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InfoDesk im SSC

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InfoLine Studium

+49 (0)441 798-2728

Bitte halten Sie bei personenbezogenen Nachfragen Ihre Matrikel- oder Bewerbungsnummer griffbereit.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Anträge rund um Ihren Studierendenstatus (Beurlaubung, Exmatrikulation, Rückmeldung, Teilzeitstudium etc.).

Adressenänderung

Damit Sie Ihre Studienbescheinigung und Ihr Semesterticket rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, gibt es die Möglichkeit Ihre Daten direkt bei Stud.IP zu ändern.

An dieser Stelle können Sie auch Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie Bescheinigungen für das BAföG-Amt ausdrucken.

Beurlaubung

Gründe

Bis zu 3 Semestern können Sie sich ohne Begründung beurlauben lassen. Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium bei Anerkennung des wichtigen Grundes für insgesamt fünf Semester möglich. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Elternzeit dar. Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres erziehen, haben Sie Anspruch auf maximal 6 Semester Beurlaubungszeiten.

Fristen
Der Beurlaubungsantrag muss innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden. Empfohlen wird, den Antrag bereits in der Rückmeldezeit zu stellen, damit Sie nicht wegen nicht erfolgter Rückmeldung gemahnt oder gar exmatrikuliert werden müssen.

Hinweise
BAföG-EmpfängerInnen müssen das Studentenwerk unverzüglich über das Beurlaubungssemester in Kenntnis setzen. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden (Ausnahme: Im Ausland abgelegte Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses angerechnet werden).

Beurlaubungsantrag [pdf]

 

Wichtige Links:

Exmatrikulation

Sie stellen bei uns einen Antrag auf Exmatrikulation und können jederzeit, jedoch nicht rückwirkend, auf eigenen Wunsch exmatrikuliert werden. Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie uns, falls Sie nicht zum Semesterende exmatrikuliert werden wollen:

  • Studienausweis des laufenden Semesters
  • Ihr Semesterticket

Über die Erstattung von Teilbeträgen des Semestertickets entscheidet der AStA unter Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung.

Die Erstattung geleisteter Beiträge und Gebühren ist nur möglich, wenn der Antrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

Antrag Exmatrikulation [pdf] 

 

Wichtige Links:

Krankenversicherung

StudienbewerberInnen unter 30 Jahren müssen bei der Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. StudienbewerberInnen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, brauchen diesen Nachweis nicht einzureichen.

Neuausstellung der Semesterunterlagen

Sind Ihnen Ihre Semesterunterlagen (Semesterticket, Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen) für das aktuelle Semester verlorengegangen, wurden nicht per Post zugestellt oder liegen Ihnen aus einem anderen Grund nicht vor, so können Sie diese beim Immatrikulationsamt, Ansprechpartnerin Anja Buß neu beantragen:

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium in Ihrem bisherigen Studiengang fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester rückmelden. Dazu überweisen Sie bitte fristgerecht den für Sie geltenden Semesterbetrag.

Fristen

  • 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
  • 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

Rückmeldung

Rücknahme der Immatrikulation

Sie können die Rücknahme der Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragen.

Damit gilt Ihre Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.

Die eingezahlten Beträge werden nur erstattet, wenn der Antrag auf Rücknahme innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht wird.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation
  • Studierendenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • das Semesterticket

Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation [pdf]

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen möglich, wenn die jeweilige Prüfungsordnung dies vorsieht.

Der Antrag ist jeweils zum Wintersemester bis zum 31. Juli des Jahres und zum Sommersemester bis zum 15. Februar des Jahres für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) beim Immatrikulationsamt einzureichen. Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen.

Während des Teilzeitstudiums können pro Semester höchstens 80 % der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte erworben werden. Es sind Anträge auf den Erwerb von 40 %, 50 %, 60 %, 70 % und 80 % der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.

Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht.

Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z.B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.


Wichtige Links:

Unfallversicherung

Alle Studierenden und DoktorandInnen sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei; die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Wenn Sie einen Unfall erleiden, reichen Sie bitte umgehend die Unfallanzeige beim InfoDesk im SSC oder im Immatrikulationsamt, Herr Denienisp7xw Jjwcuilfs (dervsghnni61ks.juilffz8s@uoeknl.dxnev+) ein. Die Unfallanzeige ist bei allen Unfällen anzuzeigen, nicht nur bei Sportunfällen. Bitte den Antrag am PC ausfüllen (nicht handschriftlich). 

Webm2uzd2aster4rdd (inf2eoportal-studwbiuvojwm@upmktdol.de) (Stand: 20.12.2018)