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Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung

Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10

Das OLG Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 07.04.2011 (Az: I-6 U 7/10, 6 U 7/10) folgendes entschieden:

Für ein sittenwidriges Handeln im Sinne von § 826 BGB reicht allein der Umstand, dass sich der Täter wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG durch die Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung strafbar gemacht hat, noch nicht aus.

Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Täters als sittenwidrig, d. h. als einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden erscheinen lassen. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der Täter mit der Pressemitteilung nur einem aus seiner Sicht unberechtigten Gerücht auf dem Kapitalmarkt entgegen treten wollte, mit einer tatsächlich bevorstehenden Existenzkrise des von der Pressemitteilung betroffenen Unternehmens aber nach den Umständen noch nicht rechnen musste.


Gründe:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten - einem Kreditinstitut in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft - Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht für Verluste, die ihr und ihrem Ehemann im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der Beklagten aus der Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten im Hinblick auf die Auswirkungen der sog. „Subprime“-Krise in den Vereinigten Staaten auf ihr Unternehmen durch die Organe der Beklagten entstanden sein sollen.

Der Ehemann der Klägerin, der seine sämtlichen Ansprüche in diesem Zusammenhang mit Vereinbarung vom 19. Juni 2008 (Anlage K 26.1) an die Klägerin abgetreten hat, erwarb im Jahre 2007 die folgenden Inhaberaktien der Beklagten (ISIN …) für das gemeinsame Wertpapierdepot der Eheleute bei der A-Bank:

am 02. März 2007 - Valuta: 06. März 2007 - 83 Aktien zu einem Gesamtpreis von 2.392,00 € (= 83 Stück x 28,70 € + 9,90 Provision((Anlage K 26.2-1),

am 14. Mai 2007 - Valuta: 16. Mai 2007 - 127 Aktien zu einem Gesamtpreis von 3.651,36 € (= 127 Stück x 28,65 € + 2,91 € Courtage + 9,90 € Provision((Anlage K 26.2-2),

am 26. Juli 2007 - Valuta: 30. Juli 2007 - 140 Aktien zu einem Gesamtpreis von 3.199,00 € (= 140 Stück x 22,85 € + 9,90 € Provision((Anlage K 26.2-3).

Der Wiederverkauf sämtlicher insgesamt 350 Aktien am 09. April 2008 - Valuta: 11. April 2008 - (Anlage K 26.3) erbrachte nur noch einen Nettoerlös von 1.274,60 € (= 350 Stück x 3,67 € - 9,90 € Provision(.

Den sich daraus ergebenden Differenzbetrag von 7.977,60 € (= 2.392,00 € + 3.651,36 € + 3.199,00 € - 1.274,60 €(, mindestens aber einen sich auf der Grundlage eines für den Fall einer ordnungsgemäßen Information der Kapitalmärkte unterstellten „fair value“ von 4,77 € pro Aktie der Beklagten ergebenden Kursdifferenzschaden von 7.550,15 € (= (28,70 € - 4,77 €) x 83 + (28,65 € - 4,77 €= x 127 + (22,85 € - 4,77 €) x 140(verlangt die Klägerin von der Beklagten ersetzt.

Durch das angefochtene Urteil, auf das wegen sämtlicher Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und wegen der Begründung Bezug genommen wird, soweit die hier getroffenen Feststellungen davon nicht abweichen, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.

Mit ihrer Berufungsbegründung wiederholt und vertieft sie ihr erstinstanzliches Vorbringen und macht insbesondere geltend:

Das Landgericht habe die Klage zu Unrecht abgewiesen.

Das angefochtene Urteil sei schon deshalb verfahrensfehlerhaft ergangen, weil es sich unter Verstoß gegen § 313 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Abs. 3 ZPO auf die ungeprüfte Übernahme der Entscheidungsgründe zweier Urteile der 7. und 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04. August 2009 - 7 O 273/08 - und vom 27. August 2009 - 8 O 265/08 - in Parallelverfahren beschränke, ohne die teilweise entscheidungserheblichen Unterschiede in dem jeweiligen Sachvortrag der Beteiligten zu beachten. Insbesondere der in dem Verfahren 7 O 273/08 festgestellte Sachverhalt weiche in mehrfacher, von ihr bereits in ihren durch den Beschluss des Landgerichts vom 24. Februar 2010 zurückgewiesenen Anträgen auf Tatbestandsberichtigung vom 18. Dezember 2009 und 28. Dezember 2009 gerügter Hinsicht von dem hier maßgeblichen Sachverhalt ab.

Ein weiterer Verfahrensfehler sei darin zu sehen, dass das Landgericht das Verfahren nicht mit Rücksicht auf das zwischenzeitliche Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei dem Landgericht Düsseldorf gemäß § 149 Abs. 1 ZPO ausgesetzt habe.

Zu Unrecht habe das Landgericht auch von einer Vorlageanordnung gemäß § 142 Abs. 1 ZPO hinsichtlich des internen, im Auftrag der Beklagten erstellen Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B. vom 12.Oktober 2007 abgesehen, das die Beklagte nach wie vor geheim zu halten versuche, aus dem aber wie sich schon anlässlich einer zweifachen, ihr dennoch gelungenen Einsichtnahme in dieses Gutachten gezeigt habe - entscheidende Informationen über die der Beklagten zur Last gelegten Rechtsverletzungen zu entnehmen seien.

Ungeachtet der genannten Verfahrensfehler sei die Abweisung der Klage auch in der Sache nicht gerechtfertigt.

Das Landgericht habe einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens wegen einer unterlassenen öffentlichen Bekanntmachung von Insiderinformationen gemäß § 37b WpHG zu Unrecht verneint.

Entgegen der - für sie unter Berücksichtigung ihres umfassenden Tatsachenvortrages in der ersten Instanz überraschenden - Ansicht des Landgerichts habe sie schlüssig dargelegt, dass es sich bei dem Engagement der Beklagten auf dem US-Hypothekenmarkt um ein neues Kerngeschäftsfeld gehandelt habe, dass von dieser nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form offenbart worden sei.

 

Wie von ihr schon in erster Instanz ausführlich dargelegt und unter Beweis gestellt, sei aus den bis zum Zeitpunkt des Kaufs der streitgegenständlichen Papiere erhältlichen Geschäftsberichten der Beklagten in keiner Weise zu entnehmen und auch sonst nicht öffentlich bekannt gewesen, dass diese (1) am US-Hypothekenmarkt insbesondere in dessen Subprime-Sektor - (2) über eine eigene, von ihr per „Autopilot“ gesteuerte Zweckgesellschaft (3) Verbriefungsgeschäfte vorgenommen und dieser Zweckgesellschaft, die (4) über kein nennenswertes Eigenkapital verfügte, außerhalb der Bilanz geführte Haftungszusagen sowohl (5) für kurzfristige Liquiditätsengpässe („Liquiditätslinien“) wie auch (6) für dauerhafte Kreditausfallrisiken in mehrfacher Höhe ihres Eigenkapitals („Credit Enhancements“) gegeben habe, die sie (7) im Ernstfall selbst zu bedienen keinesfalls in der Lage gewesen sei.

Die hiervon abweichenden Feststellungen des angefochtenen Urteils seien nur dadurch zu erklären, dass das Landgericht seiner Entscheidung fälschlich nicht den maßgeblichen (Konzern-)Geschäftsbericht 2006/2007 in seiner ursprünglichen Fassung vom 28. Juni 2007, sondern erst die geänderte Version dieses Geschäftsberichts von Februar 2008 (Anlagen K 1 und B 1) zugrunde gelegt habe. Selbst wenn die notwendigen (Sekundär-)Informationen, die über die in dem ursprünglichen Geschäftsbericht nur enthaltenen (Primär-)Informationen über die „Eventualverbindlichkeiten“ der Beklagten weit hinausgingen - auch schon dort ausgewiesen gewesen wären, hätte dies außerdem deren Ad-hoc-Publizitätspflichten gemäß §§ 13, 15 WpHG nicht entfallen lassen.

Das in dem angefochtenen Urteil für die Abweisung der Klage weiter herangezogene Argument, der Klagevortrag sei in Bezug auf eine Publizitätspflicht der Beklagten auch deshalb nicht schlüssig, weil deren Engagement auf dem US-Hypothekenmarkt noch bis Ende Juli 2007 keine Risiken, sondern im Gegenteil sogar noch erhebliche Gewinnchancen geboten habe, die eine Gewinnwarnung noch nicht gerechtfertigt hätten, offenbare in zumindest zweifacher Hinsicht ein grundlegendes Fehlverständnis im Hinblick auf den Umfang und den Zweck der Publizitätspflichten des WpHG.

Zum einen bestünden die Publikationspflichten gemäß den §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG richtigerweise nämlich keineswegs nur beim Auftreten von erheblichen Risiken und Gefahren. Zu publizieren seien vielmehr sämtliche - möglicherweise zunächst vollkommen wertneutralen - nicht öffentlich bekannten Umstände, die ein verständiger Anleger bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde, insbesondere also auch die vorstehend im Einzelnen aufgezählten Umstände, bereits unabhängig von den sich zum jeweiligen Zeitpunkt daraus konkret ergebenden Risiken.

Außerdem sei auch die in dem angefochtenen Urteil ungeprüft übernommene Behauptung der Beklagten falsch, wonach deren Existenzkrise im Juli 2007 nur dadurch ausgelöst worden sei, dass ihr die C.-Bank am 27. Juli 2007 völlig unerwartet die von ihr eingeräumten Kreditlinien gesperrt habe und sie sich daher nicht mehr habe refinanzieren können. Tatsächlich sei die Sperrung der Kreditlinien durch die C.-Bank allenfalls ein Symptom für die Existenzkrise der Beklagten gewesen. Deren wirkliche Ursachen hätten jedoch in dem gemessen an ihrem Eigenkapital weit überdimensionierten Volumen des Engagements der Beklagten auf dem US-Hypothekenmarkt und insbesondere in den in diesem Zusammenhang bestehenden Haftungsmechanismen gelegen.

 

Aufgrund dieser Haftungsmechanismen habe die Beklagte nicht nur für die kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen (Haftungsfall des sog. „shortfall drawing“), sondern auch für dauerhafte Ausfallrisiken (Haftungsfall des sog. „downgrade drawing“) gehaftet, wobei sie gerade für die am schlechtesten gerateten Papiere in dem Portfolio des R-Conduits habe einstehen müssen und ihr Eigenkapital für die so übernommene Haftung viel zu niedrig gewesen sei. Entgegen dem Vortrag der Beklagen seien die bestehenden Ausfallrisiken nicht schon seit Jahren auf die D-Bank ausgelagert gewesen. Die von dieser scheinbar übernommene Haftung sei nämlich durch ein Rücktrittsrecht („special disposal right“) vollständig entwertet gewesen, mit der Folge, dass die Beklagte bei jedem Downgrading einer Tranche in dem Portfolio des R-Conduits faktisch sofort in voller Höhe und unmittelbar ergebniswirksam die Haftung für die entsprechende Tranche habe übernehmen müssen.

Entgegen der unzutreffenden Auffassung des Landgerichts sei die Herausgabe einer Ad-hoc-Mitteilung durch die Beklagte über die E. und deren Aktivitäten auch nicht deshalb entbehrlich gewesen, weil eine Einbeziehung des R-Conduits in den Jahresabschluss der Beklagten nicht geboten gewesen sei. Richtigerweise sei eine Konsolidierung des R-Conduits jedenfalls nach den einschlägigen Vorschriften der IAS/IFRS notwendig gewesen, nach denen die Beklagte seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 bilanziert habe. Wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B. in ihrem Gutachten vom 12. Oktober 2007 zutreffend erkannt habe, seien sowohl die Nichteinbeziehung des R-Conduits in den ursprünglichen Jahresabschluss 2006/2007 der Beklagten wie auch das dafür von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. zunächst uneingeschränkt erteilte Testat fehlerhaft gewesen.

Auch die subjektiven Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 37b Abs. 1 WpHG lägen vor, denn die Beklagte habe nicht in der gemäß § 37b Abs. 2 WpHG erforderlichen Art und Weise dargelegt und bewiesen, dass die Nichtherausgabe der erforderlichen Ad-hoc-Mitteilungen nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhe.

Entgegen dem angefochtenen Urteil sei ihr Anspruch auf Schadensersatz auch gemäß § 37c WpHG begründet, denn die von der Beklagten am 14. Februar, 16. Mai, 28. Juni und vor allem am 20. Juli 2007 herausgegebenen Pressemitteilungen hätten vorsätzlich unrichtige Insiderinformationen enthalten. Dass es sich dabei angeblich nicht um förmliche Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne des WpHG gehandelt habe, stehe einer Haftung nicht entgegen. Gerade der vorliegende Fall mache deutlich, dass die Vorschrift des § 37c WpHG zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten auch auf einfache Pressemitteilungen analog anzuwenden sei, die der Definition einer förmlichen Ad-hoc-Mitteilung nicht unterfielen.

Auch die Feststellungen des Landgerichts im Hinblick auf das angebliche Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine deliktische Haftung der Beklagten träfen in mehrfacher Hinsicht nicht zu.

 

Diese hafte ihr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB, denn sie habe wiederholt und wider besseres Wissen falsche Pressemitteilungen herausgegeben und die wesentlichen, von ihr eingegangenen Risiken bewusst nicht in der Öffentlichkeit bekannt gemacht, obwohl sie die in der sich zuspitzenden Subprime-Krise ständig steigende Kursrelevanz der von ihr nicht aufgedeckten Verlustpotentiale und Ratingherabstufungen erkannt und einen daraus für das Kapitalmarktpublikum drohenden Schaden zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Außerdem seien auch die Voraussetzungen einer Haftung der Beklagten gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB und § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG gegeben.

Die Darstellung der Verhältnisse in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft sei jedenfalls seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 wissentlich unrichtig gewesen. In diesen Abschlüssen sei nicht nur die erforderliche Konsolidierung des R-Conduits unterblieben, sondern es seien auch die Angaben in Bezug auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft und das Zinsrisiko aus der Anlage der Eigenmittel in wesentlichen Punkten falsch gewesen. Die für die betroffenen Abschlüsse jeweils erteilten Testate der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. könnten die Beklagte nicht entlasten. Zum einen könne die Beklagte auch die F. getäuscht haben, zum anderen sei diese auch nur der parteiliche Interessenvertreter ihrer Auftraggeberin, so dass die sachliche Richtigkeit der erteilten Testate schon aus diesem Grund nicht ohne weiteres unterstellt werden könne.

Entgegen dem angefochtenen Urteil handele es sich jedenfalls bei denjenigen Pressemeldungen der Beklagten, in denen auf deren Quartalsergebnisse Bezug genommen werde, auch um Darstellungen des Vermögensstandes der Gesellschaft im Sinne des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Wie sich aus zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts  ergebe, seien jedenfalls Ad-hoc-Mitteilungen zur Bekanntgabe unrichtiger Halbjahreszahlen durch die Fa. G. als „Darstellungen des Vermögensstandes“ im Sinne dieser Vorschrift gewertet worden. Nichts anderes könne dann aber auch für die hier in Rede stehenden Quartalszahlen gelten. Allein der Verweis auf den vollständigen, demnächst noch folgenden Quartalsbericht in den jeweiligen Mitteilungen könne daran nichts ändern. Ein vergleichbarer Hinweis sei nämlich auch im Falle der Fa. G. vorhanden gewesen .

Mit ihrem Schriftsatz vom 01. Dezember 2010, auf den wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, führt die Klägerin außerdem die Ergebnisse des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten in das Verfahren ein, der mittlerweile - nach dem Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung - durch (noch nicht rechtskräftiges) Urteil der 14. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2010 - ..Kls …/09 - (Anlage K 56) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG durch die Herausgabe der auch in dem vorliegenden Verfahren der Beklagten zur Last gelegten Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 verurteilt worden ist.

 

Die Klägerin weist darauf hin, dass sie in die Ermittlungsakten dieses Strafverfahrens erstmals nach der Entscheidung vom 14. Juli 2010 habe Einsicht nehmen können. Unter Berücksichtigung des Inhalts der Ermittlungsakten schildert sie noch einmal aus ihrer Sicht die Unternehmensentwicklung der Beklagten und die Entwicklung der Krise auf dem US-Hypothekenmarkt in der Zeit bis zu der Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 und nimmt dabei insbesondere auch konkreten Bezug auf eine Reihe von Zeugenaussagen und Aktenvermerken aus dem Ermittlungsverfahren, die den Klagevortrag nach ihrer Ansicht zu stützen geeignet sind.

Die Klägerin beantragt (sinngemäß)

unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Beklagte zu verurteilen, an sie Schadensersatz in Höhe von 7.977,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.392,00 € für die Zeit vom 06. März 2007 bis 15. Mai 2007, aus 6.043,36 € für die Zeit vom 16. Mai 2007 bis 29. Juli 2007, aus 9.252,26 € für die Zeit vom 30. Juli 2007 bis 10. April 2008 und aus 7.977,66 € für die Zeit seit dem 11. April 2008 zu zahlen,

hilfsweise Schadensersatz in Höhe des erlittenen Kursdifferenzschadens, vorläufig beziffert mit 7.550,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.986,19 € für die Zeit vom 06. März 2007 bis 15. Mai 2007, aus 5.018,95 € für die Zeit vom 16. Mai 2007 bis 29. Juli 2007 und aus 7.550,15 € seit dem 30. Juli 2007 zu zahlen, wobei die genaue Bestimmung des geschuldeten Betrages gemäß § 287 ZPO in das Ermessen des Senats gestellt werde.

Die Beklagte beantragt,

die Berufung zurückzuweisen.

Die Beklagte macht geltend: Das angefochtene Urteil sei zutreffend und liege auf einer Linie mit einer Vielzahl anderer, mittlerweile zum großen Teil bereits rechtskräftiger Entscheidungen der zuständigen Gerichte.

Die Entscheidung des Landgerichts sei in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Die Bezugnahme auf zwei Urteile der 7. und 8. Zivilkammer in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils sei zulässig. Trotz dieser Bezugnahme habe sich das Landgericht mit dem konkreten Fall auseinandergesetzt und diesen auch selbst in der erforderlichen Weise rechtlich gewürdigt. Eine Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten sei zu keinem Zeitpunkt geboten gewesen. Auch die Anordnung einer Vorlage des B.-Gutachtens vom 12. Oktober 2007 sei zu keiner Zeit in Betracht gekommen. Es handele sich um eine interne und vertrauliche Untersuchung, in die sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin allenfalls durch die Ausnutzung der Straftat eines Dritten Einsicht verschafft habe. Eine Verwertung der daraus erlangten Erkenntnisse sei daher unzulässig.

Auch in materiell-rechtlicher Hinsicht sei das angefochtene - nach dem Verfahrensverlauf in keiner Weise überraschende - Urteil in jeder Hinsicht zutreffend. Ein Anspruch auf Schadensersatz stehe der Klägerin unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.

Ein solcher Anspruch sei zunächst nicht aus einem Verstoß gegen die Vorschrift des § 37b Abs. 1 WpHG herzuleiten.

Entgegen der Ansicht der Klägerin fehle es bereits an einer Insiderinformation, deren unverzügliche Veröffentlichung durch eine Ad-hoc-Mitteilung sie - die Beklagte - möglicherweise unterlassen haben könnte. Die Klägerin verkenne bereits, dass ihr Vortrag in diesem Zusammenhang nicht nur schlüssig, sondern auch ausreichend substantiiert sein müsse. Jedenfalls daran fehle es jedoch.

Ihr Engagement im Verbriefungsgeschäft sei in ihren Geschäftsberichten stets ausreichend ausgewiesen gewesen. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Herausgabe von Ad-hoc-Mitteilungen habe nicht bestanden.

Die Klägerin unterstelle zu Unrecht, dass das Landgericht die Eignung zur Kursbeeinflussung etwaiger, über die Geschäftsberichte hinausgehender Informationen über ihre Tätigkeit im Verbriefungsgeschäft für gegeben gehalten habe. Tatsächlich habe es diese zwingende Voraussetzung einer etwaigen Mitteilungspflicht jedoch offen gelassen, weil es das Vorliegen von Insiderinformationen schon aus anderen Gründen verneint habe. Die dahingehende Beurteilung des Landgerichts stütze sich keineswegs nur auf den Geschäftsbericht 2006/2007 in seiner überarbeiteten, erst im Februar 2008 erschienenen Fassung, sondern auf sämtliche Geschäftsberichte für die Zeit seit dem Jahre 2001 einschließlich des Berichts für 2006/2007 in seiner ursprünglichen Fassung vom 28. Juni 2007. Außerdem missverstehe die Klägerin das Verhältnis zwischen der Regel- und der Ad-hoc-Publizität, wenn sie aus einem von ihr - zu Unrecht - behaupteten Verstoß gegen die Vorschriften über den Jahresabschluss zugleich ohne weiteres auch einen Verstoß gegen die Publizitätspflicht der §§ 13,15 WpHG ableiten wolle.

Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Ad-hoc-Mitteilungen habe - auch unter dem von der Klägerin herausgehobenen Umstand des angeblichen Fehlens von Sekundärinformationen - tatsächlich für keine der in diesem Zusammenhang von ihr angeführten Tatsachen bestanden.

Das gelte zunächst im Hinblick auf den unzutreffenden Vortrag der Klägerin, sie die Beklagte - habe mit ihrer Tätigkeit auf dem US-Hypothekenmarkt und insbesondere in dessen Subprime-Segment ein neues, nicht öffentlich bekanntes Kerngeschäftsfeld aufgebaut. Richtigerweise handele es sich um nur eines von einer ganzen Reihe von Tätigkeitsfeldern, dessen Umfang und relatives Gewicht im Verhältnis zu ihren sonstigen Aktivitäten zudem - auch unter Einbeziehung des R-Conduits - geringer gewesen seien, als es die Klägerin annehme und auch als es der Senat in seinem Beschluss vom 09. Dezember 2009 - I-6 W 45/09 - über die Wiederaufnahme einer Sonderprüfung in ihrem Unternehmen unter Übernahme eines Rechenfehlers der dortigen Antragsteller zu Unrecht unterstellt habe.

Umfang und Struktur des sich allmählich ausweitenden Engagements auf dem US-Hypothekenmarkt seien außerdem aus ihren Geschäftsberichten in der Zeit seit dem Jahre 2001 von Anfang ausreichend ersichtlich und deshalb öffentlich bekannt gewesen. Einer Einbeziehung des R-Conduits in die Konzernbilanz habe es auch unter Berücksichtigung der Rechnungslegung nach den IAS/IFRS in der Zeit seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 nicht bedurft. Bei dem Conduit habe es sich um einen Verbund von selbstständigen juristischen Personen gehandelt, für den sie zwar die Sponsorenrolle innegehabt habe, der aber auch von anderen Banken für vergleichbare Zwecke verwendet worden und als dessen Programm-Administrator die französische H-Bank tätig gewesen sei.

Der Umfang der Verbriefungsgeschäfte mit einem Bezug zum US-Hypothekenmarkt werde von der Klägerin zu Unrecht ohne weiteres mit einem Verlustrisiko in der vollen Höhe des Gesamtengagements in diesem Tätigkeitssegment gleichgesetzt. Tatsächlich sei das mit den Verbriefungsgeschäften verbundene Risiko nur unter Einbeziehung des Ratings der jeweils betroffenen Papiere und der sich unter dem Gesichtspunkt der Subordination ergebenden Risikobegrenzung wirtschaftlich zutreffend einzuschätzen. Auch in ihrer Antwort auf die Anfrage der Bundesbank vom 29. März 2007 (Anlage K 57.5) habe sie den Umfang der Geschäfte und das damit verbundene Risiko zutreffend dargestellt, ganz davon abgesehen, dass selbst aus einer unrichtigen Beantwortung dieser Anfrage einer Aufsichtsbehörde eine Täuschung des Kapitalmarktes, wie sie für einen Schadensersatzanspruch der Klägerin erforderlich sei, nicht hergeleitet werden könne.

Die von ihr - der Beklagten - für das Portfolio des R-Conduit - im Übrigen nicht allein, sondern neben einer Reihe anderer Banken - übernommenen Liquiditätslinien seien als Eventualverbindlichkeiten in ihren Jahresabschlüssen vollständig und ordnungsgemäß ausgewiesen gewesen. Eine weitergehende Offenlegung dieser Liquiditätslinien oder gar der Struktur des dadurch abgesicherten CDO-Portfolios sei auch mit Rücksicht auf die sich allmählich zuspitzende Subprime-Krise noch bis zum Wochenende des 28./29. Juli 2007 nicht erforderlich gewesen, denn mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Portfolios sei selbst noch bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu rechnen gewesen. Eine bloß abstrakte Mitteilung über den Subprime-Anteil der - ohnehin lediglich mittelbar als Sicherheit hinter den CDO-Tranchen in ihrem oder dem Portfolio des R - liegenden RMBS-Papiere sei schon wegen der aus damaliger Sicht fehlenden Marktrelevanz zu keinem Zeitpunkt geboten gewesen.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem von der Klägerin wiederholt hervorgehobenen Umstand angeblich verschwiegener Kreditausfallrisiken noch außerhalb der Liquiditätslinien und über diese hinaus. Die Klägerin verkenne nach wie vor, dass die hier in Rede stehenden Risiken schon im Jahre 2005 durch Credit Default Swaps (CDS) auf die D-Bank als sogenanntem „Protection Seller“ ausgelagert worden seien, so dass sie - die Beklagte - seitdem von besonderen Ausnahmen abgesehen nur noch als Liquiditätsliniengeberin fungiert habe. Durch die fast ausnahmslose Auslagerung des Credit Enhancement auf die D-Bank seien jedenfalls alle den Ausfall indizierenden Ratingveränderungen der CDO-Investments, mithin also alle Fälle einer Ratingverschlechterung auf Caa2 (nach O.) oder darunter, praktisch vollkommen abgesichert gewesen.

Alle oberhalb liegenden Ratingherabstufungen hätten dagegen seit der Gründung des R-Conduit immer schon einen Unterfall der Absicherung durch die Liquiditätslinien dargestellt. Auch bei einem solchen „downgrade drawing“ gehe es nur um die Sicherstellung einer Anschlussfinanzierung i. S. d. § 230 Abs. 1 SolvV und somit nur um einen Sonderfall der Überbrückung von Liquiditätsstockungen.

 

Soweit in diesem Falle die D-Bank bei Ratingverschlechterungen ab einem bestimmen Ausmaß sich durch die Ausübung eines „special disposal right“ von ihren Verpflichtungen für den Fall einer Ratingverschlechterung auf Caa2 oder darunter habe befreien können, sei auch dies entgegen der Ansicht der Klägerin nicht unmittelbar mit einem Verlust in Höhe des Nominalbetrages der davon betroffenen CDO-Tranchen gleich zu setzen. Die Ausübung dieses Rechts sei vielmehr jeweils zunächst nur in der Weise erfolgt, dass die L. als Investment Advisor des R-Conduits mit einer sogenannten „special disposal notice“ oder „recommendation“ aufgefordert worden sei, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen bestimmte Maßnahmen - wie etwa einen Verkauf der betroffenen Papiere oder den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bei einem geeigneten Protection Seller - in die Wege zu leiten. Erst bei einem Misslingen solcher Sicherungsmaßnahmen habe die reale - wenn auch immer noch keinen Totalverlust indizierende - Gefahr der Liquiditätslinienziehung bestanden. Tatsächlich sei es zu einer Liquiditätslinienziehung daher vor dem 07. August 2007 auch nie gekommen und selbst zu diesem Zeitpunkt habe es sich nicht um ein „downgrade-“, sondern um ein „shortfall drawing“, mithin also um eine Linienziehung wegen mangelnder Anschlussfinanzierung, gehandelt.

Das Landgericht habe auch die Publikationspflichten der §§ 13, 15 WpHG nicht missverstanden. Ein gleich mehrfaches Fehlverständnis dieser Vorschriften sei vielmehr auf Seiten der Klägerin gegeben.

Die Klägerin überspanne die Voraussetzungen für das Bestehen einer Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das Landgericht habe keineswegs angenommen, dass eine Publizitätspflicht gemäß den §§ 13, 15 WpHG nur beim Auftreten von erheblichen Risiken und Gefahren in Betracht komme.

Der Begriff der Insiderinformation sei in dem angefochtenen Urteil zutreffend definiert und auch die Subsumtion unter die Voraussetzungen für die Annahme einer etwaigen Insiderinformation sei dort in korrekter Weise vorgenommen worden. Maßgeblich sei die Kurserheblichkeit einer derartigen Information, welche nur dann gegeben sei, wenn sie ein verständiger Anleger mithin also ein kompetenter und börsenkundiger Investor mit dem Wissen eines professionellen Marktteilnehmers - bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. Davon könne hier jedoch aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils nicht ausgegangen werden. Die von der Klägerin zu ihren Gunsten angeführten Regelbeispiele aus dem Emittentenleitfaden der Bafin führten nicht zu einem abweichenden Ergebnis. Ein neues Kerngeschäft sei durch die Aktivitäten im Verbriefungssektor - wie bereits ausgeführt - nicht begründet worden. Auch ein publizitätspflichtiger Abschluss wesentlicher Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Aufbau dieser Aktivitäten habe jedenfalls aus der damals maßgeblichen Ex-Ante-Sicht nicht vorgelegen. Ebenso könne auch aus ihren von der Klägerin im Einzelnen dargelegten rechtlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zu dem R-Conduit eine Publizitätspflicht zumindest wegen des aus damaliger Sicht nicht bestehenden Kursbeeinflussungspotentials der in Bezug genommenen Umstände nicht hergeleitet werden und eine solche ergebe sich schließlich aus den bereits dargelegten Gründen auch nicht aus einer angeblichen Falschbeantwortung der Anfrage der Bundesbank vom 29. März 2007.

Auch die Feststellungen des angefochtenen Urteils zu den Ursachen ihrer Existenzkrise im Juli 2007 seien nicht zu beanstanden. Die von der Klägerin vorgenommene Gleichsetzung zwischen den Problemen auf dem US-Immobilienmarkt und der bei ihr - der Beklagten - aufgetretenen Bonitätskrise sei weitgehend spekulativer Natur und stehe mit den tatsächlichen Umständen nicht in Übereinstimmung. Die durch die gezielte Auswahl von Tranchen aus verschiedenen und verschiedenartigen ABS-Transaktionen der ersten Verbriefungsebene auf der zweiten Ebene der CDO-Transaktionen bewirkte Diversifikation von Risiken, die guten Ratings ihrer On- und Off-Balance-Investments und das durch das Subordinationsprinzip geschaffene Schutzpolster für die CDO-Tranchen in ihrem Portfolio und demjenigen des R-Conduits hätten jedenfalls aus der damaligen, allein maßgeblichen Ex-Ante-Sichtweise eine Bonitätskrise nicht erwarten lassen. Zu dieser sei es erst und nur deshalb gekommen, weil mehrere langjährige Handelspartner und insbesondere die C-Bank am 27. Juli 2007 vollständig überraschend ihre Handelslinien im Interbankenmarkt gesperrt hätten und in der Folge der gesamte ABCP-Markt in einer nie dagewesenen Art und Weise eingebrochen sei.

Zumindest das für einen Anspruch nach § 37b Abs. 1 WpHG erforderliche Verschulden könne nach alledem nicht festgestellt werden. Selbst wenn man eine publikationspflichtige Insiderinformation als gegeben unterstelle, hätten ihre Organe dies jedenfalls nicht gewusst und im Hinblick darauf auch nicht in der gemäß § 37b Abs. 2 WpHG notwendigen Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, weil sie die Existenzkrise der Beklagten und die sich erst aus dieser Krise ergebende Kursrelevanz der in Betracht kommenden Umstände jedenfalls nicht hätten erkennen können.

Hilfsweise halte sie auch weiterhin ihre schon erstinstanzlich erhobene Verjährungseinrede aufrecht. Insbesondere die angeblichen Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der bereits im Jahre 2005 - und nicht, wie die Klägerin behaupte, erst im Jahre 2006 - erfolgten Auslagerung des Credit Enhancements auf die D-Bank, die ihr die Klägerin vorwerfe, seien zumindest verjährt, denn die kenntnisunabhängige Dreijahresfrist des § 37b Abs. 4, 2. Alt. WpHG sei bei Erhebung der Klage im Sommer 2008 bereits abgelaufen gewesen.

Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin ergebe sich auch nicht aus § 37c Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt habe, handele es sich bei den von ihr beanstandeten Pressemeldungen nicht um Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne des WpHG und die Vorschrift des § 37c Abs. 1 Nr. 1 WpHG sei auf diese auch nicht analog anzuwenden. Darüber hinaus seien die Voraussetzungen dieser Vorschrift aus den schon im Zusammenhang mit § 37b Abs. 1 WpHG dargelegten Gründen auch in sonstiger Hinsicht nicht erfüllt.

Das Landgericht habe auch etwaige Ansprüche der Klägerin auf deliktsrechtlicher Grundlage zu Recht verneint.

 

Ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB sei schon wegen fehlender Sittenwidrigkeit nicht gegeben. Ob eine unterlassene Ad-hoc-Mitteilung eine Haftung aus § 826 BGB begründen könne, sei ohnehin zweifelhaft. Außerdem seien die Voraussetzungen für einen Anspruch auf dieser Grundlage jedenfalls strenger als für eine Haftung aus § 37b WpHG, so dass aus den gleichen Gründen, aus denen eine Haftung nach dieser Vorschrift ausscheide, erst recht auch ein Anspruch aus § 826 BGB nicht in Betracht komme. Im Übrigen fehle es auch an der vom Bundesgerichtshof für die Sittenwidrigkeit einer unrichtigen Kapitalmarktinformation verlangten Eigennützigkeit der handelnden Organe bei der Herausgabe der angeblich unrichtigen Pressemitteilungen ebenso wie im Hinblick auf die Unterlassung einer Bekanntgabe der von der Klägerin als fehlend beanstandeten Informationen.

Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung von Schutzgesetzen seien ebenfalls nicht gegeben. Die Vorschrift des § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB sei nicht verletzt, denn eine Konsolidierung des R-Conduits in ihrer Konzernbilanz sei nicht geboten gewesen und auch die von der Klägerin beanstandeten Angaben über die Risikovorsorge im Kreditgeschäft und über das Zinsrisiko aus der Anlage der Eigenmittel in ihren Jahresabschlüssen seien zutreffend und vollständig gewesen. Eine Verletzung von § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG durch die angeblich unrichtigen Pressemitteilungen komme ebenfalls nicht in Betracht. Bei den Pressemitteilungen handele es sich aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils schon nicht um „Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand“ im Sinne dieser Vorschrift.

Wegen aller weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Parteien in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die nachfolgenden tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen.

Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet.

Das angefochtene Urteil leidet nicht unter entscheidungserheblichen Verfahrensfehlern.

Die weitgehende Übernahme der Entscheidungsgründe aus den beiden Urteilen der 7. und 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04. August 2009 - 7 O 273/08 - und vom 27. August 2009 - 8 O 265/08 - ist nicht zu beanstanden.

Ein Verfahrensfehler i. S. d. §§ 513 Abs. 1, 546, 547 Nr. 6, 313 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 ZPO liegt in dieser Hinsicht nicht vor. Dem angefochtenen Urteil fehlt es deshalb nicht an einer ordnungsgemäßen Begründung, denn das Landgericht hat sich die Entscheidungsgründe der beiden genannten Entscheidungen unter Übertragung auf den vorliegenden Fall auch selbst zu Eigen gemacht. Eine unzulässige Bezugnahme auf eine dritte Entscheidung ist schon deshalb nicht gegeben, weil die gesamten, durch das Landgericht übernommenen Passagen der Entscheidungsgründe aus den beiden Entscheidungen der 7. und 8. Zivilkammer in dem angefochtenen Urteil selbst vollständig wiedergegeben werden und damit von den Parteien und ihren Bevollmächtigten auch ohne Rückgriff auf die zitierten Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

Die bestehenden Unterschiede in den Einzelheiten des Tatsachenvortrages der jeweiligen Parteien in den Parallelverfahren und in dem vorliegenden Verfahren wirken sich jedenfalls im Ergebnis auf die Entscheidung nicht aus. Denn die Klage ist aus den im Kern zutreffenden Erwägungen des angefochtenen Urteils auch auf der Grundlage des tatsächlichen Vortrages der Parteien in dem hier zur Entscheidung stehenden Fall - auf den, soweit für die Entscheidung erheblich, nachfolgend jeweils im Einzelnen eingegangen wird - nicht begründet.

Die Einwendungen der Klägerin gegen die Nichtaussetzung des Verfahrens durch das Landgericht mit Rücksicht auf das Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei dem Landgericht Düsseldorf sind mittlerweile prozessual überholt. Das Strafverfahren ist zwischenzeitlich in der ersten Instanz abgeschlossen. Die Klägerin konnte seine Ergebnisse daher jedenfalls im Rahmen der Berufung in das vorliegende Verfahren einbringen und hat von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht.

Eine Vorlageanordnung nach § 142 Abs. 1 ZPO im Hinblick auf das interne, im Auftrag der Beklagten erstellte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B. vom 12. Oktober 2007 ist auch aus der Sicht des Senats nicht geboten.

Die konkreten Tatsachen, die sich aus den von der Klägerin zitierten Auszügen dieses Gutachtens ergeben, sind zwischen den Parteien in der Sache ganz überwiegend unstreitig. Ihre rechtliche Wertung ist durch den Senat ohnehin selbst vorzunehmen. Eine Vorlage des gesamten Gutachtens ist bereits deshalb nicht veranlasst, weil sie allein der unzulässigen Ausforschung dienen könnte, ob sich daraus weitere Anhaltspunkte zur Untermauerung des Klägervortrages ergeben könnten.

Soweit es die Verwertung der sich aus den von der Klägerin vorgebrachten Gutachtenzitaten ergebenden Umstände betrifft, sieht der Senat allerdings entgegen der dazu geäußerten Auffassung der Beklagten keine rechtlichen Hindernisse. Der Vortrag der Beklagten, die Einsichtnahme in das Gutachten durch die Prozessbevollmächtigte der Klägerin müsse durch die Straftat eines Dritten ermöglicht worden sein, erweist sich bei näherer Betrachtung als eine bloße, nicht ausreichend belegte Vermutung. Außerdem würde selbst das Vorliegen einer solchen Straftat eine Verwertung im Ergebnis nicht hindern. Eine Fernwirkung, die es verbieten würde, ein für sich genommen zulässiges Beweismittel zu verwerten, welches ohne eine in rechtswidriger Weise gewonnene Information nicht hätte erlangt werden können, ist im deutschen Zivilprozessrecht nicht allgemein anerkannt. Eine Verwertung bleibt vielmehr auch in solchen Fällen grundsätzlich zulässig und ist nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn ihr nach einer Güterabwägung unter Einbeziehung der Interessen aller Beteiligten ein höherrangiges Interesse des von der Verwertung Betroffenen entgegensteht. Ein solches Interesse der Beklagten besteht hier jedoch nicht. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Beklagten in diesem Zusammenhang, deren Schutz selbst heute - dass heißt auch nach der mittlerweile vergangenen Zeit und nach der vollständigen Umstrukturierung des Geschäftsbetriebes der Beklagten als Folge der Krise des Jahres 2007 - noch ein berechtigtes Interesse an einer fortdauernden Geheimhaltung der damaligen Vorgänge begründen könnten, ist nicht zu erkennen. Im Ergebnis kommt es jedoch auf den - umfangreichen - Streit der Parteien zu diesem Themenkomplex nicht weiter an, weil auch unter Berücksichtigung der sich aus den Zitaten der Klägerin aus dem B.-Gutachten ergebenden Tatsachen der Vortrag der Klägerin für einen Erfolg ihrer Klage nicht ausreicht.

Die Klägerin kann von der Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Schadensersatz für ihre Verluste aus dem Erwerb von Aktien der Beklagten kurz vor deren Beinahe-Zusammenbruch in den letzten Tagen des Monats Juli 2007 verlangen.

Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich nicht aus einem Verstoß gegen die Vorschriften über die Regelpublizität. Die Geschäftsberichte der Beklagten sind nicht zu beanstanden. Weder der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006/2007 in seiner ursprünglichen Fassung noch erst recht die vorhergehenden Geschäftsberichte verstoßen aus einem der von der Klägerin geltend gemachten Gründe gegen das geltende Recht.

Ein Anspruch der Klägerin ist nicht aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Vorschriften über die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch oder nach den internationalen Rechnungslegungsstandards herzuleiten. Eine Haftung auf dieser Grundlage scheidet schon deshalb aus, weil die in dieser Hinsicht in Betracht kommenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften bereits keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen, so dass eine Haftung schon aus diesem Grunde nicht in Betracht kommt.

Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Regelpublizität ergibt sich auch nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG oder i. V. m. § 331 Nr. 2 HGB wegen einer unrichtigen oder verschleiernden Wiedergabe der Verhältnisse der Beklagten in dem ursprünglichen (Konzern-)Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006/2007. Erst recht kommt auf dieser Grundlage auch eine Haftung wegen einer Unrichtigkeit der Geschäftsberichte für die vorangehenden Geschäftsjahre nicht in Betracht.

Bei den §§ 400 Abs. 1 Nr. 1 und 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB handelt es sich allerdings um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, auf die Schadensersatzansprüche von Anlegern grundsätzlich gestützt werden können.

Welche dieser beiden, in ihrem Wortlaut miteinander weitgehend identischen Vorschriften hier Anwendung finden kann, hängt zunächst davon ab, ob die Vorschrift des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG hier nicht durch den teilweise spezielleren § 331 HGB verdrängt wird. Ob ein derartiges Spezialitätsverhältnis tatsächlich gegeben ist, kann allerdings offen bleiben, da vorliegend die Voraussetzungen beider Vorschriften im Ergebnis nicht festgestellt werden können. Beide Vorschriften setzen nämlich gleichermaßen voraus, dass die Verhältnisse der Gesellschaft in einer Darstellung oder Übersicht über den Vermögensstand - so § 400 AktG - bzw. in einem Konzernabschluss - so § 331 Nr. 2 HGB - unrichtig oder verschleiernd dargestellt werden. Davon ist hier jedoch nicht auszugehen.

Der ursprüngliche (Konzern-)Geschäftsbericht der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/2007 oder die diesem vorangehenden Geschäftsberichte für die früheren Geschäftsjahre waren nicht deshalb unrichtig oder verschleiernd im Sinne der genannten Vorschriften, weil darin die von der Beklagten für ihre Geschäftszwecke eingesetzten Zweckgesellschaften insbesondere des R-Conduits nicht konsolidiert worden sind. Die Klägerin hat einen Verstoß gegen die maßgeblichen Vorschriften des deutschen oder des internationalen Bilanzrechts in dieser Hinsicht nicht hinreichend dargelegt.

Zu einer etwaigen Konsolidierungspflicht der Beklagten in Bezug auf das R-Conduit nach den Vorschriften des noch bis einschließlich des Geschäftsjahres 2005/2006 geltenden Bilanzrechts nach dem deutschen HGB werden von der Klägerin schon selbst keine näheren Einzelheiten vorgetragen. Auf einen derartigen Verstoß würde es im Ergebnis auch schon deshalb nicht ankommen, weil die der Klage zugrunde liegenden Aktienkäufe vom 02. März 2007, 14. Mai 2007 und 26. Juli 2007 sämtlich bereits nicht mehr unter der Gültigkeit des deutschen Bilanzrechts stattgefunden haben und die zugrunde liegenden Kaufentscheidungen daher allenfalls auf einem Vertrauen in den zwischenzeitlich allein aktuellen Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2006/2007 beruht haben können, in dem die Aufstellung des Konzernabschlusses der Beklagten jedoch bereits nach dem internationalen Bilanzrecht erfolgte.

In diesem ist die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen im Rahmen der IFRS in der Europäischen Union in den IAS 27 geregelt. Die IAS 27 werden durch diverse verbindliche Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) ergänzt, die jeweils im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und auf die sich daher auch die mittelbare Verweisung in § 315a Abs. 1 HGB bezieht. Zu diesen Ergänzungen gehören unter anderem die SIC 12, die besondere Vorschriften über die Konsolidierung von Zweckgesellschaften enthalten (ABl. EG Nr. L 261 vom 13. Oktober 2003).

Die Beantwortung der Frage, ob nach den danach vor allem maßgeblichen §§ 8 - 10 SIC 12 die Konsolidierung einer bestimmten Zweckgesellschaft geboten ist, erfordert demnach eine komplexe Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, bei deren Durchführung dem damit befassten Wirtschaftsprüfer ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist.

Wie die Beklagte jedoch in ihren Schriftsätzen vom 14. August 2009 zu D I 5 a) und b) und vom 16. Oktober 2009 zu B IV im Einzelnen ausführlich dargelegt hat, sprachen bei der Ausübung dieses Beurteilungsspielraums zumindest noch bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des ursprünglichen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006/07 und erst recht in der Zeit davor eine ganze Reihe von maßgeblichen Faktoren nicht für, sondern gerade gegen eine Konsolidierung der Gesellschaften des R-Conduits in der Bilanz der Beklagten.

So diente zunächst schon der Zweck der verschiedenen zu dem R-Conduit gehörigen Gesellschaften nicht allein dem Nutzen der Beklagte (§ 10 (a) SIC 12). Vielmehr standen die Leistungen des Conduits auch einer Reihe von Investoren und anderen Banken offen und wurden von diesen auch genutzt.

Außerdem bestand auch keine unmittelbare Entscheidungsmacht der Beklagten, die es ihr ermöglicht hätte, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaften zu ziehen. Diese Entscheidungsmacht konnte auch nicht mittelbar im Wege eines sog. „Autopilot“-Mechanismus ausgeübt werden (vgl. § 10 (b) SIC 12), denn die Beklagte hatte nicht das satzungsgemäße Recht, die Zweckgesellschaften eigenständig aufzulösen, deren Gründungsurkunde oder Satzungen zu ändern oder derartige Änderungen zu blockieren; diese sind auch nicht von der Beklagten selbst, sondern lediglich auf deren Initiative hin gegründet worden.

Darüber hinaus war die Beklagte auch nicht aufgrund des Rechts, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaften zu ziehen, zugleich Risiken aus deren Geschäftstätigkeit ausgesetzt (vgl. § 10 (c) SIC 12), denn sie zog zwar tatsächlich Nutzen aus den ihr von den Gesellschaften gezahlten „Beraterhonoraren“; sie tat dies aber nicht allein, sondern nur neben den bereits genannten weiteren Banken und sonstigen Beteiligten.

Schließlich trug die Beklagte (zusammen mit anderen Banken) aufgrund der von ihr übernommenen Liquiditätslinien zwar das Liquiditätsrisiko der Zweckgesellschaften (vgl. § 10 (d) SIC 12), jedoch rechtfertigte diese Tatsache zumindest wegen ihrer damals fehlenden, konkreten Eintrittswahrscheinlichkeit aus der Sicht der zuständigen Wirtschaftsprüfer noch keine Konsolidierung der Zweckgesellschaften, wobei bei der Beurteilung dieser Eintrittswahrscheinlichkeit letztlich wiederum die gleichen Überlegungen maßgeblich sind, wie sie weiter unten noch im Zusammenhang mit der Frage anzustellen sind, ob die Beklagte über ihre Risiken bereits vor dem 30. Juli 2007 im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung hätte informieren müssen.

Dem diesbezüglichen Tatsachenvortrag der Beklagten, mit dem diese ihrer sekundären Darlegungslast in diesem Zusammenhang hinreichend gerecht geworden ist, ist die für das Vorliegen eines unrichtigen Jahresabschlusses darlegungs- und beweispflichtige Klägerin ihrerseits nicht konkret entgegen getreten, so dass er der Entscheidung im Ergebnis als zumindest unwiderlegt zugrunde gelegt werden muss.

Vor dem Hintergrund der genannten Faktoren ist die mit der Prüfung des ursprünglichen Jahresabschlusses der Beklagten für dieses Geschäftsjahr befasste Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. ohne eine erkennbare Überschreitung des ihr zur Verfügung stehenden Beurteilungsspielraumes zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Konsolidierung der Zweckgesellschaften jedenfalls zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht erforderlich war und hat deshalb dem Konzernabschluss der Beklagten für dieses Geschäftsjahr den erforderlichen Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Seite 217 des - über das Internet zugänglichen - Geschäftsberichts 2006/2007 in der ursprünglichen Fassung vom 04. Juni 2007).

Entgegen der Ansicht der Klägerin ist ein abweichendes Ergebnis auch nicht aus der Tatsache zu entnehmen, dass der Geschäftsbericht der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/07 in der Folgezeit rückwirkend geändert worden ist. Allein die Tatsache, dass der Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Konsolidierung der Zweckgesellschaften im Lichte der weiteren Entwicklung der Ereignisse durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anders ausgeübt worden ist, lässt einen hinreichenden Rückschluss auf die Unrichtigkeit der ursprünglichen Bilanzierungsweise nicht zu.

 

Selbst wenn trotz alledem tatsächlich doch eine objektive Unrichtigkeit des ursprünglichen Konzernabschlusses der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/07 vorgelegen haben sollte, muss in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht der Beklagten davon ausgegangen werden, dass sich deren Vorstand im Hinblick auf die Beurteilung der Frage einer etwaigen Konsolidierungspflicht der Zweckgesellschaften auf den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der F. verlassen durfte und daher jedenfalls ein für die Verwirklichung der Straftatbestände des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und § 331 Nr. 2 HGB notwendiger Vorsatz nicht festgestellt werden kann.

Grundsätzlich wird man allerdings nicht stets davon ausgehen können, dass ein Verschulden des Vorstandes ausgeschlossen ist, wenn ein Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt wurde. Denn jedenfalls in solchen Fällen, in denen die Unrichtigkeit eines Jahresabschlusses diesem sozusagen „auf die Stirn geschrieben“ steht, kann auch die Existenz eines Bestätigungsvermerks den Vorstand nicht automatisch entlasten. Angesichts des hier - wie dargelegt - erheblichen Beurteilungsspielraumes im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Konsolidierung der Zweckgesellschaften und angesichts des gleichzeitigen Fehlens greifbarer Indizien dafür, dass der Vorstand konkrete Tatsachen kannte, die eine derartige Konsolidierung auch schon in dem ursprünglichen Abschluss für das Geschäftsjahr 2006/07 hätten als zwingend erforderlich scheinen, muss aber jedenfalls im konkreten Fall die Existenz des Bestätigungsvermerks ausreichen, um einen Vorsatz des Vorstandes der Beklagten - den sich diese im Rahmen einer Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 400 Abs. Nr. 1 AktG gemäß § 31 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen müsste - im Ergebnis auszuschließen.

Konkret nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass die Prüfer der F. von den Mitarbeitern der Beklagten ihrerseits aktiv getäuscht worden sein könnten und dass die Bestätigung der Nichtkonsolidierung des R-Conduits in dem ursprünglichen Geschäftsbericht der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/2007 lediglich das Resultat einer derartigen Täuschung gewesen sein könnte, sind aus dem Vortrag der Parteien nicht zu entnehmen.

Eine Unrichtigkeit der Geschäftsberichte der Beklagten kann auch nicht deshalb festgestellt werden, weil die darin enthaltenen Angaben in Bezug auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft oder über das Zinsrisiko aus der Anlage der Eigenmittel der Beklagten falsch gewesen sind.

Die in diesem Zusammenhang von der Berufung in Bezug genommenen - entgegen der Berufungsbegründung jedoch weder in Ziffer B V der Replik vom 03. März 2009 noch zu Ziffer D XIV des KapMuG-Antrages, sondern allenfalls in Ziffer B IV der Replik enthaltenen - Ausführungen der Klägerin sind nicht ausreichend nachvollziehbar und auch mit der Berufung nicht weiter konkretisiert worden.

Die Behauptung der Klägerin, die Prüfprozesse, welche die Beklagte zur Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen durchgeführt habe, seien unzureichend gewesen, mit der Folge, dass in der Bilanz erforderliche Wertabschreibungen nicht ausreichend vorgenommen worden seien und die sich als Saldo aus Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen ergebende Risikovorsorge nicht richtig bemessen worden sei, ist bereits so pauschal, dass sie durch den Senat nicht nachvollzogen werden kann. Hiervon abgesehen setzt die Klägerin hier in unzutreffender Weise einen etwaigen Mangel der internen Prüfprozesse und des Risikomanagements bei der Beklagten mit einem Publizitätsmangel in den Jahresabschlüssen gleich. Auch ein Jahresabschluss, der auf einer fehlerhaft ermittelten Tatsachengrundlage beruht, ist aber als solcher nicht unrichtig, solange er immerhin diese Tatsachengrundlage richtig wiedergibt.

Aus vergleichbaren Gründen ist auch der Vortrag der Klägerin, im Hinblick auf die Anlage der Eigenmittel seien bestehende Zinsrisiken nicht in einem zutreffenden Verhältnis zur tatsächlichen Risikotragfähigkeit der Beklagten abgebildet worden, im Ergebnis nicht geeignet, einen etwaigen Fehler in Bezug auf die Regelpublizität in den Geschäftsberichten der Beklagten zu begründen. Selbst wenn das Portfolio der Beklagten tatsächlich einen außergewöhnlich hohen „value-at-risk“-Wert und somit ein besonders hohes Verlustpotential ausgewiesen haben sollte, kann auch dies wiederum allenfalls ein Indiz für ein fehlerhaftes Risikomanagement der Beklagten darstellen, hätte aber mit einer Unrichtigkeit des Jahresabschlusses nichts zu tun, denn das dort veröffentlichte Zahlenmaterial wäre auch bei einem nicht ausreichenden Risikomanagement der Beklagten noch nicht zwangsläufig falsch wiedergegeben.

Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich auch nicht aus einem Verstoß der Beklagten gegen die Vorschriften des WpHG über die Ad-hoc-Publizität. Die von der Klägerin beanstandete Informationspolitik der Beklagten kann einen Anspruch wegen unterlassener oder unrichtiger Veröffentlichung von Insiderinformationen nach diesen Vorschriften nicht begründen. Auch unter sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten kann ein Schadensersatzanspruch auf die von der Klägerin beanstandeten Pressemitteilungen oder auf das Unterlassen einer über diese Mitteilungen hinausgehenden Information des Anlegerpublikums außerhalb der Regelpublizität durch die Beklagte im Ergebnis nicht gestützt werden.

Ein Schadenersatzanspruch der Klägerin aus § 37 c Abs. 1 Nr. 1 WpHG besteht nicht.

Ein Anspruch auf dieser Grundlage scheidet schon deshalb aus, weil es sich bei den von der Klägerin in Bezug genommenen Pressemitteilungen vom 16. Mai 2007 (Anlage K 16), 28. Juni 2007 (Anlage K 17) und 20. Juli 2007 (Anlage K 20) bereits nicht um Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne dieser Vorschrift gehandelt hat. Denn die Veröffentlichung aller genannten Mitteilungen erfolgte entgegen der gemäß § 15 Abs. 7 WpHG i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 a WpAIV ausdrücklich vorgeschriebenen Kennzeichnung jeweils als (einfache) Pressemitteilung und auch sonst ohne Beachtung des in § 15 WpHG i. V. m. den §§ 3a - 9 WpAIV geregelten und für die Veröffentlichung von Insiderinformationen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrens.

Eine analoge Anwendung des § 37c WpHG auf einfache Pressemitteilungen der hier in Frage stehenden Art kommt nicht in Betracht. Es fehlt bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, die Voraussetzung einer analogen Anwendung der Vorschrift auf den von der Klägerin geltend gemachten Sachverhalt wäre.

 

Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung einer Emittentenhaftung für fehlerhafte oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen in den §§ 37 b und c WpHG durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz (im Folgenden FMFG) ganz bewusst davon abgesehen, eine Anspruchsgrundlage für Schäden aufgrund jeglicher Form der Fehlinformation des Kapitalmarktes zu schaffen. Mit der Änderung der wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften durch das 4. FMFG wollte der Gesetzgeber einerseits „den Anlegerschutz stärken, indem die Transparenz auf den Wertpapiermärkten erhöht und die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das Verbot der Kurs- und Marktmanipulation und des Missbrauchs von Ad-hoc-Meldungen wirksam durchzusetzen“. Zu diesem Zweck wurden die „Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche von Anlegern bei der verspäteten, unterlassenen oder unrichtigen Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen“ geschaffen (BT-Drs. 14/8017, Seite 63). Bei dieser Gelegenheit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es sich bei § 15 WpHG nicht um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt, da Schutzgut dieser Norm die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes ist (BT-Drs. 14/8017, S 87). Andererseits wollte der Gesetzgeber „beim Ausbau des Anlegerschutzes eine Überregulierung vermeiden, welche die Wettbewerbsfähigkeit einschränkt, ohne den Anlegerschutz wirklich zu verbessern“ (BT-Drs. 14/8017, S 62).

Daran, dass der Gesetzgeber bewusst eine Schadenersatzhaftung nur bei Verstößen gegen § 15 WpHG gemäß den §§ 37 b und c WpHG schaffen wollte, kann nach Ansicht des Senats schon deshalb kein Zweifel bestehen, weil im Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzesentwurfs (18. Januar 2002) bereits der Bericht der Regierungskommission zum Corporate Governance Code vorlag (BT-Drs. 14/8017, Seite 62), die einen konkreten Formulierungsvorschlag im Sinne einer allgemeinen zivilrechtlichen Haftung für Falschinformationen gegenüber dem Kapitalmarkt diskutiert hatte (Fenchel a. a. O. unter 3.4.4). Sowohl die Regierungskommission als auch der Gesetzgeber waren aber zu der Einschätzung gelangt, dass diese Frage einer längeren wissenschaftlichen und rechtspolitischen Erörterung bedarf (Fenchel a. a. O.). Ein vom Bundesfinanzministerium im Jahre 2004 vorgelegter Gesetzesentwurf, der eine Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs auf jegliche Fehlinformation des Kapitalmarktes vorsah, wurde im November 2004 wieder zurückgezogen (Longino, a. a. O. unter 3.1).

Entgegen der Ansicht der Klägerin besteht bei einem derartigen Verständnis der Haftung nach den §§ 37 b und c) WpHG auch nicht die Gefahr einer Umgehung des Gesetzeszweckes durch die bewusste Wahl einer bloßen Pressemitteilung anstelle einer förmlichen Ad-hoc-Mitteilung. Denn jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen eine förmliche Ad-hoc-Mitteilung überhaupt geboten ist, liegt in der Herausgabe einer einfachen Pressemitteilung zugleich das Unterlassen einer derartigen Ad-Hoc-Mitteilung, so dass sich der Emittent jedenfalls der Haftung nach § 37b Abs. 1 WpHG auf diese Weise nicht entziehen kann.

Der Anspruch der Klägerin kann auch nicht aus § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG hergeleitet werden.

 

Nach dieser Vorschrift haftet der Emittent börsenzugelassener Finanzinstrumente, der eine Insiderinformation im Sinne des § 13 WpHG, die ihn unmittelbar betrifft, nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlicht, einem Dritten auf Ersatz des Schadens, der diesem dadurch entsteht, dass er auf die Richtigkeit dieser Information vertraut, wenn er die Finanzinstrumente nach der Veröffentlichung erwirbt und er bei dem Bekanntwerden der Unrichtigkeit der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist.

Ein Anspruch auf dieser Grundlage setzt eine Pflicht der Beklagten zum Tätigwerden im Sinne der Ad-hoc Publizität voraus. Dabei ergeben sich Art und Umfang der Veröffentlichungspflicht des Emittenten aus § 15 WpHG. Die Haftung gemäß § 37 b WpHG beruht auf dem Gedanken, dass während einer Desinformationsphase die Preisbildung am Markt gestört ist. Diese Phase beginnt in dem Zeitpunkt, in dem eine Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlicht werden müssen und endet dann, wenn die nicht veröffentlichte Insiderinformation durch eine Ad-hoc-Mitteilung des Emittenten oder durch ein Einsickern in den Markt bekannt wird. Das zum Schadenersatz verpflichtende Unterlassen beginnt allerdings nicht bereits in dem Moment, in dem der Emittent von der Insiderinformation Kenntnis erlangt, sondern erst dann, wenn der Zeitraum für eine unverzügliche Veröffentlichung dieser Information gemäß § 15 Abs. 1 WpHG verstrichen ist. Dem Emittenten wird also eine Prüfungsfrist zugebilligt. Darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ist der Anspruchsteller. Darzutun ist neben dem Vorliegen einer den Emittenten unmittelbar betreffenden Insiderinformation deren fehlende, beziehungsweise nicht unverzügliche Veröffentlichung. Den Emittenten treffen dabei sekundäre Darlegungslasten hinsichtlich der aus seiner Sphäre stammenden Umstände, wohingegen die Informationen hinsichtlich von außen stammenden Insiderinformationen dem Anspruchsteller in der Regel zugänglich sind, so dass er imstande sein sollte, dazu ohne Hilfe des Emittenten vorzutragen. Für das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes gemäß § 15 Abs. 3 WpHG und das fehlende Verschulden im Rahmen einer Haftung nach § 37c WpHG ist somit der Emittent darlegungs- und beweisbelastet.

Ob die Beklagte nach diesen Grundsätzen vor dem 27. Juli 2007 dazu verpflichtet war, im Wege der Ad-hoc-Publizität weitergehende Informationen über die Zusammensetzung ihres eigenen Portfolios an verbrieften Wertpapieren sowie des Portfolios der Zweckgesellschaften des R-Conduits und über den Umfang der von ihr für das Conduit übernommenen Risiken sowie über die zu einer möglichen Haftung bei einem Eintreten dieser Risiken bestehenden Mechanismen zu veröffentlichen, als sie bereits aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft allgemein bekannt und zu entnehmen waren, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

Auch die zwischen den Parteien streitigen Fragen im Zusammenhang mit der Kausalität des Fehlens derartiger Ad-hoc-Mitteilungen für die der Klage zugrunde liegenden Aktienkäufe können im Ergebnis dahingestellt bleiben. Denn selbst wenn in dem genannten Zeitraum jedenfalls teilweise publikationsfähige Insiderinformationen in dem genannten Sinne vorgelegen haben sollten, lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte deren sich erst aus der unmittelbaren Zuspitzung der Subprime-Krise auf dem deutschen Markt ergebende Kursrelevanz erkennen konnte und in diesem Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Mitteilungspflichten verletzt hat, § 37 b Abs. 2 WpHG.

Nach der gesetzlichen Definition sind Insiderinformation konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.

Eine Insiderinformation in diesem Sinne kann demnach zunächst nur eine konkrete Information sein, d. h. sie muss so bestimmt, also spezifisch, sein, dass sie auf ihre potentielle Kurserheblichkeit überprüft werden kann. Auch muss sich die Information auf konkrete Tatsachen oder Umstände beziehen, da Werturteile, Ansichten und Meinungen einer Verifizierung nicht zugänglich sind. Da nur präzise Umstände von dem Tatbestand erfasst werden, genügen nur konkrete Umstände, die bereits vorliegen oder solche, bei denen man mit hoher oder zumindest hinreichender Wahrscheinlichkeit, mithin also bei Bestehen einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50% oder mehr, davon ausgehen kann, dass sie in Zukunft vorliegen werden, oder deren künftiger Eintritt in dem Sonderfall einer besonders hohen Eignung zur Kursbeeinflussung zwar nicht unwahrscheinlich, aber doch zumindest offen ist.

Die von der Klägerin als pflichtwidrig nicht bekannt gegeben angesehenen Umstände betreffen jedenfalls in weiten Teilen bereits keine Insiderinformationen in dem dargelegten Sinne.

Die Klägerin verkennt in diesem Zusammenhang schon im Ansatz den grundsätzlichen Zweck der Ad-hoc-Publizität, der sich allein darauf beschränkt, eine unverzügliche Information des Kapitalmarktes in solchen Fällen zu gewährleisten, in denen ein Zuwarten auf den nächsten Jahresabschluss oder die nächste regelmäßige Zwischenberichterstattung einer publizitätspflichtigen Gesellschaft zur Sicherstellung der für ein ordnungsgemäßes Marktgeschehen erforderlichen Transparenz nicht ausreicht.

Die in dieser Hinsicht bestehenden Pflichten der Gesellschaft im Rahmen der Regelpublizität - die hier, wie schon weiter oben ausgeführt eine Offenbarungspflicht der Beklagten nicht zu begründen vermag - sollen durch die Vorschriften über die Ad-hoc-Publizität lediglich ergänzt werden (Assmann/U. H. Schneider/Assmann, a. a. O., § 15 WpHG Rn. 35 m. w. N.). Durch diese zusätzlichen Pflichten soll also nur der Zeitraum zwischen den Stichtagen für die Jahresabschlüsse und die Zwischenberichterstattung überbrückt werden, nicht aber der bereits durch das Bilanzrecht vorgegebene Pflichtenkreis für die Regelpublizität „durch die Hintertür“ indirekt ausgeweitet werden (BT-Drs. 12/6679, S. 48). Sinn der Ad-hoc-Publizität ist also nur die Information des Kapitalmarktes über aktuelle Entwicklungen, die über die regelmäßige Geschäftstätigkeit des Unternehmens hinausgehen, nicht jedoch eine vertiefte Unterrichtung des Anlegerpublikums über die Hintergründe dieser regelmäßigen Geschäftstätigkeit oder über abstrakte Risiken, die mit dieser Geschäftstätigkeit ihrer Natur nach verbunden sind.

Vor diesem Hintergrund unterlagen jedenfalls alle diejenigen Tatsachen nicht der Ad-hoc-Publizität, die nicht die aktuelle Unternehmensentwicklung der Beklagten in dem dargelegten Sinne betrafen, sondern die grundsätzliche Art dieser Geschäftstätigkeit als solche oder die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Insbesondere die allgemeine Tätigkeit der Beklagen im Verbriefungsgeschäft und deren Zusammenhänge mit dem US-Hypothekenmarkt im Allgemeinen sowie mit dessen Subprime-Sektor im Besonderen sowie auch das Gewicht dieser Tätigkeit im Rahmen der Gesamtaktivitäten der Beklagten und mithin auch deren Qualifikation als ein etwaiges „Kerngeschäftsfeld“ stellen danach bereits keine konkreten Umstände in dem für die Auslösung einer Pflicht zur Ad-hoc-Publizität maßgeblichen Sinne dar. Eine Pflicht zur Offenlegung dieser Tätigkeit bestand vielmehr nur in dem bereits weiter oben erörterten, sich aus den Vorschriften über die Regelpublizität ergebenden Umfang im Rahmen der jährlichen Geschäftsberichte der Beklagten. Denn auch wenn die Beklagte und die mit ihr verbundenen Zweckgesellschaften tatsächlich ein schwerpunktmäßiges oder zumindest wirtschaftlich bedeutsames Geschäftssegment im Bereich der Verbriefungen aufgebaut haben, handelt es sich dabei jedenfalls um eine allmähliche Entwicklung über die Jahre hinweg, die dem Anlegerpublikum nicht im Wege der Ad-hoc-, sondern im Wege der Regelpublizität bekannt zu machen war. Dies gilt selbst dann, wenn damit eine erhöhte wirtschaftliche Gefährdung verbunden gewesen sein sollte, denn diese vermag allenfalls auf der Ebene des Kursbeeinflussungspotenzials Relevanz zu gewinnen.

Dass die Entwicklung der Beklagten dem Publikum auf diesem Wege auch tatsächlich bekannt geworden ist, kann im Übrigen mittelbar sogar den Feststellungen des Strafurteils vom 14. Juli 2010 - 14 Kls 6/09 - (= juris Rn. 56) entnommen werden. Die dem früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten in dem Strafverfahren zur Last gelegte Irreführung durch eine Verschleierung der Betroffenheit (auch) des R-Conduits von der sich zuspitzenden Subprime-Krise in der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 setzt nämlich gerade voraus, dass das Publikum die Aktivitäten auch der Zweckgesellschaften grundsätzlich kannte und dass diese Aktivitäten - ungeachtet ihrer rechtlichen Selbstständigkeit - durch den Kapitalmarkt der Beklagten zugerechnet wurden. Wären die Zusammenhänge zwischen der Beklagten und der R-Conduit und das Gewicht der in Rede stehenden Aktivitäten vor allem des R-Conduits dem Kapitalmarkt hingegen tatsächlich nicht bekannt gewesen, wäre nicht zu erklären, weshalb von dem Vorstand der Beklagten in der damaligen Situation gerade auch eine Aussage zu der Betroffenheit des Conduits erwartet wurde.

Aus den gleichen Gründen unterlag auch die Art und die nähere Ausgestaltung der rechtlichen Verbindungen zwischen der Beklagten und dem R-Conduit keinen besonderen Veröffentlichungspflichten im Rahmen der Ad-hoc-Publizität und damit insbesondere auch nicht die von der Klägerin in diesem Zusammenhang vor allem angeführte, angebliche Steuerung des R-Conduits im Wege eines „Autopiloten“ - siehe dazu auch schon oben zu B II 1 b) cc) bbb) (1) (a) (bb) - oder die Einzelheiten der bestehenden Haftungsmechanismen im Falle eines „downgrade-“ oder „shortfall-drawings“.

Erst recht kommt es damit auch auf die zwischen den Parteien streitigen Einzelheiten im Hinblick auf die Wirkungsweise dieser Haftungsmechanismen - siehe dazu auch noch unten zu B II 2 b) bb) bbb) (3) - jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht weiter an. Gerade über derartige über die (primären) Informationen in den Jahresabschlüssen hinausgehenden „Sekundärtatsachen“ wird eine Ad-hoc-Mitteilung vielmehr nicht schon generell geschuldet, sondern nur dann, wenn sie aufgrund aktueller Entwicklungen eine konkrete, vorher nicht absehbare Marktrelevanz gewinnen.

Auch wenn man trotz der vorstehenden Ausführungen dennoch unterstellt, dass den Organen der Beklagten in dem für eine denkbare Schadensersatzpflicht maßgeblichen Zeitraum bis zum 26. Juli 2007 noch weitere, ggf. auch hinreichend konkrete und der Öffentlichkeit zumindest teilweise noch nicht bekannte Informationen über die sich zunehmend zuspitzende Risikosituation in ihrem Unternehmen oder bei dem R-Conduit - wie insbesondere ein konkretes Wissen über weitere, bevorstehende Ratingaktionen und deren Auswirkungen auf die von der Beklagten und dem R-Conduit gehaltenen Wertpapiertranchen - vorgelegen haben, die den Voraussetzungen an eine publikationspflichtige Insidertatsache gemäß B II 2) b) bb) aaa) (1) genügt haben, könnte dadurch eine Schadensersatzpflicht der Beklagten nicht ausgelöst worden sein.

Dass derartige Informationen auch schon zu dem Zeitpunkt, an dem die von der Klägerin verlangte Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlicht werden müssen, generell oder nach den konkreten Umständen in einem über die inhaltliche Tragweite der letzten nach den Umständen maßgeblichen Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 hinausgehenden Umfang vom Anlegerpublikum als maßgeblich angesehen wurden und daher eine Eignung zur erheblichen Beeinflussung des Aktienkurses der Beklagten hatten, wie sie für einen Schadensersatzanspruch der Klägerin erforderlich wäre, lässt sich ebenso wenig feststellen wie die darüber hinaus erforderliche Kenntnis der Beklagten von einer derartigen Kursrelevanz.

Maßgeblich ist nämlich insoweit die Ex-ante-Perspektive. Heute vorliegende Erkenntnisse mögen zwar die Annahme rechtfertigen, dass die damalige Einschätzung der Beklagten, sie habe keine substantiellen Auswirkungen der Subprime-Krise zu befürchten, objektiv falsch gewesen ist. Für den hier verfolgten Anspruch kommt es indes nicht entscheidungserheblich darauf an, ob es bei der Beklagten zu Fehleinschätzungen oder Managementfehlern insbesondere im Bereich der Risikovorsorge gekommen ist. Ebenso ist in dem hier maßgeblichen Zusammenhang auch nicht von erheblicher Bedeutung, ob die Beklagte zumindest durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 eine Information herausgegeben hat, die geeignet gewesen ist, den Aktienkurs der Beklagten zumindest kurzzeitig zu beeinflussen, wofür allerdings nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in dem Strafurteil vom 14. Juli 2010 - KLs /09 - in der Tat Einiges sprechen dürfte. Entscheidend ist vielmehr allein, ob es die Beklagte vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, (weitere) Informationen über die Art und den Umfang ihrer Engagements im Wege der Ad-hoc Mitteilung zu veröffentlichen.

Eine generelle Pflicht hierzu bestand nicht. Ein allgemeinverbindlicher und vollständiger Katalog von aufgrund ihrer Kursrelevanz publizitätspflichtigen Insiderinformationen lässt sich nicht aufstellen. Betrachtet man z. B. die in dem - über das Internet über www...de erhältlichen - Emittentenleitfaden der BaFin (Stand: 28. April 2009) auf den Seiten 56 f. enthaltenen Beispiele und Empfehlungen, so fällt auf, dass ein erhebliches Preisbeeinflussungspotential nur für konkrete und massive Ereignisse bejaht wird, z. B. für wesentliche Änderungen der Ergebnisse der Jahresabschlüsse oder Zwischenberichte, eine bevorstehende Zahlungseinstellung oder Überschuldung sowie erhebliche außerordentliche Aufwendungen nach Großschäden.

 

Die Art und der Umfang der Investments der Beklagten in dem Geschäftsbereich „internationale Verbriefungen“ lassen sich keinem der dort genannten Regelbeispiele zuordnen. Um die „Aufnahme eines neuen Kerngeschäftsfeldes“ der Beklagten in dem hier maßgeblichen Sinne hat es sich aus den bereits oben zu B II 2 b) bb) aaa) (2) (b) dargelegten Gründen ebenso wenig gehandelt wie um den Abschluss wesentlicher Vertragsverhältnisse, die etwa mit dem Erwerber oder der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verglichen werden könnte.

Allein das fehlende Vorliegen eines der in dem Emittentenleitfaden genannten Regelbeispiele steht zwar der Annahme einer Veröffentlichungspflicht noch nicht prinzipiell entgegen. Insoweit hat der Senat aber zu berücksichtigen, dass unstreitig der Subprime-Anteil in den Portfolien nach damals gängiger Auffassung und Einschätzung für das in dem konkreten Investment liegende Risiko nicht von besonderer Aussagekraft war. Die gesamte Branche, unter anderem Banken, Wirtschaftsprüfer und die Bankenaufsicht, orientierte sich hinsichtlich der Einschätzung vor allem des Ausfallrisikos in erster Linie an den Bewertungen durch die Rating-Agenturen. Entsprechend hat die Beklagte - wie bereits erwähnt - in ihren Geschäftsberichten bis einschließlich 2006/2007 zu ihrem eigenen Engagement Angaben stets zusammen mit der Bonitätsstruktur bzw. der Ratingklasse gemacht und dabei betont, dass sie in „breit diversifizierte Portfolios verschiedener Assetklassen investiere“ und ihre Investments ganz überwiegend „Investmentgrade“ geratet seien.

Hinsichtlich der mit der Beklagten verbundenen Zweckgesellschaften könnte überdies sogar zweifelhaft sein, ob diese zu deren Engagement überhaupt Angaben hätte machen dürfen. Denn wie bereits im Zusammenhang mit der Frage der bilanziellen Konsolidierungspflicht - siehe oben zu B II 1 b) cc) - erörtert, handelte es sich bei den Zweck- oder Ankaufsgesellschaften weder um echte Tochtergesellschaften der Beklagten noch um vollständig in deren Struktur integrierte Unternehmen, sondern um rechtlich selbstständige Gesellschaften. Rechtlich verbunden war die Beklagte mit den Zweckgesellschaften lediglich mittelbar über die Beratungsmandate ihrer Tochtergesellschaft L. und über die Gewährung von Kreditlinien.

Ob die Beklagte in Ansehung der konkreten Umstände dennoch verpflichtet gewesen sein könnte, jedenfalls einige der von der Klägerin verlangten Informationen zu veröffentlichen, kann offen bleiben. Denn es lässt sich jedenfalls die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes in diesem Zusammenhang nicht feststellen. Dieser würde nämlich voraussetzen, dass die tatsächlich eingetretene, weitere Entwicklung aus damaliger Sicht nicht nur als entfernte Möglichkeit denkbar war, sondern dass der Beklagten die dramatische, sie in ihrer Existenz gefährdende Zuspitzung der Lage einschließlich der Auswirkung auf ihr Geschäftsergebnis, als bereits zum damaligen Zeitpunkt ernsthaft in Betracht kommend erscheinen musste. Dies lässt sich jedoch nicht feststellen.

Der Beklagten war zwar, wie allen übrigen Marktteilnehmern auch, die Existenz der Subprime-Krise bekannt. Gleiches gilt für deren Zuspitzung, die sich unter anderem in den Anfragen der Deutschen Bundesbank und verschiedener Rating-Agenturen äußerte. Dass die Beklagte im Hinblick auf eigene Investments, vor allem aber durch diejenigen der Zweckgesellschaften des R Conduits, erhebliche finanzielle Risiken trafen, war ebenfalls allseits bekannt. So war etwa die Höhe der gewährten Kreditlinien als Eventualverbindlichkeiten in den Geschäftsberichten der Beklagten bereits ausgewiesen. Neben den die Beklagte betreffenden Gerüchten kam es unstreitig auch zu objektiven Reaktionen im Markt etwa in Form der Preissenkungen ihrer Anleihen, der Ausweitung der sog. Bond-Spreads und vor allem des bereits deutlich fallenden Aktienkurses. Ob sich die Beklagte bei dieser Sachlage allein auf die aktuellen Bewertungen der Rating-Agenturen verlassen durfte, nach denen sie in der Tat zumindest hinsichtlich ihres eigenen Investments nur in geringem Maße betroffen zu sein schien, mag dahinstehen. Denn dass sie bei Einbeziehung aller weiteren vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten die eingetretene Entwicklung hätte vorhersehen müssen, ist nicht feststellbar.

Es ist insofern zunächst zu bedenken, dass die aus den Subprime-Anteilen sich konkret ergebenden Risiken in dem Geschäftsbereich der strukturierten Forderungsportfolien nicht nur von der Beklagten, sondern von der gesamten Branche einschließlich der Aufsichtsbehörden und den beteiligten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften massiv unterschätzt worden sind. Dies wird sowohl in dem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschluss des Deutschen Bundestages vom 08. Oktober 2008 (Anlage B 24) - siehe dort z. B. Seite 50 - als auch in der Rede des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. J. zu der Hauptversammlung vom 27. März 2008 (Anlage B 32) ausgeführt. Einzelne, warnende Stimmen, wie sie die Klägerin zitiert, ändern an diesem Gesamtbild nichts Wesentliches. Dass die Beklagte bessere Erkenntnisse gehabt hätte als die übrigen Marktteilnehmer, trägt die Klägerin nicht schlüssig vor. Dafür sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich. Solche ergeben sich insbesondere auch nicht aus der auf die eigenen Investments der Beklagten beschränkten Antworten der Beklagten auf die Anfrage der Deutschen Bundesbank vom 29. März 2007 (Anlage K 57.5).

Die Beklagte hat, was den Geschäftsberichten entnommen werden kann, über Jahre steigende Erträge in diesem jahrelang funktionierenden Marktsegment erwirtschaftet.

Ihr eigenes Engagement und dasjenige ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in Luxemburg, das zeitweilig bei rund 6,8 Mrd. € gelegen haben soll (teils noch höhere, von der Klägerin genannte Zahlen werden von den vorgelegten Unterlagen nicht gestützt) und sich nach dem Stand vom 31. Juli 2007 noch immer auf zumindest 6,3 Mrd. € (= 5 Mrd. € Beklagte + 1,3 Mrd. € L. International S.A., Luxemburg, vgl. Anlage BB 2(belaufen hat, waren nach den damals ganz überwiegend vertretenen Kriterien nicht sehr riskant.

Das daraus resultierende Ausfallrisiko schien überschaubar und betragsmäßig begrenzt. Dass die Beklagte schon dieses Risiko aus eigener Kraft nicht hätte auffangen können, war für sie jedenfalls aus ihrer damaligen Sicht nicht zu erkennen. Den konkreten Angaben der Beklagten zu ihren Liquiditätsreserven vgl. die Tabelle in der Anlage B 25 zu Seite 39 des Schriftsatzes vom 14. August 2009 - hat die Klägerin nicht widersprochen.

Aber auch in Bezug auf das Portfolio der Zweckgesellschaften des R Conduit war mit einer existentiellen Bedrohung der Beklagten aus damaliger Sicht nicht zu rechnen.

 

Zwar hatte die Beklagte zugunsten des Conduits neben anderen Banken - Liquiditätslinien in einer Höhe von zeitweilig bis zu 12,7 Mrd. € - bis zum 31. Juli 2007 reduziert auf 8,1 Mrd. € eingeräumt (vgl. den endgültigen Geschäftsbericht 2006/2007 = Anlage B 1, Seiten 16, 17) und außerdem auch im Zusammenhang mit den sog. K-Gesellschaften noch weitere Risiken aus den Liquiditätslinien anderer Liquiditätsgeber übernommen.

Dass die übernommenen Liquiditätslinien aber schon in der Zeit bis zum 27. Juli 2007 gezogen worden wären oder eine solche Ziehung auch nur zu erwarten gewesen wäre, ist von der Klägerin weder in nachvollziehbarer Weise dargetan noch sonst ersichtlich.

Eine Linienziehung hat vielmehr unwiderlegt erst am 07. August 2007 und somit erst deutlich nach dem letzten der hier streitgegenständlichen Aktienkäufe erstmalig stattgefunden. Etwas anderes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der von der D-Bank gegenüber der L. mit Schreiben vom 12. Juli 2007 (Anlagenkonvolut BB 7) ausgesprochenen „special disposal notice“ bezüglich der insgesamt zwölf dort im Einzelnen aufgezählten CDO-Tranchen aus dem Portfolio des R-Conduits, denn die damit ausgesprochene Ankündigung einer möglichen Liquiditätslinienziehung ist ausweislich der weiteren Schreiben vom 13. und 18. Juli 2007 (Anlagenkonvolut BB 7) wieder zurückgezogen worden, nachdem es der Beklagten gelungen war, die in Frage stehenden Risiken durch den Erwerb von Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps) bei der UBS (Anlage BB 27) anderweitig abzusichern.

Entgegen der Ansicht der Klägerin steht eine derartige Abwendung einer effektiven Ziehung der Liquiditätslinien schon deshalb keineswegs gleich, weil bei einer solchen Verfahrensweise jedenfalls der von ihr unter Bezugnahme auf die Aussage des Bereichsleiters der Konzernrevision in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten vom 04. Mai 2008 (Anlage K 57.8) und 05. Dezember 2008 (Anlage K 57.10) für den Fall einer Liquiditätslinienziehung für unvermeidlich gehaltene - im Übrigen aber tatsächlich eben zumindest in der Zeit bis zum 26. Juli 2007 auch noch nicht eingetretene - Dominoeffekt mit dem Ergebnis einer vollständigen „Zerstörung“ des gesamten Conduits schon vor vornherein nicht in Betracht kam.

Bei einem funktionierenden Markt - und ein solcher existierte bis mindestens zum 27. Juli 2007 - konnte und durfte die Beklagte annehmen, dass sich die Zweckgesellschaften auch weiterhin durch die Ausgabe von ABCP-Papieren grundsätzlich selbst finanzieren konnten. Selbst eine weitere Zuspitzung der Krise hätte zwar - bei einem normalen, also im Rahmen des Vorhersehbaren verbleibenden Verlauf der Dinge - zu einer Verteuerung der Refinanzierung und zu beschränkten Absatzproblemen geführt, nicht aber zu einer existentiellen Bedrohung für die Beklagte, über die unverzüglich das Anlegerpublikum hätte informiert werden müssen. Die Beklagte hätte Rückgänge ihrer Margen, möglicherweise auch eine größere Zahl von „downgrade drawings“, zu bewältigen gehabt. Dass sie die hierfür benötigten Mittel nicht gehabt hätte oder sich aus Fremdmitteln, die sie sich am Interbankenmarkt hätte beschaffen können, im Umfang der Inanspruchnahme nicht hätte refinanzieren können, legt die Klägerin nicht in nachvollziehbarer Weise dar.

 

Dem Vortrag der Beklagten, wonach die existenzbedrohende Krise tatsächlich nur durch die Kombination zweier so noch nie dagewesener und nicht vorhersehbarer Ereignisse verständlich wird, nämlich einerseits dem Ausfall ihrer Refinanzierungsmöglichkeit durch Sperren ihrer Kreditlinien am Interbankenmarkt und andererseits dem totalen Zusammenbruch des ABCP-Marktes, ist die Klägerin nicht in maßgeblicher Weise entgegengetreten.

Auf eine Indizwirkung der späteren Marktreaktion, kann hier schon wegen des bereits genannten Ausnahmecharakters der in Rede stehenden Ereignisse nicht zurückgegriffen werden. Im Übrigen mag es zwar aus heutiger Sicht zutreffend sein, dass sich - wie die Klägerin meint - bei der Beklagten letztlich ein absehbares und systemimmanentes Risiko verwirklicht hat und dass dieses Risiko auch durch ein Pflichtverletzungen des Vorstandes der Beklagten und ein nicht ausreichendes Risikomanagement mit befördert worden ist.

Jedenfalls der konkrete Zeitpunkt und die Art und Weise, in der sich das bei der Beklagten über die Jahre aufgebaute Risikopotential sodann realisierte und die Tatsache, dass in diesem Zusammenhang ein ganzes Marktsegment dauerhaft zusammenbrach, konnten die bei der Beklagten verantwortlich Handelnden jedoch vor dem 27. Juli 2007 nicht nachweislich erkennen. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder des sogar vorsätzlichen Unterlassens kann der Beklagten daher im Ergebnis nicht gemacht werden.

Etwas anderes ist auch der Tatsache nicht zu entnehmen, dass die L. gemäß den Angaben ihres damaligen Mitarbeiters M. gegenüber dem Bundeskriminalamt (Anlage K 57.2) - siehe dort Seite 13 - seit Anfang 2007 der Beklagten keine aktuellen Marktwerte der in dem Portfolio des R-Conduits befindlichen CDO-Tranchen mehr zur Verfügung gestellt haben. Denn aus derselben Zeugenaussage geht jedenfalls auch hervor, dass die L. GmbH andere, nur von dem Zeugen für nicht ausreichend gehaltene Analysen der Bestandsüberwachung vornahm und die Beklagte selbst noch weitere Evaluierungen durchführte. Dass die Geschäftsführung der L. GmbH den Mitarbeitern ihres Teams „Credit Analysis“ in der damaligen, äußerst nervösen Marktlage eine direkte Kommunikation mit Außenstehenden untersagt haben mag, lässt ebenfalls keinen Rückschluss darauf zu, dass sie die nachfolgende Entwicklung bereits vorausgesehen und vor dieser bewusst oder leichtfertig die Augen verschlossen hätte.

An dieser Einschätzung ändern auch die mit der Berufung nochmals hervorgehobenen Überlegungen der Klägerin nichts, wonach sich angeblich bereits aus der Entwicklung des allmählichen Wegbrechens auch von zunehmend besser gerateten Forderungstranchen in der ersten Jahreshälfte 2007 hätte entnehmen lassen, dass sich eine alsbaldige Realisierung der von der Beklagten für das R-Conduit übernommenen Risiken auch schon vor der akuten Zuspitzung der Krise an dem Wochenende des 27./28. Juli 2007 konkret abzeichnete und von den Verantwortlichen bei der Beklagten nicht mehr übersehen werden konnte.

Denn zum Einen hat die Beklagte - insbesondere auch durch die Vorlage und Erläuterung der Aufstellung der problematischen CDO of ABS-Tranchen aus ihrem eigenen Investment-Portfolio und demjenigen des R-Conduits, die im Juli 2007 von den Ratingagenturen untersucht wurden bzw. auf der sog. UBS-CDO-Insight-Liste standen (Anlage BB 11) - hinreichend konkret dargelegt, warum sie aus ihrer Sicht auch noch bis Ende Juli 2007 davon ausgehen durfte, über ein ausreichendes „Sicherheitspolster“ an wegen ihres guten Ratings und wegen der bestehenden Subordinationsmechanismen derzeit noch nicht konkret gefährdeten Wertpapieren zu verfügen, um der Krise - vermeintlich - entgehen zu können.

Zum anderen ändert auch die Tatsache, dass das „Heranrollen“ der allmählich in Gang kommenden Lawine auf die Beklagte in gewissem Maße abstrakt erkannt werden konnte, nichts daran, dass deren tatsächlicher Umfang und der damit verbundene Totalzusammenbruch des Marktes - wie bereits ausgeführt - nicht nur von der Beklagten, sondern von praktisch allen relevanten Marktteilnehmern in dieser Form tatsächlich nicht vorhergesehen worden sind.

Die Vorhersehbarkeit eines Zusammenbruchs der Beklagten ergab sich auch nicht aus den Besonderheiten der von dieser für das R-Conduit übernommenen Haftungsrisiken, insbesondere nicht daraus, dass jede Verschlechterung eines Ratings von Verbriefungen auf dem US-Hypothekenmarkt aufgrund der bestehenden Haftungsmechanismen zwangsläufig zu einer Ziehung von Liquiditätslinien und als deren Folge zwangsläufig zu Verlusten in Höhe des vollen Nominalbetrages der jeweils betroffenen Transaktionstranche führen musste und dass in dieser Hinsicht schon bei jeder Linienziehung von vornherein mit einem Dominoeffekt zu rechnen war.

Wie die Beklagte hierzu im Einzelnen dargelegt hat, trug sie vielmehr neben dem Risiko vorübergehender Liquiditätsengpässe keineswegs jedes Risiko einer Verschlechterung des Ratings der CDO-Tranchen, wobei im Übrigen auch ohnehin nicht jede Verschlechterung der Lage auf dem US-Hypothekenmarkt sogleich auf die (zweite) Verbriefungsebene der CDO-Transaktionen durchschlagen musste, sondern sich zunächst einmal auf einer ersten Stufe nur auf der darunter liegenden Verbriefungsebene der ABS-Transaktionen auswirkte.

Tatsächlich waren vielmehr die einen echten Kreditausfall indizierenden Fälle einer Verschlechterung auf ein Rating von Caa2 oder darunter durch die Auslagerung des Credit Enhancement auf die D-Bank abgesichert, dass sich hiervon nur in bestimmten Sonderfällen - siehe Seite 43 f. des Schriftsatzes der Beklagten vom 14. August 2009 - durch die Ausübung ihres „special disposal right“ unter Umständen wieder befreien konnte. Sowohl bei einer Ratingherabstufung oberhalb der Stufe von Caa2 wie auch darunter drohte der Beklagten damit sowohl für die Papiere in ihrem eigenen Portfolio wie auch erst recht für diejenigen in dem Portfolio des R-Conduits jeweils nur ein gewisser, relativer Wertverlust oder eine Erhöhung ihrer Kosten wegen der Notwendigkeit des Zukaufes einer weiteren Kreditausfallversicherung, nicht aber ein Totalverlustrisiko. Auch einen Dominoeffekt musste die Beklagte aus ihrer damaligen Sicht zumindest solange nicht befürchten, wie sie davon ausgehen konnte, über ausreichend eigene Liquidität und über ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten auf dem Interbankenmarkt zu verfügen, um die sich aus einer Veränderung des Ratings ergebenden, in einem gewissen Umfang statistisch ohnehin zu erwartenden Wertschwankungen in ihrem Portfolio und demjenigen des R-Conduits bewältigen zu können.

 

Zutreffend ist zwar, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der Geschäfte des R-Conduits in einem großen Umfang auf dem fortdauernden gegenseitigen Vertrauen aller Marktteilnehmer beruhte, dass sich die Bewertungsmethoden der Ratingagenturen im Nachhinein als ebenso unzureichend erwiesen haben wie die eigenen Bewertungsverfahren der Beklagten, soweit es diese überhaupt gegeben hat, dass die Beklagte auch nach ihrem eigenen Vortrag aufgrund von Personalengpässen mit der regelmäßigen Bestandsüberwachung ihrer Investments in Rückstand geraten war und dass schließlich auch die Eigenkapitalausstattung der Beklagten sich im Ergebnis für die von ihr selbst und für die im Rahmen der bestehenden Beratungsmandate mit dem R-Conduit von diesem abgewickelten Verbriefungsgeschäfte als deutlich zu niedrig erwiesen hat.

Die hierin möglicherweise zum Ausdruck kommenden Versäumnisse des Vorstandes der Beklagten können jedoch allenfalls einen Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen ihre Organe gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG begründen. An der ex ante mangelnden Vorhersehbarkeit des tatsächlich drohenden Zusammenbruchs der Beklagten zu den hier maßgeblichen Zeitpunkten ändern sie nichts. Auch ein Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die Beklagte kann durch sie daher letztlich nicht begründet werden.

Dem gefundenen Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Darlegungs- und Beweislast für das fehlende Verschulden an der Nichtbekanntgabe einer veröffentlichungspflichtigen Insiderinformation durch die Vorschrift des § 37b Abs. 2 WpHG ausdrücklich dem Emittenten auferlegt wird.

Ihrer sich daraus ergebenden Darlegungslast ist die Beklagte nach der Überzeugung des Senats hinreichend gerecht geworden. Weitergehende Darlegungen zu der lediglich negativen - Tatsache einer Nichtkenntnis von der konkret bevorstehenden Zuspitzung der allgemeinen Krise und ihren Folgen auch gerade für die Beklagte können von dieser ohne eine Überspannung der ihr durch das Gesetz auferlegten Darlegungs- und Beweispflichten nicht verlangt werden. Auch für eine grobe fahrlässige Unkenntnis der Beklagten über die Kurserheblichkeit der hier in Betracht kommenden Insiderinformationen, die etwa dann vorliegen kann, wenn sich der Emittent den üblichen Börsenreaktionen verschließt oder sich überhaupt keine Gedanken über den Einfluss der Informationen auf den Kurs gemacht hat (Assmann/U. H. Schneider/Sethe, a. a. O., § 37b c WpHG Rn. 66), gibt es nach dem von der Klägerin im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast nicht maßgeblich angegriffenen Darlegungen der Beklagten keine Anhaltspunkte. Diese hat sich vielmehr - wie schon ausgeführt - im Wesentlichen auf die hohe Ratingqualität ihrer Papiere verlassen und wie alle anderen Marktteilnehmer mit einem konkret bevorstehenden Zusammenbruch des Marktes nicht gerechnet.

Schließlich kann der Beklagten auch nicht entgegen gehalten werden, der subjektive Tatbestand des § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG setze eine Kenntnis der Beklagten von ihrer konkret bevorstehenden Existenzkrise oder von deren jedenfalls überwiegenden Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht voraus, da sie auch ohne eine entsprechende Kenntnis den Anlegern jedenfalls das erforderliche Faktenwissen hätte vermitteln müssen, um die mit einem Erwerb von Aktien der Beklagten verbundenen Risiken und Gefahren selbst einschätzen zu können.

Eine dahingehende Argumentation vermengt die subjektiven und objektiven Voraussetzungen eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz und verkennt, dass die von der Klägerin vermissten Detailinformationen über die Subprime-Anteile in den strukturierten Forderungsportfolien der Beklagten und ihrer Zweckgesellschaften ihre Kursrelevanz und damit auch ihren Charakter als veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen überhaupt erst durch die konkrete Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden Marktzusammenbruches und einer der Beklagten daraus drohenden Existenzkrise erhalten haben. Ohne das Wissen um die konkrete Wahrscheinlichkeit der Krise war der Beklagten daher auch die mögliche Notwendigkeit der Offenlegung weiterer Daten nicht bekannt, weil sie damit zugleich auch von der Existenz einer möglicherweise veröffentlichungspflichtigen Insidertatsache nichts wusste.

Ein Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Herausgabe der von ihr beanstandeten Pressemitteilungen oder wegen des Unterlassens weitergehender Mitteilungen außerhalb der Regelpublizität ist auch aus etwaigen - neben den Vorschriften über die Ad-hoc-Publizität allenfalls noch in Betracht kommenden - Anspruchsgrundlagen des Deliktsrechts nicht herzuleiten.

Ein derartiger Anspruch ergibt sich nicht aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Verletzung von Schutzgesetzen.

Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG ist nicht gegeben. Die genannte Vorschrift setzt voraus, dass ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand oder in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine unzutreffende Darstellung über den Vermögensstand einer Aktiengesellschaft liegt aber nur dann vor, wenn ein unzutreffendes Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft gezeichnet und der Eindruck der Vollständigkeit erweckt wird. Das kann zwar auch durch die Mitteilung von Quartals- oder Halbjahreszahlen geschehen.

Die von der Klägerin beanstandeten Pressemitteilungen vom 16. Mai 2007 (Anlage K 16), vom 28. Juni 2007 (Anlage K 17) und 20. Juli 2007 (Anlage K 20) erweckten jedoch nicht den Eindruck der Vollständigkeit. Es wurden darin vielmehr jeweils nur einzelne Daten aus dem Jahresgeschäftsbericht 2006/2007 und den Quartalsberichten für das letzte Quartal des genannten sowie das erste Quartal des darauf folgenden Geschäftsjahres mitgeteilt, zugleich jedoch entweder darauf hingewiesen, dass der vollständige Bericht für das Geschäftsjahr 2006/2007 (Pressemitteilung vom 16. Mai 2007) bzw. der Bericht für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2007/2008 (Pressemitteilung vom 20. Juli 2007) erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollten oder sogar ausdrücklich angeführt, dass es sich nur um die Bekanntgabe einiger Eckdaten handelte (Pressemitteilung vom 28. Juni 2007). Damit lag auf der Hand, dass die in der Pressemitteilung veröffentlichten Daten kein vollständiges und umfassendes Bild vom Vermögensstand der Beklagten darstellen konnten (ebenso zu der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 auch schon OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2009, I-9 U 215/08, Seite 10).

Dieser Beurteilung stehen auch die Hinweise der Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Strafverfahren gegen die Vorstandsmitglieder der N-AG und auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts in der gleichen Angelegenheit nicht entgegen, denn mit der Frage, ob in der dort zu beurteilenden Ad-hoc-Mitteilung der Eindruck der Vollständigkeit erweckt wurde, setzen sich die beiden genannten Entscheidungen von vornherein nicht auseinander.

Auch ein Anspruch der Klägerin aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 20a WpHG scheidet aus. Das gilt bereits unabhängig davon, ob der Senat die Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in dem Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten auch auf der Grundlage des ihm hier zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalts in allen Einzelheiten teilen könnte, denn wie bereits in dem Strafurteil vom 14. Juli 2010 - KLs /09 zutreffend ausgeführt wird, handelt es sich bei der Vorschrift des § 20a WpHG schon nicht um ein den Individualschutz des einzelnen Anlegers bezweckendes Schutzgesetz.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich auch nicht aus § 826 BGB. Die Beklagte hat die Klägerin weder durch die Herausgabe von unrichtigen Pressemitteilungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt noch dadurch, dass sie die Herausgabe einer Pressemitteilung mit den weiteren, von der Klägerin verlangten Informationen vorsätzlich unterlassen hat.

Für eine Haftung nach dieser Vorschrift reicht selbst eine vorsätzliche Verletzung gesetzlicher Vorschriften - wie sie hier allenfalls im Hinblick auf die dem Strafurteil des Landgerichts Düsseldorf zugrunde liegende Verletzung des § 20a WpHG in durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 Betracht kommt, nicht aber aus den bereits dargelegten Gründen aus einem Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 37b, c WpHG herzuleiten ist - nicht ohne weiteres aus. Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Täters als sittenwidrig, d. h. als einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden erscheinen lassen.

Das Verhalten des Schädiger muss hiernach gegen die Mindestanforderungen des lauteren Rechtsverkehrs auf dem Kapitalmarkt verstoßen . Das ist etwa dann der Fall, wenn das Sekundärmarktpublikum bewusst durch grob unrichtige Ad-hoc-Mitteilungen in die Irre geführt wird, damit sich ein Vorstandsmitglied bereichern kann. Auch ein nur bedingt vorsätzliches Handeln kann den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen, wenn etwa Tatsachen ins Blaue hinein behauptet werden oder wenn sich der Schädiger der Unrichtigkeit von Aussagen verschließt, um eigene Vorteile ohne Rücksicht auf die Belange Dritter durchzusetzen. Gleiches gilt, wenn der Schädiger eine an sich gebotene Ad-hoc-Mitteilung aus eigennützigen Motiven bewusst unterlässt.

Nach diesen Maßstäben sind die Voraussetzungen einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB - auch unter Berücksichtigung des Strafurteils gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten - im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Wie bei der Erörterung des § 37 b WpHG schon ausgeführt, kann nicht festgestellt werden, dass die Organe der Beklagten bereits am 20. Juli 2007 das tatsächliche Ausmaß der Krise und deren Bedeutung für die Beklagte erkannt haben. Im Ergebnis steht damit auch nicht fest, dass sie sich wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch eine aktive Falschinformation des Kapitalmarktpublikums oder durch das Unterlassen einer weitergehenden Information des Kapitalmarktes über die wachsenden Risiken der Beklagten aus dem Verbriefungsgeschäft schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Soweit die Klägerin der Beklagten eine sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen vorwirft, ist schon umstritten, ob die Unterlassung einer gebotenen Ad-hoc-Pflichtmitteilung - nur eine solche und nicht das Unterlassen einer ohnehin bloß freiwilligen Pressemitteilung könnte eine Haftung allenfalls begründen - überhaupt dem Verdikt der Sittenwidrigkeit unterliegen kann. Zumindest zum Teil wird dies wegen des nicht vergleichbaren Unrechtgehaltes einer Unterlassung sogar gänzlich verneint. Jedenfalls die wohl herrschende Ansicht bejaht zwar zumindest die Möglichkeit einer derartigen Haftung, verlangt aber das Hinzutreten einer verwerflichen Motivation, etwa durch eine angestrebte persönliche Bereicherung. Eine solche fehlt hier jedoch. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist sie auch nicht aus dem Vergütungssystem für die Vorstände der Beklagten herzuleiten, denn deren Bonus war nicht an das Erreichen eines bestimmten Aktienkurses der Gesellschaft gekoppelt, sondern an die Erreichung eines bestimmten Geschäftsergebnisses (Anlage BB 34) und bot für eine Manipulation der Aktienkurse schon deswegen keinerlei Anreiz. Darüber hinaus steht die Tatsache, dass die Beklagte aus den bereits weiter oben dargelegten Gründen jedenfalls die akute Zuspitzung der Krise auf dem Verbriefungsmarkt und deren konkrete Auswirkungen auf sich selbst und die mit ihr verbundenen Zweckgesellschaften nicht erkannt hat, sogar schon einer Haftung wegen einer unterlassenen Pflichtmitteilung nach § 37b WpHG entgegen. Erst recht kommt dann aber auch eine Haftung nach den - deutlich strengeren - Voraussetzungen des § 826 BGB wegen einer derartigen Unterlassung nicht in Betracht.

Nichts anderes gilt aber im Ergebnis auch, soweit die Beklagte das Anlegerpublikum durch die von ihr herausgegebenen Pressemeldungen aktiv getäuscht haben soll, wobei in dieser Hinsicht die Klägerin sogar bereits selbst einräumt, dass der Schwerpunkt ihrer Vorwürfe gegen die Beklagte sich eher auf ein Unterlassen der gebotenen Kapitalmarktinformation als auf eine Täuschung des Publikums durch ein aktives Verhalten richtet. Jedenfalls die erforderliche Gesamtbeurteilung führt auch in dieser Hinsicht im konkreten Fall nicht zu einem gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ und somit sittenwidrigen Verhalten der Beklagten.

Anders als in den bereits in der Vergangenheit durch den Senat entschiedenen Parallelverfahren - vgl. die Urteile vom 04. März 2010 - I 6 U 94/09 - (= AG 2011, 31 ff.) und vom 25. März 2010 - I-6 U 69/09 - spricht allerdings aufgrund der mittlerweile in das Verfahren eingeführten Ergebnisse des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten zumindest Einiges dafür, dass sich der Beklagte jedenfalls durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 wegen einer vorsätzlichen Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG strafbar gemacht haben könnte. Selbst wenn das dahin gehende Strafurteil bisher noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, bestehen aus den Gründen dieses Urteils doch zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die genannte Pressemitteilung für das Anlegerpublikum objektiv irreführend gewesen sein dürfte, weil auch ein verständiger Anleger nicht ohne weiteres erkennen konnte, dass die dortige Aussage über die „Betroffenheit“ der Beklagten von den jüngsten Rating-Aktionen der Agenturen O. und P. nicht auch auf das Portfolio der Zweckgesellschaften des R-Conduits mit bezogen sein sollte und der Beklagte im Hinblick auf eine derartige Irreführung des Anlegerpublikums auch vorsätzlich gehandelt hat.

Selbst wenn man dieses Ergebnis des Strafverfahrens - das allerdings zumindest im Hinblick auf die dort gezogenen Rückschlüsse auf den inneren Tatbestand bereits keineswegs selbstverständlich erscheint - einmal als zutreffend unterstellt, ergeben sich daraus aber noch nicht zugleich auch die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Anlegerpublikums durch ein aktives Tun des früheren Vorstandssprechers der Beklagten, das sich diese gemäß § 31 BGB als ihr eigenes zurechnen lassen muss.

Anders als in den bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen einer kapitalmarktrechtlichen Haftung wegen eines „Informationsdeliktes“ geht es hier nämlich schon nicht um einen - durch den BGH a. a. O. als besonders schwerwiegend angesehenen - Missbrauch des Rechtsinstituts der Ad-hoc-Publizität, sondern nur um den irreführenden Charakter einer einfachen Pressemitteilung, wobei die in dieser Hinsicht verletzte Vorschrift des § 20a WpHG zudem auch nicht als Schutzgesetz zugunsten des einzelnen Anlegers angesehen wird und die gleichen Gründe, die in diesem Zusammenhang gegen einen Schutzgesetzcharakter angeführt werden - der Gesetzgeber hat einen Schadensersatzanspruch im WpHG bei der Einführung dieser Vorschrift gerade nicht vorgesehen, sondern sich mit der Schaffung eines reinen Gefährdungstatbestandes begnügt - es auch angezeigt sein lassen, diese gewollte Differenzierung nicht durch eine zu weitgehende Auslegung des Merkmals der Sittenwidrigkeit in § 826 BGB zu unterlaufen.

Hinzu kommt, dass die beanstandete Pressemitteilung hier nicht - wie in den bereits zitierten Infomatec-Fällen „grob unrichtig“, sondern allenfalls irreführend gewesen ist und dass der Vorstand der Beklagten hier - wie bereits dargelegt - auch nicht aus eigennützigen Motiven gehandelt hat. Selbst wenn man eine derartige Eigennützigkeit mit der wohl herrschenden Ansicht nicht für eine zwingende Voraussetzung für die Bejahung der Sittenwidrigkeit im Rahmen einer Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB hält, ändert dies im Ergebnis nichts daran, dass daher bei der erforderlichen Gesamtbeurteilung zumindest eine Eigennützigkeit des Vorstandsverhaltens bei der Beklagten zur Begründung für die Annahme einer Sittenwidrigkeit auch nicht herangezogen werden kann.

Schließlich kann im Rahmen dieser Gesamtbeurteilung auch nicht außer Betracht bleiben, dass die Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 nach dem unwiderlegten Vortrag der Beklagten deshalb herausgegeben worden ist, um die nicht nur aus der Sicht des früheren Vorstandssprechers der Beklagten, sondern auch aus der Sicht der übrigen, an der Abfassung und Herausgabe dieser Mitteilung beteiligten Mitarbeiter der Beklagten nach dem eigenen Stand des damaligen Wissens aus konkreten und objektiv nachvollziehbaren Gründen für nicht gerechtfertigt gehaltenen Gerüchte am Markt zu zerstreuen, wobei man die tatsächliche, sich bereits abzeichnende Gefahr der heraufziehenden Existenzkrise für die Beklagte noch nicht erkennen konnte, weil die weitere Entwicklung mit dem bevorstehenden Totalzusammenbruch des Verbriefungsgeschäfts und der noch hinzu tretenden Sperrung der Kreditlinien insbesondere durch die C-Bank unwiderlegt noch für niemanden abzusehen war.

 

Bezeichnenderweise hat in diesem Zusammenhang auch das Landgericht in seinem Strafurteil gegen den damaligen Vorstand der Beklagten im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Vorsatz festgestellt, dass es dem Vorstand der Beklagten zwar darauf ankam, den Umfang der Betroffenheit des R-Conduits von den vorangegangenen Ratingaktionen zu verschleiern, weil er davon ausging, dass der Kapitalmarkt daraus ansonsten nachteilige Schlüsse auf die wirtschaftliche Situation der Beklagten ziehen würde, dass die Herausgabe der Pressemitteilung aber dennoch aus dem - für sich genommen keineswegs verwerflichen - Wunsch heraus erfolgte, zu verhindern, dass ein Großteil der Anleger die Angabe einer größeren Betroffenheit des R-Conduits von den Rating-Aktionen unzutreffend (!) mit einem entsprechenden Verlustrisiko gleichsetzen würde. Auch nach den Feststellungen des Strafverfahrens handelte der Vorstandsvorsitzende der Beklagten also subjektiv gerade nicht, um das Publikum zu schädigen, sondern um einer Fehlinterpretation vor allem durch weniger professionelle Anleger entgegenzuwirken, welche die Auswirkungen der Rating-Aktionen aus einer von ihm aus nachvollziehbar dargelegten Gründen für falsch gehaltenen Sichtweise heraus nicht ausreichend einschätzen konnten. Dass dem Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei seiner Irreführung des Kapitalmarktes ohne weiteres „jedes Mittel recht“ gewesen ist kann hier also im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung gerade nicht festgestellt werden.

Nach alledem ändert auch das mittlerweile vorliegende Ergebnis der ersten Instanz des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten nichts an dem gefundenen Ergebnis. Schon die zuständige Strafkammer hat insoweit etwaige zivilrechtliche Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz zutreffend als zwar nicht auszuschließen, aber doch unwahrscheinlich eingeschätzt, ohne darin einen Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung zu sehen.

Die Verurteilung des früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten wegen Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG befasst sich von vornherein nur mit der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007, nicht mit früheren Pressemitteilungen der Beklagten und erst recht nicht mit ihren Jahresabschlüssen. Sie betrifft außerdem auch nur den Wahrheitsgehalt der tatsächlich herausgegebenen Meldung und nicht die - hier auch nach der eigenen Ansicht der Klägerin viel stärker im Mittelpunkt stehende - Frage des Unterlassens darüber hinausgehender Informationen.

Schließlich sind auch die Voraussetzungen der §§ 37b, c WpHG und diejenigen von § 20a WpHG nicht identisch. Insbesondere verlangt § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG nicht die Herausgabe einer Ad-hoc-Mitteilung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in dem Abschnitt 4 des WpHG „Überwachung der Marktmanipulation“ anders als an dem Abschnitt 7 „Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen gerade nicht vorgesehen. Auch eine Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 20a WpHG scheidet - wie schon ausgeführt - aus, ebenso aus den bereits dargelegten Gründen auch eine Haftung wegen der Herausgabe der Pressemeldung vom 20. Juli 2007 gemäß § 826 BGB

 

Die von der Klägerin im Einzelnen angeführten Ermittlungsergebnisse aus dem Strafverfahren helfen ihr vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht weiter. Entscheidend bleibt nach wie vor, dass auch den von der Berufung angeführten Aktenvermerken und Zeugenaussagen nicht entnommen werden kann, dass der frühere Vorstandssprecher der Beklagten oder die sonst an der Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 beteiligten Personen bereits am 20. Juli 2007 mit einem Marktzusammenbruch gerechnet hätten. Einen solchen Zusammenbruch hat im Gegenteil auch nach den ausdrücklichen Feststellungen des Strafurteils (Urteil vom 14. Juli 2010, 24 Kls 6/09 = juris Rn. 105) damals gerade niemand vorausgesehen. Alle Beteiligten hielten vielmehr nur eine vorübergehend schwierige, aber noch nicht existenzbedrohende Marktsituation der Beklagten für gegeben, was für einen Anspruch der Anleger auf Schadensersatz aus den bereits dargelegten Gründen aber im Ergebnis nicht ausreicht.

Eine Aussetzung des (Berufungs-)Verfahrens kommt auch nach dem derzeitigen Verfahrensstand nach wie vor nicht in Betracht.

Die erste Instanz des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten ist mittlerweile abgeschlossen. Die Dauer des noch laufenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist nicht abzusehen, erst recht nicht das Zutagetreten weiterer Tatsachen im Rahmen dieses Verfahrens, dass sich ohnehin nur mit einer Überprüfung der (straf-)rechtlichen Richtigkeit des landgerichtlichen Urteils befasst.

Auch das Verfahren gemäß § 142 Abs. 2 AktG über die Wiederbestellung des Sonderprüfers - 31 O 38/09 (AktE(LG Düsseldorf = I-6 W 45/09 OLG Düsseldorf - ist mittlerweile beendet. Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens gemäß § 148 ZPO oder auf einer sonstigen Rechtsgrundlage kommt auch im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht in Betracht. Das hier allenfalls noch denkbare Zuwarten auf das nach den Angaben der Klägerin demnächst erwartete Ergebnis der Sonderprüfung fällt bereits deshalb nicht unter § 148 ZPO, weil es sich dabei nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Die Ergebnisse der Sonderprüfung können daher auch schon begrifflich nicht für die Entscheidung des Rechtsstreits „vorgreiflich“ sein, ganz abgesehen davon, dass diese auch von ihrer Zielsetzung her nur auf die Aufdeckung von etwaigen Managementfehlern zur Vorbereitung der Entscheidung über die Verfolgung möglicher Ersatzansprüche der Beklagten gegen ihre früheren Organe gemäß den §§ 93, 116 AktG gerichtet ist und nicht der Beschaffung von Beweismaterial zur Begründung der ganz anders gearteten und ganz anderen Voraussetzungen unterliegenden Klagen von geschädigten Anlegern dienen soll. Dass bei der Sonderuntersuchung mehr oder weniger zufällig auch weiteres Material gefunden werden könnte, welches die Begründung solcher Anlegerklagen erleichtern könnte, ist denkbar, kann aber eine Aussetzung des Verfahrens nach dem geltenden Zivilprozessrecht nicht rechtfertigen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufigen Vollstreckbarkeit ergibt sich aus den §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO.

Ein Anlass zur Zulassung der Revision besteht nicht. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2010 - II ZB 7/09 - (WM 2011, 14 ff.) betreffend den Zeitpunkt, an dem eine Ad-hoc-Mitteilung über das bevorstehende Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes geboten ist.

Auf die dem Gerichtshof der Europäischen Union dort vorgelegte Frage, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang, bei dem über mehrere Zwischenschritte ein bestimmter künftiger Umstand verwirklicht oder ein bestimmtes künftiges Ereignis herbeigeführt werden soll, nur auf diesen Umstand oder auf dieses Ereignis als etwaige Insiderinformation abzustellen ist oder ob auch schon solche zu dem Umstand oder Ereignis hinführenden Zwischenschritte, die ihrerseits bereits existieren oder eingetreten sind, eine Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung auslösen können, kommt es hier nicht an. Die von der Klägerin als veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen im Sinne des WpHG gewerteten Einzeltatsachen zu der am Ende in die Existenzkrise Ende Juli 2007 einmündenden Unternehmensentwicklung der Beklagten betreffen kein solches, in der Zukunft liegendes, aber mit in der Vergangenheit liegenden Zwischenschritten bereits angestrebtes Einzelereignis, sondern eine allmähliche Entwicklung des gesamten Unternehmens, als deren Folge es schließlich zu einer Existenzkrise gekommen ist, die aber auf das Ziel der Auslösung einer derartigen Krise selbstredend zu keiner Zeit ausgerichtet war.

Auch die weitere, dem Gerichtshof vorgelegte Frage, ob bei einem besonders hohen Kursbeeinflussungspotential der in Betracht kommenden Umstände oder Tatsachen eine geringere als die sonst verlangte Eintrittswahrscheinlichkeit zur Auslösung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht ausreichen kann, stellt sich in dem hier gegebenen Falle nicht, weil es - je nach dem jeweiligen Kaufzeitpunkt der betroffenen Wertpapiere - entweder an einem derartigen Kursbeeinflussungspotential bereits objektiv fehlte, oder, soweit dieses jedenfalls im Laufe des Monats Juli 2007 entstanden sein sollte, die Beklagte aus den oben dargelegten Gründen dennoch mit einem Ausfall ihrer Refinanzierungsmöglichkeiten und mit dem Zusammenbruch des ABCP-Marktes subjektiv nicht zu rechnen brauchte.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 7.977,66 €.

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Arzthaftung: Unterbliebene Hinzuziehung eines Neurologen begründet groben Behandlungsfehler (07.10.2013)
wenn ein massiver Hirnstamminfarkt unentdeckt bleibt, den ein hinzugezogener Neurologe erkennen musste.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Treuepflicht des Gesellschafters bei Sanierungsbeschluss (03.10.2013)
Maßgebliche Beurteilungsgrundlage des Gesellschafters für die Frage einer entsprechenden Zustimmungspflicht ist sein diesbezüglicher Informationsstand.
 
Arbeitsprozessrecht: Zur sachlichen Zuständigkeit bei Arbeitgeberdarlehen (03.10.2013)
Bei Rechtsstreitigkeiten über ein Arbeitgeberdarlehen ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG gegeben.
 
Arbeitsrecht: Zur Auslegung einer zu kurzen Kündigungsfrist (03.10.2013)
Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche Kündigung kann in eine Kündigung zum richtigen Termin umgedeutet werden.
 
Insolvenzrecht: Zur abgesonderten Befriedigung bei Freistellungsanspruch (03.10.2013)
Ein geschädigter Dritter kann abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen.
 
Insolvenzrecht: Zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags (03.10.2013)
Eine Einrede aus § 320 BGB steht einer Partei nicht zu, die deutlich gemacht hat, dass sie nicht am Vertrag festhalten will.
 
Verkehrsrecht: Zum Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer (03.10.2013)
Ist bei der Ersatzbeschaffung von privat keine Umsatzsteuer angefallen, steht dem Geschädigten kein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer zu.
 
Steuertermine im Monat Oktober 2013 (03.10.2013)
Im Monat Oktober 2013 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auslandsentsendung: Höhere Kaufkraftzuschläge seit 1.7.2013 (03.10.2013)
Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können höhere Lebenshaltungskosten durch einen lohnsteuer- und sozialabgabefreien Kaufkraftzuschlag erstatten.
 
IHK-Beitrag: Gilt auch für Unternehmergesellschaften - haftungsbeschränkt - (03.10.2013)
wobei die IHK nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen speziellen Grundbeitrag für diese Gesellschaffen festlegen muss.
 
Handelsregister: Firmierung „23 GmbH“ ist unzulässig (03.10.2013)
Firmen genügen dann nicht dem Erfordernis der Unterscheidbarkeit, wenn diese nur aus Ziffern und dem Rechtsformzusatz bestehen.
 
Investitionsabzugsbetrag: Steuerzahlerfreundliches Urteil zum Zinslauf (03.10.2013)
Zum Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag.
 
Abgeltungsteuer: Gewinne aus Genussrechten haben Bestandsschutz (03.10.2013)
Obligationsähnliche Genussrechte stellten bis zur Einführung der Abgeltungsteuer keine Finanzinnovationen dar.
 
Verpflegungsmehraufwand: Auch bei Leiharbeitnehmern nur für drei Monate (03.10.2013)
Die Dreimonatsfrist gilt grundsätzlich für alle Formen einer Auswärtstätigkeit. Dies dient der steuerlichen Gleichbehandlung und der Vereinfachung.
 
Ferienwohnung: Überschussprognose auch bei nur geplanter Eigennutzung (03.10.2013)
Grundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit davon auszugehen, dass keine Liebhaberei vorliegt.
 
Ordnungswidrigkeit: OLG Hamm verschärft Grenzen für bußgeldpflichtiges „Drängeln“ (03.10.2013)
Ein Abstandsverstoß kann nach der Rechtsprechung geahndet werden, wenn die vorwerfbare Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend ist.
 
Verkehrsrecht: Versicherer kann Anspruch auf Nachbesichtigung haben (03.10.2013)
wenn er konkret darlegt, dass in dem ihm vorgelegten Schadengutachten vermutlich Anteile eines Altschadens als zum Neuschaden gehörig kalkuliert worden sind.
 
Autowerkstatt: Totalschaden nach Reparatur und noch vor Übergabe an Kunden (03.10.2013)
Kunde muss die Reparaturkosten nicht bezahlen und Werkstatt hat Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger.
 
Erbrecht: Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe (03.10.2013)
ansonsten wäre eine auf den Nachlass bezogene Verfügungsbeschränkung zu bestimmen.
 
Sorgerecht: Anmeldung zur Klassenfahrt bindet üblicherweise beide Elternteile (03.10.2013)
Meldet die Mutter ihr Kind verbindlich zu einer Klassenfahrt an, bindet dies auch den sorgeberechtigten Vater.
 
Jugendamt: Eingriff ist möglich, damit ein Elfjähriger zur Schule geht (02.10.2013)
und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren.
 
Elternunterhalt: Eine selbstgenutzte Immobilie ist nicht zu berücksichtigen (02.10.2013)
zu den Voraussetzungen der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen
 
Baugenehmigung: Eilantrag gegen Bau von Kindertagesstätten erfolglos (02.10.2013)
Der durch die Nutzung des Außenspielbereichs einer Kindertagesstätte entstehende unvermeidbare Lärm spielender Kinder ist weder gebietsunverträglich noch rücksichtslos.
 
Architektenhaftung: Arglistiges Verhalten bei nicht offenbarter Untätigkeit in der Bauüberwachung (02.10.2013)
Dies gilt auch, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt.
 
Bauvertrag: Mängelbeseitigung bei Energiemehrverbrauch von 1,5 % ist unverhältnismäßig (02.10.2013)
da der erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht.
 
Teilzeit: Schichtarbeiter kann Anspruch auf Teilzeittätigkeit haben (02.10.2013)
auch wenn er nach knapp zwei Jahren aus der Elternzeit in den Betrieb zurückkehrt und zuvor im 3-Schichtbetrieb in Vollzeit beschäftigt gewesen war.
 
Kündigungsrecht: Wann genießt ein Geschäftsführer des Vereins Kündigungsschutz? (02.10.2013)
Das Arbeitsverhältnis eines Vereinsgeschäftsführers, der auf Satzungsbasis als besonderer Vertreter bestellt ist, fällt nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.
 
Arbeitsentgelt: Fahrzeiten nach Arbeitsantritt müssen bezahlt werden (02.10.2013)
denn grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko zu tragen.
 
Betriebsbedingte Kündigung: Freier Arbeitsplatz im Ausland (02.10.2013)
Kündigungsschutz ist nur auf Betriebe anzuwenden, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
 
Schadensersatzrecht: Zur Berechnung eines anteiligen Urlaubsentgelts (23.09.2013)
Verursacht der Schädiger die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten, so hat er auch den entfallenden Anteil des Urlaubsentgelts zu ersetzen.
 
Privatinsolvenz: Zur Pflichtverletzung durch Nichtabführung des Arbeitseinkommens (23.09.2013)
Führt der Schuldner den pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens im Insolvenzverfahrens nicht ab, so kann eine Mitwirkungspflichtverletzung vorliegen.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Beziehung zwischen Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer (23.09.2013)
Besteht die Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte der KG, so kann sich eine Haftung § 43 II GmbHG ergeben.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Teilungsversteigerung bei Auseinandersetzung des Vermögens einer GbR (23.09.2013)
Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR ändert daran nichts.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Überlassungsunwürdigkeit einer Gesellschaft (23.09.2013)
Eine Gesellschaft kann im Sinne der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatzrecht überlassungsunwürdig sein.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Wirksamkeit einer Kündigung nach den Grundsätzen einer fehlerhaften Gesellschaft (23.09.2013)
Die Kündigung einer Gesellschaft, die als fehlerhafte Gesellschaft besteht, ist nur wirksam, wenn sich auf den Mangel des Gesellschaftsvertrages gestützt wird.
 
Filesharing: Zur Störerhaftung von RapidShare (23.09.2013)
File-Hosting-Dienst ist Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten.
 
Familienrecht: Zur Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus Zugewinnausgleich (19.09.2013)
Bei einer im Ehevertrag vereinbarten Herausnahme eines Vermögensgegenstands ist eine Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht erforderlich.
 
Familienrecht: Zur Abänderung des Versorgungsausgleichs (19.09.2013)
Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG.
 
Insolvenzrecht: Zur Gläubigerbenachteiligung bei Rückgewährung eines Gesellschafterdarlehens (19.09.2013)
Zahlt ein Gesellschafter die erhaltenen Beträge an die Gesellschaft zurück, so entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung.
 
Mietrecht: Unwirksame Befristung des Mietvertrags (19.09.2013)
Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.
 
UWG: Vorschriften der Handwerksordnung können Marktverhaltensregelungen sein (19.09.2013)
Kein Verstoß gegen das Gebot der Meisterpräsenz, wenn ein Hörgeräteakustiker-Meister zwei Betriebe in benachbarten Städten betreut.
 
Kitaplatzklage: 2-jähriges Kind hat keinen Anspruch auf Kitaplatz für acht Studnen täglich (17.09.2013)
Rechtsanspruch auf Förderung umfasst einen bedarfsunabhängigen Grundanspruch für alle Kinder im Umfang von täglich vier Stunden von Montag bis Freitag.
 
Urheberrecht: Zulässigkeit eines satirischen Fernsehbeitrags (17.09.2013)
Zur Zulässigkeit eines satirischen Fernsehbeitrags im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild und Wort.
 
Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung bei Verwertung einer bestellten Sicherung (17.09.2013)
Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung auch, wenn die Verwertung länger als 1 Jahr vor der Antragstellung erfolgte.
 
Kaufrecht: Mehrkosten eines Deckungskaufs wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung eines Kaufvertrags (17.09.2013)
Mehrkosten eines eigenen Deckungskaufs des Käufers sind nicht als Verzögerungsschaden nach § 280 I, II, § 286 BGB ersatzfähig.
 
WEG: Zur Vertretungsmacht des Verwalters (17.09.2013)
Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage kann der Verwalter die Beklagten gem. § 27 II Nr. 2 WEG umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Jahresabschlussprüfung einer GmbH (17.09.2013)
Auf den Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH sind die Vorschriften des § 256 I Nr. 3 und VI 1 AktG entsprechend anwendbar.
 
Insolvenzrecht: Zum Rechtsschutzbedürfnis bei negativer Feststellungsklage (10.09.2013)
Liegt ein vorläufig vollstreckbarer Titel vor, so kann dem Schuldner das Rechtsschutzbedürfnis nicht ohne weiteres abgesprochen werden.
 
Mietrecht: Schadensersatz für Mieter auch bei formell fehlerhafter fristloser Kündigung (10.09.2013)
Eine sachlich begründete Kündigung seitens des Mieters steht einem Schadensersatz nicht entgegen.
 
Rücklagen: Zur Höchstgrenze beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen (10.09.2013)
Höchstgrenze von 500.000 EUR ist gesellschafterbezogen auszulegen.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Schadensersatzpflicht bei zweckwidriger Verwendung von Subventionen (10.09.2013)
Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verwendung von Subventionen entgegen der Verwendungsbeschränkung.
 
Initiative „Deutschland rundet auf“: Behandlung der gespendeten Beträge (10.09.2013)
Zu den umsatzsteuerlichen und ertragssteuerlichen Folgen für an der Initiative teilnehmende Unternehmen.
 
Amtshaftungsanspruch: Zum Schadensersatz wegen menschenunwürdigen Haftbedingungen (10.09.2013)
Art. 5 EMRK bezieht sich grundsätzlich nur auf die Freiheitsentziehung als solche und begründet keine Entschädigungsansprüche.
 
Betriebsunterbrechungsversicherung: Sind die Prämien Betriebsausgaben? (10.09.2013)
Die Frage, ob die geleisteten Prämien Betriebsausgaben sind, richtet sich nach der Art des versicherten Risikos.
 
Wertpapierübernahme: Zum Schadensersatzanspruch bei Nichtveröffentlichung von Pflichtangeboten (10.09.2013)
§ 35 II WpÜG ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB, wodurch Aktionäre keinen Anspruch auf eine Gegenleistung haben, sollte ein Kontrollerwerber kein Pflichtangebot veröffentlichen.
 
Werbeprospekt: Firma und Anschrift müssen richtig mitgeteilt werden (10.09.2013)
Der Werbeprospekt eines Unternehmens muss seinen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Firmenanschrift richtig wiedergeben.
 
Steuerrecht: Können Maklerkosten Einkünfte aus anderen Vermietungsobjekten mindern? (10.09.2013)
Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
 
Werbungskosten: Entfernungspauschale für Familienheimfahrten auch ohne eigene Kosten (10.09.2013)
Zur aufwandsunabhängigen Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten.
 
Ausbildungskosten: Positive Rechtsprechung zum Begriff der erstmaligen Berufsausbildung (10.09.2013)
Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus.
 
Firmenwagen: Ein-Prozent-Regelung auch ohne tatsächliche Privatnutzung (10.09.2013)
Zur Reichweite des Anscheinsbeweises beim Geschäftsführer eines Familienunternehmens.
 
Kfz-Zulassung: Auch Oldtimer brauchen Euro-Kennzeichen (04.09.2013)
Auch Oldtimer müssen mit einem Euro-Kennzeichen ausgestattet sein, wenn sie nach 1997 umgemeldet oder wieder in Betrieb genommen werden.
 
Fahrverbot: Teilnahme an einem illegalen Autorennen (04.09.2013)
Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen „kostet“ einen 24-jährigen Auszubildenden aus Dortmund eine Geldbuße von 400 EUR und ein einmonatiges Fahrverbot.
 
Schadenhöhe: Gutachten unter - Rechnung aber über 130 Prozent (04.09.2013)
Haftpflichtversicherer muss auf der Grundlage der Reparaturrechnung abrechnen.
 
Unfallregulierung: Mietwagen für Kleingewerbetreibenden mit geringem Gewinn (04.09.2013)
Es muss eine Gesamtschau angestellt werden, welche Nachteile dem Geschädigten insgesamt entstünden.
 
Haftungsrecht: Aufsichtspflicht bei einem Fahrrad fahrenden Sechsjährigen (04.09.2013)
Ein normal entwickeltes Kind muss nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden.
 
Autokauf: Rücktritt vom Kauf, wenn Standheizung die Batterie entlädt (04.09.2013)
Denn dies kann einen Sachmangel an der vereinbarten Sonderausstattung darstellen.
 
Arbeitsrecht: Unionsrechtskonforme Auslegung der Missbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung (04.09.2013)
Die Gerichte dürfen die Prüfung der Befristungskontrolle nicht nur auf die geltend gemachten Sachgründe beschränken, sondern müssen alle Umstände des Einzelfalls prüfen.
 
Keine Störerhaftung des Geschäftsführers für Markenrechtsverstoß der Gesellschaft (04.09.2013)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet mangels Organisationsverschulden nicht unter dem Aspekt der Wiederholungsgefahr für markenrechtlichen Verstoß der Gesellschaft.
 
Arbeitsrecht: Zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträgen (04.09.2013)
Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.
 
AGB: Zu Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten nach Kündigung (04.09.2013)
Klauseln die eine Rückzahlung von Ausbildungskosten vorsehen, jedoch keine Kündigung aus Gründen, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, berücksichtigen, sind unwirksam.
 
Arbeitsrecht: Zur Frage einer betrieblichen Altersversorgung und dem Verfall von Versorgungsanwartschaften (04.09.2013)
Das für das Bestehen einer betrieblichen Altersversorgung erforderliche und im BetrAVG festgesetzte Mindestalter von 30 Jahren ist mit Unionsrecht vereinbar.
 
Markenrecht: Zu den Anforderungen einer Markenfähigkeit (04.09.2013)
Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung.
 
Squeeze Out: Zur gerichtlichen Festsetzung einer angemessenen Abfindung (04.09.2013)
durch Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums im Spruchverfahren.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit gesellschaftsvertraglichen Regelungen (04.09.2013)
Die Frage der Sittenwidrigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, die zur Zeit des Vertragsschlusses gegeben sind.
 
WEG: Überwachung des Hauseingangs durch Videokamera (03.09.2013)
Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Videokamera überwacht werden.
 
Modernisierungsmieterhöhung: Mietabgeltung durch Dienstleistungen schützt Mieter nicht (03.09.2013)
da ansonsten ein Ungleichgewicht zwischen der Leistung des Klägers und der Gegenleistung der Mieter eintrete.
 
Immobilienverkauf: Der Mieter bleibt, auch wenn der Eigentümer wechselt (03.09.2013)
Wenn der Käufer das bestehende Mietverhältnis fortsetzen will, müssen dazu genaue Regelungen im Kaufvertrag getroffen werden.
 
EU-Erbrechtsverordnung: Was sich für Eigentümer von Ferienimmobilien ändert (03.09.2013)
Vor knapp einem Jahr ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten.
 
Unterhaltsleistungen: Hausgrundstück nun gesetzlich als Schonvermögen qualifiziert (03.09.2013)
Wer Zahlungen an eine unterhaltsberechtigte Person leistet, darf dafür im Jahr 2013 maximal 8.130 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
 
Kindesunterhalt: Anspruch, auch wenn das Kind bei der Großmutter kostenfrei lebt (03.09.2013)
Der Bedarf eines volljährigen Kindes verringert sich nicht dadurch, dass das Kind kostenfrei im Haushalt seiner Großmutter lebt.
 
Ausbildungsunterhalt: Erstausbildung ist auch drei Jahre nach Schulende noch möglich (03.09.2013)
Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer Berufsausbildung ist vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt.
 
Strafrecht: Zur Strafbarkeit des Erstellens persönlicher Bewegungsprofile durch GPS-Empfänger (28.08.2013)
Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen
 
Insolvenzrecht: Zur Wirkung der Restschuldbefreiung (28.08.2013)
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung können Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ausgenommen sein.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unwirksame Schadensklauseln im Textilreinigungsgewerbe (28.08.2013)
Klauseln, die auf Begrenzung der Haftung für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, sind unwirksam.
 
Insolvenzrecht: Zum mangelnder wirtschaftlicher Erfolg bei selbständiger Tätigkeit des Schuldners (28.08.2013)
Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist nicht verpflichtet, ein abhängiges Dienstverhältnis einzugehen.
 
Insolvenzrecht: Bei der bewussten Erfüllung einer nicht bestehenden Forderung liegt Unentgeltlichkeit vor (28.08.2013)
Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung eines gesellschaftsrechtlichen Scheinauseinandersetzungsguthaben als unentgeltliche Leistung anfechten.
 
Medienrecht: Zur Bildberichterstattung minderjähriger prominenter Kinder (28.08.2013)
Zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Teilnahme eines 11-jährigen Kindes an einer Sportveranstaltung.
 
WEG: Beschränkte Haftung des Erben bei Wohngeldschulden (28.08.2013)
Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden können auch Eigenverbindlichkeiten des Erben sein.
 
Nachbarrecht: Fahne flattert weiter für den BVB (27.08.2013)
Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stellt keine wohngebietsfremde Nutzung dar.
 
Gewerblicher Funkturm: Keine entschädigungslose Anbringung von Funkanlagen der Feuerwehr (27.08.2013)
da ansonsten unverhältnismäßig in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit und das Eigentum eingegriffen wird.
 
Vertragsinhalt: Architekt muss auf riskante Bodenverhältnisse hinweisen (27.08.2013)
Haftung des Architekten wegen unzureichender Beratung bezüglich standortbezogener Gefahren.
 
Kündigungsrecht: Pflichten des Arbeitgebers bei der Verdachtskündigung (27.08.2013)
Arbeitgeber ist zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und darf nicht nur belastende Fakten zusammentragen.
 
Arbeitnehmerüberlassung: Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer (27.08.2013)
Das gilt auch für die Sonderleistung Weihnachtsgeld.
 
Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern (27.08.2013)
wenn diese nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen.
 
Versetzung: Voraussetzungen der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers (27.08.2013)
Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten.
 
WEG: Zur Auflistung der Wohngeldvorschüsse im Gesamtwirtschaftsplan (21.08.2013)
Die künftigen Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer müssen nicht ausdrücklich als Einnahmen im Gesamtwirtschaftsplan aufgeführt werden.
 
StPO: Zur Selbstentlastungsfreiheit bei Spontanäußerungen (21.08.2013)
Macht der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch, so sind Spontanäußerungen nicht zum Anlass für sachaufklärende Nachfragen heranzuziehen.
 
Insolvenzrecht: Unzulässigkeit eines Antrags auf Restschuldbefreiung (21.08.2013)
Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung in einem früheren Verfahren gestellt wurde.
 
Schadensersatzanspruch aufgrund des Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (21.08.2013)
Einer Einordnung als Täter nach § 14 StGB steht nicht entgegen, wenn sich die Eigenschaft des Organs bei § 266a StGB auf eine ausländische Gesellschaft bezieht.
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten (21.08.2013)
Eine ortsübliche Vergleichsmiete darf im Zustimmungsprozess nurdurchHeranziehung von im Wesentlichen vergleichbarer Wohnungen ermittelt werden.
 
Unterlassungsanspruch: Zur Reichweite einer Verschwiegenheitspflicht beim Arbeitnehmer (14.08.2013)
Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Pflicht zur Geheimhaltung besteht nur bei berechtigtem Interesse seitens des Arbeitgebers.
 
Arbeitsrecht: Schmerzensgeldklage wegen Benachteiligung in internen Stellenausschreibungen (14.08.2013)
AGG regelt Ansprüche auf materiellen oder immateriellen Schadensersatz wegen Benachteiligung im Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Merkmale abschließend.
 
Insolvenzrecht: Bindung des Insolvenzverwalters an Schiedsvereinbarung (14.08.2013)
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Sicherungsgebers ist an eine vom Schuldner getroffene Schiedsvereinbarung gebunden, wenn er die Forderung des Sicherungsnehmers nach § 166 Abs. 2 InsO einzieht.
 
Gesellschaftsrecht: Zum Schadensersatzanspruch einer GmbH & Co. KG gegen den Geschäftsführer (14.08.2013)
Bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs der GmbH & Co. KG gegen den Geschäftsführer ist ein Gesellschafterbeschlusses nach § 46 Nr.8 GmbhG nicht erforderlich.
 
Zur Überleitung bei der Bundeswehr in die Entgeltgruppe des TVöD (14.08.2013)
Gemäß § 23 TVÜ-Bund iVm. Nr. 8 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund erfolgt für Lehrkräfte des Bundes keine Überleitung in die neuen Entgeltgruppen.
 
Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Tarifvertrag (14.08.2013)
§ 11 Abs. 4 Buchst. a TV UmBw (aF) verpflichtete die BRD nicht dazu, die Hälfte der Pflichtversicherungsbeiträge zur landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen.
 
Zum Anspruch auf Zahlung einer Intensivzulage nach § 43 Nr. 8 Abs. 1 TV-L (14.08.2013)
Eine Einheit für Intensivmedizin iSd. Protokollerklärung Nr. 3 ist nur dann gegeben, wenn Intensivüberwachung und Intensivbehandlung tatsächlich stattfinden.
 
Arbeitsrecht: Zur Altersdiskriminierung bei der Sozialplanabfindung (14.08.2013)
Eine Sozialplanabfindung, die sich nach der Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit bestimmt, verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
 
Arbeitsrecht: Zur Eingliederung von Fremdpersonal und Zustimmung des Betriebsrats (13.08.2013)
Übt der Betriebsinhaber Weisungen auf das beschäftigte Fremdpersonal aus, so ist dieses i.S.d. § 99 I BetrVG in den Betrieb eingegliedert.
 
Gesellschaftsrecht: Zur Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zu einem Sanierungsbeschluss (13.08.2013)
Die gesellschafterliche Treuepflichten bei Sanierungsbedürftigkeit richtet sich nach dem Informationsstand über die vorgesehenen Vereinbarungen.
 
Leistungsschutz: Zulässige Nachahmung des Originalprodukts bei Erweiterungsbedarf (13.08.2013)
Technisch notwendige Merkmale begründen keine wettbewerbliche Eigenart.
 
Insolvenzrecht: Verfahrensunterbrechung im Eröffnungsverfahren bei Verfügungsverbot des Schuldners (07.08.2013)
Rechtshängige Verfahren werden bei Prozessführungsermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters unterbrochen.
 
Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsimmunität für Währungsreserven von ausländischen Staaten (07.08.2013)
Ausländische Währungsreserven dienen hoheitlichen Zwecken und unterliegen so der Vollstreckungsimmunität.
 
Kitaplatzklagen (31.07.2013)
ab 01.08.13 haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
 
Steuerrecht: Endgültige Verluste im EU-Ausland sind im Inland absetzbar (31.07.2013)
finale Auslandsverluste müssen im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens berücksichtigt werden.
 
Authentifizierung: Übergangsregelung läuft Ende August aus (31.07.2013)
Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden von der Steuerverwaltung ab dem 1.9.2013 nicht mehr angenommen.
 
Einkommensteuer: Eingetragenen Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zu (31.07.2013)
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Hochwasser-Opfer (31.07.2013)
Die Maßnahmen beziehen sich u.a. auf Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen und auf lohnsteuerliche Erleichterungen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt zahlreiche Steueränderungen (31.07.2013)
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Änderungen.
 
Ausfallschaden: Fahrzeug zwischendurch abholen und wiederbringen? (31.07.2013)
Geschädigter ist nicht verpflichtet, sein fast fertig repariertes Fahrzeug für einen Tag abzuholen und zu nutzen.
 
Schadenabwicklung: Kosten für Probefahrt sind erstattungspflichtig (31.07.2013)
es ist Sache der Werkstatt, ob sie diese Kosten in die Basiskalkulation nimmt oder dort berechnet, wo sie anfallen.
 
Kitaplatz: Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz (30.07.2013)
Fünf Kilometer zwischen Wohnort und Kinderbetreuungsplatz ist zu weit-VG Köln vom 18.07.13-Az:19 L 877/13
 
Geldbuße: Angaben im Urteil bei Erhöhung der Regelgeldbuße wegen Voreintragung (30.07.2013)
andernfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüfen, ob die Vorbelastung verwertet werden durfte.
 
Private Krankenversicherung: Versicherungsfähigkeit darf nicht von Arbeitsverhältnis abhängen (30.07.2013)
Die Klausel in den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung, nach der die Versicherungsfähigkeit von einem Arbeitsverhältnis abhängt, ist unwirksam.
 
Internetauktion: Wer größere Mengen Neuware verkauft, ist gewerblicher Verkäufer (30.07.2013)
An ein Handeln im geschäftlichen Verkehr im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken (30.07.2013)
Mit dem Gesetzentwurf sollen Kleingewerbetreibende und Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Rechten gestärkt werden.
 
Mietvertrag: Vermieter kann bauliche Veränderungen untersagen (30.07.2013)
Ein Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können.
 
Kündigungsrecht: Vermietung an Konkurrenz im gleichen Haus als Grund für fristlose Kündigung (30.07.2013)
Es ist nach den Umständen des Einzelfalls abzuwägen, inwieweit nach Treu und Glauben die Fernhaltung von Konkurrenz geboten ist.
 
Mietvertrag: Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Vertreter (30.07.2013)
Vertreter muss Vollmachtsurkunde vorlegen oder Vollmachtsgeber muss Bevollmächtigung bekannt geben-OLG Brandenburg vom 23.10.12Az:6 U 29/12
 
Erbrecht: Nur durch Dritten zu bestimmende Erbeinsetzung ist unwirksam (24.07.2013)
Der Erblasser muss seinen Willen im Testament auf bestimmte Personen individualisieren- OLG München vom 22.05.13-Az:31 Wx 55/13
 
Ehevertrag: Ausschluss des Versorgungsausgleichs macht Ehevertrag nicht unbedingt sittenwidrig (24.07.2013)
Zur Wirksamkeit des ehevertraglichen Ausschlusses von Unterhalt und Versorgungsausgleich.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Künftig ist die vertrauliche Geburt zulässig (24.07.2013)
Das neue Gesetz soll riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern.
 
Baumängel: Auch viele kleine Fehler können zum Rücktritt berechtigen (24.07.2013)
wenn sie alle zusammengenommen nicht unerheblicher Natur sind.
 
Bauträgerrecht: Erwerber muss Abnahmevollmacht jederzeit widerrufen können (24.07.2013)
es ist ausschließlich Sache des Erwerbers, die vom Bauträger geschuldete Leistung entgegenzunehmen und über ihre Ordnungsgemäßheit zu befinden.
 
Baumangel: Dachdecker haftet für Einsturz einer sechs Monate alten Halle (24.07.2013)
weil er die den Einsturz verursachende mangelhafte Bauausführung zu verantworten hat.
 
Kündigungsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses (24.07.2013)
Voraussetzung einer Kündigung ist regelmäßig auch eine vorherige Abmahnung-LAG Rheinland-Pfalz vom 25.04.13-Az:10 Sa 518/12
 
Kündigungsfrist: Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung (24.07.2013)
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden-BAG, 6 AZR 805/11
 
AGG: Benachteiligung wegen der Weltanschauung (24.07.2013)
kann Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche auslösen-BAG, 8 AZR 482/12
 
Verspätete Insolvenzantragsstellung: Zur Haftung des Steuerberaters (17.07.2013)
Steuerberater haftet, wenn er zuvor erklärt hat, dass keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt-BGH vom 06.06.13-Az:IX ZR 204/12
 
Versagung der Restschuldbefreiung: Vermögensverschwendung im Insolvenzverfahren (17.07.2013)
zur Frage, wann eine Vermögensverschwendung im Insolvenzverfahren vorliegt und wann nicht-BGH vom 20.06.13-Az:IX ZB 11/12
 
Gesellschaftsrecht: Schadensersatz bei Auflösung der geschädigten Gesellschaft (17.07.2013)
wegen Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht-BGH vom 14.05.13-Az:II ZR 176/10
 
Transportrecht: Zum Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers (16.07.2013)
Aufwendungsersatz wegen Verauslagung von Zollgebühren unterfällt der speziellen frachtvertraglichen Verjährungsregelung des § 439 HGB.
 
Mietrecht: Ehegatte ist nicht Dritter (16.07.2013)
solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um eine Ehewohnung handelt- BGH vom 12.06.13-Az:XII ZR 143/11
 
Bürgschaftsrecht: Einstandspflicht des Bürgen erlischt (16.07.2013)
durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit- BGH vom 04.06.13-Az:XI ZR 505/11
 
Kapitalmarktrecht: Zum Kausalitätsnachweis einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des Anlegers (16.07.2013)
auf den Kausalitätsnachweis kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn eine Kapitalmarktinformation extrem unseriös ist- BGH vom 04.06.13-Az:VI ZR 288/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lesbarkeit von Grundpreisangaben in Supermärkten (16.07.2013)
auch dann noch deutlich lesbar im Sinne von § 1VI 2 PAngV, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.
 
FG Münster bestätigt: Kein Arbeitslohn durch Gutschrift auf Zeitwertkonto (10.07.2013)
Zum Zufluss von Arbeitslohn bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer durch Gutschrift von Arbeitszeit auf einem Zeitwertkonto.
 
Vorsteuerabzug: Neues zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen (10.07.2013)
Der Europäische Gerichtshof hat die mögliche vorsteuerwirksame Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung in einem belgischen Verfahren bestätigt.
 
Gerichtstermin: Ordnungsgeld, wenn Geschäftsführer nicht zum Gerichtstermin erscheint (10.07.2013)
Aber nur gegen die Partei, nicht gegen ihren gesetzlichen Vertreter.
 
Häusliches Arbeitszimmer: Kosten trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig (10.07.2013)
Zu den Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit eines Poolarbeitsplatzes.
 
Werbungskosten: Anspruch auch bei veruntreuter Instandhaltungsrücklage (10.07.2013)
Zur steuerlichen Berücksichtigung veruntreuter Instandhaltungsrücklagen beim Wohnungseigentümer.
 
Kapitalanleger: Antrag auf Günstigerprüfung auch noch nachträglich möglich? (10.07.2013)
Das Finanzgericht hatte keine Revision zugelassen, sodass die Steuerpflichtige eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegte, die schließlich Erfolg hatte.
 
Schmerzensgeld: Höhe bei HWS-Schleudertrauma, ISG-Blockade und sonstigen Beeinträchtigungen (10.07.2013)
Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einer über Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit.
 
Mietwagen: Kein Abzug für Eigenersparnis bei „eine Klasse kleiner“ (09.07.2013)
Damit ist die alte Regel aus der Zeit der einvernehmlichen Mietwagenpreise nun endgültig vom höchsten Zivilgericht bestätigt worden.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Autokennzeichen darf bei Umzug behalten werden (09.07.2013)
Damit wird u.a. die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben.
 
Reiserecht: Haie vor der Badebucht sind kein Reisemangel (09.07.2013)
Ein Reiseveranstalter hat nicht die Pflicht, dem Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen.
 
Versicherungsrecht: Kein Abzug „neu für alt“ bei zerkratztem Pkw (09.07.2013)
sofern die Versicherung nicht eine messbare Vermögensmehrung beim Versicherungsnehmer darlegt.
 
Bankrecht: Keine überzogenen Kosten für erneute Kontoauszüge (09.07.2013)
Wird für die Nacherstellung von Kontoauszügen ein Betrag von 15 EUR erhoben, benachteiligt dies den Vertragspartner unangemessen und ist unwirksam.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neue Wege zur Restschuldbefreiung bei Stärkung der Gläubigerrechte (09.07.2013)
Im Bundestag ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet worden.
 
WEG: Keine Teilzahlung von Hausgeld nur auf Instandhaltungsrücklage (09.07.2013)
Ein solcher Beschluss wäre nur wirksam, wenn zugleich geregelt würde, dass jedenfalls eine eiserne Reserve zur Kostendeckung der laufenden Kosten verbliebe.
 
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Kein Schadensersatz bei Vergleich (09.07.2013)
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass zwischen der Täuschung durch den Vermieter und dem Auszug des Mieters ein Kausalzusammenhang besteht.
 
Erbrecht: Transmortale Vollmacht erlischt, wenn Bevollmächtigter Alleinerbe ist (09.07.2013)
Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht setzt voraus, dass der bevollmächtigte Vertreter nicht personengleich mit dem Vollmachtgeber ist.
 
Kindesunterhalt: Vater muss erwachsener Tochter Unterhalt für ein Studium bezahlen (09.07.2013)
auch wenn die Tochter zuvor ein anderes Studium abgebrochen hat-OLG Hamm vom 05.02.13-Az:7 UF 166/12
 
Unterhaltsrecht: Keine Aufrechnung mit privaten Forderungen (25.06.2013)
wenn die Unterhaltsansprüche auf den Sozialleistungsträger übergegangen sind.
 
Kündigungsrecht: Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit (25.06.2013)
Den Grundrechtsbereich des Arbeitnehmers betreffende Differenzen können ohne vorheriges Gespräch und die Gelegenheit zu reagieren nicht zu einer Kündigung führen.
 
Schadensersatz: Handwerker haftet für den Schaden wie ein Arbeitnehmer (25.06.2013)
Wer grob fahrlässig in seinem Betrieb einen Schaden verursacht, ist zum Schadensersatz verpflichtet.
 
Betriebsgröße: Leih-Arbeitnehmer zählen bei Beschäftigtenzahl im Entleiherbetrieb mit (25.06.2013)
soweit sie in der Regel im Entleiherbetrieb beschäftigt sind - BAG, 7 ABR 69/11
 
GmbH-Recht: Zur Pfändbarkeit der Auskunfts- und Einsichtsansprüche der GmbH-Gesellschafter (17.06.2013)
Ansprüche nach § 51a GmbHG sind nicht pfändbar-BGH vom 29.04.13-Az:VII ZB 14/12
 
Kapitalmarktrecht: Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen (17.06.2013)
Vorlagebeschluss zum EuGH, ob Schadensersatz bei verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsvorsitzenden besteht.
 
BAG: Fehlende Tariffähigkeit von „medsonet“ (17.06.2013)
die fehlende Tariffähigkeit lag bereits zur Gründung vor-BAG vom 11.6.13-Az:1 ABR 33/12
 
Schiffsfonds: Rückforderung der Gewinnausschüttungen bei Kommanditbeteiligung (17.06.2013)
zu den Voraussetzungen der Rückzahlung einer streitigen Auszahlung-BGH vom 12.03.13-Az:II ZR 73/11
 
Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen des Übersehens eines Fehlers einer Arbeitskollegin (17.06.2013)
Bankangestellte, die seit 26 Jahren beschäftigt ist, darf nicht gekündigt werden.
 
Recht der KG: Anspruch der Gesellschaft gegen ihren Kommanditisten auf Erstattung der Kapitalertragssteuer (11.06.2013)
ob ein Anspruch besteht oder nicht, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag-BGH vom 16.04.13-Az:II ZR 118/11
 
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung (11.06.2013)
zu den Voraussetzungen einer entgeltlichen Leistung des Schuldners-BGH vom 18.04.2013-Az:IX ZR 90/10
 
UWG: Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften sind Marktverhaltensregeln (11.06.2013)
diese betreffen das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben-BGH vom 22.11.12-Az:I ZR 72/11
 
Anwaltshaftung: Aufklärungspflicht des Berufungsanwalts beim Anraten einer Rechtsmittelrücknahme (11.06.2013)
der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten über die wägbaren Prozessaussichten uneingeschränkt aufklären-BGH vom 11.04.13-Az:IX ZR 94/10
 
Insolvenzrecht: Amtsermittlungspflicht nach Glaubhaftmachung eines Versagungsgrunds der Restschuldbefreiung (11.06.2013)
zu den Voraussetzungen des Absehens vom angebotenen Zeugenbeweis-BGH vom 11.04.13-Az:IX ZB 170/11
 
Insolvenzrecht: Vorsatzanfechtung gegnüber einem Versicherungsmarkler (11.06.2013)
zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmakler als zweiten Leistungsmittler-BGH vom 25.04.13-Az:IX ZR 235/12
 
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zur Verantwortlichkeit des Suchmaschienenbetreibers (11.06.2013)
der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt- BGH vom 14.05.13-Az:VI ZR 269/12
 
Erbrecht: Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung ist vererblich (11.06.2013)
auch dann, wenn der Leistende vor dem Leistungsempfänger verstirbt-BGH vom 22.03.13-Az:V ZR 28/12
 
Markenrecht: Fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens Kaleido (11.06.2013)
insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware "Kaleidoskop" verstehen- BGH vom 22.11.12-Az:I ZB 72/11
 
Kapitalmarktrecht: Treuwidriges Handeln einer Vertragspartei (05.06.2013)
zum Anspruch aus der Verletzung einer Hinweispflicht zu Risiken einer Kapitalanlage-BGH vom 19.03.13-Az:XI ZR 46/11
 
Familienrecht: Freiwilliger Ausbildungsunterhalt für volljähriges Kind durch geschiedenen Elternteil (05.06.2013)
volljähriges Kind hat keinen Auskunftsanspruch bezüglich der Einkünfte des Elternteils-BGH vom 17.04.13-Az:XII ZB 329/12
 
Insolvenzrecht: Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Anordnung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (05.06.2013)
Widerspruch darf nicht zurückgewiesen werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist und noch andauert- BGH vom 17.04.13-Az:IX ZB 300/11
 
WEG: Fehlende Baugenehmigung bei veräußertem Wohnungseigentum (05.06.2013)
fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar- BGH vom 12.04.13-Az:V ZR 266/11
 
Herstellungskosten-Untergrenze: Steuerliches Wahlrecht gilt vorerst weiter (27.05.2013)
Zumindest ist vorerst ein Gleichklang zwischen Handels- und Steuerrecht möglich.
 
ELStAM-Verfahren: Aktuelle Abfrageprobleme in bestimmten Fällen (27.05.2013)
Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben Handlungsvorgaben aufgeführt, mit denen sich betroffene Arbeitgeber beschäftigen sollten.
 
Vertragspartner: Wer handelt rechtswirksam für eine GbR? (27.05.2013)
Zu den Voraussetzungein einer wirksamen Vertretung der Gesellschaft.
 
Wertpapierverluste: Verkaufspreis muss Transaktionskosten übersteigen (27.05.2013)
Eine steuerrelevante Veräußerung von Wertpapieren liegt nur dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt.
 
Verspätete Steuererklärung bei Rentnern: Zinserlass aus Billigkeitsgründen? (27.05.2013)
Wenn das Finanzamt zuvor mehrfach mitgeteilt hatte, dass eine Einkommensteuererklärung nicht abzugeben ist.
 
Untervermietung von Räumen: Werbungskosten auch für Leerstandszeiten (27.05.2013)
Leerstandszeiten im Rahmen einer Untervermietung sind nicht zwingend der Eigennutzung zuzurechnen.
 
Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand von Kindern im Elternhaus (27.05.2013)
zu den Voraussetzungen eines eigenen Hausstandes-BFH vom 16.01.13-Az:VI R 46/12
 
Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot bei Existenzgefährdung (27.05.2013)
Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot in seiner Existenz gefährdet ist.
 
Wertminderung: Unfallschaden bei einem Lkw (27.05.2013)
Auch an einem Lkw kann durch einen Unfallschaden eine merkantile Wertminderung entstehen.
 
Wertminderung: Wertminderung auch bei einer Laufleistung von 154.000 km (27.05.2013)
Denn ein Fahrzeug lässt sich unfallfrei für einen höheren Preis verkaufen, als mit einem reparierten Unfallschaden.
 
Ausfallschaden: Geschädigter darf schriftliches Gutachten abwarten (27.05.2013)
Dauert das über die Weihnachtsfeiertage länger, geht das zulasten des Schädigers.
 
Reiserecht: Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug (27.05.2013)
Wer wegen eines verspäteten Flugs einen Anschlussflug verpasst und so sein Ziel erst einen Tag später erreicht, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
 
WEG: Nachträglich eingebautes Whirlpool kann untersagt werden (27.05.2013)
da eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt-AG Reutlingen vom 26.10.12Az:9 C 1190/12 WEG
 
Tierhaltung: Die Katze in der Wohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden (27.05.2013)
Katzen sind keine Kleintiere, sodass grundsätzlich eine Klausel im Mietvertrag zulässig ist, wonach die Haltung von Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf.
 
Mietminderung: Ein Schlüssel für die Tiefgarage ist zu wenig (27.05.2013)
Wenn im Vertrag die Zahl der Schlüssel nicht festgelegt ist, dann muss man sich an der Anzahl der Wohnungsnutzer orientieren.
 
Gewerbliche Wohnungsnutzung: Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung (27.05.2013)
Der Vermieter ist nicht in jedem Fall verpflichtet, dem Mieter zu erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen.
 
Steuerrecht: Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar (27.05.2013)
Dabei ist es unerheblich, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile auch durch einen Vergleich zwischen Ehepartnern geregelt werden könnten.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für leibliche Väter im Interesse der Kinder (27.05.2013)
Ende April hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beschlossen.
 
Bauordnungsrecht: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet (27.05.2013)
Die Haltung von Pferden entspreche grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets.
 
Bauherrenhaftung: Bauunternehmer haftet nicht für Risse am Nachbargrundstück (27.05.2013)
Vergibt ein Bauherr sämtliche Gewerke an andere Unternehmen, können ihn dennoch Ansprüche aus dem Bereich des Nachbarrechts treffen.
 
Mobbing: Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung (27.05.2013)
Kann der Arbeitnehmer ein Mobbingverhalten nachweisen, hat er Anspruch auf ein Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsverletzung.
 
Ende des Arbeitsverhältnisses: Streit über Belegschaftsfoto im Internet (27.05.2013)
bei allgemeinen Illustrationszwecken des Fotos schränkt der Grundsatz von Treu und Glauben die Widerrufsbefugnis des Arbeitnehmers ein.
 
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit (27.05.2013)
Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden.
 
AGG: Kein Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin (27.05.2013)
ob Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat-BAG vom 20.5.10-Az:8 AZR 287/08
 
GmbH-Recht: Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen des Abschlusses eines Scheinvertrages (23.05.2013)
für die Fristwahrung des § 626 Abs.2 BGB ist die Kenntnis des für die Entscheidung berufenen Gremiums maßgeblich-BGH vom 09.04.13-Az:II ZR 273/11
 
Wettbewerbsrechtliche Klage: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei einer auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m § 52a Abs.2 ZVG gestützte Klage (23.05.2013)
rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss bei einer Zwangsversteigerung wegen selbst mitsteigernder Bank-BGH vom 15.11.12-Az:I ZR 128/11
 
Private Kinderkrippe: Erstattung der Kosten durch die Stadt Mainz (16.05.2013)
Klägerinnen haben ab Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Besuch des Kindes in einer privaten Elterninitiative.
 
Anfechtungsklage: Rechtsschutzinteresse entfällt bei Beendigung des Aussichtsratsamtes durch Rücktritt (16.05.2013)
Anfechtungsklage gegen eine Aufsichtsratswahl wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung- BGH vom 19.02.13-Az:II ZR 56/12
 
Kapitalmarktrecht: Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft (16.05.2013)
für von ihr eingesetzte selbstständige Handelsvertreter- BGH vom 14.03.13-Az:III ZR 296/11
 
Steuerstrafrecht: Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (16.05.2013)
bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter-BFH vom 15.1.13-Az:VIII R 22/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltungsanspruch von Erholungsurlaub (16.05.2013)
Anspruch besteht auch, wenn Arbeitnehmer erkrankungsbedingt nicht in der Lage war, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
 
Wettbewerbsrecht: Zur Frage der Verschleierung des Werbecharakters eines Preisrätsels (16.05.2013)
zu den Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Verschleierungsverbot gemäß § 4 Nr.3 UWG
 
Abtretung einer Klageforderung: Beendigungszeitpunkt der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist (16.05.2013)
Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung, aber vor Zustellung der Klage, führt nicht zur Beendigung der Hemmung der Verjährungsfrist.
 
Benutzung fremder Tonaufnahmen: Kein freies Veröffentlichungs- und Verwertungsrecht (16.05.2013)
die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht-BGH vom 13.12.12-Az:I ZR 182/11
 
Strafrecht: Schadensbemessung bei einem Eingehungsbetrug (10.05.2013)
auf einen von dem vereinbarten Preis abweichenden Wert der Gegenleistung kommt es nicht an-BGH vom 20.03.13-Az:5 StR 344/12
 
Bürgschaftsrecht: Bürgschaft für Mietzahlungen (10.05.2013)
zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein-BGH vom 10.04.13-Az:VIII ZR 379/12
 
Handelsvertreterrecht: Unwirksame Formularbestimmung im Handelsvertretervertrag (10.05.2013)
bei einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres- BGH vom 21.03.13-Az:VII ZR 224/12
 
UWG: Irreführende Arzneimittelwerbung bei Bezugnahme auf Studien (10.05.2013)
die diese Aussagen nicht tragen-zum Grundsatz der Zitatwahrheit-BGH vom 06.02.13-Az:I ZR 62/11
 
Wettbewerbsrecht: Werbeanzeige darf Mitbewerber nicht gezielt behindern (02.05.2013)
Werbung, die nur die Verdrängung der Mitbewerber beabsichtigt, ist wettbewerbswidrig.
 
Vermieter: BMF-Schreiben zum Schuldzinsenabzug nach Verkauf der Mietimmobilie (02.05.2013)
Für Altfälle ist weiterhin kein nachträglicher Werbungskostenabzug zulässig.
 
Handyverbot: Verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe (02.05.2013)
Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.
 
Unfallschaden: Fahrzeug laut Gutachten fahrbereit, aber nicht verkehrssicher (02.05.2013)
Dem Geschädigten kann nicht in jedem Fall zugemutet werden, dass er ein verunfalltes Fahrzeug bis zum Reparaturbeginn weiterbenutzt.
 
Autokauf: Rücktritt, wenn der gekaufte Neuwagen zu viel Kraftstoff verbraucht (02.05.2013)
Zu den Voraussetzungen des Rücktritts von einem Neuwagenkauf wegen zu hoher Verbrauchswerte.
 
Krankenversicherung: Rückgriff des Versicherers gegen Vermieter wegen Wohnungsmängeln (02.05.2013)
Kein Rückgriff des gesetzlichen Krankenversicherers eines Kindes gegen Wohnraumvermieter bei grob fahrlässigem Fehlverhalten der Kindesmutter.
 
Vertragsrecht: Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei Küchenlieferung und -einbau (02.05.2013)
"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen" ist unwirksam.
 
Eigenbedarf: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Bedarf bei Vertragsschluss nicht absehbar war (02.05.2013)
zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung-BGH, VIII ZR 233/12
 
Erbrecht: Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis (02.05.2013)
Kündigt der Erbe das Mietverhältnis des Erblassers innerhalb der in § 564 Satz 2 BGB bestimmten Frist, haftet er nicht mit seinem privaten Vermögen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Bundesrat stimmt Unterhaltsvorschussgesetz zu (02.05.2013)
Die Bundesländer haben in ihrer Plenarsitzung Ende März dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt.
 
Bauordnungsrecht: Kein Wohngebäude in ehemaliger Tabakscheune (02.05.2013)
Da das Bauvorhaben des Klägers nicht der zweckmäßigen Verwendung des Tabakschuppens und der Erhaltung seines Gestaltswerts dient.
 
Architektenrecht: Kündigungsrecht bei zögerlicher Brandschutzplanung (02.05.2013)
an das Vorliegen des vom Architekten zu vertretenden wichtigen Grundes sind strenge Anforderungen zu stellen-BGH, VII ZR 35/10
 
Bauplanung: Architekt muss Kostenrahmen abstimmen und einhalten (02.05.2013)
Die gegenüber dem Architekten geäußerten Kostenvorstellungen sind in dem Sinne verbindlich, dass sie den Planungsrahmen bestimmen.
 
Arbeitszeit: UPS darf nicht nur in Teilzeit beschäftigen (02.05.2013)
UPS unterläuft mit seinem Konzept, nur Arbeitnehmer in Teilzeit zu beschäftigen, den Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG.
 
Betriebsvereinbarung: Altersgrenzen zum Rentenbeginn sind wirksam (02.05.2013)
Grundsätze von Recht und Billigkeit müssen gewahrt werden-BAG, 1 AZR 417/12
 
Bitcoins (25.04.2013)
aus finanzaufsichtsrechtlicher Sicht - Geld? E-Geld? Nebengeld! Die BaFin bezieht Stellung.
 
Insolvenzrecht: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen (18.04.2013)
wenn die Insolvenzmasse zur Befriedigung dieser Forderungen ausreicht und lediglich nachrangige Forderungen unberücksichtigt bleiben-BGH vom 07.02.13-Az:IX ZR 146/12
 
Publikumsgesellschaft: Auskunftsanspruch des Anlegers (18.04.2013)
zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Anlegers gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin-BGH vom 05.02.13-Az:II ZR 136/11
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit Ergebnissen der Stiftung Warentest (27.03.2013)
zu der Verbraucherinformationspflicht bei Werbung mit einem Testergebnis-OLG Frankfurt a. M. vom 25.10.12-Az:6 U 186/11
 
GmbH: Versicherung des GmbH-Geschäftsführers bei der Bestellung (27.03.2013)
Kein Eintragungshindernis, wenn der Geschäftsführer nicht jedes einzelne Bestellungshindernis verneint.
 
Abgeltungsteuer: Abzug der Werbungskosten in Ausnahmefällen möglich (27.03.2013)
Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind im Rahmen der Günstigerprüfung möglich.
 
Steuerrecht: Häusliches Arbeitszimmer muss nicht typisch büromäßig ausgestattet sein (27.03.2013)
Ein in die häusliche Sphäre eingebundenes Übezimmer einer selbstständigen Berufsmusikerin ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ein häusliches Arbeitszimmer.
 
Steuerrecht: Zur Einkünfteerzielungsabsicht eines Vermieters (27.03.2013)
bei langjährigem Wohnungsleerstand-BFH vom 11.12.12-Az:IX R 14/12
 
Aktuelle Gesetzgebung: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden erhöht (27.03.2013)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts zugestimmt.
 
Fahrverbot: Vollstreckungsbeginn erfordert nicht die Abgabe des Führerscheins bei der Staatsanwaltschaft (27.03.2013)
Es besteht keine Regelung, dass die Verwahrung des Führerscheins nur bei der Vollstreckungsbehörde erfolgen kann.
 
Mietwagen: Kein Umbau eines Mietwagens zum Fahrschulwagen und wieder zurück (27.03.2013)
Der Versicherer muss die höheren Kosten für die Anmietung eines speziellen Fahrschulwagens und dessen An- und Abtransport erstatten.
 
Unfallschadensregulierung: Kostenvoranschlag oder Schadengutachten? (27.03.2013)
Oberhalb der Bagatellgrenze kann der Geschädigte entscheiden, ob er ein Schadensgutachten einholt.
 
Onlinehandel: Kann der Verkäufer nicht liefern, muss er Schadensersatz leisten (27.03.2013)
Der Einwand des Verkäufers, die Ware sei ohne sein Wissen anderweitig verkauft worden, befreit ihn nicht von der Pflicht, Schadensersatz zu zahlen.
 
Versicherungsrecht: Richtiger Vertragspartner bei Vertrag über vorläufige Deckung (27.03.2013)
Ein Versicherungsvertrag über vorläufige Deckung kommt mit dem zustande, der als Versicherungsnehmer eingetragen ist.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg (27.03.2013)
Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verabschiedet.
 
WEG: Kein Zurückhalten von Wohngeldern bei fehlender Jahresabrechnung (27.03.2013)
zur Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen-BGH vom 01.06.12-Az:V ZR 171/11
 
WEG: Beschluss zur Baumaßnahme mit optischer Veränderung der Anlage (27.03.2013)
Grundsätzlich kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumslage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen.
 
Mietgebrauch: Wie nutzt man einen Tiefgaragenstellplatz? (27.03.2013)
Tiefgaragenplätze dürfen grundsätzlich nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden.
 
Erbrecht: Wer „beerbt“ den enterbten Schlusserben? (27.03.2013)
Die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserbin eingesetzte Tochter erhält grds. den hälftigen Erbteil ihrer als Schlusserbin ausgeschiedenen Schwester.
 
Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Elternteils (27.03.2013)
Höhe des Abzugs hängt davon ab, ob der Aufenthalt im Heim altersbedings oder krankheits- bzw. pflegebedingt ist-BFH vom 8.11.12-Az:VI B 82/12
 
Aktuelle Gesetzgebung: Reform stärkt Betreuungsbehörde (27.03.2013)
Anfang März hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde beschlossen.
 
Haftungsrecht: Bauunternehmer haftet für umgestürzten Bauzaun (27.03.2013)
allein schon durch das Umfallen des Zauns besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung-AG München vom 26.04.12-Az:244 C 23760/11
 
Aufzug: Keine Gefährdungshaftung für den Betreiber (27.03.2013)
Betreiber einer bestehenden älteren Aufzugsanlage muss den Aufzug nicht mit modernen Warnvorrichtungen ausstatten und dem neueren technischen Standard anpassen.
 
Vertragsrecht: Hohe Vergütung und unklarer Arbeitsumfang ist kein Kündigungsgrund (27.03.2013)
Im Arbeitsleben ist es nicht außergewöhnlich, befristete Arbeitsverträge ohne Kündigungsmöglichkeit mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen.
 
Urlaubsrecht: Arbeitgeber darf Betriebsferien mit „Zwangsurlaub“ für Mitarbeiter anordnen (27.03.2013)
Während der Betriebsferien wird der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter erfüllt-LAG Rheinland-Pfalz vom 25.09.12-Az:10 Ta 149/12
 
Urlaubsrecht: Lage der Urlaubszeiten bei mehreren Teilzeitstellen (27.03.2013)
Liegt ein arbeitsrechtlicher Verstoß vor, wenn während des Urlaubs eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit geleistet wird?
 
Strafrecht: Zum Tatbegriff beim Verfall (19.03.2013)
für die Anwendung des § 73 I 2 StGB ist der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt- BGH vom 20.02.13-Az:5 StR 306/12
 
Strafrecht: Zur Strafbarkeit wegen Bankrotts in Fällen der sog. Firmenbestattung (19.03.2013)
ist der Schuldner eine juristische Person so ist die Zurechnung der Schuldnereigenschaft über § 14 StGB vorzunehmen-BGH vom 15.11.12-Az:3 StR 199/12
 
Mietrecht: Schriftform des Mietvertrages (19.03.2013)
bei Hinzusetzen eines Firmenstempels- BGH vom 23.01.13-Az:XII ZR 35/11
 
Insolvenzrecht: Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines Kaufvertrages ab (19.03.2013)
hat er Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung- BGH vom 07.02.2013-Az:IX ZR 218/11
 
Anwaltshaftung: Fehlerhafte oder unzureichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers (19.03.2013)
zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten-BGH vom 22.01.13-Az:VIII ZB 46/12
 
Kaufrecht: Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung (19.03.2013)
indiziert in der Regel die Erheblichkeit der Pflichtverletzung- BGH vom 06.02.13-Az:VIII ZR 374/11
 
Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit der Befriedigung von Altverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren (14.03.2013)
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters-BGH vom 10.01.13-Az:IX ZR 161/11
 
Insolvenzrecht: Zur Glaubhaftmachung des fiktiven monatlichen Nettoeinkommens eines abhängig Beschäftigten (04.03.2013)
genügt es, wenn der Gläubiger sich insoweit auf die eigenen Angaben des selbständig tätigen Schuldners stützt-BGH vom 17.01.13-Az:IX ZB 98/11
 
Insolvenzrecht: Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler (04.03.2013)
setzt nicht die Anfechtbarkeit der Leistung auch gegenüber dem Leistungsempfänger voraus-BGH vom 24.01.13-Az:IX ZR 11/12
 
StPO: Zur Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer (04.03.2013)
Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest-BGH vom 20.12.12-Az:3 StR 117/12
 
Pflichtteilsanspruch: Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an (04.03.2013)
Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt.
 
Versicherungsrecht: Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist keine Kreditgewährung (04.03.2013)
in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs-BGH vom 06.02.13-Az:IV ZR 230/12
 
Familien-GmbH: Erst Mehrheit der Anteile führt zur Freiheit in der Sozialversicherung (04.03.2013)
Davor liegt eine Arbeitnehmereigenschaft mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht vor.
 
Kleinstkapitalgesellschaften: Zur Hinterlegung von Jahresabschlüssen (04.03.2013)
Auf Grundlage des MicroBilG haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen.
 
Berufsbedingte Aufwendungen: Finanzverwaltung aktualisiert ihr Schreiben zur Entfernungspauschale (04.03.2013)
Um die neue jahresbezogene Ermittlungsmethode zu verdeutlichen, führt das Bundesfinanzministerium zahlreiche Beispiele auf.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Bundesrat stimmt höherem Grundfreibetrag und Reisekostenreform zu (04.03.2013)
Das viel diskutierte Jahressteuergesetz 2013 ist Anfang Februar im Bundesrat erneut gescheitert.
 
Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (04.03.2013)
ausnahmsweise kann von einer Regelentziehung abgesehen werden-LG Dortmund, 45 Ns 173/12
 
Ausfallschaden: Neuwagen war im Unfallzeitpunkt schon bestellt (04.03.2013)
Nutzungsausfallentschädigung über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus-BGH vom 18.12.07-Az: VI ZR 62/07
 
Schadensersatzrecht: Ausfall eines Internetanschlusses (04.03.2013)
bei einem mehrwöchigen Ausfall des DSL-Anschlusses kann der Kunde einen Schadensersatzanspruch haben-BGH vom 24.01.13-Az:III ZR 98/12
 
Aktuelle Gesetzgebung: Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat (04.03.2013)
Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
 
Kündigungsrecht: Rückstand von zwei Mieten muss nicht immer abgewartet werden (26.02.2013)
Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des Gesetzes möglich.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mietrechtsänderungsgesetz passiert den Bundesrat (26.02.2013)
Die Änderungen werden voraussichtlich - je nach Verkündungstermin im Bundesgesetzblatt - Anfang April oder Anfang Mai 2013 in Kraft treten.
 
Kindesentführung: Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder (26.02.2013)
Nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls können einer Rückführung gem. Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b HKÜ entgegenstehen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Rechte für leibliche Väter beim Umgangsrecht werden gestärkt (26.02.2013)
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters wurde zwischenzeitlich im Bundestag beraten.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Stärkerer Schutz bedürftiger Ehegatten nach Scheidung von Altehen (26.02.2013)
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts beschlossen.
 
Schlussrechnung: Auch nach zwei Monaten sind Einwendungen noch möglich (26.02.2013)
Prüfungsfrist ist lediglich eine Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnung-OLG Koblenz vom 18.12.12-Az:2 U 1001/11
 
Baumangel: Voraussetzungen für eine Haftung wegen arglistigem Verschweigen des Verkäufers (26.02.2013)
der Verkäufer eines Hauses haftet nicht automatisch für jeden Mangel des verkauften Hauses-OLG Koblenz vom 13.12.12-Az:2 U 1020/11
 
Baurecht: Verjährungsfristabkürzung für den Werklohnanspruch ist unwirksam (26.02.2013)
weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt-BGH vom 06.12.12-Az:VII ZR 15/12
 
Bewerbungsgespräch: Frage nach Schwangerschaft ist auch bei Schwangerschaftsvertretung unzulässig (26.02.2013)
dies gilt auch, wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag begründet werden soll-EuGH vom 04.10.01-Az:C-109/00
 
Arbeitslohn: Pflicht zur Lohnzahlung besteht auch bei Krankheitsanfälligkeit (26.02.2013)
Arbeitnehmer, die eine neue Stelle antreten, müssen keine körperliche Verfassung mitbringen, die jeglichen künftigen Arbeitsausfall ausschließt.
 
AGG: Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers (26.02.2013)
wenn ein 36-jähriger Bewerber bei einer Suche nach Hochschulabsolventen/Young Professionells abgelehnt wird-BAG, 8 AZR 429/11
 
Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs (26.02.2013)
KSchG gilt für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer grundsätzlich nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.
 
Regulierung geschlossener Fonds durch das KAGB (26.02.2013)
BaFin-Zulassung, reine Registrierung oder einfach weitermachen wie bisher? Es kommt darauf an!
 
ZPO: Zur Zulässigkeit einer Saldoklage (19.02.2013)
mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden-BGH vom 09.01.13-Az:VIII ZR 94/12
 
StPO: Keine Rechtskrafterstreckung der Entscheidung im Adhäsionsverfahren auf Haftpflichtversicherer (19.02.2013)
auch das in einem Folgeprozess zur Entscheidung berufene Gericht ist nicht gebunden-BGH vom 18.12.12-Az:VI ZR 55/12
 
Grundstücksrecht: Vormerkung kann nur an einem Grundstück bestellt werden (19.02.2013)
und nicht an dem erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteil-BGH vom 15.11.12-Az:V ZB 99/12
 
VVG: Nachweispflicht des kündigenden Versicherungsnehmers (19.02.2013)
über die Kenntnis des Versicherten von der Kündigung-BGH vom 16.01.13-Az:IV ZR 94/11
 
UWG: Verstoß gegen die Pflicht zur neutralen und objektiven Ausführung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (19.02.2013)
wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft einzelne Unternehmen prominent herausstellt, ohne auch andere Unternehmen zu nennen-BGH vom 12.07.12-Az:I ZR 54/11
 
AGB-Kontrolle: Auch die GEMA-Bestimmungen sind der AGB-Kontrolle unterworfen (19.02.2013)
zum Missbrauch des Verteilungsplans-BGH vom 05.12.12-Az:I ZR 23/11
 
Aktienrecht: Nichtigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aktionär (19.02.2013)
wonach der Aktionär seine Aktien auf die Gesellschaft unentgeltlich zu übertragen hat, wenn der Vertrag beendet wird-BGH vom 22.01.13-Az:II ZR 80/10
 
Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E) (12.02.2013)
„Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG)“ vom 12.12.2012
 
Widerrufsrecht: Musterwiderrufsbelehrung nach BGB-InfoV (12.02.2013)
Verwender kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er eine Muster-Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV verwendet hat-BGH vom 15.08.12-Az:VIII ZR 378/11
 
Authentifizierung: Schonfrist bis zum 31.8.2013 (05.02.2013)
danach ist bei Abgabe einzelner Steuererklärungsarten ein elektronisches Zertifikat erforderlich.
 
D&O-Versicherung: Unwirksame Klausel zur unterlassenen Anzeige eines Beherrschungsvertrags (05.02.2013)
Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung- BGH vom 12.09.12-Az: IV ZR 171/11
 
Sachzuwendungen: Keine Pauschalsteuer bei Aufmerksamkeiten an Dritte (05.02.2013)
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen im Wert von maximal 40 EUR, die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Insolvenzgeldumlage steigt auf 0,15 Prozent (05.02.2013)
Im vergangenen Jahr lag der Umlagesatz noch bei 0,04 Prozent.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Vereinfachte Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften möglich (05.02.2013)
Unternehmen mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr können die Erleichterungen bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 nutzen.
 
Werbungskosten: Private Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit abzugsfähig (05.02.2013)
Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff-BFH vom 5.7.12-Az:VI R 50/10
 
Betriebliche Fotovoltaikanlage ist ein eigenständiger Gewerbebetrieb (05.02.2013)
Zur Zusammenfassung mehrerer gewerblicher Betätigungen eines Unternehmers zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb.
 
Steuervereinfachungsgesetz 2013: Die Pläne im Überblick (05.02.2013)
Der Gesetzentwurf bildet ein frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren ab, sodass bis zum Inkrafttreten noch mit diversen Änderungen zu rechnen ist.
 
Darlehensrecht: BGH lehnt Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung der Bank ab (05.02.2013)
jahrelange Praxis der Banken somit gestoppt-BGH vom 17.01.13-Az: XI ZR 512/11
 
Mietwagen: Bei knapp 500 km Nutzung ist ein Mietwagen auch erforderlich (05.02.2013)
Wer einen Mietwagen tatsächlich in nennenswertem Umfang benutzt hat, hat ihn auch gebraucht.
 
Kreuzungsbereich unklar beschildert: Bauunternehmer haftet bei Verkehrsunfall (05.02.2013)
zur Pflicht des Straßenbauunternehmers zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung-LG Saarbrücken vom 04.05.12-Az:13 S 161/11
 
Schadensersatz: Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall (05.02.2013)
Ein 17-Jähriger und ein 12-Jähriger haften für Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursacht haben- OLG Brandenburg, 6 U 36/12
 
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis (05.02.2013)
außerhalb der Sperrfrist in Spanien erworbene Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig-OLG Hamm vom 26.09.12-Az:III-3 RVs 46/12
 
Haftungsrecht: Sturz auf einem Kundenparkplatz an Heiligabend (05.02.2013)
zur winterlichen Verkehrssicherungspflicht auf einem Bäckereiparkplatz-OLG Koblenz vom 19.07.12-Az: 5 U 582/12
 
Aktuelle Gesetzgebung: Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (05.02.2013)
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beschlossen.
 
Vermietung an Angehörige: Fluglärm als Grund für niedrige Miete (29.01.2013)
Zu den Voraussetzungen des Absetzens der Miete als Werbungskosten.
 
Eigenmächtige Vermietung: Miete muss nicht ausgekehrt werden (29.01.2013)
keine Bereicherung bei eigenmächtiger Vermietung trotz Wohnungsrechts- BGH vom 13.07.12-Az:V ZR 206/11
 
Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung (29.01.2013)
eine Mietminderung setze voraus, dass über den Verkehrslärm eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen worden ist-BGH, VIII ZR 152/12
 
Nachlassvollstreckung: Verschweigungseinrede lässt Gläubiger im Zweifel leer ausgehen (29.01.2013)
Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als 5 Jahre nach dem Erbfall geltend macht, steht grundsätzlich einem ausgeschlossen Gläubiger gleich.
 
Kindesunterhalt: Schulden Großeltern ihren Enkeln Unterhalt? (29.01.2013)
Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung Unterhalt schulden-OLG Hamm vom 25.10.12-Az:II-6 WF 232/12
 
Elternunterhalt: Kein Anspruch, wenn Einkommen grundsätzlich reichen würde (29.01.2013)
dies gilt auch, wenn diese Beträge den Eltern nicht vollständig zur Verfügung stehen-OLG Oldenburg vom 25.10.12-Az:14 UF 82/12
 
Unterhaltsrecht: Neue Hammer Unterhaltsleitlinien (29.01.2013)
Die neuen Leitlinien setzen die allgemein akzeptierten Selbstbehaltssätze zum notwendigen Selbstbehalt um.
 
Grenzverlauf: Der Streit um den Grenzstein... (29.01.2013)
bei Überbauung des Grenzsteins besteht ein Anspruch auf Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung-AG München vom 11.02.11-Az:244 C 31256/09
 
Baumangel: Eine Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik kann auch mangelhaft sein (29.01.2013)
wenn sie nicht funktionstauglich ist-OLG Hamm, 17 U 170/11
 
Bauaufsichtsrecht: Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten (29.01.2013)
da dies einen massiven Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum darstellt-OVG Koblenz vom 12.09.12-Az:8 A 10236/12.OVG
 
Polizeidienst: Tätowierungen stehen Teilnahme am Auswahlverfahren nicht entgegen (29.01.2013)
der generelle Ausschluss vom Auswahlverfahren verstößt gegen die Grundrechte des Bewerbers-VG Aachen vom 29.11.12-Az:1 K 1518/12
 
Kündigungsrecht: Bei Alkoholsucht gelten die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (29.01.2013)
Hinweis auf gerichtsbekannten Kontrollverlust von Alkoholikern reicht als alleinige Begründung nicht aus-LAG Rheinland-Pfalz vom 06.09.12-Az:11 Sa 167/12
 
Arbeitszeugnisrecht: Anspruch auf bestimmte Endnote besteht nicht (29.01.2013)
aus dem Verbot der Zeugnisklarheit folgt lediglich, dass das Zeugnis nicht widersprüchlich sein darf-LAG Rheinland-Pfalz vom 21.08.12-Az:3 Sa 234/12
 
Amtshaftungsrecht: Haftung des Erziehers einer Kindertagesstätte (25.01.2013)
beschädigen in einer Kindertagesstätte untergebrachte Kinder Eigentum Dritter, kommen Amtshaftungsansprüche gegen den Erzieher in betracht-BGH vom 13.12.12-Az:III ZR 226/12
 
Scheingeschäft: Verbraucher als Strohmann (25.01.2013)
zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages, bei dem ein Verbraucher durch einen Unternehmer zum Schein vorgeschoben wurde-BGH vom 12.12.12-Az:VIII ZR 89/12
 
Transportrecht: Erforderliche Nachforschung bei Bekanntwerden eines Verlustfalles (25.01.2013)
es ist Sache des Frachtführers, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verlustfalls konkrete Nachforschungen anzustellen und diese zu dokumentieren-BGH vom 19.07.12-Az:I ZR 104/11
 
Baurecht: Vertragsstrafenregelung in Bezug auf Zwischenfristen ist unwirksam (25.01.2013)
da eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners darstellt-BGH vom 06.12.12-Az:VII ZR 133/11
 
WEG: Beendigung eines Vertrages zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und einem Eigentümer (25.01.2013)
zur ordnungsgemäßer Verwaltung bei Beendigung eines Vertrages zwischen Eigentümer und WEG-BGH vom 30.11.12-Az:V ZR 234/11
 
Baurecht: Merkantiler Minderwert nach Beseitigung von Putzrissen (25.01.2013)
zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen im Innen- und Außenputz-BGH, VII ZR 84/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Haftung des Geschäftsführers einer als Emissionshaus tätigen GmbH (18.01.2013)
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Kapitalanlegern durch Abgabe eines Garantieversprechens-BGH vom 20.11.12-Az:VI ZR 268/11
 
Anlageberatung: BGH hält an Aufklärungspflichten selbstständiger Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse fest (18.01.2013)
Zur Pflicht eines Anlageberaters, einen Anleger über den Inhalt der mit der Fonds- oder Vertriebsgesellschaft getroffene Vertriebsvereinbarung aufzuklären.
 
Kapitalmarktrecht: BGH lässt Schadensersatzklagen gegen US-Ratingagenturen vor deutschen Gerichten zu (18.01.2013)
als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen-BGH vom 13.12.12-Az:III ZR 282/11
 
Familienrecht: Fehlende Erwerbsbemühungen des Unterhaltsberechtigten in der Vergangenheit (18.01.2013)
können dem Unterhaltsberechtigten nicht vorgeworfen werden, wenn er seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit nachkommt-BGH vom 05.12.12-Az:XII ZB 670/10
 
Schenkung: Kein Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks bei ehewidrigem Verhältnis des Beschenkten (18.01.2013)
maßgeblich ist die Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände im Einzelfall-BGH vom 13.11.12-Az:X ZR 80/11
 
Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung (18.01.2013)
drohende Zahlungsunfähigkeit trotz gewährter Prolongation-BGH vom 22.11.12-Az:IX ZR 62/10
 
Kapitalmarktrecht: Pflichtverletzung des Anlageberaters (18.01.2013)
Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters.
 
Zinsfreie Darlehensrückzahlung nach Widerruf nur für finanzierten Vertragsteil (17.01.2013)
Rechtsfolgen des Widerrufes eines Verbraucherdarlehensvertrages
 
Schwarzarbeit: Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann auch eine Taxizentrale sein (15.01.2013)
Der Begriff Auftraggeber erfasst jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung durch Personen ausführen lässt, die ihm dafür vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen.
 
Insolvenzrecht: Kein Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse im Umfang der Erfüllung des Anfechtungsanspruchs (15.01.2013)
wenn Anfechtungsschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Vorschriften des Anfechtungsgesetzes in Anspruch genommen worden ist-BGH, IX ZR 173/09
 
Zivilrecht: Ob ein Geschäftsherrn- oder Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen (15.01.2013)
zu den Voraussetzungen eines solchen Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften-BGH vom 06.11.12-Az:VI ZR 174/11
 
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure: Keine Amtshaftung für Vermessungsfehler im Land Berlin (15.01.2013)
die Haftung für Vermessungsfehler durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bestimmt sich nach werkvertraglichen Grundsätzen-BGH vom 29.11.12-Az:III ZR 21/12
 
Recht der KG: Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse einer Publikumspersonengesellschaft (15.01.2013)
zu den Stimmerfordernissen für die Änderung der gesellschaftsvertraglichen Mehrheitsklauseln-BGH vom 16.10.12-Az:II ZR 239/11
 
Anwaltshaftung: Unzulässiges Schreiben an Gesellschafter einer Fondsgesellschaft führt zu Verlust des Honoraranspruchs (15.01.2013)
Nichtigkeit des Anwaltsvertrags wegen Verstoßes gegen Werbeverbot-AG Weilheim vom 09.07.12-2 C 102/12
 
Kapitalmarktrecht: Arglistige Täuschung über eine im Kaufpreis einer Eigentumswohnung versteckte Provision (04.01.2013)
zu den Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank-OLG Karlsruhe vom 27.11.12-Az:17 U 236/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG a.F. (04.01.2013)
Empfängerhorizont für Prospekterklärungen richtet sich nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Anlegers-BGH vom 18.09.12-Az:XI ZR 344/11
 
Kapitalmarktrecht: Bundesgerichtshof entscheidet über die Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz (04.01.2013)
Kein Widerruf bei Erwerb von Lehman-Zertifikaten per Telefon oder E-Mail möglich.
 
Fristen: Zu den Folgen einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung (21.12.2012)
Eine nicht wirksam unterzeichnete Steuererklärung beendet die Anlaufhemmung von Fristen nicht.
 
Handelsvertreterrecht: Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen (21.12.2012)
Rückstellungen sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält.
 
Haftungsrecht: Ladeninhaber haftet nicht für alle denkbaren Schadensmöglichkeiten (21.12.2012)
sondern nur für diejenige Verkehrssicherungspflicht, die ein umsichtiger, verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Betreiber für notwendig und ausreichend erachtet.
 
Minijobs: Die Entgeltgrenze wird auf 450 EUR erhöht (21.12.2012)
Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.2012 gebilligt.
 
Lohnsteuer: Getrennte Veranlagung auch bei der Steuerklassenkombination III und V (21.12.2012)
Die Wahl der Lohnsteuerklassenkombination III und V geht zwar von einer Zusammenveranlagung aus, schließt eine getrennte Veranlagung aber nicht aus.
 
Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei pauschaler Zahlung (21.12.2012)
keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen-BFH vom 5.7.12-Az:VI R 18/10
 
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Aufwendungen für einen Winterdienst (21.12.2012)
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen vermindert sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen - höchstens um 4.000 EUR.
 
Spurwechsel: Es gilt nicht immer das Reißverschlussprinzip (21.12.2012)
insbesondere dann nicht, wenn die Spur durch ein Hindernis blockiert wird-AG München, 334 C 28675/11
 
Kaskoversicherung: Verzicht auf Selbstbeteiligung ist unzulässig (21.12.2012)
Verzichtet ein Autoglaser dem Kunden gegenüber auf die Zahlung der Selbstbeteiligung aus der Teilkaskoversicherung, ist das dem Versicherer gegenüber wettbewerbswidrig.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Änderungen für 2013 im Verkehrs- und Versicherungsrecht (21.12.2012)
Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer und Reisende auf Neuerungen in den Bereichen Recht und Versicherungen einstellen.
 
Haftungsrecht: Schadensersatz für rücksichtsloses Foulspiel beim Fußball (21.12.2012)
Wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt.
 
Gewerbemietrecht: Unwirksame Klausel zur Umlegung von Kosten des „Centermanagers“ (21.12.2012)
zur Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten-BGH vom 26.09.12-Az:XII ZR 112/10
 
Betriebskostenabrechnung: Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters (21.12.2012)
Der Vermieter darf eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung mit einem fiktiven Betrag ansetzen.
 
Mietmängel: Irrtum des Mieters über die Höhe der Minderung (21.12.2012)
wer als Mieter mehr mindert als zulässig, riskiert sein Mietverhältnis-LG Bückeburg ZMR 12, 623
 
Testamentsauslegung: Konditionalsatz ist regelmäßig keine echte Bedingung (21.12.2012)
zur Auslegung eines durch einen Konditionalsatz eingeleiteten Testaments-OLG München vom 15.05.12-Az:31 Wx 244/11
 
Erbrecht: Testierfähigkeit bei Krebsleiden (21.12.2012)
Allein der Umstand, dass der Erblasser sich im fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung befunden hat, stellt keinen Anhaltspunkt für eine Testierunfähigkeit dar.
 
Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige (21.12.2012)
Zum 1.1.2013 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert werden.
 
Architektenvertrag: Kündigung aus wichtigem Grund nur nach vorheriger Abmahnung (21.12.2012)
Auch nach der Schuldrechtsreform kann ein Architektenvertrag aus wichtigem Grund bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Architekten gekündigt werden.
 
Sachmangel: Angeordnete Sonderprüfungen wegen Mängel an baugleichem Werk (21.12.2012)
Werk ist mangelhaft, wenn zum Fortbestehen der Betriebserlaubnis Sonderprüfungen angeordnet werden- OLG Stuttgart vom 25.09.12-Az:10 U 34/12
 
Kündigungsrecht: Voraussetzungen der Kündigung bei abgelehnten Mehrkosten (21.12.2012)
weist der Auftraggeber Mehrkosten zurück, kann dies den Auftragnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen-BGH, VII ZR 73/11
 
Befristungsrecht: Ausschluss der sachgrundlosen Befristung muss deutlich erfolgen (21.12.2012)
die Arbeitsvertragsparteien können die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung vertraglich ausschließen-LAG Schleswig-Holstein vom 27.09.12-Az:5 Sa 154/12
 
Immobilienverkauf: Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters (21.12.2012)
das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar, sondern ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit-BAG, 8 AZR 683/11
 
Einstellungsverfahren: Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren (21.12.2012)
der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen-BAG, 6 AZR 339/11
 
Arbeitsrecht: Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag (21.12.2012)
diese Entscheidung des Arbeitgebers ist an keine besonderen Ermessensvoraussetzungen gebunden-BAG, 5 AZR 886/11
 
Gewinnabführungsvertrag: Vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund (04.12.2012)
allein der Verkauf einer Organgesellschaft ist kein wichtiger Grund-FG Niedersachsen, 6 K 140/10
 
Buchführung: Archivierter Ausdruck der elektronischen Rechnung genügt (04.12.2012)
Das Bundesfinanzministerium hat nun endlich für Klarheit gesorgt.
 
Vereinsrecht: Noch eingetragener Vorstand kann Mitgliederversammlung nicht immer einberufen (04.12.2012)
grundsätzlich ist dies zwar möglich, jedoch sind Ausnahmen zu beachten-OLG Brandenburg, 11 U 80/09
 
Nacherfüllung: Aus- und Einbaukosten für Ersatzlieferung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern (04.12.2012)
richtlinienkonforme Auslegung der BGB-Norm gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern-BGH vom 17.10.12-Az:VIII ZR 226/11
 
Steuerrecht: Volle Entfernungspauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag (04.12.2012)
zur Entfernungspauschale bei Mehrfachfahrten zur Arbeitsstätte-FG Hessen vom 06.02.12-Az:4 K 3301/09
 
Ist das Erbschaftsteuergesetz - schon wieder - verfassungswidrig? (04.12.2012)
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nämlich zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2013 (04.12.2012)
Die amtlichen Sachbezugswerte für 2013 liegen im Entwurf vor. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.
 
Bußgeldverfahren: Anspruch auf den Anwalt des Vertrauens (04.12.2012)
im Zweifel hat das Verteidigungsinteresse bei der Interessensabwägung Vorrang-LG Neubrandenburg, 8 Qs 21/12
 
Verkehrsunfall im Ausland: Schuldfrage richtet sich nach den Vorschriften des Landes (04.12.2012)
unerheblich ist, ob die Unfallbeteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben
 
Lebensversicherung: Bezugsrecht bei Ende der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (04.12.2012)
abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
 
WEG: Genehmigung von Parkbügeln auf Stellplätzen kann versagt werden (04.12.2012)
Voraussetzung ist eine qualifizierte Mehrheit der Wohnungseigentümergesellschaft-AG Grevenbroich vom 21.05.12-Az:25 C 42/11
 
Modernisierung: Wann wird die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt? (04.12.2012)
Härtefalleinwand gegen Modernisierung auf zeitgemäßen Wohnstandard-BGH vom 10.10.12-Az:VIII ZR 25/12
 
Erbrecht: Erbrechtliche Verhältnisse eines türkischen Staatsangehörigen (04.12.2012)
richten sich nach Regelungen des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich-BGH vom 12.09.12-Az:IV ZB 12/12
 
Elternunterhalt: Haften Kinder für ihre Eltern? (04.12.2012)
nach dem Gesetz können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden-OLG Oldenburg vom 25.10.12-Az:14 UF 80/12
 
Nachbarrecht: Nachbarin muss Seilbahn auf Kinderspielplatz dulden (04.12.2012)
es handelt sich nicht um eine schädliche Umwelteinwirkung-OVG Koblenz vom 24.10.12-Az:8 A 10301/12.OVG
 
Architekt: Besondere Sorgfaltspflichten bei Ausführungen nach Fremdangaben (04.12.2012)
Architekt darf sich nicht auf die Angaben des Unternehmers verlassen-BGH, VII ZR 104/10
 
Sachmangel: Kein Anerkenntnis, wenn Unternehmer Verpflichtung bestreitet (27.11.2012)
und auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt-BGH vom 23.08.12-Az:VII ZR 155/10
 
AÜG: Kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung (27.11.2012)
da das Gesetz eine solche Rechtsfolge auch nicht bei einer vierjährigen Beschäftigung vorsieht-LAG Berlin-Brandenburg, 7 Sa 1182/12
 
Kündigungsrecht: Grobe Beleidigung bei facebook kann fristlose Kündigung rechtfertigen (27.11.2012)
grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen können eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen-ArbG Duisburg vom 26.09.12-Az:5 Ca 949/12
 
Arbeitsrecht: Frist für Geltendmachung einer unwirksamen Befristung (27.11.2012)
will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, muss er eine wichtige Frist beachten-BAG, 7 AZR 6/11
 
Filesharing: Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder (16.11.2012)
Eltern haften grundsätzlich nicht , wenn sie ihre Kinder über das Verbot von Filesharing belehrt haben-BGH vom 15.11.12-Az:I ZR 74/12
 
Fehlerquellen in Krankenhausbudget-Schiedsstellenverfahren aus Sicht eines Schiedsstellenmitgliedes (16.11.2012)
von Rechtsanwalt Udo Schmitz, Troisdorf - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arztrecht: Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären (09.11.2012)
zur Aufklärungspflicht des Zahnarztes über die Gefahr einer dauerhaft verbleibenden Nervschädigung-OLG Koblenz vom 06.07.12-Az:5 U 496/12
 
WEG: Fehlende Einladung macht Beschlüsse „nur“ anfechtbar (09.11.2012)
es liegt jedoch keine Nichtigkeit der Beschlüsse vor-BGH vom 20.07.12-Az: V ZR 235/11
 
Kündigungsrecht: Berufliche Nutzungswünsche als Kündigungsgrund des Vermieters (09.11.2012)
diese können ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen-BGH, VIII ZR 330/11
 
Umgangsrecht: Tante hat keinen Anspruch auf Umgangsrecht (09.11.2012)
zu den Voraussetzungen eines Umgangsrechts der Tante des Kindes-OLG Bremen vom 27.08.12-Az:4 UF 89/12
 
Architektenliste: Eintragung erfordert Architekturstudium mit erfolgreicher Abschlussprüfung (09.11.2012)
das Erbringen einzelner Prüfungsleistungen muss jedoch nicht nachgewiesen werden-VG Regensburg vom 16.02.12-Az:5 K 236/11
 
Vergaberecht: Annahme eines modifizierten Angebots im öffentlichen Vergabeverfahren (09.11.2012)
Zuschlag unter Herausnahme einzelner Leistungen stellt die Ablehung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot dar-BGH vom 06.09.12-Az:VII ZR 193/10
 
Nachunternehmer: Verweigerung des Werklohns durch den Hauptunternehmer (09.11.2012)
Hauptunternehmer kann die Zahlung nicht so lange verweigern bis ein Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist-BGH vom 06.09.12-Az:VII ZR 72/10
 
Kündigungsrecht: Keine ordentliche Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (09.11.2012)
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat-LAG Hessen, 19 Sa 1342/11
 
Vertragsrecht: Umfang und Lage der Arbeitszeit muss im Vertrag geregelt sein (26.10.2012)
ansonsten besteht die Gefahr der unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers-LAG Düsseldorf vom 17.04.12-Az:8 Sa 1334/11
 
AGG: Altersdiskriminierung im Einstellungsverfahren (24.10.2012)
entscheidend ist, ob der Bewerber objektiv für die freie Stelle geeignet gewesen ist, BAG, 8 AZR 285/11
 
Hemmung der Verjährung: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution (22.10.2012)
Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner bewirkt keine Hemmung der Verjährung-BGH vom 15.08.12-Az:XII ZR 86/11
 
Gütertrennung: Ausgleich unbenannter Zuwendungen (22.10.2012)
die im Hinblick auf die künftige Ehe und während der bestehenden Ehe dem anderen Ehegatten geleistet wurden-BGH vom 19.09.12-Az:XII ZR 136/10
 
Insolvenzrecht: Nachweis der rechtszeitigen Klageerhebung im Forderungsanmeldungsverfahren (22.10.2012)
Insolvenzverwalter muss sicher erkennen können, ob Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist-BGH vom 13.09.12-Az:IX ZB 143/11
 
ZPO: Rechtsmissbräuchliche Verursachung von Mehrkosten im Zivilprozess (22.10.2012)
Kostenfestsetzungsverlangen kann bei einem oder mehreren gleichartigen ohne sachlichen Grund getrennten Prozessen rechtsmissbräuchlich sein-BGH, VI ZB 59/11
 
BGH erklärt Zillmerungs - Praxis im Falle der Kündigung einer Lebens - oder Rentenversicherung für vergangene und künftige Beiträge für unwirksam (15.10.2012)
da diese eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen-BGH vom 25.07.12-Az:IV ZR 201/10
 
Versicherungsrecht: Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung einer Krankenversicherung (11.10.2012)
Kündigung wird erst im Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises der Anschlussversicherung beim bisherigen Versicherer wirksam-BGH vom 12.09.12-Az:IV ZR 258/11
 
Transportrecht: Zur Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger (11.10.2012)
vertraglichem Anspruch des Empfängers gegen den Unterfrachtführer steht nicht entgegen, dass keine Haftung des Unterfrachtführers vorliegt-BGH, I ZR 161/10
 
Darlehensrecht: Sparkasse nimmt BGH-Revision wegen Kreditbearbeitungsgebühr zurück (09.10.2012)
damit bleibt die erwartete Rechtsklarheit aus - Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
 
WEG: Widerruf einer abgegebenen Stimme nach Zugang bei Versammlungsleiter (09.10.2012)
die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden-BGH vom 13.07.12-Az:V ZR 254/11
 
Kaufrecht: Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht (09.10.2012)
wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist-BGH vom 23.08.12-Az:VII ZR 242/11
 
Voranmeldungen ab 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung (05.10.2012)
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt.
 
Betriebsprüfung: Richtsatzsammlung 2011 veröffentlicht (05.10.2012)
Weichen die tatsächlichen Zahlen erheblich von den Richtwerten ab, kann dies an den besonderen Verhältnissen liegen.
 
Investitionsabzugsbetrag: Verbindliche Bestellung nicht erforderlich (05.10.2012)
dem stehen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Finanzierungszusammenhang nicht entgegen-BFH vom 20.6.12-Az:X R 42/11
 
Gesellschaftsrecht: Erstmalige Beteiligungskündigung nach 31 Jahren ist unwirksam (04.10.2012)
da dies ein unüberschaubares Haftungsrisiko für den Anleger darstellt-BGH vom 22.05.12-Az:II ZR 205/10
 
Aufwendungen für Modernisierungen: Sofortabzug oder nur Abschreibung? (04.10.2012)
zur Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten-FG Köln vom 26.01.12-Az:10 K 235/10
 
Erbschaftsteuer: Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar (04.10.2012)
Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten-BFH vom 4.7.12-Az:II R 15/11
 
Umzug: Keine Werbungskosten für fiktive Mietentschädigung (04.10.2012)
dies gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umzieht-BFH vom 19.4.12-Az:VI R 25/10
 
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Es gilt das Beschleunigungsgebot (02.10.2012)
bei vorläufigem Entziehung der Fahrerlaubnis sind die in der Verfassung verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten- KG vom 01.04.11-Az:3 Ws 153/11
 
Verkehrsunfall: Auch wer „unschuldig“ ist, trägt ein Risiko (02.10.2012)
kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Parteien je die Hälfte des Schadens-AG München vom 07.12.11-Az:322 C 21241/09
 
Unfallschadensregulierung: Was ist der Wiederbeschaffungszeitraum? (02.10.2012)
In Sachverständigengutachten wird als Wiederbeschaffungszeitraum regelmäßig eine Frist von 10 bis 15 Tagen angegeben.
 
Kann das weg? Verträge, Rechnungen und Co. richtig aufbewahren (02.10.2012)
Die nachfolgende Übersicht erklärt, worauf zu achten ist und welche Dokumente nicht voreilig entsorgt werden sollten.
 
Hausratversicherung: Entschädigungsgrenze gilt nicht für Armbanduhr aus Gold/Platin (01.10.2012)
da sie nicht unter den Begriff Schmuck fällt, sondern lediglich der Zeitmessung dient- OLG Köln vom 13.06.05-Az:9 U 36/05
 
Reiserecht: Schadensersatz bei verweigertem Anschlussflug (01.10.2012)
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann-BGH, X ZR 128/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für Versicherte (01.10.2012)
Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen
 
WEG: Rechte und Pflichten des werdenden Wohnungseigentümers (01.10.2012)
werdender Wohnungseigentümer tritt an die Stelle des im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Veräußerers-BGH vom 11.05.12-Az:V ZR 196/11
 
Informationsveranstaltung "Viel Lärm um Tegel" (26.09.2012)
Am Freitag, den 28.09.2012 - 18.00 Uhr - Casino am Ziegelhof - Ziegelhof 10, 13581 Berlin
 
Kautionsrückzahlung: Aufrechnungsverbot mit mietfremden Gegenforderungen (26.09.2012)
es besteht ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot kraft Treuhandverhältnisses-BGH vom 11.07.12-Az:VIII ZR 36/12
 
Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigung von Kapitalerträgen aus Erbschaft nach der Scheidung (26.09.2012)
Kapitalerträge aus Erbschaft nach der Scheidung werden grundsätzlich nicht berücksichtigt-BGH vom 11.07.12-Az: XII ZR 72/10
 
Geschiedenenunterhalt: Zwei Teilzeitbeschäftigungen als angemessene Erwerbstätigkeit (26.09.2012)
der geschiedene Ehegatte kann nicht einfach untätig bleiben und sich auf Unterhaltszahlungen verlassen-BGH vom 11.07.12-Az:XII ZR 72/10
 
Architektenrecht: Schadensanfällige Leistungen müssen stichprobenartig geprüft werden (24.09.2012)
es ist nicht ausreichend, wenn der Architekt die Baustelle lediglich regelmäßig besucht-LG Düsseldorf vom 11.07.12-Az:9 O 184/06
 
Bauvorhaben: Anerkennung der Werklohnforderung schließt Mängeleinwand aus (24.09.2012)
Erklärung, dass Forderungen bestehen und dass noch offene Rechnungen beglichen werden, ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis-OLG Jena, 9 U 470/11
 
Sozialrecht: Arbeitnehmereigenschaft eines Shop-in-Shop-Verkäufers (24.09.2012)
ist dann abhängig beschäftigt, wenn er pauschal vergütet wird, kein Gewerbe angemeldet hat und auch kein unternehmerisches Risiko-SG Stuttgart, S 4 R 6197/09
 
Kündigungsrecht: Arbeitsvertragskündigung per E-Mail ist unwirksam (24.09.2012)
das Gesetz schließt eine Kündigung in elektronischer Form aus, vielmehr ist Schriftform erforderlich-LAG Schleswig-Holstein, 6 Sa 422/11
 
Befristungsrecht: Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristung (21.09.2012)
durch Tarifvertrag können vom Teilzeit- und Befristungsgesetz abweichende Regelungen getroffen werden-BAG, 7 AZR 184/11
 
Recht der AG: Zustimmungsbeschluss zu nachteiligen Rechtsgeschäften nur bei Nachteilsausgleich (17.09.2012)
zum Hauptversammlungsbeschluss und Nachteilsausgleich bei einer abhängigen Aktiengesellschaft-BGH vom 26.06.12-Az:II ZR 30/11
 
Kapitalmarktrecht: Aufrechnungsverbot bei Freistellungsansprüchen gegenüber Ansprüchen aus Prospekthaftung (13.09.2012)
bei Beteiligung von Anlegern an einer Publikumsgesellschaft im Rahmen eines Treuhandverhältnisses-BGH vom 24.07.12-Az:II ZR 297/11
 
Widerrufsrecht: Zur Bemessung des Wertersatzes für empfangene Leistungen (07.09.2012)
nach Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts-BGH vom 19.07.12-Az: III ZR 252/11
 
ZPO: Klage der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung (07.09.2012)
bei einer Klage im Urkundenprozess ist ein solches Feststellungsbegehren unstatthaft-BGH vom 22.05.12-Az:II ZR 3/11
 
WEG: Zur Klagebefugnis bei unwirksamen Erwerb des Wohnungseigentums (07.09.2012)
nur der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechten und Pflichten-BGH vom 20.07.12-Az:V ZR 241/11
 
IPR: Vertrag nach ausländischem Recht über eine in Deutschland belegene Sache (05.09.2012)
zum anwendbaren Recht für Eigentumsübertragung und Vertragsauslegung-BGH vom 20.07.12-Az:V ZR 135/11
 
UG: Rechtsscheinhaftung für unrichtigen Rechtsformzusatz „GmbH“ (04.09.2012)
in diesem Fall haftet der Handelnde dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich-BGH vom 12.06.12-Az:II ZR 256/11
 
Immobilienerwerb in Griechenland (03.09.2012)
Steuer- und immobilienrechtliche Aspekte des Grundstückserwerbs in Griechenland - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Außenprüfung: Verzögerungsgeld auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zulässig (31.08.2012)
es beträgt mindestens 2.500 EUR und höchstens 250.000 EUR-FG Baden-Württemberg vom 25.01.12-Az:4 K 2121/11
 
Gewerbesteuer wird für viele Unternehmen zur Hauptlast (31.08.2012)
Kommunen haben in diesem Jahr zum dritten Mal in Folge ihre Hebesätze erhöht.
 
Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren rechtmäßig (31.08.2012)
zur Antragsstellungsauslauffrist bei Mehrwertsteuererstattungen nach EU-Richtlinien-EuGH vom 21.06.12-Az:C-294/11
 
AG: Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig (31.08.2012)
Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern ist für fünf Jahre auch ohne besondere Gründe zulässig-BGH vom 17.07.12-Az:II ZR 55/11
 
Gesetzesvorhaben: Einfachere Bilanzen für kleine Kapitalgesellschaften (31.08.2012)
Umsetzung Micro-Richtlinie der Europäischen Union-Rechtsanwalt für Steuerrecht
 
Arbeitsgerichtlicher Vergleich: Fiskus beteiligt sich an den Kosten (31.08.2012)
Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich sind Werbungskosten-BFH vom 9.2.12-Az:VI R 23/10
 
Vermieter: Bauzeitzinsen können Herstellungskosten sein (30.08.2012)
und bei Vermietung des Gebäudes abgeschrieben werden-BFH vom 23.5.12-Az:IX R 2/12
 
Aktuelle Gesetzgebung: Einbau von Rußpartikelfiltern soll noch bis Ende 2013 gefördert werden (30.08.2012)
Die Auszahlung erfolgt aber erst nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2013.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Minijob-Grenze bald bei 450 EUR? (30.08.2012)
Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden.
 
Gesetzesänderung: Vereinfachte Elterngeldberechnung oftmals nachteilig (30.08.2012)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs zugestimmt.
 
Unfallersatzwagen: Transporter für Handwerksbetrieb mit geringer Kilometerleistung (30.08.2012)
der Versicherer kann nicht ohne Ansehen des Einzellfalls die 20-km-Faustregel anwenden-AG Berlin-Mitte, 102 C 3316/11
 
Versicherungsrecht: Schwangerschaft und Reiserücktrittsversicherung (30.08.2012)
Komplikationen während einer Schwangerschaft können zu einer Reisestornierung berechtigen-AG München vom 03.04.12-Az:224 C 32365/11
 
Vereinsrecht: Einladung zur Mitgliederversammlung in „Textform“ zulässig (30.08.2012)
dies umfasst auch die Einladung durch elektronische Medien-OLG Schleswig vom 25.01.12-Az:2 W 57/11
 
Haftungsrecht: Herrchen haftet immer! (28.08.2012)
dies gilt selbst dann, wenn sich das Tier in der Obhut einer anderen Person befindet-OLG Celle vom 11.06.12-Az:20 U 38/11
 
Mietmangel: Verschlossene Fenster durch Neubau auf dem Nachbargrundstück (28.08.2012)
Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die Fenster wieder nutzbar werden-AG Tiergarten, 606 C 598/11
 
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete (28.08.2012)
Vermieter darf dem Mieter schon kündigen bevor er ihn auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat-BGH vom 18.07.12-Az:VIII ZR 1/11
 
Grenzüberschreitende Gesellschaftsumwandlung innerhalb der EU möglich (27.08.2012)
Kommentar zum VALE-Urteil des EuGH vom 12.07.2012 - Az: C-378/10
 
Familienrecht: Verliebt, Verlobt, Zurückgetreten (27.08.2012)
Zu den Rechtsfolgen einer aufgelösten Verlobung - Rechtsanwalt für Familienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: Schließung des LBB Stratego Grund Mischfonds (27.08.2012)
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflichtteil: Entziehungsrecht erlischt bei Wiederaufleben der familiären Beziehungen (24.08.2012)
nicht erforderlich ist dagegen eine spezielle Versöhnung oder ein inniges Verhältnis zwischen Erblasser und Abkömmling-OLG Nürnberg vom 08.05.12-Az:12 U 2016/11
 
Grunderwerbsteuerrecht: Ungleichbehandlung der Homo-Ehe ist verfassungswidrig (24.08.2012)
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der Gesetzgeber die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich sämtlicher für sie geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungen gleichgestellt.
 
Reines Wohngebiet: Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben ist unzulässig (24.08.2012)
Bewohner eines reinen Wohngebiets haben einen Anspruch darauf, von allen Störungen freigehalten zu werden-VG Neustadt vom 25.07.12-Az:4 L 625/12.NW
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neuregelung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens (23.08.2012)
Das Bundeskabinett hat Mitte Juli den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen.
 
Brandschutzwand: Auch eine Verglasung kann den Vorschriften entsprechen (23.08.2012)
es ist grundsätzlich unerheblich, welches Material verwendet wird-OVG Münster vom 04.04.12-Az:2 A 1221/11
 
Bauvertrag: Über die genaue Ausführung der Arbeiten muss umfassend beraten werden (23.08.2012)
ansonsten ist der Auftragnehmer eventuell zum Schadensersatz verpflichtet-OLG Hamm vom 08.05.12-Az:21 U 89/11
 
Kündigungsrecht: Private Telefonate auf dem Dienstapparat müssen kein Kündigungsgrund sein (23.08.2012)
Arbeitgeber muss eine klare, unmissverständliche Regelung aufstellen-LAG Hamm vom 13.01.12-Az:13 TaBV 30/11
 
Arbeitslohn: 100 EUR für 14,9 Wochenstunden ist sittenwidrig (23.08.2012)
Arbeitgeber muss daher den Differenzbetrag zu einem angemessenen Stundenlohn zahlen-LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.04.12-Az:5 Sa 194/11
 
SIM-Lock Entfernung: Wechselseitige Beziehungen im Markenrecht, Urheberrecht und Strafrecht (17.08.2012)
zur rechtlichen Problematik der SIM-Lock Entfernung bei gesperrten Handys
 
Darlehensrecht: BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklauseln ist auf Kontokorrentkreditverhältnisse übertragbar (16.08.2012)
wirtschaftliches Interesse liegt nicht schon dann vor, wenn Gläubiger seine Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen könnte-OLG Düsseldorf, I-6 U 7/11
 
Urheberrecht: Zur Folge des Erlöschens einer Hauptlizenz für die Unterlizenz (16.08.2012)
Unterlizenz erlischt grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Hauptlizenz erlischt-BGH vom 19.07.12-Az:I ZR 70/10-Rechtsanwalt für Urheberrecht
 
Immobilienrecht: Vormerkungsbewilligung durch von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten (16.08.2012)
ist wirksam, sofern der Berechtigte im Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung bestimmungsgemäß benannt worden ist-BGH vom 29.06.12-Az:V ZR 27/11
 
EuGH: Zur grenzüberschreitenden Gesellschaftsumwandlung innerhalb der EU (15.08.2012)
grenzüberschreitende Umwandlung und inländische Umwandlung sind gleich zu behandeln-EuGH vom 12.07.12-Az:C-378/10-Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
 
Schufa: Verkürzte Speicherfrist bei kurzfristigem Zahlungsausgleich (13.08.2012)
Neue Regelung - Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung von weichen Negativmerkmalen.
 
Kapitalmarktrecht: Zur rechtlichen Behandlung einer selbstständigen Finanzgruppen einer Sparkasse (13.08.2012)
ist bezüglich der Aufklärungspflicht über Provisionen wie freier Anlageberater zu behandeln-BGH vom 19.07.12-Az:III ZR 308/11-Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht
 
Kapitalmarktrecht: Entbehrlichkeit einer erneuten Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko (13.08.2012)
wenn der Anleger hierüber bereits aufgrund früherer Erwerbsgeschäfte informiert worden war-OLG Karlsruhe vom 17.07.12-Az:17 U 36/12
 
EU-Insolvenz: Sekundärinsolvenzverfahren setzt inländische Niederlassung voraus (10.08.2012)
dies gilt ohne Rücksicht auf den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11-Rechtsanwalt für EU-Insolvenz
 
EU-Insolvenz: Zur internationalen Zuständigkeit für insolvenzrechtliche Annexverfahren (10.08.2012)
maßgeblich ist der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners-EuGH vom 19.04.12-Az:C-213/10-Rechtsanwalt für Insolvenz im EU Ausland
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts (07.08.2012)
keine Notwendigkeit der Tathandlung im Interesse der Gesellschaft-BGH vom 15.05.12-Az:3 StR 118/11-Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
 
Darlehensrecht: Keine arglistige Täuschung des Anlegers bei im Kaufpreis einer Eigentumswohnung enthaltenen Vertriebsprovision (07.08.2012)
zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel-BGH vom 05.06.12-Az:XI ZR 175/11
 
Widerrufsrecht: Zum Vorliegen einer Haustürsituation (07.08.2012)
bei erneutem Besuch eines Anlagevermittlers-BGH vom 22.05.12-Az:II ZR 14/10-Rechtsanwalt für Vertragsrecht
 
Mietrecht: Zum Mieterhöhungsverlagen bei Modernisierung mithilfe von öffentlichen Fördermitteln (07.08.2012)
die Anrechnungspflicht von Drittmitteln endet nach zwölf Jahren-BGH vom 13.06.12-Az:VIII ZR 310/11-Rechtsanwalt für Immobilienrecht
 
Beamtenrecht: Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig (02.08.2012)
Ungleichbehandlung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.1 GG-BVerfG vom 01.08.12-Az:2 BvR 1397/09-Rechtsanwalt für Beamtenrecht
 
Zivilrecht: Zurückverlangung der Rückzahlung des Schenkungsbetrages im Rahmen eines Schenkkreises (02.08.2012)
zum Problem der Schenkung unter Einschaltung einer Übermittlungsperson-BGH vom 21.06.12-Az:III ZR 291/11-Rechtsanwalt für Zivilrecht
 
Grundstückskaufvertrag: Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Kenntnis eines Mangels (02.08.2012)
maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern der der Beurkundung des Angebots-BGH vom 15.06.12-Az:V ZR 198/11
 
UWG: Bedeutungswandel beim Begriff Zentrum nicht im selben Maß wie beim Begriff Center (02.08.2012)
“Zentrum” weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin-BGH vom 18.01.12-Az:I ZR 104/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur missbräuchlichen Geltendmachung einer Vertragsstrafe (30.07.2012)
diese Frage richtet sich nicht nach § 8 IV UWG, sondern nach § 242 BGB-BGH vom 31.05.12-Az:I ZR 45/11-Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
 
Grundstücksrecht: Übereignung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks (30.07.2012)
zu den Folgen eines ursprünglich nicht genehmigungsfähigen Verkaufs eines Grundstücks-BGH vom 15.06.12-Az:V ZR 240/11
 
Insolvenzrecht: Begleichung von Verbindlichkeit des Insolvenzschuldners durch Geschäftsführer aus seinen eigenen Mitteln (30.07.2012)
dies benachteiligt nicht die späteren Insolvenzgläubiger-BGH vom 21.06.12-Az:IX ZR 59/11-Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
 
Automatische Aufladung: Prepaid-Anbieter muss auf Kostengefahren hinweisen (27.07.2012)
ansonsten macht er sich gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 BGB schadensersatzpflichtig-KG vom 28.06.12-Az: 22 U 207/11-Rechtsanwalt für Telekommunikationsrecht
 
Verkehrsrecht: Zum Begriff des Benutzens eines Mobiltelefons (27.07.2012)
das Zurückweisen eines ankommenden Anrufs durch sog. Wegdrücken wird hiervon umfasst-OLG Köln vom 09.02.12-Az:III-1 RBs 39/12-Rechtsanwalt für Telekommunikationsrecht
 
Zusammenfassende Meldungen ab 2013 authentifiziert zu übermitteln (25.07.2012)
Bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist ab 2013 eine Änderung hinsichtlich der elektronischen Mitteilungsmöglichkeiten zu beachten.
 
Elektronische Rechnungsstellung: Anwendungsschreiben veröffentlicht (24.07.2012)
iKv kann bereits bestehendes EDV-unterstütztes oder manuelles Verfahren zum Abgleich der Rechnung mit der Zahlungsverpflichtung sein-Rechtsanwalt für Handelsrecht
 
Geschäftsführervergütung: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge besser vermeiden (24.07.2012)
diese gelten grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung und damit als Einnahmen aus Kapitalvermögen-BFH vom 27.03.12-Az: VIII R 27/09
 
Handelsfirma: Handelsregistereintrag darf nur bei wesentlichen Irreführungen verweigert werden (24.07.2012)
Firmenbezeichnung muss sich nicht mehr nach dem Unternehmensgegenstand richten-OLG Stuttgart vom 08.03.12-Az:8 W 82/12-Rechtsanwalt für Handelsrecht
 
Fahrtenbuch: Wechsel während des Kalenderjahres unzulässig (24.07.2012)
Fahrtenbuch muss für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens einem Kalenderjahr geführt werden-FG Münster, 4 K 3589/09 E - Rechtsanwalt für Steuerrecht
 
Haushaltsnahe Dienstleistung: Wann sind Kosten für den „Dogsitter“ absetzbar? (23.07.2012)
nur absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden-FG Münster, 14 K 2289/11 E
 
Kinderbetreuung durch Großeltern: Fahrtkostenersatz abzugsfähig (23.07.2012)
Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG-FG Baden-Württemberg vom 09.05.12-Az:4 K 3278/11-Rechtsanwalt für Steuerrecht
 
Steuerrecht: Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung (23.07.2012)
Anforderung an den Nachweis von Aufwendungen für Sanierung eines Gebäudes-BFH vom 29.3.12-Az: VI R 21/11-Rechtsanwalt für Steuerrecht
 
YΠΗΡΕΣΙΑ ΕΠΙΧΕΙΡΗΜΑΤΙΚΗΣ ΜΕΤΕΓΚΑΤΑΣΤΑΣΗΣ (23.07.2012)
Business Service Imigration(BIS)
 
Fiktive Abrechnung: Kein Abzug für Lohnnebenkosten und Sozialabgaben (20.07.2012)
Gesetzgeber will lediglich die fiktive Umsatzsteuer gekappt sehen-AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 2 C 79/12-Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
 
Unfallschadensregulierung: Reparaturauftrag besser erst nach der Regulierungszusage erteilen? (20.07.2012)
eine Nutzungsausfallentschädigung kann der Geschädigte nur für die reine Reparaturdauer beanspruchen-LG Detmold vom 11.01.12-Az:10 S 114/11
 
Versicherungsschein: Hinweis auf Zahlungsverzugsfolgen muss auf Vorderseite sichtbar sein (20.07.2012)
Zu den Anforderungen an den Hinweis auf Leistungsfreiheit bei Zahlungsverzug der Erstprämie-OLG Naumburg vom 23.06.11-Az:4 U 94/10-Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
 
Aktuelle Gesetzgebung: Bundeskabinett beschließt Schlichtung im Luftverkehr (20.07.2012)
Das geplante Gesetz soll dafür sorgen, dass sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.
 
Kernsanierung: Aus Alt mach (nicht) Neu (19.07.2012)
Kernsanierung führt nicht zu einer Baujahresänderung-LG München I, 14 S 16973/11-Rechtsanwalt für Immobilienrecht
 
Gewerberaummiete: Umlage von Betriebskosten muss eindeutig bestimmt sein (19.07.2012)
im Gewerberaummietverhältnis bedarf die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung-OLG Schleswig, 4 U 7/11
 
Erbrecht: Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings (19.07.2012)
Pflichtteilsberechtigter gilt infolge des Erb- und Pflichtteilsverzichts als vorverstorben im Sinne des Erbrechts-BGH, IV ZR 239/10-Rechtsanwalt für Erbrecht
 
Kindesentführung: Oberlandesgericht Celle ordnet sofortige Rückführung in die USA an (19.07.2012)
die Mutter ist nicht berechtigt, das Kind in Deutschland gegen den Willen des gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigten Vaters zurückzuhalten-OLG Celle, 18 UF 171/11
 
Mediation weiter auf dem Vormarsch: Mediationsgesetz (18.07.2012)
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
 
Unterhaltsleistungen: Neue Regeln zur Opfergrenze bei Selbstständigen (18.07.2012)
BFH hat die Opfergrenzen-Berechnung der Finanzverwaltung, die für Selbstständige ungünstig war, für ungültig erklärt-BFH, VI ZR 31/11-Rechtsanwalt für Familienrecht
 
Aktuelle Gesetzgebung: Stärkung der Rechte von Vätern durch Änderungen beim Sorgerecht (18.07.2012)
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern beschlossen.
 
Architektenrecht: Unzuverlässigkeit kann zur Streichung aus der Architektenliste führen (18.07.2012)
schon ein einmaliges Fehlverhalten kann die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen-OVG Lüneburg vom 24.05.12-Az:8 LA 198/11-Rechtsanwalt für Architektenrecht
 
Wohnungskauf: Rückabwicklung wegen sittenwidrig überhöhtem Kaufpreis (18.07.2012)
ein wucherähnliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung-KG vom 15.06.12-Az:11 U 18/11
 
Kündigungsrecht: Verdeckte Videoüberwachung bei der Entwendung von Zigarettenpackungen (17.07.2012)
Beweismaterial kann im Bestreitensfall prozessual nicht ohne Weiteres verwertet werden-BAG, 2 AZR 153/11-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
 
Bankrecht: Keine Genehmigung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren gegenüber dem Lastschriftgläubiger (17.07.2012)
BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 115/10
 
Insolvenzrecht: Zwangsvollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger während des Insolvenzverfahrens (16.07.2012)
gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung-BGH vom 24.05.12-Az:IX ZB 275/10-Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
 
Arzthaftungsrecht: Vertragsarzt ist kein Amtsträger (16.07.2012)
Arzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen-BGH vom 29.03.12-Az:GSSt 2/11
 
Zwangsvollstreckung: Keine Zwangsversteigerung am gesamten Grundstück aus Verwertungsrecht an Miteigentumsanteil (16.07.2012)
BGH vom 26.04.12- Az: V ZB 181/11 - Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versicherungsrecht: Kein Tarifwechsel bei Geschlechtsumwandlung (11.07.2012)
Geschlechtsumwandlung berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person in einen Frauentarif einzustufen-BGH vom 09.05.12-Az:IV ZR 1/11
 
Gesundheitsrecht: Zur Bestellung und Überprüfung von Arzneimitteln aus Ungarn durch deutschen Apotheker (11.07.2012)
Bereitstellen von Medikamente zusammen mit einer Rechnung einer ungarischen Apotheke ist kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot-BGH vom 12.01.12-Az:I ZR 211/10
 
Insolvenzrecht: Zur Beweislast bei Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers (11.07.2012)
Insolvenzgläubiger hat darzulegen und zu beweisen, dass Aufrechnungslage schon bei Insolvenzeröffnung bestand-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 149/11
 
Kindesunterhalt: Anrechnung fiktiver Einkünfte muss individuell geprüft werden (10.07.2012)
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts-BVerfG vom 18.06.12-Az:1 BvR 2867/11
 
Privatinsolvenz: Einziehung einer Forderung durch den Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (06.07.2012)
Erlös unterliegt der Nachtragsverteilung-BGH vom 26.01.12-Az:IX ZB 111/10
 
Insolvenzrecht: Kongruente Verrechnung als Bargeschäft (06.07.2012)
Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung bei Aufgabe des Sicherungseigentums-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 67/09
 
Privatinsolvenz: Zur Änderungskündigung während einer Verbraucherinsolvenz (03.07.2012)
Arbeitnehmer darf ohne Zustimmung des Treuhänders das Angebot zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen-LAG Düsseldorf vom 21.09.11-Az:12 Sa 964/11
 
Verbraucherinsolvenz: Nebentätigkeit und Regelinsolvenzverfahren (03.07.2012)
zur Frage, wann ein Schuldner unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt-BGH vom 24.03.11-Az:IX ZB 80/11
 
Privatinsolvenz: Zur Anwendbarkeit der Sperrfrist-Rechtsprechung des BGH (03.07.2012)
findet keine Anwendung, soweit sie Verstöße gegen Redlichkeitsanforderungen und bloße Formalverstöße gleicherma0en sanktioniert-AG Hamburg vom 09.09.11-Az:68g IK 683/11
 
Insolvenzarbeitsrecht: Kündigungsklage gegen Schlecker erfolgreich (29.06.2012)
da die Kündigung sozialwidrig und damit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG unwirksam war - ArbG Heilbronn Urteil vom 21.6.2012, 8 Ca 71/12
 
Vergaberecht: Zu den Anforderungen an Vergabeunterlagen (28.06.2012)
aus Vergabeunterlagen muss deutlich und sicher zu entnehmen sein, welche Erklärungen wann abzugeben sind-BGH vom 03.04.12-Az:X ZR 130/10
 
Medienrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen (28.06.2012)
deutsche Gerichte sind jedenfalls dann zuständig, wenn die verletzte Person den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat-BGH vom 08.05.12-Az:VI ZR 217/08
 
Darlehensrecht: Zur Wirksamkeit einer erfolgsunabhängigen Nebenentgeltabrede (28.06.2012)
und zur Frage, ob der Darlehensvermittler auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren Vermittler versprochen hat-BGH, III ZR 234/11
 
Kapitalmarktrecht: Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern (27.06.2012)
kein Schadensersatz für Lehman-Anleger-BGH vom 26.06.12-Az:XI ZR 259/11
 
Wettbewerbsrecht: Pressebetätigung des Staates als Marktverhaltensregel i.S.d. § 4 Nr.11 UWG (26.06.2012)
zur Frage, wann das Gebot der Staatsferne der Presse durch die öffentliche Hand verletzt ist- BGH vom 15.12.11-Az:I ZR 129/10
 
Urheberrecht: Zum Zitatrecht gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG im Hinblick auf Kunstwerke (26.06.2012)
das Zitatrecht hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken-BGH vom 30.11.11-Az:I ZR 212/10
 
Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit einer Vertragsübernahme als unentgeltliche Leistung (26.06.2012)
Unentgeltlichkeit ist grundsätzlich nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in dem übernommenen Vertrag zu beurteilen-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 146/11
 
Schuldzinsen: Investition darf auch über Kontokorrentkonto gezahlt werden (22.06.2012)
bei Finanzierungszusammenhang zwischen Auszahlung der Darlehensmittel und Bezahlung der Wirtschaftsgüter-BFH vom 23.02.12-Az:IV R 19/08
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (22.06.2012)
Ziel ist es, den Druck auf säumige Schuldner im Geschäftsverkehr zu erhöhen.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die E-Bilanz kommt wie geplant (22.06.2012)
Die elektronische Übermittlung der E-Bilanzen wird in den meisten Fällen für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also im Jahr 2014.
 
Internetrecht: Bei zahlreichen „privaten“ Verkäufen auf eBay kann Umsatzsteuer anfallen (22.06.2012)
zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über eBay-BFH vom 26.04.12-Az:V R 2/11
 
Grundsteuer: Neuregelung zum Anspruch auf Teilerlass verfassungsgemäß (21.06.2012)
dies gilt auch für die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für das Jahr 2008-BFH vom 18.4.12-Az:II R 36/10
 
Fahrtenbuch: Diese Mindestanforderungen sind zu beachten (21.06.2012)
ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen-BFH vom 01.03.12-Az:VI R 33/10
 
Jahressteuergesetz 2013: Regierung strebt zahlreiche Neuregelungen an (21.06.2012)
Das Gesetz umfasst 49 Änderungen in unterschiedlichen Steuerbereichen und soll im Wesentlichen am 1.1.2013 bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2013 in Kraft treten.
 
Mobiltelefon: Kein Bußgeld für telefonierenden Fahrlehrer (21.06.2012)
denn für die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortung kommt es allein darauf an, wer das Fahrzeug eigenhändig führt-AG Herne-Wanne, 21 OWi 64 Js 89/11-264/11
 
Vereinsrecht: Blockwahl des Vorstands ausnahmslos nur mit Satzungsregelung (21.06.2012)
dies gilt selbst dann, wenn der amtierende Vorstand lediglich im Amt bestätigt werden soll-KG vom 30.01.12-Az:25 W 78/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Patientenrechtegesetz soll mehr Transparenz für Patienten bringen (21.06.2012)
Zusammenfassung des Ende Mai durch das Bundeskabinett beschlossen Gesetzesentwurfs.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Ein modernes Mietrecht für mehr Klimaschutz (21.06.2012)
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.
 
Erbrecht: Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge (21.06.2012)
der Pflichtteilsergänzungsanspruch setzt nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand-BGH, IV ZR 250/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues Umgangsrecht soll Rechte leiblicher Väter stärken (21.06.2012)
Erstmals soll der biologische, leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhalten, auch wenn er bislang keine enge soziale Bindung aufgebaut hat.
 
Architektenvertrag: Risiken bei Kostenüberschreitung liegen beim Architekten (21.06.2012)
die zutreffende Kostenermittlung gehört zu den Grundleistungen eines Architekten-OLG Frankfurt a.M. vom 15.12.11-Az:12 U 71/10
 
Bauträger: Ausgetauschtes Schloss kann ausgesperrten Bauträger zur Kündigung berechtigen (20.06.2012)
denn diese verbotene Eigenmacht stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar-OLG Düsseldorf, 23 U 20/11
 
Baumangel: Bauunternehmer kann sich nicht unbedingt auf Mitverschulden berufen (20.06.2012)
Bauherr muss sich nicht vorwerfen lassen, den Einsatz einer Drainagepumpe unterlassen zu haben-OLG Hamm vom 08.03.12-Az:24 U 148/10
 
Parteifähigkeit: Erbengemeinschaft kann nicht Arbeitsvertragspartei sein (20.06.2012)
die zur BGB-Gesellschaft entwickelten Grundsätze zur Rechtsfähigkeit sind nicht auf die Erbengemeinschaft übertragbar-LAG Hamm vom 04.01.12-Az:2 Ta 337/11
 
Kündigungsrecht: Strafanzeige eines Whistleblowers kann zur Kündigung führen (20.06.2012)
hierbei hat eine an den Grundrechten der Beteiligten orientierte umfassende Interessensabwägung stattzufinden-LAG Köln vom 02.02.12-Az: 6 Sa 304/11
 
GmbH - Recht: Geschäftsführer hat sich bei Anzeichen einer Krise unverzüglich beraten zu lassen (18.06.2012)
wenn er nicht selbst über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt, die er für die Prüfung benötigt-BGH vom 27.03.12-Az:II ZR 171/10
 
Urheberrecht: Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat fallen nicht unter den Schutz des Urheberrechts (18.06.2012)
Art.1 Abs.2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates ist dahingehend auszulegen, dass dies lediglich Ausdrucksformen des Programms sind-EuGH vom 02.05.12-Az:C-406/10
 
Mietrecht: Zu den Voraussetzungen einer korrekten Anpassung von Betriebskosten (14.06.2012)
die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus-BGH vom 15.05.12-Az:VIII ZR 246/11
 
Baurecht: Zur Frage der Verjährungshemmung (14.06.2012)
durch ein noch nicht beendetes selbstständiges Beweisverfahren-BGH vom 04.05.12-Az:V ZR 71/11
 
Wettbewerbsrecht: Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes unabhängig von einem Verschulden (12.06.2012)
weist auf Missbräuchlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 UWG hin und kann folglich unzulässig sein-BGH vom 15.12.11-Az:I ZR 174/10
 
Internetrecht: Zur Verantwortlichkeit des Betreibers eines Informationsportals für Rechtsverletzungen (11.06.2012)
ein Portalbetreiber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen-BGH vom 27.03.12-Az:VI ZR 144/11
 
Familienrecht: Private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht unterfallen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht dem Versorgungsausgleich (11.06.2012)
selbst wenn das Kapitalwahlrecht nach Ende der Ehezeit vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung ausgeübt wurde-BGH vom 18.04.12-Az:XII ZB 325/11
 
ZPO: Zur Schätzung einer Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten (11.06.2012)
die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters-BGH vom 08.05.12-Az:VI ZR 37/11
 
Maklerrecht: Zur Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers (08.06.2012)
der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige mit dem Hinweis "Provision 7,14 %" anbietet-BGH vom 03.05.12-Az:III ZR 62/11
 
Insolvenzrecht: Der Anspruch aus § 1179 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist insolvenzfest (08.06.2012)
Anspruch ist auch gegeben, wenn vorrangiger Grundpfandrechtsgläubiger auf sein Recht erst nach erfolgter Versteigerung im Verteilungsverfahren verzichtet-BGH, V ZR 270/10
 
Schadensersatzrecht: Keine Berücksichtigung von gesetzlich vermuteten Verschulden bei Mitverschuldensprüfung (08.06.2012)
bei der Schadensabwägung können nur solche Umstände verwertet werden, die für die Entstehung des Schadens ursächlich geworden sind-BGH vom 20.03.12-Az:VI ZR 3/11
 
StPO: Bindende Nebenklagezulassung beim Revisionsgericht (08.06.2012)
die durch das Tatgericht nach § 395 Abs. 3 i.V.m. § 396 Abs. 2 Satz 2 StPO festgestellte Nebenklageberechtigung ist konstitutiv-BGH vom 09.05.12-Az:5 StR 523/11
 
WEG: Zum Formerfordernis einer Teilungserklärung (06.06.2012)
ein Wohnungseigentümer kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen-BGH: Urteil vom 30.03.12-Az:V ZR 178/11
 
Telekommunikationsrecht: Zu den Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten, der nach Vertragsbeginn zusätzliche Leistungen anbietet (06.06.2012)
und für deren Entgeltberechnung andere Parameter verwendet als für die bisher angebotenen Dienste-BGH vom 15.03.12-Az:III ZR 190/11
 
GmbH - Insolvenz: Existenzvernichtender Eingriff durch Veräußerung des Gesellschaftsvermögens (06.06.2012)
liegt nur vor, wenn die Vermögensgegenstände unter Wert übertragen werden-BGH vom 23.04.12-Az:II ZR 252/10
 
Insolvenzrecht: Vorsatzanfechtung bei uneigennützigem Treuhänder (01.06.2012)
uneigennütziger Treuhänder ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 74/11
 
Strafrecht: Schadensberechnung bei täuschungsbedingt gewährtem Darlehen (01.06.2012)
der Mindestschaden kann durch die banküblichen Bewertungsansätze für Wertberichtigungen bestimmt werden-BGH: Beschluss vom 13.04.2012 - 5 StR 442/11
 
Insolvenzrecht: Zur Frage einer konkludenten Genehmigung bereits gebuchter Einzugsermächtigungslastschriften (01.06.2012)
bei Zuführung neuer Liquidität durch den Schuldner-BGH vom 03.04.2012-Az:XI ZR 39/11
 
Lohnsteuer: Übernahme der Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium (31.05.2012)
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen steuerfrei gewährt werden können.
 
Steuerrecht: Pauschalierung von Sachzuwendungen: Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung (31.05.2012)
OFD Rheinland und Münster haben zu einigen Zweifelsfragen Stellung genommen.
 
Steuerrecht: Private Kfz-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer (31.05.2012)
BMF stellt wichtige Grundsätze zur Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs duch den Geschäftsführer vor.
 
Gleichbehandlung: AGG gilt auch für GmbH-Geschäftsführer (31.05.2012)
sofern die weitere Bestellung als Geschäftsführer nur aus Altergründen versagt wird-BGH, II ZR 163/10
 
Steuerrecht: Auch nebenberufliche Tätigkeit für eigenen Arbeitgeber kann steuerfrei sein (29.05.2012)
unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freibetrag von 2.100 EUR jährlich gewährt werden-FG Düsseldorf, 7 K 4364/10
 
Ferienwohnung: Typisierende Verlustanerkennung trotz Selbstnutzung? (29.05.2012)
dies entschied das FG Niedersachsen entgegen der Rechtsprechung des BFH-FG Niedersachsen, 9 K 180/09
 
Steuerrecht: Gemeinschaftskonto kann für Eheleute zur Schenkungsteuerfalle werden (29.05.2012)
Finanzamt muss anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der Ehegatte frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann-BFH vom 23.11.11-Az:II R 33/10
 
Kinderbetreuungskosten: Verwaltung erläutert die neue Rechtslage ab 2012 (29.05.2012)
Die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten wurden durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 umfassend geändert.
 
Trunkenheitsfahrt: Hohe BAK lässt nicht automatisch auf Vorsatz schließen (29.05.2012)
es gibt keinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der in erheblichen Mengen Alkohol getrunken hat, seine Fahruntüchtigkeit kennt-OLG Hamm, III-3 RVs 8/12
 
Mietwagen: Geländefahrten und Teichdurchquerungen können teuer werden (29.05.2012)
Wer mit einem Mietwagen durch einen Teich fährt, muss für einen dadurch entstehenden Motorschaden aufkommen-LG Osnabrück, 12 O 2221/11
 
Versicherungsrecht: Verschweigen bei fehlendem Aufklärungsbedürfnis (29.05.2012)
Aufklärungsobliegenheiten dienen dem Zweck, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entschlüsse zu fassen-OLG Hamm vom 11.01.12-Az:I-20 64/11
 
Reiserecht: Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann zum Schadensersatz verpflichten (29.05.2012)
denn dies ist ein Reisemangel, der einen Schadensersatzanspruch begründet-BGH, X ZR 76/11
 
Schönheitsreparatur: Eigenleistung des Mieters darf nicht ausgeschlossen werden (25.05.2012)
Formulierung „durchführen zu lassen" benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise-LG Hamburg vom 08.09.11-Az: 307 S 40/11
 
Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen (24.05.2012)
auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
 
Unterhaltsrecht: Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden (24.05.2012)
andernfalls droht die Verwirkung-OLG Thüringen, 2 UF 385/11
 
Öffentlich bestellte Sachverständige: Höchstaltersgrenze ist unzulässig (24.05.2012)
generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam-BVerwG vom 01.02.12-Az: 8 C 24.11
 
Zusatzvergütung: Kein Anspruch wegen erschwerter Bodenbeschaffenheit ohne Untersuchung (24.05.2012)
Baugrundrisiko verwirklicht sich erst, wenn während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- und Grundwasserbereich auftreten-OLG Naumburg, 5 U 173/11
 
WEG: Verjährungsbeginn für Mängel an der Balkontürschwelle (24.05.2012)
Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können auch in Teilen abgenommen werden-OLG Karlsruhe, 4 U 160/0
 
Werklohn: Auftrag zur Reparatur von Drittschäden (24.05.2012)
Vergütungsanspruch des Unternehmers für vom Besteller beauftragte Reparatur des noch nicht abgenommenen Werks-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 177/11
 
Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen (24.05.2012)
§ 6 Abs.2 ArbZVO findet auf Dienstbereiche, die die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung schützen, keine Anwendung-OVG Koblenz, 2 A 11356/11.OVG
 
Vertretungsbefugnis: Wer darf für den Arbeitgeber Kündigungen aussprechen? (24.05.2012)
grundsätzlich ist der Arbeitgeber kündigungsberechtigt-LAG Hessen vom 19.12.11-Az:17 Sa 569/11
 
Kündigungsrecht: Unwirksame Kündigung wegen Drohung eines Kollegen mit Eigenkündigung (24.05.2012)
vor Kündigung auf Druck von Arbeitskollegen, muss Arbeitgeber konkrete Maßnahmen ergriffen haben, Drucksituation zu beseitigen-LAG Schleswig-Holstein, 2 Sa 331/11
 
Arbeitsrecht: Kündigungsrecht: „Stalking“ im Betrieb kann zur fristlosen Kündigung führen (24.05.2012)
Ob zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab-BAG, 2 AZR 258/11
 
Familienrecht: Zur Berechnung des nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalts (21.05.2012)
der Altersvorsorgeunterhalt ist ausgehend von dem ermittelten Elementarunterhalt zu berechnen-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 34/09
 
Patentrecht: Vergütungsbemessung eines an Hochschule beschäftigten Erfinders (21.05.2012)
die Findung eines angemessenen Lizenzsatzes obliegt dem Tatrichter-BGH vom 06.03.12-Az: X ZR 104/09
 
Internetauktion: Keine Rückschlüsse auf Wert des Versteigerungsobjekts durch geringen Startpreis (18.05.2012)
grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert rechtfertigt nicht Schluss auf verwerfliche Gesinnung des Bieters-BGH vom 28.03.12-Az:VIII ZR 244/10
 
Verkehrsrecht: Ersatz von Mietwagenkosten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs (18.05.2012)
auszugleichen sind nur solche Vorteile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung sind-BGH vom 27.03.12-Az:VI ZR 40/10
 
Gesellschaftsrecht: Zum Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GbR von der Beschlussfassung (18.05.2012)
bei pflichtwidrigem Unterlassen eines Mitgesellschafters, das auch dem Geschäftsführer angelastet wird, als Beschlussgegenstand -BGH vom 07.02.12-Az:II ZR 230/09
 
Bürgschaftsrecht: Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen (15.05.2012)
befriedigt der Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu-BGH vom 20.03.12-Az:XI ZR 234/11
 
WEG: Zur Kostentragung für Austausch eines Fensters in Wohnungseigentümergemeinschaft (15.05.2012)
im Zweifel ist dies Sache der Gemeinschaft-BGH vom 02.03.12-Az:V ZR 174/11
 
Wirtschaftsrecht: Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern (15.05.2012)
im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften-BGH vom 19.04.2012-Az:III ZR 224/10
 
Ehebedingter Nachteil: Zum ehebedingten Verzicht auf eine berufliche Karriere als ehebedingter Nachteil (14.05.2012)
aus der Ehe folgende Rentennachteile sind grundsätzlich als ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen-BGH vom 07.03.12-Az: XII ZR 145/09
 
Familienrecht: Prüfung der Härteklausel im Eheaufhebungsverfahren (14.05.2012)
Gericht hat das Eingreifen der Härteklausel § 1316 Abs.3 BGB eigenständig zu prüfen-BGH vom 11.04.12-Az:XII ZR 99/10
 
Blaue Karte EU: Bundesrat billigt die Erleichterung der Zuwanderung Hochqualifizierter (14.05.2012)
Bundesrat hat Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtilinie der EU gebilligt.
 
aktuelle Stellenangebote (13.05.2012)
Stellenausschreibung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Referendare - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
WEG: Wohnungseigentümer haften für Abfallentsorgung und Straßenreinigung (11.05.2012)
zum Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 22.03.12-Az:VII ZR 102/11
 
Urheberrecht: Verwertungsgesellschaft hat angemessenen Vergütungsanspruch (11.05.2012)
auch dann, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung keinen eigenen Tarif für den Verwertungsvorgang aufgestellt hat-BGH vom 27.10.11-Az:I ZR 175/10
 
Insolvenzrecht: Zur Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 II 2 InsO (09.05.2012)
kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit widerlegt werden- erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 239/09
 
Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (09.05.2012)
es ist allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11
 
Familienrecht: Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung mit Arbeitsplatzwechsel ist kein ehebedingter Nachteil (09.05.2012)
die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 25/10
 
Grundstücksrecht: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs.2 S.2 BGB (08.05.2012)
bei Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur allgmeinen Nutzung zugewiesen haben-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 137/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht (08.05.2012)
der Anerkennung stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen entgegen-BGH vom 15.02.12-Az:IV ZR 194/09
 
GmbH - Insolvenz: Zu den Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung (08.05.2012)
wenn Geschäftsführer Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 119/10
 
Familienrecht: Verschweigen der tatsächlichen Abstammung des Kindes gegenüber Ehemann (04.05.2012)
verwirklicht grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB-BGH vom 15.02.12-Az:XII ZR 137/09
 
Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters (04.05.2012)
Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
 
Familienrecht: Zur Herabsetzung eines vor Unterhaltsrechtsreform durch Vergleich titulierten nachehelichen Unterhalts (04.05.2012)
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Berechtigten-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 179/09
 
Bankrecht: BGH zu Pharming-Angriffen im Online-Banking (03.05.2012)
zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht eines Bankkunden im Online-Banking-BGH vom 24.04.12-Az:XI ZR 96/11
 
KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer (02.05.2012)
GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
 
Verkehrsrecht: Einziehung einer an Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten (01.05.2012)
dies ist grundsätzlich gemäß § 5 I 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist-BGH vom 31.01.12-Az:VI ZR 143/11
 
GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG (01.05.2012)
liegt auch vor, wenn Gremium gewisse Geschäftsführungsaufgaben ausübt, die Überwachungsfunktion aber den Schwerpunkt der Aufgaben bildet-FG Hessen, 4 K 829/07
 
Arbeitsrecht: Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam (01.05.2012)
wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt-BAG vom 17.01.12-Az:1 ABR 45/10
 
Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" (30.04.2012)
verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
 
Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus (30.04.2012)
dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
 
Europarecht: Kein Auskunftsanspruch des nichtberücksichtigten Bewerbers (30.04.2012)
dies ergibt sich aus Art. 8 I der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 I der Richtlinie 2000/78/EG-EuGH vom 19.04.12-Az:C-415/10
 
Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (26.04.2012)
Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10
 
Kaufrecht: Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers ist kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (26.04.2012)
dass er über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei-BGH vom 16.03.12-Az:V ZR 18/11
 
Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz (25.04.2012)
Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10
 
WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung (25.04.2012)
muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
 
GmbH - Steuerrecht: Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile (24.04.2012)
Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums-BFH Urteil vom 24.01.12-Az:IX R 51/10
 
GmbH-Steuerrecht: Erwerb einer wesentlichen Beteiligung (24.04.2012)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil-Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts-BFH vom 05.10.11-Az:IX R 57/10
 
Steuerrecht: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (24.04.2012)
Zur Auslegung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs.1 S.4 EStG-BFH vom 24.02.12-Az:IX B 146/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag (23.04.2012)
zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
 
Weihnachtsgratifikation: Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses (23.04.2012)
stellt keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 207 BGB dar-BAG vom 18.01.12-Az:10 AZR 667/10
 
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer (23.04.2012)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
 
Verlustverrechnung: Bei unterjährigem Beteiligungsverkauf zulässig (20.04.2012)
grundsätzliches Verlustabzugsverbot, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen-BFH vom 30.11.11-Az:I R 14/11
 
Vorsteuer: Zur Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDs (20.04.2012)
Papierrechnungen können als Wiedergabe auf einem Datenträger aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: OHG-Gesellschafter sind mitversichert (20.04.2012)
die Rechtsprechung des BGH für den Bereich der Kaskoversicherung ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar-OLG Hamm vom 11.11.11-Az:I-20 U 3/11
 
Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail (20.04.2012)
steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
 
Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig (19.04.2012)
und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale-BFH vom 09.02.2012-Az: VI R 44/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software (19.04.2012)
wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt.
 
Verkehrsrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr (19.04.2012)
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind-OLG Bamberg, 5 U 149/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters (19.04.2012)
Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nicht jede Verweisung ist zulässig (19.04.2012)
keine Vergleichbarkeit der Berufe des Malers und des Schulhausmeisters-OLG Karlsruhe vom 30.12.11-Az:12 U 140/11
 
Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel (19.04.2012)
dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10
 
Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR (19.04.2012)
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
 
Aktuelle Gesetzgebung: Sorgerecht unverheirateter Eltern soll vereinfacht werden (19.04.2012)
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
 
Eigentumswohnung: Abweichende Bauausführung kann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen (19.04.2012)
Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
 
Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen (19.04.2012)
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.
 
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen (19.04.2012)
Einzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung-LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11
 
Arbeitszeitkonto: Kürzung von Zeitguthaben nur bei Vereinbarung (19.04.2012)
Verrechnung mit Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet-BAG vom 21.03.12-Az:5 AZR 676/11
 
Steuerstrafrecht: Steuerhehlerei vor Beendigung der Steuerhinterziehung (17.04.2012)
Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung begangen werden-BGH vom 09.02.12-Az:1 StR 438/11
 
Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss (17.04.2012)
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
 
Privatinsolvenz: Keine Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht (17.04.2012)
ist allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint-BGH vom 19.01.12-Az:IX ZB 21/11
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (16.04.2012)
Außen-GbR kann nicht nur Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein-OLG Celle vom 27.03.12-Az:9 W 37/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden (16.04.2012)
Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
 
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß (16.04.2012)
Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds (13.04.2012)
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
 
Arbeitsrecht: Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (13.04.2012)
Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer nur dann vorwerfbar, wenn dieser seine ihr zugrunde liegende Handlungsweise steuern konnte-BAG vom 03.11.11-Az:2 AZR 748/10
 
Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG (13.04.2012)
wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
 
Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars (12.04.2012)
liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11
 
Verkehrsrecht: Haftungspflicht eines Linksabbiegers aufgrund Missachtung der Wartepflicht im Straßenverkehr (12.04.2012)
haftet regelmäßig in vollem Umfang allein oder zumindest zum größten Teil-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 133/11
 
Zwangsvollstreckung: Recht auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung bei Preisgabe von Informationen in Kontoauszügen (12.04.2012)
eine Verletzung des Rechts muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 49/10
 
Zwangsversteigerung: Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten (12.04.2012)
keine Verpflichtung des Gläubigers zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen-BGH vom 03.02.12-Az:V ZR 133/11
 
Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel (11.04.2012)
auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
 
GmbH-Steuerrecht: Prüfungspflicht eines Steuerberaters zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei beschränktem Dauermandat (11.04.2012)
Steuerberater muss die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen mit der Auftraggeberin erörtern BGH vom 23.02.12-Az:IX ZR 92/08
 
GbR: Setzt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-GbR keine qualifizierte Mehrheit voraus (11.04.2012)
ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von der gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 272/09
 
Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers (11.04.2012)
Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
 
Baurecht: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels (10.04.2012)
durch den Bauunternehmer bei Nichtvornahme der zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung-BGH vom 08.03.12-Az:VII ZR 116/10
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter (10.04.2012)
Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung-BGH vom 29.02.12-Az:VIII ZR 346/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung (10.04.2012)
in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 197/11
 
WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer (10.04.2012)
den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
 
Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen (09.04.2012)
wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
 
Gesellschaftsrecht: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei mindestens fünf Arbeitnehmern der Gesellschaft (09.04.2012)
bei vor dem 10.08.94 eingetragenen AG, die keine Familiengesellschaft ist-BGH vom 07.02.12-Az:II ZB 14/11
 
Handelsvertreterrecht: Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (09.04.2012)
wenn der Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers besonders bewirbt-BGH vom 01.03.12-Az:III ZR 213/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank (09.04.2012)
bei Vorliegen von Prospekthaftungsansprüchen-BGH vom 06.03.2012-Az:VI ZR 70/10
 
Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO (03.04.2012)
Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Rahmen von Schönheitsreparaturen (03.04.2012)
benachteiligt Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht-BGH vom 22.02.12-Az:VIII ZR 205/11
 
Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (29.03.2012)
aussetzungsfähige Freiheitsstrafe - von im Höchstmaß zwei Jahren - nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe-BGH vom 07.02.12-Az:1 StR 525/11
 
Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge bei Pfändung (29.03.2012)
bei Ansprüchen auf Auszahlung der positiven Salden und des dem Schuldner eingeräumten Kredits-BGH vom 23.02.12-Az:VII ZB 59/09
 
Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts (29.03.2012)
mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
 
Baurecht: Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens (29.03.2012)
Kein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 95/11
 
Umsatzsteuer: Mehrere Rechnungen mit Steuerausweis über dieselbe Leistung (23.03.2012)
Aussteller der Rechnung schuldet dann die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer.
 
Personengesellschaft: Zur steuerlichen Gewinnzurechnung bei Auseinandersetzung (23.03.2012)
gemeinschaftlich erzielter Gewinn ist auch dann zurechenbar, wenn Anspruch der sogenannten Durchsetzungssperre unterliegt-BFH vom 15.11.11-Az:VIII R 12/09
 
Steuerrecht: Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (23.03.2012)
nur dann steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden-BFH vom 08.12.11-Az:VI R 18/11
 
Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt (23.03.2012)
Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
 
Bewirtung: Konkreter Anlass ist anzugeben (23.03.2012)
Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung-FG Berlin-Brandenburg vom 11.05.11-Az:12 K 12209/10
 
Pendlerpauschale: Längerer Weg kann ohne Zeitersparnis günstiger sein (23.03.2012)
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste-BFH vom 16.11.11-Az:VI R 46/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (23.03.2012)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (23.03.2012)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
 
Hauptverhandlung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt bei Fernbleiben (23.03.2012)
Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-OLG Bamberg vom 28.11.11-Az:3 Ss OWi 1514/11
 
Schadensgutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt (23.03.2012)
In den meisten Fällen stecken nämlich hinter den äußerlich erkennbaren minimalen Schäden tiefer gehende Schäden-AG Kiel vom 30.11.11-Az:113 C 145/11
 
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw (23.03.2012)
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug-BGH23.11.2004 (Az: VI ZR 357/0
 
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise (23.03.2012)
auch wenn das Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde-AG Bonn, 106 C 322/10
 
Mitverschulden: Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden (23.03.2012)
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen-BGH, VI ZR 10/11
 
Vereinsrecht: Welche Rechte haben Ehrenmitglieder? (23.03.2012)
Zur Frage, ob Ehrenmitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht.
 
Mängelrüge: Hier dürfen Sie keinen Fehler machen... (23.03.2012)
Will ein Käufer Schadensersatz mit der Begründung, die gekaufte Sache sei mangelhaft, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 
Verfassungsrecht: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (22.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter (22.03.2012)
Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11
 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (22.03.2012)
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten- BGH-Urteil vom 06.10.2011-Az: I ZR 6/10
 
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich (22.03.2012)
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
 
Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. (22.03.2012)
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11
 
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung (22.03.2012)
Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden- LAG Niedersachsen-Urteil vom 23.09.2011-Az: 16 Sa 1466/10
 
Haftungsrecht: Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein (21.03.2012)
Zur Verkehrsicherungspflicht auf dem Parkplatz einer Bank-OLG Koblenz vom 10.01.12-Az:5 U 1418/11
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Verweisung bei befristeter Beschäftigungsmaßnahme (21.03.2012)
Versicherer darf Leistungen nicht wegen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in einer Beschäftigungsmaßnahme einstellen-OLG Nürnberg vom 23.01.12-Az: 8 U 607/11
 
Arbeitsrecht: Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds (21.03.2012)
Nach § 46 Abs. 2 S. 1 BPersVG hat die Versäumnis von Arbeitszeit keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge- BAG-Urteil vom 16.11.2011-Az: 7 AZR 458/10
 
WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar (21.03.2012)
Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
 
WEG: Richtige Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Wohnungseigentümern (21.03.2012)
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen-BGH,V ZR 251/10
 
Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung (21.03.2012)
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
 
Modernisierungsankündigung: Geringe formelle Anforderungen (21.03.2012)
Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben-BGH vom 28.09.11-Az:VIII ZR 242/10
 
Markenrecht: Gefälschte „Converse-Schuhe" und Parallelimporte - Händler trifft generell Beweislast für Vorliegen und Inverkehrbringen einer Originalmarke (21.03.2012)
PM BGH Nr. 37/2012 vom 15.3.2012
 
Erbrecht: Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung (21.03.2012)
Zur Formulierung eines privatschriftlichen Testaments-OLG Hamm vom 09.12.11-Az:I-15 W 701/10
 
Handelsvertreterrecht: Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters (21.03.2012)
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
 
Energierecht: Keine stillschweigende Zustimmung des Kunden nach vorbehaltloser Zahlung von erhöhtem Gaspreis bei unwirksamer Preisanpassung (21.03.2012)
Gaslieferungsvertrag - Preisanpassungen - BGH-Urteil vom 22.02.2012 -Az: VIII ZR 34/11
 
Widerrufsrecht: Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) (21.03.2012)
Der Beginn der Widerrufsfrist erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist-OLG Frankfurt-Beschluss vom 30.01.2012 -Az: 19 W 4/12
 
Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben (21.03.2012)
Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
 
Sorgerecht: Kein Entzug ohne konkrete Anhaltspunkte für eine akute Kindesgefährdung (21.03.2012)
nicht ausreichend ist, dass es der Mutter nicht gelang, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen-OLG Frankfurt a.M., 2 UF 481/11
 
Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren (21.03.2012)
Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09
 
Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung unter Bedingung des verspäteten Befreiungsantrags (21.03.2012)
ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig-OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10443/11.OVG
 
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel (21.03.2012)
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
 
Handelsvertreterrecht: Kündigung eines Handelsvertretervertrags per e-Mail (21.03.2012)
Wirksamkeit einer Kündigung per E-Mail bei vereinbarter Schriftform-OLG München vom 26.01.12-Az: 23 U 3798/11
 
VOB/B: Auf fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung muss rechtzeitig hingewiesen werden (21.03.2012)
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
 
Arbeitsunfähigkeit: Bei jeder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (21.03.2012)
Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon vor Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen-LAG Köln vom 14.09.11-Az:3 Sa 597/11
 
Erfolgsabhängiges Gehalt: Kein Schadensersatz des Arbeitgebers bei Gehaltseinbußen (21.03.2012)
keine Pflicht des Arbeitgebers, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich unverändert bleibt-BAG, 8 AZR 98/11
 
Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH (21.03.2012)
Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
 
Mehrarbeit: Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wenn Vergütungserwartung besteht (21.03.2012)
dies liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht-BAG, 5 AZR 765/10
 
Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen (21.03.2012)
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11
 
Arbeitsrecht: Variable Vergütung (21.03.2012)
Festlegung eines Bonuspools-BAG vom 12.10.2011-Az: 10 AZR 746/10
 
AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion (21.03.2012)
Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11
 
AGG: Altersdiskriminierung bei Zahlung eines Alterszuschlags (21.03.2012)
keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer- BAG-Urteil vom 12.04.2011-Az: 1 AZR 743/09.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys (21.03.2012)
Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys- LAG Hessen-Urteil vom 25.07.2011-Az: 17 Sa 153/11
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Freistellungserklärung (21.03.2012)
Freistellung eines Arbeitnehmers- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 22.12.2011-Az: 5 Sa 297/11
 
Arbeitsrecht: Betriebsratsunterrichtung auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses (21.03.2012)
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 10.01.2012-Az:2 Sa 305/11
 
Zwangsvollstreckung: Zur Mitpfändung von Schuldneransprüchen auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften (19.03.2012)
Ansprüche aus § 109 SGB VI sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 117/09
 
Grundstücksrecht: Verletzung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (19.03.2012)
durch Beschädigung einer unterirdischen Ferngasleitung mit einem Bagger-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 29/11
 
Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer (19.03.2012)
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
 
Insolvenzrecht: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (15.03.2012)
Durch das ESUG sollen die Rahmenbedingungen für die Unternehmenssanierung verbessert werden.
 
Familienrecht: Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag (09.03.2012)
Berufung auf Störung der Geschäftsgrundlage nach Änderung der Rechtslage möglich-BGH 25.01.12-Az:XII ZR 139/09
 
Markenrecht: Verwendung eines Echtheitszertifikat in einem nicht dafür vorgesehenen Zusammenhang (08.03.2012)
Wiederverkäufer muss angemessene Lizenzgebühr zahlen-BGH vom 06.10.11-Az:I ZR 6/10
 
Strafprozessrecht: Zur Bestimmtheit des Anklagevorwurfs bei Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten (06.03.2012)
Für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs wird nicht mehr an Substanz verlangt als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich-BGH vom 24.01.12-Az:1StR 412/11
 
Architektenrecht: Zur Reichweite der vom Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen (06.03.2012)
hierzu gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 128/11
 
Patentrecht: Zur Reichweite einer durch Veröffentlichung geäußerte Vermutung einer Eigenschaft (06.03.2012)
Bei Verwendung von Glasfasern, die kein kanzerogenes Potenzial zeigen dürfen-BGH vom 20.12.11-Az:X ZR 53/11
 
Europarecht: Vorlagefrage zum EuGH zur Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (06.03.2012)
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn sich ein Verbraucher aufgrund von Website-Informationen zum Gewerbetreibenden begibt-BGH vom 01.02.12-Az:XII ZR 10/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf bezahlten Jahrsurlaub (02.03.2012)
Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit- EuGH-Urteil vom 24.01.2012 - Az: C-282/10
 
Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (02.03.2012)
Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
 
Recht der AG: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG (02.03.2012)
das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Aktionärin Anfechtungsklage hätte erheben können-KG vom 16.12.2011-Az: 25 W 92/11
 
Recht der AG: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (02.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen-BVerfG vom 17.11.11-Az:1 BvR 3155/09
 
Arbeitsrecht: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte (02.03.2012)
TVBeschäftigte Ausland - LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2011-Az: 6 Sa 1422/11
 
Arbeitsrecht: Befristung ohne Sachgrund (02.03.2012)
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 04.11.2011-Az: 13 Sa 1549/11
 
Arbeitsrecht: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung (02.03.2012)
Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.12.2011- Az: 15 Sa1264/11
 
GbR: Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (02.03.2012)
Haftung grundsätzlich nur für Altverbindlichkeiten-BGH vom 17.01.12-Az: II ZR 197/10
 
Arbeitsrecht: Annahmeverzug (02.03.2012)
böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
 
Arbeitsrecht: Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung (02.03.2012)
Entgeltansprüche nach Wegfall der Tarifgebundenheit - BAG-Urteil vom 24.08.2011 - Az: 4 AZR 717/10
 
Arbeitsrecht: Stufenzuordnung (02.03.2012)
tarifliches Schlechterstellungsverbot - BAG-Urteil vom 08.12.2011-Az: 6 AZR 291/10
 
Domainrecht: Kein Erwerb von absolutem Recht an Domainnamen durch Registrierung eines Domainnamens (02.03.2012)
kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB- BGH-Urteil vom 18.01.2012 - Az: I ZR 187/10
 
ZPO: Notwendige Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwaltes (02.03.2012)
Rechtsanwalt am dritten Ort- BGH-Beschluss vom 20.12.2011-Az: XI ZB 13/11
 
Widerrufsrecht: Postfachadresse als Widerrufsadresse (02.03.2012)
Fernabsatzvertrag -BGH-Urteil vom 25.01.2012- Az: VIII ZR 95/11
 
Internetrecht: Muster-Impressum (02.03.2012)
Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an
 
Medienrecht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente verfassungswidrig (01.03.2012)
hier im Hinblick auf ihr junges Alter - BVerfG vom 25.01.12 - Az: 1 BvR 2503/09
 
Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast trägt der unterhaltsberechtigten Ehegatte (01.03.2012)
im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit-BGH vom 18.01.12-Az:XII ZR 178/09
 
VOB/B: Vergütungsanspruch beim Bauvertrag für entfallene Leistungspositionen (01.03.2012)
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
 
Arzthaftungsrecht: Kausalität einer Pflichtverletzung bei Unterlassung (01.03.2012)
ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
 
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig (27.02.2012)
dies betrifft die Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten-BVerfG vom 24.02.12-Az:1 BvR 1299/05
 
Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung (25.02.2012)
für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11
 
AGB: Unwirksame Vertragsklausel bei Mietwagen wegen überhöhter Schadensersatzpauschale (24.02.2012)
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
 
Mieterinsolvenz: Verspätete Rückgabe in der Insolvenz hat unterschiedliche Folgen (24.02.2012)
Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
 
Erbrecht: Ergänzende Testamentsauslegung für eine bestimmte Ersatzerbenregelung (24.02.2012)
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
 
Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Dürfen Bauherren belastet werden? (23.02.2012)
Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen nicht der Grunderwerbsteuer.
 
Bauordnungsrecht: Genehmigungspflicht einer Dachterrasse (23.02.2012)
Hauseigentümer sollten sich beim Errichten einer frei liegenden Dachterrasse zuvor über die Genehmigungsfähigkeit beraten lassen-VG Gelsenkirchen, 5 K 5517/09
 
Architektenrecht: Genehmigungsrisiko kann zum Honorarrisiko werden (23.02.2012)
Erkennt ein Architekt, dass die Planung oder Teile der Planung nicht genehmigungsfähig sind, muss er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen-OLG München, 9 U 1576/11
 
Kündigungsrecht: Falsche Dokumentation der Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers (23.02.2012)
berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dies vorsätzlich geschah-LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.11–Az:2 Sa 2015/11
 
Verfassungsrecht: § 2 Abs.4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig (22.02.2012)
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
 
Strafverfahren gegen ehemalige kino.to-User (17.02.2012)
die Staatsanwaltschaft Dresden soll auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sog. Premium-Kunden gefunden haben, die für werbefreien Zugang per PayPal zahlten
 
Verfassungsrecht: W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (14.02.2012)
Professorengehälter zu niedrig - BVerfG vom 14. Februar 2011 - Az: 2 BvL 4/10
 
Insolvenzsteuerrecht: Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (14.02.2012)
Zur Frage, ob Sanierungsgewinne weiterhin steuerbefreit sind oder ob sie nach Streichung des § 3 Nr.66 EStG a.F. der Einkommenssteuer unterfallen
 
Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag (14.02.2012)
einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
 
Markenrecht: Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist freihaltebedürftig (14.02.2012)
unter anderem für Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 70/10
 
Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft (14.02.2012)
Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
 
Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung (14.02.2012)
Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
 
Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks (14.02.2012)
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11
 
Persönlichkeitsrecht: Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre (14.02.2012)
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden-BGH vom 20.12.11-Az:VI ZR 261/10
 
Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F. (13.02.2012)
diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
 
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf Doppelausgebot ist zulässig (13.02.2012)
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
 
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein (13.02.2012)
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
 
Versicherungsrecht: Fristlose Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages (13.02.2012)
§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 105/11
 
Invaliditätsleistung: Mehrfache Beeinträchtigung desselben Körperteils (13.02.2012)
Gliedtaxe für Verlust der Funktionsfähigkeit eines rumpfnäheren Gliedes schließt Verlust eines rumpfferneren Gliedes mit ein-BGH vom 14.12.11-Az:IV ZR 34/11
 
Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls (11.02.2012)
Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10
 
Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung nach dem Musterprotokoll (11.02.2012)
Verfahren mit dem standardisierten gesetzlichen Musterprotokoll ist nicht zu empfehlen
 
Arbeitsrecht: Korrigierende Rückgruppierung (10.02.2012)
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist als Wissenserklärung anzusehen- BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 737/09
 
Arbeitsrecht: Anrechnung einer Erschwerniszulage (10.02.2012)
Tarifvertrag zur Einführung des ERA- BAG vom 21.09.2011- Az: 5 AZR 267/10
 
Dienstrecht: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst (10.02.2012)
Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule-BAG vom 17.08.2011-Az: 10 AZR 322/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (10.02.2012)
Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten- BAG vom 15.11.2011-Az: 9 AZR 387/10
 
Urlaubsrecht: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess (10.02.2012)
Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs kann sich der Arbeitnehmer auf einen Feststellungsantrag beschränken-LAG Berlin-Brandenburg vom 30.09.2011-Az: 6 Sa 1629/11
 
Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts (10.02.2012)
Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
 
UWG: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (10.02.2012)
Ergibt sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots,liegt keine unzulässige Irreführung vor- BGH vom 06.10.2011-Az: I ZR 42/10
 
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (10.02.2012)
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
Recht der AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadensersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Ausgleichsanspruch für vom Handelsvertreter geworbene Neukunden-BGH vom 26.10.11-Az:VIII ZR 222/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, stellt sich die Frage, ob diese Leistungen zu versteuern sind.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung -
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Recht der GbR: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zur Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 




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