Grundsätze

ZARA-Mission:

  • Förderung von Zivilcourage und einer rassismusfreien Gesellschaft in Österreich,
  • Bekämpfung von allen Formen von Rassismus.

Definitionen:

ZARA definiert rassistische Diskriminierung folgendermaßen:

Rassistische Diskriminierung ist, wenn ein Mensch und/oder eine Gruppe aufgrund der Hautfarbe, der Sprache, des Aussehens, der Religionszugehörigkeit, der Staatsbürgerschaft oder der Herkunft in irgendeiner Form benachteiligt werden.

ZARA definiert Zivilcourage folgendermaßen:

Zivilcourage beginnt mit Wahrnehmung und Verantwortungsgefühl und mündet in zivilcouragiertem Handeln. Dies bedeutet den Mut zu haben, sich für jemanden, dem Unrecht geschieht einzusetzen. Dies kann das Risiko eigener Nachteile beinhalten und unter Umständen den gesellschaftlichen und staatlichen Regeln oder Tendenzen zuwiderlaufen.

ZARA wird aufgrund von zwei Prinzipien tätig:

ZARA-Prinzip 1: Das Mandat durch Einzelpersonen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind.

ZARA-Prinzip 2: Eigeninitiative von ZARA, um das Ziel einer rassismusfreien Gesellschaft zu verwirklichen.

ZARA sieht sich bei der Verfolgung dieser zwei Prinzipien folgenden fünf Grundsätzen verpflichtet:

1: Rassismus geht alle an.

Rassismus ist ein gesellschaftliches Phänomen, dessen Behandlung und Bekämpfung allen Menschen unabhängig von ihrer Minderheits- oder Mehrheitszugehörigkeit obliegt.

2: Anti-Diskriminierung innerhalb von ZARA.

ZARA bekennt sich zum Grundsatz der Nicht-Diskriminierung und verpflichtet sich, entsprechende Schritte und Maßnahmen zu setzen, die eine praktische Umsetzung im Betrieb ermöglichen.

3: Empowerment der Betroffenen

Mit Rassismus konfrontierte Menschen und nach der obg. Definition diskriminierte Minderheiten werden von ZARA auf ihren Wunsch hin unterstützt. Empowerment ist dabei ein Ziel.

4: Allianzen und aktive Vernetzungsarbeit mit Vertreter*innengruppen.

Das Wissen von unmittelbar von Rassismus betroffenen Menschen ist eine wichtige Ressource. Durch gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit Vertreter*innengruppen soll ein etwaiges Gegen- und Nebeneinanderarbeiten so gut wie möglich ausgeschlossen werden.

5: Gender Mainstreaming.

ZARA bekennt sich im Sinne von Gender Mainstreaming zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dies bedeutet, dass bei der Organisation, Konzeption, Umsetzung sowie bei der Evaluierung aller Maßnahmen die unterschiedlichen Bedingungen, Situationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern systematisch berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen werden so gestaltet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter fördern.