Sichere Übermittlungsverfahren

Die Telematikinfrastruktur soll als zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen etabliert werden. Über die Unterstützung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte hinaus muss sie nach § 291b Absatz 1e SGB V dafür den sicheren Austausch medizinischer Dokumente auch ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, legt die gematik funktionale und technische Vorgaben für entsprechende sichere Übermittlungsverfahren in der Telematikinfrastruktur fest, erstellt Prüfkriterien für die korrekte Umsetzung und lässt entsprechende Dienste auf Antrag der Anbieter zu.

Die gematik hat die Anwendung Kommunikation Leistungserbringer (KIM) als ein sicheres Übermittlungsverfahren festgelegt.

Das Dokumentenpaket für den Online-Produktivbetrieb bildet die Grundlage der laufenden und anstehenden Zulassungsverfahren.