichen etwas vorenthielte, das Gesellschaftliche eben um eine individuelle Erfahrung oder ein Erlebnis beraubte, wenn der Einzelne es nicht mit den anderen teilen wollte. Um mit Arendt zu sprechen, würde jetzt das Gesellschaftliche in einem Zustand der Beraubung leben. Oder, um es auf der Wortebene noch mehr zu verdeutlichen, so hat Max Stirner Mitte des 19. Jh.s es so definiert: „den anderen um etwas verkürzen, privieren“. Der sich seit der Neuzeit heraus kristallisierende Gegensatz von Privat und Gesellschaftlich kommt besonders gut zum Ausdruck in dem für die juristische Diskussion des Privaten wegweisenden Aufsatz der Juristen Samuel Warren und Louis Brandeis The Right to Privacy (1890). Privat definierten sie als das Recht, alleine bzw. in Ruhe gelassen zu werden. Interessant ist, dass dieses Recht formuliert wurde zum Zeitpunkt der aufkommenden Massen-Fotografie und Illustrierten, die Momentaufnahmen und Einblicke in die Intimsphäre festhielten, gegen die man sich schwerlich noch erwehren konnte durch zuziehen des Vorhangs vor dem Fenster. So betrachtet, könnte man die Anpassung von Schutzrechten auffassen als Technikeffekt, was für die Frage eines angepassten Datenschutzes im Zeitalter unserer IKT interessant ist. Denn juridische Diskussionen über ein Recht auf Privatheit liefen bisher bspw. unter dem Titel der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ab. Aber was nützt das Grundrecht in Art. 13 GG noch, wenn sogar die Bundesregierung plant, Smart Meter in den Haushalten einzuführen? Intelligente Stromzähler können meine Gewohnheiten tracken. Was nützen alle Beteuerungen der Anonymisierung der so erhobenen Daten, wenn ein Dritter ein Interesse an der Verknüpfung der so generierten Daten hat? Eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung mutet dagegen fast schon wie ein höfliches Anklopfen an. Carlo Ratti, Direktor des MIT Senseable City Lab in Boston, prophezeit sowieso: „Unsere Städte werden zu Computern unter freiem Himmel.“ Und wahrscheinlich, so können wir hinzufügen, ist dann nicht mal mehr der Himmel das Limit. Das Individuum soll berechenbar werden wie der Stromverbrauch. Daran haben nicht nur Internetkonzerne, deren Hauptgeschäftsmodell maßgeschneiderte Werbung ist, ein Interesse, sondern viele weitere Organisationen, von Behörden bis hin zu kriminellen Vereinigungen.

Auf der Konferenz des Forums Privatheit zur Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in Berlin, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, suchte man also nun zwei Tage lang, dieses Dilemma und die Dialektik von Datenschutz und Datennutz auszuloten und, wenn möglich, Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zu formulieren. Martin Rost vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel machte anhand des Standard-Datenschutz-Modells, das bei Gutachten über Unternehmen und Institutionen zur Anwendung kommt, noch mal grundsätzlich klar, worum es beim „Datenschutz“ gehe, dass nämlich Ausgangspunkt das Machtverhältnis zwischen Einzelnem und Organisationen sei, gleich ob Privatunternehmen oder Staat, und es immer um die Operationalisierung von Grundrechten als Abwehrrechten gehe. Dabei gäbe es drei strukturelle Angreifermotive, erstens Geld verdienen, zweitens Macht erhalten, und drittens andere Diskurse austrocknen. Datenschutz hingegen müsse Kommunikation gewährleisten, die, in Anlehnung an Habermas’ Konzept des kommunikativen Handelns, vier Kriterien genüge, nämlich verständlich, richtig, wahr und wahrhaftig zu sein. Relative Einigkeit herrschte darüber, dass der Begriff „Datenschutz“ keine besonders treffende Bezeichnung darstelle, sondern vielmehr ein Begriff wie Datensouveränitat der Idee der informationellen Selbstbestimmung Rechnung trage. Wohingegen die Rede von der informationellen Selbstbestimmung als offener Begriff nicht deckungsgleich wäre mit dem Begriff der Privatheit, der wiederum, Sie ahnen es, vor dem oben geschilderten Hintergrund, sowieso unterschiedliche Aufladungen und Bedeutungen erhielt.

Die Problematisierung des gegenwärtigen Zustands der informationellen Selbstbestimmung wurde sehr differenziert und aus unterschiedlichen Blickwinkeln unter die Lupe genommen, weshalb wir hier nur einige Ansichten und Einsichten knapp wiedergeben können. Ramón Reichert (Krems) bspw. stellte Self-Tracking als Genuss- und Kontrollmittel vor, wenn sich etwa bei Lauf-Apps. der Nutzer einer „freiwilligen“ Selbstkontrolle unterwerfe, wobei die nutzerunabhängige Seite der ökonomischen Verwertungsinteressen dabei noch gar nicht angesprochen ist. Michael Nagenborg (Enschede) hob hervor, dass datenintensive Technologien heute auch als Teil persönlicher Freiheit aufgefasst werden können, also nicht nur informationelle Selbstbestimmung als Abwehr, sondern auch informationelle Selbstgestaltung als Datennutz. Man könnte hierbei auch unter Zuhilfenahme von Luciano Floridi, Forschungsdirektor des Oxford Internet Instituts und seinerzeit Expertenbeirat bei Googles Umsetzung des „Rechts auf Vergessen“, verallgemeinern, dass der Datennutz in einer Ermächtigung des Einzelnen bestehe. In seinem aktuellen Buch Die 4. Revolution (2015) beschreibt Floridi idealtypisch zwei Spielarten solcher Ermächtigung, nämlich als Chancengleichheit durch Einbeziehung und als ein Mehr an Möglichkeiten durch Verbesserung der Wahlmöglichkeiten. Der Einzelne werde ermächtigt, persönliche Daten zu erfassen und zu verarbeiten, und sie zu kontrollieren und zu beschützen. Wohlgemerkt, idealtypisch. Die Expansion einer Branche wie Reputationsmanagement sowie die Maßnahme eines „Rechts auf Vergessen“ zeigen die real existierende Datennutz-Kehrseite auf. Arnold Picot (München) nahm als einer der wenigen Privatheit aus ökonomischer Sicht in den Fokus und unterstrich die Verwandtschaft von Privatsphäre und Freiheit, denn Privatsphäre sei mehr als der Schutz von Daten. Ausgehend von der liberalen Fragestellung, ob Freiheit ein verhandelbares Gut sei, könne man sehr wohl dahin kommen, dass informationelle Selbstbestimmung auch die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten bedeute. Jedoch müsse eine Reversibilität der Zustimmung zur Verarbeitung der Daten gegeben sein (Rückrufbarkeit). Die Privacy-Einstellungen in den AGBs einiger großer US-amerikanischer Internetmarken hinsichtlich jener Reversibilität und Vererbung fasste Picot anschaulich in einer Art Ampelsystem zusammen (siehe Bild oben). Dieses Modell könnte man sich auch gut als Prototyp einer Art Stiftung Warentest fürs Internet vorstellen, analog zum Modell der Lebensmittel-Ampel. Picot empfahl europäischen Unternehmen, den Datenschutz als USP zu vermarkten und war damit, vermutlich unwissentlich, ganz auf Linie mit Martin Schulz, EU-Parlamentspräsident, der gerade in einem Beitrag für die ZEIT den Datenschutz als Standortfaktor anpries.

Womit wir bei der Seite des politischen Handlungsauftrags bzw. angesichts der deutlichen Machtverschiebung hin zu den Supermächten der Infosphäre (Floridi) des politischen Handlungsspielraums angelangt wären. Philipp Richter (Kassel) stellte zusammenfassend fest, dass die informationelle Selbstbestimmung nicht in einer Krise stecke, sondern einfach gar nicht zur Anwendung käme. Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, hatte zuvor schon darauf hingewiesen, dass man gegenwärtig zwar über schöne Rechtsvorschriften zum Datenschutz verfüge, diese aber sehr durchsetzungsschwach seien. Angesprochen darauf, ob denn US-amerikanische CEOs sich ins Fäustchen lachen würden, da sie beim Thema Datenschutz in Europa machen könnten, was sie wollten, weil nichts passiere, verneinte Stefan Winners, Vorstandsmitglied bei Hubert Burda Media, klar. Jedoch waren er und die übrigen Teilnehmer eines Abschlusspodiums sich einig, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven, dass es einheitliche Spielregeln bräuchte, um das Oligopol US-amerikanischer Internetkonzerne einzuhegen. Eric Clemons (Philadelphia) hatte in seinem Eröffnungsvortrag auch schon darauf hingewiesen, anstatt sich zu fragen, wieso europäische Unternehmen nicht wettbewerbsfähig seien, sollte die EU-Kommission lieber rechtliche Schritte einleiten, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. US-Unternehmen wie Amazon, Apple, Facebook, Google, und Microsoft würden den Markt dann wahrscheinlich immer noch dominieren, allerdings wären die europäischen Firmen zumindest konkurrenzfähig. Durchaus große Erwartungen setzten viele der Wortbeiträger daher in die geplante neue europäische Datenschutz-Grundlagenverordnung, die in der Datenpolitik immerhin statt 28 unterschiedlicher Privacy-Standards einen vereinheitlichten EU-Datenschutzraum ermögliche, somit für US-amerikanische Internetkonzerne z.B. keine rechtlichen Schlupflöcher bei der europäischen Standortwahl ihrer Server mehr bestünde. Andererseits konnte auch niemand abschließend sagen, unter welchen Druck die europäische Datenschutzpolitik durch das geplante Freihandelsabkommen TTIP noch geraten könnte.

Summa summarum, war die zweitägige Konferenz zur Zukunft der informationellen Selbstbestimmung größtenteils darum bemüht, die verbreitete Begriffskonfusion zu Begriffen wie „Privatheit“ und „Datenschutz“, die am deutlichsten Martin Rost als eine „Zumutung“ beschrieb, zu entwirren, so zeichnete sich gegen Ende ab, dass nicht eine solipsistische Debatte zum Schutz des Datenschutzes geführt werden kann, sondern Wirtschaft und Gesellschaft und die divergierenden Interessen zu einer Deckung gebracht werden müssten, und dass das auch nicht auf einer nationalen Ebene, sondern schlussendlich nur international entschieden werden kann.

Es bleibt jedoch die Frage zu beantworten, ob sich Big Data und Datenschutz nicht grundsätzlich ausschließen? Für die SPD scheint die Antwort inzwischen zu lauten, nein, das muss sich nicht ausschließen, wenn sie im Leitantrag des Parteivorstands zum geplanten digitalen Grundsatzprogramm formuliert, „im Einklang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist es dann das Ziel, möglichst viele Daten für Big Data-Analysen verfügbar zu machen.“ Denn „eine Politik, die einseitig auf Vermeidung von Daten und Datensparsamkeit setzt, würde diese Chancen gefährden.“ In dem acht Kapiteln umfassenden Antrag für den Bundesparteitag am 10. Dezember rangiert Datenpolitik auf dem letzten, achten Platz. An erster Stelle rangiert „Gute Arbeit in der digitalen Gesellschaft“. Auch in ihrem ersten digitalen Grundsatzprogramm, das erste unter den Parteien, wie die SPD hervorhebt, hält sie am Paradigma der Arbeit fest. Mit diesem Shift vom Prinzip der Datensparsamkeit hin zum Datenreichtum, blinzelt die SPD offenbar in die Richtung, wo der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), Berichterstatter zur Datenschutzgrundverordnung, längst steht. Er hält die Politik in der Datenschutzreform zurzeit für das größte Problem, da der Gesetzgeber die Datenschutzstruktur „aus dem letzten Jahrhundert“ übernehme. Stattdessen müsse der „Schutz unserer Privatsphäre bei gleichzeitiger „Willkommenskultur“ eines digitalen und datengetriebenen Zeitalters“ erfolgen. „Gerichte müssen deshalb vielmehr versuchen, die veränderte Beziehung und Bedeutung der Daten mit dem Grundrecht auf Datenschutz in Einklang zu bringen.“

Gibt es also nur die Alternative totale Transparenz oder perfekte Geheimniskrämerei? Luciano Floridi sieht uns auf dem Weg von der Informationsgesellschaft des industriellen Zeitalters hin zur digitalen Gemeinschaft, in der weniger verborgen bliebe. Auf dem Spiel stünde wohl das, was Helmuth Plessner in Grenzen der Gemeinschaft (1924) im Zusammenhang mit seiner Kritik am sozialen Radikalismus seiner Zeit skizzierte, nämlich das Spiel mit Masken und das soziale Rollenspiel in einer kontingenten, uneindeutigen, fragilen, aber darum die Freiheit zu mannigfachem menschlichen Ausdruck beherbergenden Wirklichkeit. Am Ende von Eggers’ Roman versucht ausgerechnet der Erfinder des Circle, die Vollendung des Kreises, eine Metapher für den datengetriebenen Totalitarismus, abzuwenden, und setzt dabei auf Mae Holland. Ausgerechnet.