Landesrätin Birgit Gerstorfer, MBA (SPÖ)

Portrait Landesrätin Birgit Gerstorfer, PMML (Quelle: Denise Stinglmayr, Land OÖ)

(Quelle: Denise Stinglmayr, Land )

Altstadt 30
4021 Linz

Telefon (+43 732) 7720-120 41
Fax (+43 732) 77 20-21 20 60

E-Mail LR.Gerstorfer@ooe.gv.at
Homepage www.birgit-gerstorfer.at

Sprechtag:
Anmeldung unter Telefon (+43 732) 77 20-120 41


  • Persönliche Daten

    • geboren am 10.10.1963 in Wels
    • verheiratet mit Harald
    • Kinder: Heidemarie (1986), Petra (1987)
    • Eltern: Josef und Maria Pichler
  • Besondere Interessen und Hobbys

    • Garten
    • Kochen
  • Lieblingsspeise

    • Alles, außer Spinat
  • Schulbildungen

    • VS
    • AHS
    • HAK
    • Uni-Lehrgang "Professional Master of Management and Leadership"
  • Erlernter Beruf und berufliche Laufbahn

    • 1983HAK-Matura
    • 1983 – 1986Quirin Haslinger
    • 1990 – 2016AMS
  • Politische Funktionen / Laufbahn

    • seit 18. Juni 2016 Landesparteivorsitzende SPÖ
  • Sonstige Funktionen

    Schriftführerin Tennisclub Alkoven

 

Zuständigkeiten und Aufgaben

  • Aufgabengruppe Kinder- und Jugendhilfe
    hinsichtlich der Schulsozialarbeit im Einvernehmen mit dem für Bildung und Gesellschaft zuständigen Mitglied der Landesregierung
  • Aufgabengruppe Soziales
    ausgenommen
    • die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieherinnen und Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienst­rechts­gesetz,
    • die Opferinteressenvertretung sowie
    • die Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde
  • Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land
    ausgenommen die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür in anderen Referaten Mittel zur Verfügung stehen
  • Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft
    von der Jugendbetreuung und -förderung der Jugendschutz
  • Aus der Aufgabengruppe Gemeinden
    • die Durchführung des Finanzausgleichs, soweit er Gemeinden und Statutarstädte betrifft, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören,
    • die Genehmigungspflichten nach den §§ 69, 84, 85, 86 und 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990 und den §§ 58, 59 und 78 der Stadtstatute von Linz, Steyr und Wels, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betreffen,   deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören sowie
    • die Genehmigungspflichten in dienstrechtlichen Angelegenheiten, soweit sie Gemeinden und Statutarstädte betreffen, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören
  •  Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe
    von den Sonstigen Schulen des Landes die Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich in Linz
  • Aus der Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten
    •        die Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Aus der Aufgabengruppe Veterinärdienst
    die Mitwirkung in Angelegenheiten des Tierschutzes
  • Aus der Aufgabengruppe Veterinärrecht 
    das Tierschutzgesetz
  • Zur Aufgabengruppe Wirtschaft
    Einvernehmen hinsichtlich der Produktionsschulen, der gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte und der sozialokonomischen Betriebe, die bisher in der Aufgabengruppe Soziales wahrgenommen wurden