NPD-Verbot: Friedrich gibt ein trauriges Bild ab

Die Innenminister der Länder wollen ein NPD-Verbot empfehlen. Seit vielen Jahren wird immer wieder darüber debattiert, ob es ein neues Verfahren geben soll, jetzt handeln die Minister endlich. Der Verfassungsschutz und der Bundesinnenminister geben hingegen ein schlechtes Bild ab.

Von Patrick Gensing

Transparent der Kampagne für ein NPD-Verbot

Die Materialsammlung der Länder, mit der das NPD-Verbot erreicht werden soll, sei garantiert „Quellenfrei“ – das betonten die Innenminister der Länder immer wieder. Das heißt: Darin sollen keine Aussagen von Rechtsextremen zu finden sein, die mit dem Inlandsgeheimdienst kooperieren. Zudem habe man sich nur öffentlich zugänglicher Quellen bedient.

Damit wird deutlich: Der Verfassungsschutz, an dessen Zusammenarbeit mit Neonazis das erste NPD-Verbotsverfahren gescheitert war, musste praktisch erst einmal ausgeschaltet werden, damit ein neues Verfahren möglich wird. Der Verfassungsschutz soll eigentlich die Verfassung schützen, ist aber de facto eins der größten Hindernisse, wenn es um das Zerschlagen einer NS-bezogenen Partei geht, zu der Hetzer, Gewalttäter und sogar ein mutmaßlicher Terrorhelfer gehören bzw. im Fall Wohlleben lange Jahre gehörte.

Die Innenminister der Länder zeigten sich entschlossen und überzeugt, die NPD ausschalten zu können, damit die Rechtsextremen sich nicht mehr am „Waffenarsenal“ der Demokratie bedienen können, um diese zu bekämpfen. Niemand glaubt ernsthaft, damit sei das Problem Rechtsextremismus gelöst. Doch ein Verschwinden der NPD würde die rechtsextreme Bewegung massiv schwächen. Und es wäre ein Zeichen – an die Opfer von rechtsextremer Gewalt und Neonazi-Terror, dass der Staat alles versucht, um rassistische Fanatiker zu bekämpfen.

Der Bundesinnenminister spielt dabei eine geradezu dubiose Rolle. Trotz mehrfacher Nachfrage von Journalisten konnte er nicht sagen, ob er der Bundesregierung ein Verbotsverfahren empfehlen würde, immer wieder warnte er vor „politischen Risiken“. Die NPD könnte aufgewertet werden durch das Interesse am Thema NPD-Verbot. Also besser einfach schweigen? Wegschauen und nichts hören wollen – diese „Strategie“ hatte in den 1990er Jahre den Aufstieg der rechtsextremen Bewegung ermöglicht, und damit den Terror des NSU geebnet.

Friedrich überbetont die Risiken, das wirkt nicht verantwortungsvoll, sondern ängstlich. Niemand in der Bundespolitik muss Angst vor der NPD haben, auch die Medien sollten dieses Thema nicht wie ein ganz heißes Eisen behandeln. Die einzigen, die Angst haben müssen, sind die potentiellen Opfer von rechtsextremen Schlägern, die durch die Hetze wie von NPD-Spitzenfunktionär Udo Pastörs aufgestachelt werden.

Und noch einen positiven Nebeneffekt hätte ein NPD-Verbot übrigens: Das Dauerthema „neues Verbotsverfahren“ wäre endlich und endgültig vom Tisch.

Siehe auch: Verfassungsschutz als Anti-Antifa?

8 Kommentare zu „NPD-Verbot: Friedrich gibt ein trauriges Bild ab

  1. Ein NPD-Verbot wird spätestens beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) scheitern. Der EGMR hat meines Wissens bisher nur zwei nationale Parteiverbote bestätigt: Das der türkischen Refah-Partei und der baskischen Batasuna. Im ersten Fall war ein Ausschlag gebender Grund für die Bestätigung, dass die zweifelsfrei verfassungsfeindliche Refah nach Umfragen dabei war, bei den Wahlen eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erlangen und damit eine „clear and present danger“ darstellte, um eine Formel des US-Supreme Court aufzugreifen. Die Batasuna war wegen Zusammenarbeit mit der terroristischen ETA verboten worden.

    Man vergleiche die Fälle, in denen der EGMR ein Verbot dagegen abgelehnt hatte, mit der aktuellen NPD – dabei wird man kaum zu einem anderen Schluss kommen können, als dass ein NPD-Verbot in Straßburg scheitern wird. Daher sind alle Debatten über Sinnhaftigkeit eines Verbots und juristische Details für Karlsruhe irgendwie ein akademisches Unternehmen, dass sich dennoch noch ein paar Jahre hinziehen dürfte. Im Ergebnis wird die NPD als höchstrichterlich zugelassene menschenrechtliche Partei darstehen, die nunmehr mit allen Wassern einer demokratischen Legitimation getauft wurde.

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  2. Der EGMR muss auch die jeweiligen nationalen Hintergründe beachten, von daher sind die bisherigen Entscheidungen kaum mit dem Fall der NPD zu vergleichen.

    Und wenn die NPD vom BVerfG verboten wurde, aber der EGMR das Urteil aufhebt, steht sie mitnichten als „höchstrichterlich zugelassene menschenrechtliche Partei“ da, sondern als eine Partei, die in Deutschland als verfassungswidrig gilt.

    Gruß
    PG

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  3. Zum EGMR und Parteienverboten, insbesondere auch zur Refah-Partei, kann man hier in einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nachlesen. Beim EGMR wurde natürlich nicht im Original die US-Formel der „clear and present danger“ verwendet, die durchaus Pate gestanden haben dürfte, sondern es war die Rede von einem „pressing social need“ (dringendes gesellschaftliches Bedürfnis).

    Angesichts der prognostizierten 67 Prozent für Refah bestand nach Ansicht des EGMR „eine echte Chance, die politische Macht zu ergreifen, ohne durch Kompromisse, wie sie in einer Koalition notwendig sind, gebunden zu werden“. Daher wird in der Ausarbeitung zusammengefasst: „Insgesamt deuten die Entscheidungen darauf hin, dass der EGMR an dem Tatbestandsmerkmal einer unmittelbaren bzw. konkreten Gefahr festhält. Aus dieser Haltung lässt sich schlussfolgern, dass für den EGMR das Verbot politischer Parteien angesichts ihrer grundlegenden Bedeutung in der Demokratie nur als äußerstes Mittel (ultima ratio) in Betracht kommt.“ Der Batasuna-Fall wurde nach Erstellung dieses Papiers verhandelt und wurde deshalb darin nicht betrachtet.

    Mir scheint die Analyse von der ultima ratio zuzutreffen. Auf die NPD ist das jedenfalls nicht anwendbar; eine unmittelbare, konkrete Gefahr wird in Straßburg jedenfalls nicht konstatiert werden, und im Vorgriff auf den EGMR möglicherweise auch schon vom BVerfG in Karlsruhe nicht. Man sollte sich das jetzt klar machen, um eine Fallhöhe der Enttäuschung zu vermeiden. Die Länder-Politiker haben das tote Pferd wieder gesattelt aus Scham über und/oder als Ablenkung vom Versagen im NSU-Komplex. Nun ist der Karren am Laufen, und ich stimme dem Parteienrechtler Martin Morlok zu, der über den Drang der Länder-Politiker zum NPD-Verbot sagt:
    „Und mein Eindruck ist, dass dieses Thema eine Eigendynamik entfaltet hat, die von der Politik selbst angeheizt wurde. Jetzt haben die Länder, aber auch der Bund ein Problem und wissen nicht, wie sie es lösen können. Viele Argumente für ein neues Verbotsverfahren gibt es nicht, die derzeitige Debatte ist vor allem Symbolpolitik.“

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  4. das ist heute frisch getweetet worden:

    Zeitlich gut gesetzt, inmitten der anderen frischen Tweets zu diesem Thema heute (u.a. https://twitter.com/tagesschau/status/279533486719778816 ) – der neue publikativeorg-Tweet (mit exakt dieser Seite als Link) ging sogar exakt zwei Minuten dem tagesschau-Tweet voraus (zumindest laut Twitter-Server).

    Meine Frage: wo ist das heutige Update unter diesem Beitrag vom 5.12., zu dem der Link im heutigen frischen Tweet gesendet wurde, zwei Minuten vor dem tagesschau-Tweet?

    Ich lese mir auch Älteres zu diesem Thema sehr gerne durch, kein Problem, und manche Artikel werden beim Wiederlesen eh nur besser, manche besondere haben sowas von gutem Rotwein an sich, keine Frage – aber warum den Beitrag vom 5.12. als frischen Tweet zur heutigen Nachricht über die Verbotsantragsstellung des Bundesrats senden (siehe Tweet-Text)? Warum nicht zum Beispiel „anlässlich der heutigen Entscheidung … ein Beitrag vom 5.12. …“

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