Frau Ursula Haverbeck

Haverbeck als Opfer der Juden:…Ich stehe hier zwar als Angeklagte, aber in Wahrheit geht es nicht um mich. Ich habe nur die Funktion einer Art Türöffner. In diesem Prozeß geht es um das Recht und, mehr noch, um die Wahrheit für Deutschland…

Frau Ursula Haverbeck wurde im Mai 2018 ins Gefaengnis gesperrt.

Da die videos immer wieder geloescht werden bei YouTube, haben wir eine zeitweise Zuflucht fuer unsere Aufklaerungsvideos, aber wer weis, wie lange noch bevor diese Organisation unsere Kontos auch loescht:

Video: Solidarity mit Ursula Haverbeck – Deutsch

Video: Haverbeck Deutsch English The Greates Problem of Our Time

Video: Ursula Haverbeck Das Erwachen Der Schlafwandler

Video_Ursula Haverbeck – Paragraph 130 Abschaffen-15 Min.

Video: Ursula Haverbeck – Warum GG Artikel 5 Ungueltig ist-15 Min.

Video_Ursula Haverbeck – Fragen ueber Fragen

Video: Ursula Haverbeck Panorama Interview ueber den Holocaust Betrug-Deutsch-English sub.

Video: Ursula Haverbeck to the British People-English-Holocaust

Video: Ursula Haverbeck – The Hooton Plan And The Migrant Crisis German-Engl-Migrante Krisis

Video: Ursula Haverbeck Ursula Haverbeck – Aufruf an die Deutschen vom 4.9.2016 – Vernichtung der Deutschen

Deutsch: Video: Ursula Haverbeck 21.11.2016

Deutsch: Video: Ursula Haverbeck ‘Ohne Naturgesetze’

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Frau Haverbeck – Kampf ums Recht –

Ausgezeichnet fuer Leute die immer noch an den Holocaust glauben. Sie redet ueber verschiedene Buecher, Prozesse, und wie sich der Holocaustglauben in Deutschland eingenested hat. Hollywood hat’s geschafft. Mein Gott was ist denn mit den Deutschen los dass sie sich nie gewehrt haben??? Und jetzt, ist es jetzt zu spaet?

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Staeglich, Wilhelm – Der Auschwitz-Mythos (1979, 390 S., Text)-pdf

Der Jahrhundertbetrug-Butz-pdf

Die Auschwitz Luege-Christophersen-pdf

Freispruch fuer Hitler (1988, 233 S., Text)-pdf

Ein Leben Fuer Deutschland Und Europa – Adolf Hitler-pdf

Maidanek in Alle Ewigkeit? J.G. Burg-pdf

LeuchterFred-DerErsteLeuchter-report No_1.Scan

LeuchterFred-DerZweiteLeuchter-report No 2.Scan

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Fuer die Grosse Arbeit und Kampf um die Gerechtigkeit von Frau Ursula Haverbeck besuchen sie bitte ihre Heimseite:

http://ursula-haverbeck.info/

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http://ursula-haverbeck.info/wem-gehoert-eigentlich-deutschland/

http://ursula-haverbeck.info/grundgesetz-artikel-103-absatz-3/

http://ursula-haverbeck.info/wir-sind-gedankenverbrecher/

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Some Videos in English… click on “cc” on the bottom right for subtitles in English

Frau Ursula Haverbeck bringt Beweise dass der Holocaust eine Erfindung ist.

Frau Ursula Haverbeck proves the Holocaust is an invention.

 

Jewish Tyranny in Germany – HC

3. Mai 2015

Zu den Ihnen bereits am 9. April zugesandten Fragen, wäre noch folgende Ergänzung jetzt mit einzubeziehen:

http://ursula-haverbeck.info/schreiben-an-die-ndr-redaktion-in-hamburg-vom-22-april-2015/

 

22. April 2015

http://ursula-haverbeck.info/beginnt-auch-die-luegenpresse-nach-der-wahrheit-zu-fragen/

http://ursula-haverbeck.info/schreiben-an-die-ndr-redaktion-in-hamburg-vom-22-april-2015/

 

Frau Ursula Haverbeck: Zunächst eine Vorbemerkung.

Ich stehe hier zwar als Angeklagte, aber in Wahrheit geht es nicht um mich. Ich habe nur die Funktion einer Art Türöffner. In diesem Prozeß geht es um das Recht und, mehr noch, um die Wahrheit für Deutschland.

Ich werde das begründen, wobei ich mich nicht bei strittigen Einzelheiten aufzuhalten gedenke. Dies auch deshalb nicht, weil ich weder als Betroffener in dem KL Auschwitz und darum geht es hier – noch in irgendeiner Funktion dort tätig war; und ich nehme an, dies gilt für alle Anwesenden ebenso.

Ich bin auch kein selbständig forschender Geschichtswissenschaftler, kein Experte für Vergasungseinrichtungen noch ein Chemiker, der kompetent über die Reaktionen des Zyklon B Aussagen machen könnte; – und wieder gehe ich davon aus, daß dies wohl auch für die Anwesenden zutrifft.

Wir sind also allesamt angewiesen auf die Medien, auf Bücher, auf Zeugenaussagen und Gerichtsprotokolle, und diese sind so umfangreich wie unterschiedlich, daß ich sie außer acht lassen will, damit wir uns nicht in von uns nicht zu beweisenden Nebensäch- lichkeiten verlieren.

Stattdessen werde ich von einigen wenigen, uns allen geläufigen und auch völlig un- bestrittenen Tatsachen ausgehen, die mich zu meiner nicht mit der öffentlich sanktio- nierten Ansicht über Auschwitz veranlaßt haben, und derentwegen ich vor Gericht stehe. Es handelt sich insbesondere zunächst um vier Tatsachenstränge, die nebeneinander  herlaufen, deren drei sich an einem entscheidenden Punkt verknoten, während ein vier- ter weiterhin nebenherläuft und schließlich die anderen überlagert.

Die erste Tatsache: Die Holocaust-Bestreiter

Alle vor dem Nürnberger Militärtribunal stehenden deutschen Führungspersönlich- keiten, seien sie nun Politiker oder Militärs, haben bis zu ihrer Hinrichtung, und wie Speer, auch noch nach 20-jähriger Haft, übereinstimmend ausgesagt, daß ihnen nichts von einem durch Vergasung und auf Befehl ausgeführten Massenmord an den Juden bekannt gewesen sei. Joachim Fest hat dies noch einmal in seinem 2001 erschienenen Buch über Albert Speer festgehalten. Er zitiert Hermann Göring: „Die Gaskammern sind Propagandaschwindel! Hitler hätte niemals zu dem Gasmord an den Juden seine Zu- stimmung gegeben!” (Joachim Fest, „Albert Speer”, S. 521)

Daß dieses so von allen Beteiligten behauptet wurde, ist eine Tatsache. D.h. aber nicht, daß es stimmen muß. Bitte beachten Sie diesen Unterschied.

In dem mehr als neunhundert Schreibmaschinenseiten umfassenden Urteil des Frank- furter Auschwitz-Prozesses 1963 – 1965 sagen all diejenigen, die in irgendeiner Funktion etwas mit Auschwitz als Konzentrationslager zu tun hatten, daß sie von Gaskammern zur Ermordung der Juden nichts gewußt hätten, sondern es sich vielmehr um ein vorbildlich geführtes Lager gehandelt habe. Und wieder, daß dies NS-Funktionäre so sagten, ist eine Tatsache. Ob es stimmt, ist eine andere Frage.

Dann traten Historiker auf, zunächst Prof. Paul Rassinier, der als französischer Wider- standskämpfer im KL Buchenwald inhaftiert war. Der Richter Dr. Wilhelm Stäglich schrieb sein Buch „Der Auschwitz-Mythos”, da er selber während des Krieges eine Flakeinheit in unmittelbarer Nähe von Auschwitz kommandierte und mehrere Male sel- ber im Lager war.

Ein weiterer Franzose, Prof. Dr. Robert Faurisson, der Amerikaner Prof. Arthur Butz, der Engländer David Irving und viele, viele andere Deutsche hatten eigene Forschun- gen, Dokumentenstudium, Zeugenbefragung, Besichtigung von Auschwitz usw. aufzu- weisen. Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie in vorliegenden Büchern. Das Ergebnis ist übereinstimmend: Es gab keine Vergasungen in Auschwitz.

Es begann der sog. Revisionismus, und der Massenmord an den Juden wurde längst der Holocaust genannt. Es folgte die Untersuchung in Auschwitz durch einen amerikanischen Gaskammerexperten, Fred Leuchter, und durch einen deutschen Chemiker im Hinblick auf die Reaktion des Zyklon B. Auch sie kamen zu dem Ergebnis, daß in den gezeigten Gaskammern in Auschwitz keinerlei Vergasungen stattgefunden haben könn- ten. Diese Bücher und Gutachten liegen vor. Sie sind eine Tatsache. D.h. nicht, daß der Inhalt dessen, was da vorgetragen wird, stimmen muß.

Und obgleich bereits mehr als ein halbes Jahrhundert vergangen ist seit dem Kriegs- ende und der Befreiung von Auschwitz durch die Russen, und mindestens einmal wö- chentlich im Fernsehen dieser schrecklichen Verbrechen gedacht wird, so gibt es immer n0ch sehr viele „Ungläubige”, wie jetzt aus einer Umfrage der italienischen Zeitung Cor- rere della Sera hervorgeht, europaweit 7,5%.

Die zweite Tatsache: Zeugnisse der Opfer

Der zweite Tatsachenstrang befaßt sich mit den Opfern. Seit Kriegsende erscheinen Veröffentlichungen über die Leiden der Juden in den KL und natürlich insbesondere Auschwitz als dem Ort der Judenvernichtung durch Vergasung mit der Chemikalie Zy- klon B, erschütternd die zahllosen Zeugenaussagen in den Auschwitz-Prozessen.

Auschwitz wurde zu dem Ort des Holocaust, und der Holocaust war Auschwitz.

Ich verweise nur auf ein Buch „Auschwitz – Zeugnisse und Berichte”, bereits 1962 von der deutschen Verlagsanstalt herausgegeben als Taschenbuch. Die Vielzahl der Zeug- nisse, Berichte, Fernsehreihen wie die Holocaust-Reihe 1979, der Film Schindlers Liste usw., die alle die furchtbaren Leiden der Juden in Auschwitz zeigen, und in allen Medien besprochen werden, aber auch in den Schulbüchern zu finden sind, machen weitere Beispiele überflüssig. Der Holocaust ist das offenkundige, singuläre deutsche Verbre- chen. Alle diese Darstellungen sind eine Tatsache. Aber auch hier gilt: das heißt noch nicht, daß die Aussagen stimmen. Gerade der als erstes aufgezeigte Tatsachenstrang macht deutlich, daß sie zumindest umstritten sind.

Allerdings muß es den Bürger einer pluralistischen Gesellschaft irritieren, für die doch Toleranz und das Geltenlassen anderer – auch abwegiger – Meinungen oberstes Gebot ist, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn auf der einen Seite die Darstellun- gen gefördert und überall verbreitet, auf der anderen Seite sie totgeschwiegen, ja sogar indiziert und verboten werden.

Dritte, entscheidende Tatsache

Bei Gericht gehört es zum täglichen Brot, bei der Darstellung völlig entgegengesetzter Beurteilungen ein und derselben Sache zu der Erkenntnis und einem Urteil zu gelangen, wer von den beiden Parteien recht hat. Handelt es sich um sehr komplizierte Vorgänge, die großes Fachwissen und Sachkompetenz notwendig machen, dann werden Gutach- ter eingesetzt. Auch dies ist eine übliche Praxis.

Nichts anderes hätte auch in diesem Fall erwartet werden müssen, weil gerade hier ein ganz besonders schwerwiegendes und folgenreiches Problem vorlag. Hatte doch Nahum Goldmann seinerzeit von Konrad Adenauer eine finanzielle Wiedergutmachung an Israel für 6 Millionen ermordeter Juden ausgehandelt. Gutachter, renommierte Wis- senschaftler von solchen Nationen, die nicht am Weltkrieg beteiligt waren, wie z.B. die Schweiz und Schweden, hätten hier berufen werden müssen, um die Wahrheit zu ermit- teln.

Nahum Goldmann, „Das jüdische Paradox”, S. 166ff, 1978, Europäische Verlagsanstalt

Die Tatsache aber ist, daß am 18. September 1979 der Bundesgerichtshof entschied, daß das Leugnen des Massenmordes an den Juden strafbar sei. So steht es in der An- klageschrift gegen mich.

Nun ist das Leugnen von Auschwitz und einer großen Anzahl umgekommener Juden dort natürlich Unsinn. Kein ernstzunehmender Mensch wird das tun. Mit dem „Leugnen des Massenmordes an den Juden” ist etwas ganz anderes gemeint. Dies Urteil verbietet – obgleich das Wort nicht genannt wird – ein historisch umstrittenes Phänomen zu bestreiten: den Holocaust.

Vielleicht sagt nun der eine oder andere: Das kann doch gar nicht sein. In einem de- mokratisch verfaßten Staat, der auf dem Grundgesetz mit den vorgeschalteten Grund- rechten basiert, kann es ein solches Urteil nicht geben. Wir haben eine garantierte Mei- nungs-, Rede-, Presse- und Forschungsfreiheit. Damit ist ein solches Verbot nicht ver- einbar, erst recht nicht angesichts der strittigen Lage. Doch der Bundestag verabschie- dete ein Gesetz, heute meist zitiert unter dem Namen Volksverhetzung § 130 StGB, das genau in dieser Weise ausgelegt und angewendet wird. Die Offenkundigkeit und Sin- gularität des Holocaust darf nicht bezweifelt werden. So wird das Gesetz interpre- tiert, im Gesetzestext selber kommt das Wort Holocaust nicht vor.

Jemand, der wie ich sich mindestens 25 Jahre lang in der politischen Erwachsenen- bildung betätigt hat, hat selbstverständlich auch immer wieder das Grundgesetz, die Grundlage dieser Demokratie, herangezogen. Bereits in der Goldmann-Ausgabe von 1967 weist Theodor Heuß zum einen darauf hin, daß das Deutsche Reich nicht unter- gegangen ist mit der Kapitulation der Wehrmacht, sondern fortbesteht, und zum anderen daß die Grundrechte mit dem Anspruch der Rechtsverbindlichkeit ausgestattet wurden, d.h. „sie besitzen nicht den deklamatorischen Charakter des Bekenntnisses, sondern sind deklaratorischer Natur.”

Dieser Gedanke wird dann von Prof. Dr. Günter Düring in der Beck’schen Taschen- buchausgabe von 1976, aber auch noch 1986, noch einmal verstärkt:

„Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht, also nicht lediglich, wie vielfach noch in der Weimarer Verfassung, bloße Deklamationen oder Programmsätze. Und fer- ner wird der Staat in allen seinen Erscheinungsformen (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung) an die Grundrechte gebunden. Zu betonen ist die Bindung auch der Gesetzgebung. Früher (noch während Weimar) galten die Grundrechte nur nach Maßgabe der Gesetze. Heute gelten die Gesetze nur nach Maßgabe der Grundrechte.”

 

[*Anfang Einsatz bei germanvictims.com – Heuchelei durch eine Briefmarke:~Ende Einsatz bei germanvictims.com]

Meinungsfreiheit

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagt 1995 zu der Sonderbriefmarke „Freiheit der Meinungsäußerung”:

„Von Demokratie kann nur dort und dann die Rede sein, wenn Meinungs-, wenn Kommunikationsfreiheit herrscht. Das Ausmaß dieser Freiheit zeigt an, welchen Ent- wicklungsstand eine demokratische Gesellschaft erreicht hat.”

Auch mit den Bestimmungen zum Schütze der Jugend und zur Wahrung der persönli- chen Ehre wäre die Erforschung historischer Ereignisse nicht nur vereinbar, sondern notwendig. Die Jugend muß an dem Ringen um die Wahrheitsfindung beteiligt werden, wenn Historiker und Politiker für sie Glaubwürdigkeit haben sollen. Und die persönliche Ehre der Eltern- und Großelterngeneration verlangt zwingend eine objektive, wahrheits- gemäße Aufklärung dieser Frage. Den einen Tatsachenstrang zum Glaubensinhalt zu machen, während der andere verboten wird, kann nur zu einer allgemeinen Abwendung von der Geschichte und Politikverdrossenheit führen.

Dieser dritte Tatsachenstrang schlingt sich wie ein Knoten um den ersten, das sind die sog. Revisionisten. Sie sollen mundtot gemacht werden, doch das ist bis heute nicht gelungen. Ein wirklicher Wissenschaftler fühlt sich der Wahrheit und ihrer Verkündigung  verpflichtet. Strafen vermögen da nicht abzuschrecken. Das hat erst vor wenigen Jahren ein mutiger Bürger des Kreises Herford bewiesen, der Politologe Udo Walendy, der 26 Monate im Gefängnis verbrachte für die von ihm erkannte Wahrheit.

Und wieder wird der Laie stutzig: Wieso ein Verbot statt einer sachlichen Richtigstel- lung? Das kann doch nur heißen, daß diese gefürchtet wird. Sollten die Opfervertreter ein schlechtes Gewissen haben?

Das Gesetz ist eine Tatsache. Auf Grund dieser Tatsache bin ich angeklagt. Ob die- ses Gesetz in Übereinstimmung zu bringen ist mit den Freiheitsrechten, das ist eine of- fene Frage.

Vierte Tatsache: die Opferzahlen

Immer wieder haben sich Historiker und kritisch denkende Bürger gefragt: Wie kommt die Zahl 6 Millionen zustande? In dem Urteil des Internationalen Militärtribunals (IMT), das am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündet wurde, findet sich folgender Ab- satz:

„Adolf Eichmann, der von Hitler mit der Durchführung dieses Programms beauftragt worden war, hat geschätzt, daß in Verfolgung dieser Politik 6 Millionen Juden getötet wurden, von denen 4 Millionen in Vernichtungslagern ums Leben gekommen sind.”

Es handelt sich also um eine Schätzung, die angeblich von Eichmann vorgenommen worden sein soll. Diese Zahl wird heute allgemein zugrundegelegt. Auch am Tag der Befreiung von Auschwitz am 27. Januar wird dieser 6 Millionen Ermordeter gedacht.

In Auschwitz selber gab es Jahrzehntelang eine Tafel mit der Aufschrift von 4 Millio- nen ermordeter Juden. Diese Tafel wurde Anfang der neunziger Jahre ersetzt durch ei- ne andere mit 1,5 Millionen. Es wurde das sogar in den Fernsehnachrichten gezeigt, ich habe es selber gesehen. Anschließend gab es ein Streitgespräch zwischen Polen, Ju- den und Zigeunern, wer von ihnen den größeren Anteil unter diesen Opfern habe zwecks Entschädigung.

Doch es blieb auch nicht bei dieser Zahl. Nachdem Leuchter / Rudolf ihre Gutachten vorgelegt hatten, daß in den gezeigten Gaskammern unmöglich mit Zyklon B Millionen von Juden vergast worden sein können, erschien eine Gegendarstellung bzw. ein Ge- gengutachten von dem Apotheker Claude Pressac. In diesem heißt es, daß in Auschwitz etwa 700.000 – 800.000 Juden ums Leben gekommen seien. Inzwischen ist das Gutachten von Pressac auch als Fischer-Taschenbuch erschienen, in dem die Zahl noch weiter gesenkt worden ist auf etwa 500.000. Aber auch dabei blieb es nicht. Im Jahre 2002 wurde von einer wissenschaftlichen Gesellschaft, deren Vorsitzende die ehemalige Bundestagspräsidentin Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth ist, ein Artikel herausgebracht von dem Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer mit dem Titel „Die Zahlen der Opfer von Ausch- witz – Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde”. In dieser Schrift wird von „wahr- scheinlich 356.000 vergaster Juden” gesprochen.

Diese Veröffentlichung ist in keiner Weise diskriminiert oder gar strafrechtlich verfolgt worden, obgleich eine Anzeige wegen Verharmlosung des Holocaust sowohl gegen Meyer als auch gegen Rita Süßmuth erstattet wurde. Im Gegenteil, die Gerichte bestätigten, daß dieser Artikel keinen strafbaren Inhalt habe und daher verbreitet werden dürfe.

Vor 60 Jahren hat sich nach Ansicht der Zeugen und Opfer das unvergleichliche sin- guläre – Verbrechen der Menschheit in Auschwitz abgespielt, indem dort Millionen Juden vergast worden seien. Je größer der Abstand zu diesem Ereignis, desto geringer wurde die Zahl der Opfer. Ja man könnte sagen, sie nähert sich dem an, was die Revisionisten seit langem behauptet hatten. Sie können den Artikel von Fritjof Meyer nachlesen. Sie haben wahrscheinlich genau wie ich im Fernsehen die Reduzierung von 4 auf 1,5 Millionen miterlebt, und wir alle müssen uns nun fragen: Wer hat warum diese sechs Millionen festgeschrieben? Nicht zuletzt deshalb meine Eingangsfeststellung, es ginge nicht um mich, sondern um das Recht und die Wahrheit für Deutschland. In diesem Fall stimmt die Tatsache des Gesagt-worden-seins mit dem Gesagten als Tatsache überein. Die Zahl wurde innerhalb von zwölf Jahren auf weniger als ein Zehntel reduziert, von vier Millionen auf 356.000.

Neue Erkenntnisse – Neue Gesetze

Werden alle diese vier Tatsachenstränge miteinander verknüpft und verbunden, dann ergibt sich eine deutliche Verschiebung zugunsten der Aussagen der Bestreiter im er- sten Tatsachenstrang. Fritjof Meyer sagt vorsichtig immer noch „wahrscheinlich 356.000″, die auch nicht in den bisher und bis heute in Auschwitz vorgezeigten sog. Gaskammern liquidiert worden seien, sondern außerhalb des Lagers Birkenau in zwei nicht vorhandenen Bauernhäusern, von derem einen man jetzt das Fundament entdeckt hat.

Damit wird die Größenordnung der zu beklagenden Toten entsprechend der Opfer zahl von Hiroshima oder von Dresden und wesentlich kleiner als die Opfer der deut- schen Kriegsgefangenen nach dem Kriege auf den Rheinwiesen, oder der nach Ruß- land verschleppten Zivilisten und Kriegsgefangenen, von denen Millionen nicht zurück- kehrten, und auch in keiner Weise vergleichbar mit den Vertreibungsopfern in Höhe von etwa 2,5 Millionen, die unter furchtbaren Umständen ums Leben kamen. Natürlich sind auch 356.000 Opfer von Auschwitz wie die von Hiroshima und Dresden unerträglich und das Bild des Menschen beleidigend, aber eben nicht Singular.

Einmalige, ungeheure Tatsache ist dagegen, daß dieses Geschehen von Auschwitz zu dem Holocaust, zum unsühnbaren Verbrechen eines ganzen Volkes festgeschrieben wurde.

Abschließend möchte ich noch eine fünfte Tatsache ansprechen. Diese fünfte Tatsa- che besteht darin, daß die Juristen nicht längst in großer Zahl empört aufgestanden sind, um zu sagen: Das machen wir nicht mit. Wir verurteilen unsere Kollegen in der DDR, daß sie politische Justiz verüben. Dieses hier ist auch politische Justiz. Ein sol- ches Gesetz ist unvereinbar mit dem Recht auf freie Meinung und freie Forschung. Wir verlangen, daß es überprüft und abgesetzt werde, so wie seinerzeit der Bundesjustizmi- nister Gustav Heinemann das Maulkorbgesetz, Staatsgefährdung, gegen links zu Fall brachte. Einzelne Juristen, sogar ein Kammergerichtspräsident, geben hinter vorgehal- tener Hand zu, daß dieses Gesetz nicht mit dem Grundrechten zu vereinbaren sei. Aber getan haben sie alle nichts.

Der Jurist Stefan Huster hat in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 8/1996 S. 487 ff. überzeugend dargelegt, daß § 130 Abs. 3 StGB mit Artikel 5 Abs. l S. 1 GG unvereinbar ist.

Bis heute werden Menschen nach diesem Gesetz § 130 Volksverhetzung verurteilt.

Im Jahre 2002 z.B. 9.807 Strafverfolgte laut Bundesverfassungsschutzbericht.

Ich frage mich, wie die Wahrheitsfindung volksverhetzend sein kann.

Mut zur Wahrheit (Helmut Diwald)

Spätestens nach dem Artikel von Fritjof Meyer hätte dieses Gesetz gekippt werden müssen. Offenkundig ist nun nur, daß nichts im Zusammenhang mit dem Holocaust of- fenkundig ist: Nicht das Zyklon B als Mordmittel für Millionen, nicht die gezeigten Gas- kammern, nicht die Millionenzahl der Opfer selber. Alles ist heute in Frage gestellt, nicht nur weil man es nicht glauben und sich reinwaschen will, sondern erwiesenermaßen aus sachlichen und naturwissenschaftlichen Gründen.

Die vier von mir aufgezeigten unbestrittenen Tatsachenstränge sind in ihrer Verknüp- fung den Juristen erneut zur Prüfung vorgelegt. Das Schicksal bietet ihnen die Möglich- keit, von der Lüge zur Wahrheit vorzustoßen, sogar in gewisser Weise ohne das Gesicht zu verlieren, denn, wie gesagt, in den Gesetzen kommt das Wort „Holocaust” nicht vor.

Ergreifen sie nun aus Rücksichtnahme und Angst vor den Juden diese Möglichkeit nicht, dann machen sie sich schuldig vor ihrem Gewissen, vor ihrem Berufsstand und vor Deutschland.

Vollends unglaubwürdig würden sich Juristen machen, wenn sie nun auf andere, bis her nicht oder nur am Rande genannte Orte verweisen wollten, an denen die Millionen vergast worden wären, und wenn nicht mit Zyklon B, dann eben durch ein anderes Giftgas.

Das geht nicht mehr nach fünfzigjähriger Darstellung der Vergasungen mit gerade diesem Giftgas in Auschwitz.

Ich meine, die Tatsachen sprechen für sich. Sie sind so einfach, daß jeder Bürger sie ohne große Vorkenntnisse beurteilen kann.

Der Holocaust, so wie er uns jahrzehntelang eingehämmert wurde, mit seinen Millio- nenvergasungen in Auschwitz, ist nicht mehr aufrecht zu halten. Nicht die Wahrheitsfin- dung zu verbieten, sondern zu fördern wäre Aufgabe der Gerichte. Und für einen deut- schen Richter oder Staatsanwalt dürfte es kein größeres Herzensbedürfnis geben, als der Wahrheitsfindung für Deutschland, und darüber hinaus der Wahrheit schlechthin zu dienen.

Ich danke, daß Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, dieses darzulegen. Nicht ich bin angeklagt, sondern bei genauerer Betrachtung steht die Justiz in Deutschland vor Gericht.

Ursula Haverbeck-Wetzel

Schlußwort der Angeklagten

Ursula Haverbeck-Wetzel –  In der Anklage gegen mich wird gesagt, daß ich Fritjof Meyer nicht als Beweis für meine Behauptung anführen könne, daß es den Holocaust so wie uns bisher dargestellt nicht gegeben habe. Denn Fritjof Meyer hätte nicht relativiert – also in Beziehung zu an- derem gesetzt und daher in der Gewichtigkeit gemindert -, sondern er hat verifiziert, das ist bewahrheitet, von veritas = Wahrheit, man könnte auch sagen, wahrheitsgemäß be- gründet.

Meyer hat verifiziert, und sein eindeutiges Ergebnis ist, daß alles ganz anders war, als bisher dargestellt. Nicht 6, nicht 8 – wie der Bürgermeister von Kleinmachnow noch 2003 schreibt – , auch nicht 4 und nicht 1,5 Millionen Juden wurden in Auschwitz, in dem Ort des Holocaust, vergast, sondern „wahrscheinlich” 356.000.

Dies ist und bleibt ein „Menetekel für die Nachgeborenen”, wie es in dem Vorspann von Meyer heißt. Und er hat auch recht, tausende von Menschen in ein Konzentrations- lager zu sperren, ist ein Zivilisationsbruch. Ein solcher Zivilisationsbruch ist die gesamte Endphase des Weltkrieges von 1942 bis 1945.

Nur ist dies weder eine deutsche Erfindung noch eine deutsche Alleinschuld, es gilt dies genauso für die Gefangenenlager der Russen in Sibirien, wie für die Rheinwiesen- hölle der Amerikaner, es gilt für Dresden und Hiroshima, und es galt auch schon für die Sklaventransporte nach Amerika, den Indianer- oder Kulakenmord und die englischen Konzentrationslager für die Buren, und erst recht für die 16 Millionen Heimatvertriebe- nen, wobei 2,5 Millionen umkamen.

Eine solche Relativierung muß nicht von Meyer ausgesprochen werden, sie ist das eindeutige Ergebnis seiner Verifizierung.

Ich nehme für mich in Anspruch, ja ich fühle mich dem verpflichtet, was mir als Hand- reichung von Regierungsseite für die politische Erwachsenenbildung zur Verfügung ge- stellt wurde, nämlich als guter Bürger – insbesondere in einem sich Demokratie nennen- den Land – Mut und Eigensinn zu bewahren, ein guter Bürger, der wie Immanuel Kant fordert, sich seines Verstandes ohne Anleitung eines anderen bedient. Dies habe ich getan. (InfoDienst 1/2003 des Landesinstituts für Qualifizierung von NRW,  O.Negt, Der gute Bürger ist derjenige, der Mut und Eigensinn bewahrt, S. 18)

Jetzt liegt die Entscheidung bei Ihnen. Es ist keine leichte Entscheidung, dessen bin ich mir bewußt. Doch sie ist nicht schwerer als meine Entscheidung es war: die Ent- scheidung zwischen einem vorläufig noch gesicherten bürgerlich-vergnüglichen Leben und dem Einsatz für Recht und Wahrheit für Deutschland, wohl wissend, daß das heute mit Gefängnis bestraft werden kann. In Ihrem Fall wäre es wohl nur eine Schädigung von Ruf und Karriere. Doch man kann von niemandem Mut verlangen, das kann man nur sich selbst abfordern, und ich habe mich entschieden.

Eines ist überdeutlich: Wenn weiterhin Menschen aus Angst vor den Juden, wie es bei Petrus im Evangelium heißt, als er seinen Herrn verriet, nach § 130 Volksverhetzung verurteilt werden, dann sind damit die Grundrechte, auf denen jedes Gesetz, jede politi- sche Bildungsarbeit und alle Politik in diesem Land beruhen soll, nach Art. 1 Abs. 3 GG außer Kraft gesetzt.

Und gelten die Grundrechte nicht mehr, dann leben wir in einer Diktatur, weil ich ge- lernt und jahrzehntelang vertreten habe, daß diese Grundrechte das Wesen eines de- mokratisch verfaßten Staates ausmachen im Gegensatz zu einer Diktatur. Sie dürfen nach Art. 19 Abs. 2 GG auch nicht durch ein Gesetz in ihrem Wesensgehalt angetastet werden.

Nun haben wir aber eine unerhört große Zahl von Verurteilungen nach diesem Para- graphen, in acht Jahren nicht weniger als 86.000 nach offiziellen Angaben. Dadurch ist bei genauerer Betrachtung die gesamte politische Bildungsarbeit der vergangenen 50 Jahre unglaubhaft gemacht und Lügen gestraft worden. Ein bestürzendes Fazit meiner Tätigkeit.

Frau Vorsitzende, Herr Staatsanwalt, es ist dies nur ein kleines Amtsgericht in Bad Oeynhausen, und wir, Richterin und Angeklagte, sind zwei unbedeutende Frauen, eine junge und eine alte, aber niemand weiß, ob nicht gerade von hier aus eine bedeutsame Wende eingeleitet wird, wenn wir uns nur der Wahrheitsfindung verpflichtet fühlen, einer Wahrheitsfindung gegen Vorurteile, Meinungen, Glauben und auch gegen Maulkorbge- setze, denn wie es im Johannesevangelium heißt: „Die Wahrheit wird euch frei ma- chen“.(Joh.8,32)

Danke

Quelle: http://ursula-haverbeck.info/veroeffentlichungen/

[*Bemerkungen by germanvictims.com]

FRAU HAVERBECK’S MESSAGE IN ENGLISH:

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SUBTITLES IN ENGLISH: The Greatest Problem of our Time

Bad Nenndorf 6. August 2011:

 

Eine von Vielen Dokumenten von der Heimseite von Frau Ursula Haverbeck:

27. April 2010

Seine Heiligkeit,
Papst Benedikt XVI.
Santa Sede/Heiliger Stuhl
Città del Vaticano
V – 00120 VATICANO
ITALIA/ITALIEN

Heiliger Vater!

„Wahrheit ohne Liebe macht blind“, sagte der Kardinal Ratzinger. Als Papst bezeichnete er sich als „Sachwalter der Wahrheit“. Umgekehrt läßt sich aber auch sagen „Liebe ohne Wahrheit ist eine blinde Liebe“ die zur Abgötterei führt. Wahre Liebe ist selbstlos und gerecht.

Um dieser wahren Liebe willen, kann ein „Sachwalter der Wahrheit“ nicht länger zu den ungeheueren politischen Lügen, die das Leben der Völker zerstören, schweigen. Wir brauchen einen reinigenden Prozeß der Wahrheitsfindung, ohne alle Rücksicht auf sogenannte Sachzwänge, ohne alle ängstliche Vorsicht, aus der Einsicht, daß es sonst keinen Weg in eine menschenwürdige Zukunft gibt, auch nicht für die Juden.

Die Würde des Menschen steht auf dem Spiel. Tausendfach wird sie täglich von Politikern und Medien, von Banken und Großkonzernen – für die nur noch die Gewinnmaximierung von Bedeutung ist – mit Füßen getreten. Als eine hohle Phrase findet sie sich zwar noch im Grundgesetz in Artikel 1 aber wer weiß schon, was Würde ist? Die Ehre wurde bereits abgeschafft.

Es gab einmal ein Nürnberger Tribunal. Juristen geben längst zu, daß es zu Recht Tribunal hieß, mit Rechtsprechung und Wahrheitsfindung hatte es nichts zu tun. Es wurde nur als Prozeß getarnt. Jetzt sitzen auf der Anklagebank:
Dieses Nürnberger Tribunal und der Holocaust
Der 11. September und der Afghanistan-Krieg
Die Kriegsursachen und die Kriegsschuld im 20. Jahrhundert.

Wenn irgend jemand, dann hat der „Sachwalter der Wahrheit“, der immerhin Oberhaupt von mehr als einer Milliarde Menschen ist, das Recht und die Verpflichtung im Namen Jesu Christi der Wahrheitsfindung zu dienen.
Ein weiteres Schweigen würde zu Verrat.

Das heißt: Die entgegengesetzten geäußerten Meinungen, die heute jeweils als Wahrheit behauptet werden, bedürfen einer neutralen sachlichen Prüfung, bar aller Vorurteile.

„Der Stellvertreter Christi auf Erden“ muß sein Amt antreten – vielleicht sein Kreuz auf sich nehmen – zum Wohle der Menschheit. Es kann nicht länger gewartet werden, sonst könnte auch dies letzte Bollwerk des christlichen Abendlandes fallen, auf welches zur Zeit verstärkt alle Medienangriffe zielen.

Hochachtungsvoll

Ursula Haverbeck

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