In diesem Segment stellt die Deutsche Bundesbank ein speziell auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Glossar mit wichtigen Begriffen zu "Geld und Währung" zur Verfügung.
Die Europäische Währungseinheit ECU war die offizielle Rechnungseinheit der Europäischen Union. Sie wurde zum Beispiel als Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus und als alleinige Rechengröße für sämtliche Operationen im Rahmen des Interventions- und Kreditmechanismus des Europäischen Währungssystems verwendet. Die ECU war als ein Währungskorb definiert, in dem feste Beträge der meisten EU-Währungen enthalten waren. Mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ging sie mit einem Umrechnungskurs von 1:1 in die gemeinsame „echte“ europäische Währung, den Euro, über.
Für notenbankfähige Sicherheiten im Eurosystem gilt seit 01. Januar 2007 ein einheitlicher Rahmen („einheitliches Sicherheitenverzeichnis“). Er umfasst marktfähige sowie nicht marktfähige Sicherheiten, die sich in Bezug auf ihre Qualität und Eignung hinsichtlich einzelner Kreditgeschäfte in der Regel nicht unterscheiden. Sowohl marktfähige als auch nicht marktfähige Sicherheiten müssen einheitliche Bonitätsanforderungen erfüllen. Das Eurosystem behält sich dabei vor, einzelne Sicherheiten jederzeit zur Besicherung von Kreditgeschäften auszuschließen. Die Sicherheiten sind grenzüberschreitend im Eurosystem nutzbar.
Geldpolitisches Instrument des Eurosystems, das den Banken die kontinuierliche Möglichkeit bietet, Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag (Übernachtguthaben) zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Der Zinssatz für diese ständige Fazilität bildet im Allgemeinen die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt (Zinskanal) und ist somit einer der Leitzinsen des Eurosystems.
Fremdmittel, die den Banken auf Initiative der Einleger überlassen werden. Man unterscheidet Sicht-, Termin- und Spareinlagen.
Einrichtung zum Schutz der Bankkunden vor Verlust ihrer Einlagen im Fall des Konkurses eines Geld- und Kreditinstituts. Seit August 1998 wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eine obligatorische Mindestsicherung von 90 Prozent der nicht erfüllten Ansprüche gewährt, die je Gläubiger auf 20.000 Euro beschränkt ist. In Deutschland wird eine freiwillige Einlagensicherung von den drei großen Bankengruppen - Sparkassensektor, Kreditgenossenschaften und Kreditbanken - organisiert. Die Sicherungssysteme streben im Sparkassen- und Genossenschaftssektor die Abwendung von Zahlungsschwierigkeiten der Banken, für die Kreditbanken in erster Linie den Schutz der Einleger an. Hier wird die Rückerstattung pro Einleger freiwillig bis 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank garantiert. Die Banken zahlen zur Finanzierung Beiträge in die jeweilige Sicherungseinrichtung. Die Mitgliedschaft in der Einlagensicherung ist Voraussetzung für die Zulassung einer Bank.
(Engl.: Certificates of Deposit - CDs.) Von Banken zur Mittelbeschaffung begebene Geldmarktpapiere. Sie haben den Charakter von handelbaren Einlagen.
Abwicklung von Geschäftsprozessen aller Art über elektronische Netze durch Banken. Dazu gehört auch Home-Banking bzw. Internet- oder Telefon-Banking.
Ausgabe neuer Wertpapiere wie Aktien oder Schuldverschreibungen. Eine Wertpapieremission dient i. d. R. der Beschaffung größerer Finanzmittel und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung der auszugebenden Wertpapiere.
Bei diesem Transmissionskanal monetärer Impulse wird insbesondere die Rolle der Inflationserwartungen hervorgehoben. Diese beeinflussen die Wirtschaft in vielfältiger Weise. Sie besitzen sowohl für die Höhe der langfristigen Zinsen als auch für die Entwicklung der Wechselkurse und der Löhne eine entscheidende Bedeutung. Für eine Notenbank ist es deshalb wichtig, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in die Stabilitätsorientierung der Geldpolitik besitzt. Eine durchschaubare und verlässliche Geldpolitik ist hierfür notwendige Bedingung.
Bezeichnung für die gemeinsame Währung der an der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten. In Deutschland ersetzte der Euro am 1.1.1999 die D-Mark als nationale Währung. Auf Euro lautendes Bargeld wurde am 1.1.2002 in Umlauf gebracht. Bis dahin war die D-Mark eine Untereinheit des Euro. Das Bargeld des Euro-Währungsgebiets enthält auf Euro lautende Banknoten und Münzen sowie auf Cent lautende Münzen. Ein Euro besteht aus 100 Cent.
Er umfasst traditionell alle Einlagen- und Kreditgeschäfte in einer Währung außerhalb ihres Geltungsbereichs als gesetzliches Zahlungsmittel (z. B. Euro- oder Dollar-Geschäfte in London). Der Euromarkt kann nach der Laufzeit der Geschäfte in den Eurogeld- und den Eurokapitalmarkt unterteilt werden. Er entstand Ende der 50er Jahre und ist seitdem rasant gewachsen. Besondere Vorteile des Euromarktes sind aus Sicht der Marktteilnehmer das Fehlen von Regulierungen, das den Euromarkt zu einem Vorreiter bei der Einführung von Finanzinnovationen macht, sowie seine hohe Liquidität, Effizienz und die relativ niedrigen Transaktionskosten. Heute kann der Euromarkt geographisch nicht mehr einem bestimmten Finanzplatz zugeordnet werden.
Mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1.1.1999 verwirklichter Zusammenschluss von gegenwärtig fünfzehn EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Währungspolitik.
Mit dem im Jahre 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union vereinbarter und mittlerweile verwirklichter Zusammenschluss der meisten EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik. Die Wirtschaftsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für eine Koordination der Wirtschaftspolitik. Sie ist mit dem Europäischen Binnenmarkt bereits seit 1992 in wesentlichen Punkten realisiert. Die seit Anfang 1999 vollendete Europäische Währungsunion beinhaltet eine vergemeinschaftete Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Einführung des Euro als gemeinsame Währung der teilnehmenden Länder. Die bilateralen Wechselkurse zwischen den Währungen der Teilnehmerländer wurden durch unwiderruflich fixierte Umstellungskurse in Euro ersetzt. So betrug zum Beispiel der Kurs zur Umrechnung aller in D-Mark ausgedrückten Geldwerte 1 Euro = 1,95583 DM.
Im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion errichtete Währungsbehörde (Zentralbank) für die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion mit Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB bildet mit den nationalen Zentralbanken der 27 EU-Mitgliedstaaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), und mit den 15 nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets das Eurosystem. Zentrales Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat, der aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems besteht. Das EZB-Direktorium besteht aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern. Es ist das ausführende Organ der gemeinschaftlichen Geldpolitik.
Zwischen den Staaten der Europäischen Union in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) vom Februar 1986 vertraglich festgeschriebenes und seit Anfang 1992 im Wesentlichen verwirklichtes Integrationskonzept, das den ungehinderten Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb des EU-Wirtschaftsraumes gewährleistet. Der Gemeinsame Markt stellte eine wichtige Vorstufe zur Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dar.
Im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) errichtete Währungsbehörde, die aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken aller derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten besteht. Dem ESZB gehören somit auch Zentralbanken der Staaten an, die den Euro noch nicht als gemeinsame Währung eingeführt haben. Ihrem Sonderstatus gemäß dürfen sie jedoch in der europäischen Geldpolitik nicht mitbestimmen und sind daher in den maßgeblichen Entscheidungsorganen – EZB-Rat und Direktorium – nicht vertreten. Zur Klarstellung dieses Sachverhalts hat der EZB-Rat den Begriff Eurosystem eingeführt, der die EZB und die gegenwärtig 15 nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets umfasst.
Im Jahre 1994 mit Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) errichtete Institution mit der Aufgabe, die nationalen Geldpolitiken in der EU während der zweiten Stufe zu koordinieren. Diese Koordinationsaufgabe erfolgte unter der Zielstellung, die für den Übergang zur Endstufe der WWU notwendige Konvergenz auf dem Gebiet der Preisniveaustabilität zu erreichen. Daneben sollte das EWI die rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Grundlagen für eine einheitliche europäische Geldpolitik in der WWU-Endstufe herstellen. Mitglieder des EWI waren die Zentralbanken der EU- Mitgliedstaaten.
Das Europäische Währungssystem wurde am 13. März 1979 als Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine „Zone der Stabilität“ bei grundsätzlich festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen zu schaffen. Zu den wesentlichen Elementen des EWS zählte der Europäische Wechselkursmechanismus. Im Falle des Erreichens der Interventionspunkte der teilnehmenden Währungen sahen die Statuten des EWS wechselkursstabilisierende Maßnahmen vor, die sowohl obligatorische Interventionen und Realignments als auch zinspolitische oder sonstige wirtschaftspolitische Maßnahmen umfassten. Aufgrund ihrer hohen Geldwertstabilität und ihres Vertrauens, das sie auf den Finanzmärkten genoss, hatte sich die D-Mark als Ankerwährung des EWS herausgebildet. Nach einer Bandbreite von ursprünglich ± 2,25 Prozent der jeweiligen bilateralen Leitkurse wurde die Schwankungsmarge im Gefolge der Wechselkursturbulenzen des Jahres 1993 auf ± 15 Prozent ausgeweitet. Das EWS wurde mit dem Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts und Währungsunion am 1.1.1999 beendet und durch den Wechselkursmechanismus II abgelöst..
Besteht aus der EZB und den derzeit 15 nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro in der dritten Stufe der WWU eingeführt haben. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die noch nicht dem Euro-Währungsgebiet beigetreten sind, zählen zwar zum ESZB, aber nicht zum Eurosystem. Das Eurosystem nimmt die Hoheitsrechte im Bereich der Geld- und Währungspolitik für die Mitgliedstaaten der Währungsunion wahr. Vorrangiges Ziel des Eurosystem ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Hauptaufgaben des Eurosystem sind die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Gemeinschaft, die Durchführung der gemeinschaftlichen Devisenmarkttransaktionen sowie die Haltung und Verwaltung der Währungsreserven. Daneben soll es den reibungslosen Zahlungsverkehr fördern und eine Reihe von Beratungs- und Informationsfunktionen wahrnehmen. In seinen geldpolitischen Entscheidungen ist das Eurosystem grundsätzlich unabhängig von sonstigen Trägern der Wirtschaftspolitik auf nationaler wie auch Gemeinschaftsebene (Unabhängigkeit der Zentralbank).
Umfasst das Gebiet der EU-Mitgliedstaaten, die der dritten Stufe der WWU beigetreten sind und damit den Euro als gemeinschaftliche Währung eingeführt haben.
Ausländischer Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Vermögenstiteln aus dem Inland. Häufig wird der Begriff Export mit Warenausfuhr gleichgesetzt. Warenexporte werden in der Handelsbilanz und Dienstleistungsexporte in der Dienstleistungsbilanz erfasst. Beides führt aus der Sicht des Inlandes zu Zahlungseingängen. Von Kapitalexporten spricht man, wenn Ausländer entweder im Inland Kredit aufnehmen oder wenn sie Kapital durch Abbau von Forderungspositionen gegenüber inländischen Wirtschaftseinheiten abziehen. Beides führt zu Zahlungsausgängen.