Die Ausbreitung des Coronavirus hat Auswirkungen auf die Wirtschaft: Hier finden Unternehmen aus Schleswig-Holstein Informationen und hilfreiche Links.
Hilfen für Unternehmen und Selbstständige
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Überbrückungshilfe des Bundes
Die Überbrückungshilfe richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie soll helfen, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.
Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe
Neustarthilfe des Bundes
Mit der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit coronabedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung, und wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Die Neustarthilfen sind für diejenigen gedacht, die nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Neustarthilfe und Überbrückungshilfe können nicht parallel beantragt werden. Neben Soloselbständigen können auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Aktuelle Antragsmöglichkeiten
Aktuell! Die Neustarthilfe 2022 wird im zweiten Quartal fortgeführt. Nähere Informationen folgen. Alle Informationen zur Neustarthilfe und der Antragstellung finden Sie hier:
Webseite des Bundes
Die Neustarthilfe 2022 umfasst den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Die Antragstellung ist seit 14. Januar 2022 möglich.
Die Neustarthilfe Plus umfasst den Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September sowie 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Für beide Förderzeiträume endet die Antragsfrist jeweils am 31. März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungsanträge und Änderungen der Kontoverbindungen wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert. Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.
Die Antragsfrist für die Neustarthilfe für den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 endete am 31. Oktober 2021.
Härtefallhilfen (Bund und Land)
Die Härtefallhilfen ergänzen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder.
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Sonderfonds Messe des Bundes (Soma)
Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Veranstaltungsabsage ab.
Antragsberechtigt sind private wie öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und dort ihren Sitz haben. Die Unternehmen müssen die von ihnen organisierte Veranstaltung mindestens zwei Wochen vor dem Start registrieren lassen (bis spätestens 28. Februar 2022). Im Fall eines coronabedingten Veranstaltungsverbots werden 80 Prozent des entstandenen Schadens erstattet. Leistungen aus anderen Corona-Hilfsprogrammen werden bei überlappender Förderung angerechnet.
Die Registrierung und alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
MBG Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungskapital)
Schleswig-holsteinische Unternehmen können einen Antrag für den MBG Härtefallfonds Mittelstand stellen:
Die Antragstellung ist für schleswig-holsteinische Unternehmen möglich, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50% in den Zeiträumen
- 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 oder
- 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 oder
- 2. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 oder
- 1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 oder
- in einem der Monate November 2020, Dezember 2020 oder Januar 2021 hatten.
Auch Unternehmen, die in den Monaten November 2020 bis Januar 2021 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von über 30% hatten, sind antragsberechtigt.
Damit werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen vor allem zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital gefördert.
Das Land stellt für diesen Härtefallfonds 10 Millionen Euro für stille Beteiligungen i.d.R. ab 100.000 Euro bis 1.300.000 Euro bereit. Das Beteiligungsentgelt beläuft sich auf drei Prozent p.a. zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung in Höhe von einem Prozent p.a. Die Programmlaufzeit endet am 30. Juni 2022.
Mehr Informationen: Webseite der MBG-SH - Härtefallfonds Mittelstand
Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (Beteiligungskapital)
Zur Überwindung der Corona-Krise können Start-ups und kleine mittelständischen Unternehmen aus Schleswig-Holstein mit einem Gruppenumsatz bis 75 Millionen Euro aus dem Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein bis zu 1.300.000 Euro Eigenkapital in Form von stillen und offenen Beteiligungen beantragen. Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen insbesondere zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.
Für das Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein steht ein Volumen von insgesamt 40 Millionen Euro bereit. Es wird zu 70 Prozent vom Bund/KfW und zu 30 Prozent von der MBG finanziert. Dabei übernimmt das Land eine Garantie von 20 Prozent.
Die Programmlaufzeit endet am 30. Juni 2022.
Mehr Informationen auf der Webseite der MBG
Bürgschaften
Im Zuge der Corona-Krise hat die Bürgschaftsbank etliche Verbesserungen bei der Bürgschaftsvergabe umgesetzt, um Unternehmen den Zugang zu Krediten zu erleichtern. So wurde der maximale Bürgschaftsbetrag je Unternehmen von 1,25 Mio. auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Die maximale Verbürgungsquote wurde für Kredite bis zu 500 TEUR von 80 auf 90 Prozent angehoben. Außerdem wurde das bisherige Programm "KMU Sofort" zu "BB Express" ausgebaut und die Bewilligungsverfahren weiter beschleunigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bürgschaftsbank.
Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV
Hotlines für Unternehmen
Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 12002-1031 / -1032
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Für Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig.
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit:
Telefon: 0800 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung:
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Beratung der IB.SH Förderlotsen zu Förder- und Finanzierungsangeboten für Unternehmen
Telefon 0431 9905-3365
foerderlotse@ib-sh.de
(Bitte beachten Sie, dass es für die November-/Dezember- und Überbrückungshilfen eine eigene Hotline (siehe hier) gibt.
Informationen des Bundes
Bundeswirtschaftsministerium
Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Zur Seite des BMWK
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Agentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld: Informationen für Arbeitgeber und Unternehmen
Zur Seite der Arbeitsagentur
Kultur- und Kreativwirtschaft
Informationen und Angebote des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19:
www.kreativ-bund.de/corona
Sonderregelungen des Landes SH
Die Landesregierung hat weitreichende Regelungen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Landesverordnung und aktuelle Erlasse finden Sie hier:
schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Informationen Kammern und Handwerk
IHK Schleswig-Holstein - Informationen für Unternehmen
Zur Seite der IHK
Handwerkskammer Flensburg
Zur Seite der Handwerkskammer
Handwerkskammer Lübeck
Infos und Hinweise zum Coronavirus
Deutscher Industrie und Handelskammertag: Fragen und Antworten rund um das Coronavirus
FAQ rund um das Coronavirus
Zentralverband des Deutschen Handwerks:
Coronavirus: Hinweise für Betriebe